Zulassungsvoraussetzungen

Ausländische Studien- und Schulabschlüsse

Die direkte Zulassung für den gewählten Studiengang hängt vom Schul- bzw. Studienabschlusszeugnis ab. Das Zeugnis soll den Studienbewerber auch im Ausland zum Studium an einer Hochschule berechtigen. Der Schul- bzw. Studienabschluss soll äquivalent zum deutschen Abschluss sein, wie dem Abitur, der Fachhochschulreife oder dem Bachelor.

Sie können sich in der Datenbank anabin vorab informieren, ob und wie Ihr Schul- oder Studienabschluss als Zugang für ein Studium in Deutschland anerkannt ist. Für Bewerber, deren Schulabschlusszeugnis im Ausland nur für bestimmte Fächer gilt, gilt die gleiche Beschränkung für ein Studium in Deutschland. Falls Sie schon einige Semester im Ausland studiert haben, können spezielle Bedingungen für die Zulassung angewandt werden. Eine direkte Zulassung für die gleiche Studienrichtung ist normalerweise möglich, wenn Sie bereits zwei bis vier Semester erfolgreich studiert haben (abhängig vom jeweiligen Land).


Wenn Ihr im Ausland erworbener Schulabschluss in Deutschland nicht als vollwertige Hochschulzugangsberechtigung anerkannt ist, müssen Sie einen Vorbereitungskurs an einem Studienkolleg mit einer Feststellungsprüfung ablegen.

 

Sie haben Ihr Abitur oder Ihre Fachhochschulreife an einer deutschen Schule im Ausland erworben?

Dann sind Sie mit deutschen Bewerbern gleichgesetzt und müssen nicht das Bewerbungsverfahren über uni assist e.V. durchlaufen. Bitte informieren Sie sich <link studium-und-lehre bewerbung online-bewerbung>hier über den Bewerbungsprozess und die Fristen an der Hochschule Stralsund. Auf den <link studium-und-lehre studienangebot bachelor-studiengaenge _blank internen>Studiengangsseiten erfahren Sie mehr zu den jeweiligen spezifischen Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Studiengangs.

Deutschkenntnisse

Viele Studiengänge an der Hochschule Stralsund werden auf Deutsch unterrichtet. Deshalb müssen internationale Bewerber vor Beginn des Studiums oftmals ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Dabei müssen je nach Fakultät und Studiengang verschiedene Niveaustufen des GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) nachgewiesen werden:
 

Fakultät für Elektrotechnik und Informatik
Alle Studiengänge: B2
Ausnahme:
Renewable Energy and E-Mobility: keine Deutschkenntnisse notwendig

 

Fakultät für Maschinenbau
Maschinenbau (dual), Motorsport Engineering, Maschinenbau - Master: C1
Alle weiteren Studiengänge: B2
Ausnahme:
Simulation and System Design: keine Deutschkenntnisse notwendig

 

Fakultät für Wirtschaft
Tourism Development Strategies (3 u. 4 Semester Programm): B2
Alle weiteren Studiengänge: C1
Ausnahme:
International Management Studies in the Baltic Sea Region: keine Deutschkenntnisse notwendig
 

Die Stufe C1 des GER kann mit folgenden Sprachzertifikaten nachgewiesen werden:

  • DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang): DSH2
  • TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache): TDN 4 (min. 4 Punkte in allen Teilbereichen)
  • Goethe-Zertifikat C1
  • DSD (Deutsches Sprachdiplom) der Kultusministerkonferenz, Stufe II  
  • FSP (Feststellungsprüfung) mit Prüfungsteil Deutsch
  • Abgeschlossenes überwiegend deutschsprachiges Erststudium (min. 4 Semester/120 Credits)
  • Ggf. sonstige Sprachzertifikate auf C1-Niveau (Einzelfallprüfung)
     

Die Stufe B2 des GER kann mit folgenden Sprachzertifikaten nachgewiesen werden:

  • DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang): DSH1
  • TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache): TDN 3 (min. 3 Punkte in allen Teilbereichen)
  • Goethe-Zertifikat B2
  • Ggf. sonstige Sprachzertifikate auf B2-Niveau (Einzelfallprüfung)

Informationen zum GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen) finden Sie hier.

Englischkenntnisse

Folgende Studiengänge werden vollständig oder zum Teil auf Englisch gelehrt:

Internationale Bewerber, die sich für einen dieser Studiengänge interessieren, müssen Englischkenntnisse mindestens der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen. Davon ausgenommen sind Bewerber aus Ländern, in denen Englisch die Amtssprache ist und sie zugleich die HZB (Hochschulzugangsberechtigung) in englischer Sprache erworben haben.
 

Für die oben genannten Studiengänge müssen Sie einen der folgenden Nachweise erbringen:

  • TOEFL: 79 Punkte (iBT), 213 Punkte (CBT) oder 550 Punkte (PBT)
  • IELTS (International English Language Testing System): 6.0 Punkte
  • Cambridge First Certificate
  • Äquivalente Zertifikate, welche mindestens der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) entsprechen
  • Ein abgeschlossenes überwiegend englischsprachiges Studium
  • Ein Abschluss von einem internationalen Gymnasium
  • Ein Aufenthalt von mindestens 10 Monaten in einem Land mit der Amtssprache Englisch (mit offizieller Bescheinigung)
     

Für Bewerber aus Nicht-EU-Staaten, die sich auf den Studiengang International Management Studies in the Baltic Sea Region (BMS) bewerben, gelten folgende Sprachnachweise:

  • TOEFL (Test of English as a Foreign Language) iBT: 83 Punkte, CBT: 220 Punkte, PBT: 557 Punkte
  • IELTS (International English Language Testing System): 6.5 Punkte
  • Cambridge First Certificate (FCE)
  • Business English Certificate (BEC) Vantage
  • Äquivalente Zertifikate, welche der Stufe B2 oder höher des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) entsprechen
  • Ein abgeschlossenes überwiegend englischsprachiges Studium
  • Ein Abschluss von einem internationalen Gymnasium
  • Ein Aufenthalt von mindestens 10 Monaten in einem Land mit der Amtssprache Englisch (mit offizieller Bescheinigung)

Ansprechpartnerin

Christina Wanke

Studienberaterin

Tel:

+49 3831 45 6513

Raum:

117, Haus 1