Finanzierung des Studiums


Was Sie wissen müssen über BAföG, Stipendien & CO

Miete, steigende Lebenserhaltungskosten, Exkursionen und und und. Das Studentenleben kann teuer sein. An der HOST zum Glück nicht. Wir erheben keine Studiengebühren und auch die Preise in Stralsund sind äußerst moderat. Dennoch sollten Sie mit einer Summe von ca. 10.000 Euro pro Jahr rechnen. Nach Angaben der 21. Sozialerhebung der Studentenwerke hat ein Studierender in Deutschland im Durchschnitt 918 Euro monatlich zur Verfügung. Wie Sie die für Sie nötige Summe finanzieren ist eine individuelle Angelegenheit und variiert auch vom Studienort. Ob nun BAföG, Eltern, Stipendien oder Nebenjob – oftmals ist es die Mischung – hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Studium finanzieren können.

   

BAföG

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) tritt dann ein, wenn die finanzielle Situation der Eltern keine Unterstützung für das Studium des Kindes zulässt. Der Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, liegt seit dem Wintersemester 2016/17 bei 735 Euro. Ausschlaggebend für die Höhe der Fördersumme ist i.d.R. das Einkommen der Eltern.

Um BAföG zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und die Regelstudienzeit einhalten, erfolgreiche Studienleistungen nach dem 4. Semester nachweisen und bei Beginn des Studiums unter 30 Jahre alt sein.

Das BAföG wird beim entsprechenden Studentenwerk oder dem BAföG-Amt beantragt. Die Förderung gilt für ein Jahr. Wichtig: Sie müssen den Antrag jedes Jahr erneut stellen.

Die Rückzahlung beginnt nach dem Studium und nach dem Start ins Berufsleben. Die monatlichen Raten sind abhängig von Ihrem zukünftigen Einkommen. Das Gute: Sie müssen nur die Hälfte der Fördersumme zurückzahlen.

Kontakt

Hochschule Stralsund
Außenstelle BAföG
Zur Schwedenschanze 15

Haus 1, Raum 125
Tel.: +49 3831 456766 oder
+49 3831 456899
E-Mail

Sprechzeiten

Montag:  geschlossen
Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Stipendium

Zahlreiche Stiftungen, Organisationen und staatliche Förderprogramme bieten Studienförderungen in Form von Stipendien an. Dafür müssen Sie auch keinen Notendurschnitt von 1,0 und einen erstklassigen Lebenslauf vorweisen. Sicherlich haben Stiftungen gewisse Erwartungen an ihre Stipendiaten. Aber diese sind durchaus erfüllbar.

Ähnlich wie beim BAföG richtet sich die Höhe des Stipendiums meist nach dem Einkommen der Eltern. Zudem bestehen Optionen auf Büchergeld oder Reisekostenzuschüssen bei Auslandsaufenthalten.

Neben der monatlichen finanziellen Unterstützung profitieren Stipendiaten auch von einer ideellen Förderung, bspw. kostenlose Seminare und Kontakte zu anderen Stipendiaten.

Nehmen Sie sich die Zeit, das passende Stipendium für sich zu finden und scheuen Sie sich nicht vor einer Bewerbung!

Kindergeld

Ihre Eltern haben bis zur Vollendung Ihres 25. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Je nach Anzahl der Kinder beläuft sich dieser Betrag auf zwischen 192 Euro und 225 Euro pro Monat. Viele Eltern überweisen ihren Kindern die komplette Summe. Ein kleiner Betrag - der aber regelmäßig auf dem studentischen Konto eingeht!

Jobben

Viele Studierende stocken ihr monatliches Einkommen durch einen Nebenjob auf. Vorsicht ist bei der Höhe des Zusatzeinkommens geboten:

  • Krankenversicherungen verlangen höhere Beiträge, falls die Arbeitszeit zu hoch ist
  • Ab 450 Euro/Monat wird das BAföG gekürzt
  • Der BAföG-Nebenverdienst-Freibetrag beträgt 5.400 Euro/Jahr
  • Bei höherem Gehalt müssen unter Umständen Sozialabgaben, wie Steuern, Renten- und Krankenversicherung gezahlt werden

 Auf diversen Jobbbörsen finden Sie zahlreiche Nebenjobangebote für den Raum Stralsund.

Studienkredite & Co.

Hier sollten Sie bedenken: Studienkredit ist nicht gleich Studienkredit! Rahmenbedingungen, Zinssätze und Rückzahlungsmodalitäten variieren mitunter sehr stark. Die Aufnahme eines Kredites muss gut überlegt werden. Die drei gängigsten Kreditarten haben wir für Sie zusammengestellt:

  • Studienkredite bieten spezielle Konditionen für Studierende. Sie sind an keine Sicherheiten gebunden und werden nicht wie sonst üblich als einmaliger Betrag ausgezahlt, sondern in monatlichen Raten. Die Zinsen variieren je nach Geldinstitut. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel erst nach einer gewissen Zeitspanne nach Beendigung des Studiums.
  • Studienbeitragsdarlehen bieten spezielle Konditionen für Studierende. Sie sind ebenfalls an keine Sicherheiten gebunden und werden im Unterschied zum Studienkredit einmal im Semester ausgezahlt, um eventuell anfallende Studiengebühren bezahlen zu können (In Mecklenburg-Vorpommern, und damit an der HOST, werden keine Studiengebühren erhoben.). Zinsen und Konditionen variieren je nach Geldinstitut und Bundesland.
  • Bildungskredite beantragen Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt Ihres Studiums. So können bspw. Auslandsaufenthalte, Praktikumsphasen oder das Masterstudium mitfinanziert werden.
Unterstützung durch die Eltern

Bei dem überwiegenden Anteil der Studierenden werden die Hauptkosten des Studiums durch die Eltern getragen. Per Gesetz müssen Eltern die erste Ausbildung des Kindes finanzieren. In Abhängigkeit vom Einkommen sind das bis zu 735 Euro, sofern das Kind nicht zu Hause wohnt. Dies gilt jedoch nur für die Regelstudienzeit.

200 Euro Einmalzahlung

200 Euro Einmalzahlung

Tipps und Hinweise für unsere Studierenden


Anspruchsberechtigte

sind Studierende, die zum 1. Dezember 2022

  • an unserer Hochschule immatrikuliert waren
  • und ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.

Hinweise:

  1. Auch Studierende, die zum jetzigen Zeitpunkt exmatrikuliert sind und am 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren, sind anspruchsberechtigt.
  2. Studierende, die bereits im September 2022 als Erwerbstätige (zum Beispiel in einem Minijob oder als Werkstudierende) eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro zusammen mit dem Lohn erhalten haben, werden diese Pauschale auch bekommen. Dazu müssen sie ebenfalls am 1.12.22 immatrikuliert gewesen sein und ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland gehabt haben.

Vorbereitungen:

Auf www.einmalzahlung200.de können Sie sich jetzt schon darüber informieren, wie die Einmalzahlung ab dem 15.03.2023 zu beantragen ist.
Zusammengefasst handelt es sich dabei um ein 2-Schritt Identifikationsverfahren.
Im ersten Schritt erhalten alle antragsberechtigten Studierenden einen Zugangscode. Dieser ist im Studien- und Prüfungsportal (SuP)  in der Rubrik EPPSG hinterlegt (Aktualisierung erfolgte am 07.03.2023). Er wird benötigt, um den Antrag auf www.einmalzahlung200.de aufzurufen.

Im zweiten Schritt erfolgt mit der BundID der Antrag. Hierzu können Sie sich schon jetzt ein BundID Konto anlegen. Um die Registrierung abzuschließen muss die Identität online nachgewiesen werden. Dies ist auf folgenden Wegen möglich:

  • mit dem Online-Ausweis. Zum Online-Ausweisen ist der Personalausweis, der elektronische Aufenthaltstitel, Ihre EU-Identität oder Ihre Unionsbürgerkarte zu nutzen (Vertrauensniveau „hoch“)
    oder
  • mit dem persönlichen ELSTER-Zertifikat (Vertrauensniveau „substantiell“)
    oder
  • mit der individuellen PIN, die von uns am 14.03.2023 an Ihre Hochschul-Emailadresse versendet wurde. Diese Variante ist besonders von Interesse, falls keine Online-Ausweisfunktion oder kein Elster-Zertifikat zur Verfügung stehen.

Im Anschluss füllen Sie den Antrag nur noch aus und senden ihn (ebenfalls online) ab.