Fragen und Antworten (FAQs) zu Coronavirus-Maßnahmen für internationale Studierende

Im folgenden finden Sie Fragen und Antworten zu der aktuellen Lage für den Incoming- und Outgoing-Bereich des International Office der HOST. 

Seit dem 16. Juni 2021 befindet sich die Hochschule im "Eingeschränkten Normalbetrieb". Damit ist der Campus für den Publikumsverkehr wieder geöffnet. Die HOSTCard ist weiterhin für das Corona-Tracking mittels der be@HOST App erforderlich.

Weitere Informationen zu den Maßnahmen an der HOST finden Sie hier.

Fragen und Antworten für internationale Studierende an der HOST
An wen kann ich mich mit Problemen wenden?

Bei jeder Art von Problemen, wenden Sie sich bitte an das International Office. Sie erreichen die Incoming-Koordinatorin, Frau Porwol, telefonisch oder via E-Mail

In welcher Form finden Vorlesungen im Sommersemester 2022 statt?

Das Rektorat beabsichtigt, den Lehr- und Studienbetrieb im SoSe2022 in Präsenz durchzuführen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt unter strikter Beachtung der geltenden Hygieneregeln und im Einklang mit der Erlasslage des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Es wird explizit auf die Infektionsschutzmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auf die Vorschriften bei einer Einreise nach Deutschland, und auf eine mögliche Anpassung des Lehr- und Studienbetriebs aufgrund geänderter Erlass- bzw. Infektionslage hingewiesen.

Wie kann ich mich an der Hochschule Stralsund einschreiben?

Die Einschreibung im Wintersemester 2022/23 findet persönlich vor Ort an der Hochschule statt. Die dafür benötigten Dokumente sind im Zulassungsbescheid aufgeführt. Die Termine für die persönliche Einschreibung sowie der Link für die Registrierung zur Einschreibung werden per Mail versendet.

Ich habe Fragen bezüglich meiner Kurse und meines Stundenplans. Wo finde ich meine Ansprechpartner und wie kann ich sie kontaktieren?

Sie finden wichtige Ansprechpartner für die Fakultäten Ihrer Studiengänge auf der Website der Hochschule: Hochschule Stralsund > HOST > Fakultäten > Elektrotechnik und Informatik/Maschinenbau/Wirtschaft > Ansprechpartner

Weiterhin finden Sie einen Überblick aller Mitarbeiter und Lehrbeauftragten der Hochschule Stralsund unter: https://www.hochschule-stralsund.de/host/im-portrait/mitarbeitende/

Bitte kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartner per E-Mail.

Sind die Büros der Verwaltung beispielsweise das Studierendensekretariat, Studierendenwerk Greifswald oder International Office derzeit im Haus 1 offen für Studierende?

Das gesamte Campusgelände ist wieder zugänglich. Die Regelungen für den Publikumsverkehr im Hochschulbetrieb bleiben bestehen. Demnach erfolgt zuerst die Kontaktaufnahme per Post, E-Mail oder telefonisch und nur, wenn es im Einzelfall notwendig sein sollte, Besuchende vor Ort zu empfangen, so ist vorab ein Termin zu vereinbaren. Außerdem wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen.


Es gilt aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens, die Kontaktmöglichkeiten am Campus auf ein Minimum zu reduzieren, um alle Studierende und Mitarbeiter*innen zu schützen.

Ich bin ERASMUS-Studierender an der Hochschule Stralsund. Wo erhalte ich Informationen bezüglich der Durchführung des Programms in der Krisenzeit?

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2022/23 endet für Gaststudierende am 31.05.2022. Das Semester wird ab dem 12. September mit der International Welcome Week starten. Vorlesungen finden im Zeitraum vom 19.09.2022 - 13.01.2023 statt.

Generelle Information zu Erasmus im Zusammenhang mit Corona finden Sie unter: https://www.daad.de/de/coronavirus/#3 und https://eu.daad.de/news/de/75924-informationen-zum-umgang-mit-foerderungen-des-erasmus-programms-aufgrund-der-ausbreitung-des-coronavirus/

 

Was gibt es bei der Einreise nach Deutschland zu beachten und welche Quarantäneregeln gelten?

Beachten Sie, dass Sie bei der Einreise nach Deutschland aus einem internationalen Risikogebiet verpflichtet sind, die digitale Anmeldung bei der Einreise auszufüllen und die Bestätigung mit sich zu führen. Die Bestätigung wird vom Beförderungsunternehmen kontrolliert und kann auch von der Bundespolizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Grenzkontrollbehörde kontrolliert werden.

Bei der Einreise nach einem vorherigen Aufenthalt in einem Risikogebiet (Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet) müssen Reisende innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis der Impfung oder einen Nachweis der Genesung vorlegen. Der Nachweis muss über das Einreiseportal (siehe Link in der Informationsmail) hochgeladen werden.

Wenn Sie aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet einreisen, müssen Sie in der Regel bereits bei der Einreise neben der digitalen Einreiseanmeldung auch ein negatives Testzertifikat mit sich führen und auf Verlangen des Beförderungsunternehmens zum Zwecke der Beförderung vorlegen. Sie können auch einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis vorlegen. Eine Beförderung ohne Nachweis ist ausgeschlossen.

Alle aktuellen Hochrisiko- und Virusvariantengebiete finden Sie hier.

Unmittelbar nach Ihrer Ankunft aus einem Hochrisikogebiet müssen Sie sich direkt zu Ihrer Unterkunft begeben und ausschließlich dort für einen Zeitraum von 10 Tagen bleiben (Quarantäne). Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden bzw. muss nicht begonnen werden, wenn ein Genesungsnachweis, ein Impfnachweis oder ein negatives Testergebnis über das Einreiseportal übermittelt wird.

Nach vorherigem Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit (Quarantäne) grundsätzlich 14 Tage und kann nur dann verkürzt werden, wenn eine Herabstufung des Gebietes vorgenommen wird.

Wie bekomme ich eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland bzw. wie kann ich meine Aufenthaltserlaubnis verlängern?

Falls Sie bereits länger in Deutschland leben und Ihre Aufenthaltsgenehmigung bald abläuft, füllen Sie bitte den Antrag auf Verlängerung aus. 
Falls Sie zum ersten Mal eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, füllen Sie bitte den Antrag auf Erteilung aus. Reichen Sie den jeweiligen ausgefüllten Antrag sowie alle erforderlichen Dokumente bei der Ausländerbehörde ein:

Ausländerbehörde Stralsund

Marienstraße 1
18439 Stralsund  

Öffnungszeiten:

Dienstag   9.00 – 12.00 und 13.30 - 18.00

Donnerstag   9.00 – 12.00 und 13.30 - 16.00

 

Die Bearbeitung des Antrags kann einige Wochen dauern. Sollte Ihr Visum oder Aufenthaltstitel in Kürze ablaufen, fragen Sie nach der sogenannten Fiktionsbescheinigung.

 

Falls Sie im Ausland sind und Fragen zu Ihrem Visum haben, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft in Ihrem Land.

Kann ich mich mit Fragen wieder an die Ämter wenden?

Das Ordnungsamt und die Ausländerbehörde sind für Besucher wieder geöffnet.

Ausländerbehörde Stralsund

Marienstraße 1
18439 Stralsund  

Öffnungszeiten:

Dienstag   9.00 – 12.00 und 13.30 - 18.00

Donnerstag   9.00 – 12.00 und 13.30 - 16.00

 

Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund

Schillstraße 5-7
18439 Stralsund

Öffnungszeiten

Montag 8 – 12 Uhr

Dienstag 8 – 12 Uhr und 13 - 18 Uhr

Mittwoch Termin nur nach Vereinbarung

Donnerstag 8 – 12 Uhr und 13 - 16 Uhr

Freitag 8 – 12 Uhr 

 

Ich möchte in diesen schwierigen Zeiten helfen. Was kann ich persönlich tun?

Als wichtigste Maßnahme gilt: Schützen Sie sich und andere gemäß den aktuell geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.

Aktuell werden an der Hochschule Stralsund Freiwillige gesucht, die sich in Quarantäne befindenden Studierenden beim Einkauf von Lebensmitteln und anderen Dingen des täglichen Bedarfs unterstützen. Interessierte können sich gerne an den ASTA (asta.erstis@hochschule-stralsund.de) für weitere Informationen wenden! Ebenso werden immer Teilnehmer*innen für das Buddy-Programm gesucht. Weitere Informationen dazu, sind hier zu finden.

Die Hansestadt Stralsund hat unter dem Motto "Stralsund hilft" die Hilfsangebote in der Stadt zusammengefasst: https://www.stralsund.de/corona/hilfsangebote/

Wer helfen möchte, kann sich sehr gern bei den aufgeführten Einrichtungen melden und seine Unterstützung anbieten.

Wo erhalte ich weitere Informationen bezüglich der aktuellen Lage, Maßnahmen etc.?

Die Hochschule informiert unter https://www.hochschule-stralsund.de/corona/de/ aktuell und mit regelmäßigen Updates über die aktuelle Lage an der Hochschule sowie über allgemeine Maßnahmen zur Prävention.

Auch der Landkreis Vorpommern-Rügen informiert unter https://www.lk-vr.de/Willkommen/Corona über die aktuellen Entwicklungen bezüglich der Corona-Pandemie im Landkreis sowie im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Auch erhalten Sie Informationen zur aktuellen Lage in Deutschland im Live-Blog und der Website der Tagesschau: https://www.tagesschau.de/thema/coronavirus/

Die angegebenen Quellen stellen Ihnen fundierte und zuverlässige Informationen zur Verfügung.

Fragen und Antworten zu PROMOS Auslandsaufenthalten
!!!Die folgenden Angaben zu PROMOS Aufenthalten entsprechen dem aktuellen Stand (20.04.2021)!!!

Sobald uns weiterführende oder neue Informationen vorliegen, werden wir diese in den FAQ umgehend veröffentlichen. Wir bitten um Verständnis, dass das gemeinsame Finden von Lösungen im Sinne der Studierenden in dieser aktuellen Ausnahmesituation etwas Zeit bedarf und danken Ihnen für Ihre Geduld. Finden Sie ebenfalls wichtige Informationen auf der Internetseite des DAAD.

 

Was muss ich tun, wenn ich meinen Auslandsaufenthalt nicht antrete oder wenn meinen Aufenthalt gänzlich abbreche

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an outgoing@hochschule-stralsund.de mit 

1) einer kurzen Begründung für den Abbruch der Mobilität, 

2) dem geplanten Startdatum,

 

Wird das Stipendium gezahlt, wenn ich meinen Auslandsaufenthalt nicht antrete?

Es können nur Aufenthaltspauschalen für den Zeitraum gezahlt werden, in denen der Studierende zur Zweckerfüllung des Stipendiums im Ausland war. Weitere, bereits gezahlte Aufenthaltspauschalen müssen zurückgefordert werden (es gelten die Regelungen für halbe/ganze Raten).

Mir sind bereits Kosten in Vorbereitung auf meinen geplanten Aufenthalt entstanden. Sind diese erstattungsfähig?

Bei Nichtantritt der Reise, die durch das PROMOS-Stipendium begründet war, kann kein Stipendium gezahlt werden. Sollte das Stipendium bereits ausgezahlt worden sein, muss es zurückgezahlt werden.

Unabhängig davon, ob eine Mobilitätspauschale im Rahmen des Stipendiums gezahlt werden sollte oder nicht, sollen die nachgewiesenen Kosten (z.B. Flugticket, Bahnticket, Stornokosten, Visagebühren und Impfkosten), die durch nicht stornierbare Reisebuchung  entstanden sind bis zur Höhe der für das Land geltenden Mobilitätspauschale erstattet werden können. Kosten für Auslandsreiseversicherungen können NICHT erstattet werden.

Tatsächliche, nicht-stornierbare Ausgaben für den Aufenthalt (z.B. Mietkautionen) sollen bis maximal zur Höhe einer Monatsrate für das jeweilige Land nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erstattet werden können. 

Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang auf ihre Schadensminderungspflicht (z.B. Abschluss von Reiserücktrittsversicherungen, Reisebuchungen zu einem späteren Zeitpunkt) hin. 

Grundsätzlich können tatsächlich angefallene notwendigen Storno-/Umbuchungs- bzw. Flugkosten, die an keiner anderen Stelle geltend gemacht werden können, nur gegen Nachweis erstattet werden. Der Nachweis ist durch Sie plausibel zu erbringen (z.B. Streichung der Flüge, Ausreisebeschränkungen etc.). Die Unterlagen verbleiben zu Dokumentationszwecken an der Hochschule Stralsund. 

Geldwerte Vorteile (wie z.B. Fluggutscheine), die Geförderte erhalten, sind bei der Berechnung von Mehrkosten zu berücksichtigen. 
 
Wir prüfen jedoch derzeit noch die Möglichkeit der Übernahme, da die Programm-Mittel fast gänzlich ausgeschöpft sind. Die Erstattung von Kosten kann bis zu einer abschließenden Klärung mit dem DAAD daher nicht zugesagt werden.

Ich absolviere derzeit ein Auslandstudium bzw. -praktikum. Kann ich den PROMOS Aufenthalt abbrechen?

Alle PROMOS-Geförderten weltweit können ihren Aufenthalt vorzeitig beenden. 

Das Auswärtige Amt hat inzwischen eine weltweite Reisewarnung erlassen. Geförderte sollten umgehend Rückkehrmöglichkeiten eruieren und nutzen. Bitte bedenken Sie bei ihrer Entscheidung, dass sich die Situation in einzelnen Ländern momentan sehr dynamisch und unvorhersehbar entwickelt. Die Zahl der Corona-Infizierten kann in jedem Land sehr plötzlich steigen. Gleichzeitig geht die Zahl der regulären Reiseverbindungen aktuell rasch zurück und gleichzeitig nehmen die erlassenen Reisebeschränkungen weltweit zu. Die steigenden Zahlen infizierter Personen werden die örtlichen Gesundheitssysteme teilweise hoch belasten. Neben der Betrachtung der lokalen Gesundheitsversorgung sollte auch die politische Stabilität und die allgemeine Sicherheitslage im Gastland in die Entscheidungsfindung einfließen. Sie sollten nicht davon ausgehen, dass es überall bei einer sich verschärfenden Situation Rückholaktionen der Bundesregierung gibt. 

Was wird bei Abbruch des Aufenthaltes erstattet, wenn keine Mobilitätspauschale gezahlt wurde?

Es können nur Aufenthaltspauschalen für den Zeitraum gezahlt werden, in denen der Studierende zur Zweckerfüllung des Stipendiums im Ausland war. Weitere, bereits gezahlte Aufenthaltspauschalen müssen zurückgezahlt werden (es gelten die Regelungen für halbe/ganze Raten).

Bei vorzeitigem Abbruch der Reise innerhalb des Förderzeitraums des PROMOS Stipendiums sollen Kosten des neuen Rückflugs bzw. Kosten der Umbuchung erstattungsfähig sein.

Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang auf ihre Schadensminderungspflicht (z.B. Abschluss von Reiserücktrittsversicherungen, Reisebuchungen zu einem späteren Zeitpunkt) hin. 

Grundsätzlich können tatsächlich angefallene notwendigen Umbuchungs- bzw. Flugkosten, die an keiner anderen Stelle geltend gemacht werden können, nur gegen Nachweis erstattet werden. Der Nachweis ist durch Sie plausibel zu erbringen (z.B. Streichung der Flüge, Ausreisebeschränkungen etc.). Die Unterlagen verbleiben zu Dokumentationszwecken an der Hochschule Stralsund. 

Geldwerte Vorteile (wie z.B. Fluggutscheine), die Geförderte erhalten, sind bei der Berechnung von Mehrkosten zu berücksichtigen. 
 
Wir prüfen jedoch derzeit noch die Möglichkeit der Übernahme, da die Programm-Mittel fast gänzlich ausgeschöpft sind. Die Erstattung von Kosten kann bis zu einer abschließenden Klärung mit dem DAAD daher nicht zugesagt werden.

Fragen und Antworten zu ERASMUS+ Auslandsaufenthalten
!!!Bitte beachten Sie das jeweilige Änderungsdatum (Stand: Tag.Monat.Jahr)!!!

Sobald uns weiterführende oder neue Informationen vorliegen, werden wir diese in den FAQ umgehend veröffentlichen. Wir bitten um Verständnis, dass das gemeinsame Finden von Lösungen im Sinne der Studierenden in dieser aktuellen Ausnahmesituation etwas Zeit bedarf und danken Ihnen für Ihre Geduld. Finden Sie ebenfalls alle Hinweise in den FAQs des DAAD.

 

Kann ich eine Erasmus+ Mobilität beginnen? Ich plane ein Auslandsstudium oder -praktikum. Kann ich ausreisen? (Stand: 30.11.2020)

Im Erasmus+ Programm haben Gesundheit und Sicherheit oberste Priorität. Dennoch möchte die NA DAAD als auch die Hochschule Stralsund dem Wunsch vieler Studierender entsprechen, weiterhin Auslandsaufenthalte planen und antreten zu können. Reisewarnungen für touristische Reisen werden durch das Auswärtige Amt fortlaufend angepasst. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, sich bei der Planung bzw. vor dem Antritt eines Auslandsaufenthalts dringend über die aktuelle Situation im Gastland zu informieren und ggf. den virtuellen Beginn einer Erasmus-Mobilität und die spätere physische Fortsetzung in Erwägung zu ziehen. Des Weiteren sollten Sie über ausreichend Versicherungsschutz, bei Ausreise in Gebiete mit einer Reisewarnung und in Pandemiefällen, verfügen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass nicht alle Auslandskrankenversicherungen dies abdecken. Im Gastland bitten wir Sie nachdrücklich, sich an die Präventionsmaßnahmen der örtlichen Behörden zu halten.

Was tun, wenn ich meine Mobilität nicht physisch im Gastland beginnen kann? Kann ich mein Erasmus+ Auslandssemester/ Praktikum vorerst virtuell beginnen?(Stand: 30.11.2020)

Mobilitäten, die aufgrund der COVID-19 Pandemie zunächst nicht physisch angetreten werden, können virtuell begonnen werden. Vorausgesetzt, von der Gasteinrichtung werden Online-Kurse bzw. die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten angeboten, die zur Erreichung der Lernziele beitragen, und – wenn möglich – etwas später physisch fortgesetzt werden. Da während der virtuellen Phase der Mobilität im Heimatland keine auslandsbedingten Mehrkosten anfallen, erfolgt keine finanzielle Förderung für diesen Zeitraum. Sobald die physische Mobilitätsphase beginnt, auch wenn sie online im Gastland durchgeführt wird, können Sie den regulären Zuschuss für den Auslandsaufenthalt erhalten. Darunter fällt auch ein eventuell erforderlicher Quarantänezeitraum im Gastland. Die Mindestförderdauer einer Erasmus+ Mobilität von 3 Monaten bei Studienaufenthalten und 2 Monaten bei Praktika-Aufenthalten sollte für den physischen Aufenthalt im Gastland erfüllt werden. Sofern jedoch weiterhin Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie bestehen, kann die physische Mobilitätsphase verkürzt oder gestrichen und durch eine Verlängerung der nicht finanziell förderfähigen virtuellen Mobilitätsphase ersetzt werden. Auch Unterbrechungszeiten zwischen der virtuellen und der physischen Mobilitätsphase sind zulässig.

Virtuelle Mobilitätsphasen im Heimatland, die nicht finanziell gefördert werden, zählen nicht zum Erasmus+ Kontingent von 12 Monaten pro Studienzyklus. Dies gilt auch für den virtuellen Teil von Mobilitäten, die im Blended-Ansatz durchgeführt werden.

Ich habe bereits meine Reise/ meinen Aufenthalt gebucht, um in Kürze mein Erasmus+ Semester/ Praktikum anzutreten, aber die Mobilität muss aufgrund von Covid-19 abgesagt werden. Was muss ich nun tun und wer kommt für die Kosten auf?

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an international.office@hochschule-stralsund.de mit
1) einer kurzen Begründung für den Abbruch der Mobilität,
2) dem geplanten Startdatum.
Auf den EU-Survey sowie den 2. OLS-Sprachtest kann in diesen Fällen verzichtet werden.

Sofern bereits ein Grant Agreement vorliegt und die Reise nicht ohne zusätzliche Kosten abgesagt werden kann, ist die Erstattung tatsächlich angefallener Reisekosten im Erasmus+ Programm unter bestimmten Umständen möglich. Unter Umständen können auch Kosten für die Reservierung einer Unterkunft erstattet werden. Bitte bewahren Sie alle Belege und Informationen auf und wenden Sie sich damit an das International Office der Hochschule Stralsund.

Kann ein der Mobilität vorgeschalteter Quarantäne-Zeitraum finanziell gefördert werden?

Quarantänezeiten bei der Einreise ins Gastland können zur Mobilitätsphase gezählt und somit auch finanziell gefördert werden. Dieser Zeitraum sollte über eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung (Confirmation of Stay) oder anderweitige Dokumente (z.B. behördliche Anordnung, Einreisehinweise des Gastlandes, ärztliche Dokumente, ein Dokument der aufnehmenden Einrichtung, o.ä.) nachgewiesen werden. Wir empfehlen Ihnen sich vor Ausreise über die Möglichkeit zu informieren, die Quarantänezeit durch einen negativen Covid19- Tests zu vermeiden. Quarantänezeiten bei der Rückkehr ins Heimatland können nicht als Mobilitätsphase gefördert werden.

Wie kann ich, bei einer virtuell durchgeführten Mobilität, nachweisen, dass ich mich tatsächlich im Gastland befinde? (Stand: 31.07.2020)

Da es sich bei virtuellen Mobilitäten im Gastland um reguläre Erasmus+ Mobilitäten handelt, sollten Sie sich im Regelfall eine Confirmation of Stay und ein Transcript of Records von der Partnerhochschule ausstellen lassen. Sollte die Ausstellung dieser Dokumente aufgrund der Umstände im Zusammenhang mit COVID-19 nicht möglich sein, sollten Sie an Hand anderweitiger relevanter Dokumente (wie z. B. Flugtickets oder Bahnfahrkarten) nachweisen, in welchem Zeitraum die physische Mobilität stattgefunden hat.

 

Was tun, wenn ich meine Mobilität aufgrund von Corona vorzeitig beenden musste? (Stand:02.10.2020)

Grundsätzlich ist es möglich aufgrund der gegenwärtigen Situation einen Erasmus+ Aufenthalt abzubrechen. Wenn Erasmus+ Studierende Ihren Aufenthalt aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht fortführen oder antreten können, bietet das Erasmus+ Programm verschiedene Möglichkeiten zum Umgang mit der Situation an.

Bitte zögern Sie nicht, sich zur Beratung an die entsprechenden Beratungsstellen der Gasthochschule bzw. an das International Office HOST zu wenden.

Wenn Sie beispielsweise planen die Mobilität zeitnah fortzusetzen oder eine Ausreise nicht möglich ist und Sie daher im Zielland bleiben und:
a) noch immer Ausgaben haben, die direkt und ausschließlich mit Ihrem Aufenthalt in diesem Land verbunden sind, wie Miete und Strom etc. und/oder
b) Sie an virtuellen Lernformaten teilnehmen (wenn die Einrichtung im Zielland diese als Alternative zu den ursprünglich geplanten Aktivitäten zur Verfügung gestellt hat), verständigen Sie sich bitte mit Ihrer Heimathochschule, welche Möglichkeiten diese bietet den Zuschuss zu behalten.

Darüber hinaus können Sie möglicherweise einen (geringeren) zusätzlichen Zuschuss erhalten, um den zusätzlichen Zeitraum abzudecken, den Sie aufgrund des Covid-19-Ausbruchs im Ausland verbringen müssen und der über Ihre ursprüngliche Planung hinausgeht. Sie sollten sich diesbezüglich an outgoing@hochschule-stralsund.de erkundigen.

Ich habe im Rahmen von Erasmus+ einen Auslandsaufenthalt durchgeführt , musste aber nach Hause zurückkehren. Kann ich mein Stipendium behalten? (Stand 30.11.20)

Sie haben Anspruch auf den Zuschuss, der den Zeitraum abdeckt, in dem Sie die Aktivität im Ausland durchgeführt haben. Wenn z.B. die Mobilität am 1. Januar begann und am 1. Juli enden sollte und die Aktivitäten z.B. am 15. März ausgesetzt wurden, sind Sie mindestens berechtigt, den Zuschuss für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 15. März zu erhalten.

Ich habe meine Erasmus+ Mobilität im Ausland begonnen, es finden keine Kurse mehr an der Partnerhochschule statt, ich befinde mich jedoch weiterhin im Gastland? Kann ich mein Stipendium behalten?

Wenn Sie im Zielland bleiben und 

a) noch immer Ausgaben haben, die direkt und ausschließlich mit Ihrem Aufenthalt in diesem Land verbunden sind (z. B. Miete, Strom, etc.) und 

b) Sie an virtuellen Lernformaten der Gasteinrichtung im Zielland teilnehmen

können Sie Ihren Zuschuss behalten.

Darüber hinaus sollen Sie einen weiteren Zuschuss erhalten können, um den zusätzlichen Zeitraum abzudecken, den Sie aufgrund des Covid-19-Ausbruchs im Ausland verbringen müssen und der über Ihre ursprüngliche Planung hinausgeht. Es ist ein Nachweise über die tatsächlich entstandenen Kosten zu erbringen. Die Zahlung eines weiteren Zuschusses kann bis zu einer abschließenden Klärung mit dem DAAD nicht zugesagt werden. 

Können Erasmus+ Mobilitäten, die zum jetzigen Zeitpunkt abgebrochen werden müssen, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden? (Stand: 30.11.20)

Studierende können mit Erasmus+ jeweils bis zu 12 Monate im Bachelor bzw. im Master gefördert werden. Wer ein Auslandssemester nach einem Monat abbricht, aber ursprünglich vier Monate geplant hat, dem stehen in seinem aktuellen Bildungsgang noch 11 Monate zur Verfügung.

 

Ich habe kürzlich mein Studium abgeschlossen und möchte ein Praktikum im Ausland absolvieren.

Hochschulabsolventen, die ihr geplantes Auslandspraktikum verschieben müssen, können es innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Abschluss statt der üblichen 12 Monate absolvieren.

Ansprechpartner

Daniela Porwol

Incoming-Koordinatorin

Tel:

+49 3831 45 6533

Raum:

128, Haus 1

Ansprechpartner

Christine Tokaji

Koordinatorin Outgoing

Tel:

+49 3831 45 6539

Raum:

126, Haus 1

Stand der Angaben 27.07.2021.

Alle Angaben unter Vorbehalt Weisungen Dritter (z.B. Hochschule Stralsund, DAAD, Europäische Kommission, Auswärtiges Amt, lokalen Behörden, usw.).