Zugangsprüfung zum Bachelorstudium

 

Auch wenn Sie keine allgemeine Hochschulreife (Abitur), Fachhochschulreife, einen Meister-, Techniker- oder Fachwirt-Abschluss bzw. eine gleichgestellte Fachschul- oder Fortbildungsprüfung haben, können wir Ihnen in das Studium helfen. Bewerben Sie sich doch für eine Zugangsprüfung für ein Bachelorstudium. Unsere Studienberatung hilft Ihnen dabei.

Voraussetzungen:

- abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
- mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit

Ausbildung und Tätigkeit müssen in einem Berufsfeld erfolgt sein, welches einen Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang  aufweist.
Zeiten der Kindererziehung und Pflege von Familienangehörigen können auf die berufliche Tätigkeit bis zu einem Jahr angerechnet werden.

Näheres regelt die Prüfungsordnung für den Zugang von Berufstätigen an der Hochschule Stralsund: Zugangsprüfungsordnung

Merkblätter zur Vorbereitung auf die Zugangsprüfung als Download:
Fakultät für Elektrotechnik und Informatik
Fakultät für Maschinenbau
Fakultät für Wirtschaft

Bewerbung:

01. August bis zum 01. Oktober (für die Prüfung Ende November/ Anfang Dezember)
01. Februar bis zum 01. April (für die Prüfung Ende Mai/ Anfang Juni)

Ein Studienbeginn ist für alle Bachelorstudiengänge mit Ausnahme der Betriebswirtschaftslehre zum Wintersemester (01. September) möglich.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind erforderlich:

  • Antrag auf Zulassung
  • Schulabschlusszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie
  • Zeugnisse einer berufspraktischen Ausbildung in amtlich beglaubigter Kopie
  • Nachweise über einschlägige berufliche Tätigkeiten in amtlich beglaubigter Kopie (nur Arbeitszeugnisse, keine Arbeitsverträge!)  
  • tabellarischer Lebenslauf
  • aktuelles Passbild
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • ggf. Nachweise über geleistete Dienste, z.B.  Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ (nur bei NC)
  • ggf. Kindergeldbescheinigung o.a. geeigneter Nachweis über die Erziehung minderjähriger Kinder (nur bei NC)

Auf der Grundlage der Fachhochschulgebührensatzung vom 23. April 2010 wird für eine Zugangsprüfung eine Gebühr von 100,00 € fällig, deren Einzahlung durch Vorlage des Kontoauszuges  zur Prüfung nachzuweisen ist. Die Kontoverbindung wird in der Einladung zur Prüfung mitgeteilt.

Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung - ein Stipendium für Studierende mit Berufserfahrung:

Sie benötigen als studieninteressierte/r Berufstätige/r noch Orientierung bei Ihrer Studienentscheidung?
Der Leitfaden des Bundesinstitutes für Berufsbildung gibt hochschul- und studienübergreifende Tipps.

Ansprechpartnerin

Anika Schude

Studierendensekretariat

Tel:

+49 3831 45 6531

Raum:

105, Haus 1