Voraussetzungen und Fristen
Zu allen Fragen rund um die Bewerbung und Zulassung berät Sie gern die Allgemeine Studienberatung.
Die Online-Bewerbung startet:
- zum Wintersemester: Anfang Mai
- zum Sommersemester: Anfang November
Bitte beachten Sie die Fristen und welche Unterlagen Sie nach der Online-Bewerbung per Post einreichen müssen.
Wenn Sie sich mit einem ausländischen Zeugnis über uni assist beworben haben, gelten die folgenden Informationen nicht für Sie.
In diesem Fall schauen Sie gern auf den Seiten von Incoming nach Informationen zu den Voraussetzungen und Fristen.
In zulassungsfreien Studiengängen (kein NC) sind die Studienplätze nicht begrenzt. Soweit Ihre persönlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, ist Ihnen ein Studienplatz sicher. Es erfolgt die freie Einschreibung (ohne persönliches Erscheinen) für das Wintersemester ab 01.06. und für das Sommersemester ab 01.12., sobald alle erforderlichen Unterlagen per Post vollständig eingereicht wurden.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen (NC) erhalten Sie für das Wintersemester bis spätestens Anfang August und für das Sommersemester bis spätestens Anfang Februar einen schriftlichen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid per Post. Dem Zulassungsbescheid entnehmen Sie bitte die Frist (Ausschlussfrist!) zur Einreichung der Unterlagen für die Einschreibung. Ein persönliches Erscheinen zur Einschreibung ist nicht erforderlich.
Sobald Sie eingeschrieben sind, erhalten Sie per Post Ihre erste Studienbescheinigung und alle wichtigen Informationen zum Studienbeginn.