Die Vergabe der Studienplätze – Numerus clausus

Im Wintersemester 2023/24 und Sommersemester 2024 sind folgende Studiengänge zulassungsbeschränkt (NC):

Zulassungsbeschränkungen gibt es immer dann, wenn es für einen Studiengang mehr Bewerber*innen gibt als Studienplätze vorhanden sind. Das NC-Verfahren ist ein spezielles Auswahlverfahren, um die vorhandenen Studienplätze gerecht zu verteilen.
Die NC-Werte werden nach jedem Bewerbungsverfahren neu errechnet und stellen keine für mehrere Semester gültigen Messzahlen dar. Sie können sich im nächsten Bewerbungsverfahren verändern.

Lassen Sie sich von NC-Werten nicht einschüchtern! Zum einen wissen Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung nicht, wie diese Werte sich nach dem Bewerbungsverfahren darstellen, zum anderen kann es auch Nachrückverfahren geben. Viele Interessent*innen für einen Studiengang haben sich an verschiedenen Hochschulen beworben und geben deshalb zugewiesene Studienplätze zurück.
Wenn nach Abschluss der Nachrückverfahren weiterhin Studienplätze frei sind, können zusätzlich Losverfahren durchgeführt werden. Auch das kann Ihre Chance sein!

Bachelor-Studiengang Leisure and Tourism Management

Die gesetzlichen Grundlagen für das NC-Verfahren für den Bachelor-Studiengang Leisure and Tourism Management haben sich geändert.

Die Studienplätze werden ab dem Wintersemester 2020/21 in drei Hauptquoten vergeben:

  1. nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturbestenquote) (30 %)
  2. nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens (zusätzliche Eignungsquote) (10 %)
  3. nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens (Auswahlverfahren der Hochschule) (60 %)

Informationen zu den einzelnen Hauptquoten und den zugehörigen Auswahlverfahren finden Sie in der  Satzung für das Örtliche Vergabeverfahren an der Hochschule Stralsund für den Bachelorstudiengang Leisure and Tourism Management.

 

Informationen für alle NC-Studiengänge

Master-Studiengang Angewandte Data Science und Künstliche Intelligenz

Auswahlverfahren

Die Studienplätze werden nach Abzug der Vorabquoten zu 100% nach der Gesamtnote des Erststudiums vergeben. Besteht Ranggleichheit, wird vorrangig derjenige ausgewählt, der minderjährige Kinder erzieht. Im Übrigen entscheidet bei Ranggleichheit das Los.

Bewerber, die noch keine Gesamtnote nachweisen können, nehmen mit der vorläufigen Endnote am Verfahren teil. Wer weder die Gesamtnote des Erststudiums noch eine vorläufige Endnote nachweist, wird nach der letzten Bewerberin oder dem letzten Bewerber mit feststellbarer Gesamtnote/Endnote eingeordnet.

Nachrückverfahren

Nehmen Bewerber*innen den in einem Hauptverfahren zugesagten Studienplatz nicht an, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Die frei gewordenen Studienplätze werden an die auf den Ranglisten folgenden Bewerber*innen vergeben. Es kann auch mehrere Nachrückverfahren geben.

Am Nachrückverfahren nehmen automatisch alle Bewerber für diesen Studiengang teil. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Dem Ablehnungsbescheid können Sie Ihren Rangplatz entnehmen und damit grob Ihre Chance auf einen Studienplatz trotz Absage einschätzen. Liegen nur einzelne Bewerber zwischen Ihrem Rangplatz und dem des letzten zugelassenen Bewerbers, sind Ihre Chancen höher, als wenn noch sehr viele Bewerber vor Ihnen platziert sind. Eine sichere Auskunft über die Anzahl der Studienplätze, die noch bis zum Studienbeginn zu besetzensind, kann Ihnen allerdings nicht gegeben werden.

Losverfahren

Nur wenn nach Abschluss der Nachrückverfahren einige Studienplätze noch nicht vergeben werden konnten oder wieder frei geworden sind, wird ein Losverfahren durchgeführt. Es kann auch mehrere Losverfahren geben. In der Regel wird das Losverfahren aus verfahrenstechnischen Gründen erst kurz vor Studienbeginn durchgeführt.

Für die Teilnahme ist ein gesonderter formloser Antrag notwendig. Sie können einen Losantrag stellen, auch wenn Sie sich vorher nicht für diesen Studiengang beworben hatten. Die Antragsfrist können Sie bei der Studienberatung erfragen. Sie wird auch im Ablehnungsbescheid nach dem Hauptverfahren mitgeteilt und auf der Homepage veröffentlicht.

Sollten Sie gelost worden sein, erfolgt eine umgehende Benachrichtigung. Geben Sie bitte eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse an. So können Sie schneller benachrichtigt werden. Ablehnungsbescheide werden nicht erteilt. Haben Sie bis zum Studienbeginn keinen Bescheid erhalten, können Sie davon ausgehen, dass Sie leider kein Glück im Losverfahren hatten.