Teilzeitstudium
Sie sind neben dem Studium in Stralsund berufstätig oder haben familiäre Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung oder Pflege oder sind in einer besonderen Lebenssituation?
Der Wunsch nach einem Teilzeitstudium kann verschiedene Gründe haben. Damit das Präsenzstudium an der HOST auch als Teilzeitstudium absolviert werden kann, wird das reguläre Lehr- und Prüfungsangebot Ihres Studienganges für Sie individuell und semesterweise geplant und über den Prüfungsausschuss der Fakultät festgelegt.
Bei einem Teilzeitstudium wird etwa die Hälfte der für das Studium nach der Studienordnung vorgesehenen Arbeitszeit je Semester geplant.
Was müssen Sie für die Antragstellung beachten:
- formloser Antrag bis spätestens vier Wochen vor Beginn eines Semesters
- Auflistung der Prüfungen, die in den kommenden Semestern inklusive Abschlussarbeit erbracht werden sollen (pro Semester ca. 50% des Gesamtumfanges)
- zu richten an den Prüfungsausschuss der jeweiligen Fakultät über Ihr Studienbüro
Hinweis: Informieren Sie sich zur Finanzierung Ihres Studiums in Teilzeit, insbesondere wenn Sie BAföG erhalten!
Wie wird das Teilzeitstudium organisiert?
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Genehmigung Ihres Antrages. Dabei können andere, als die in Ihrem Antrag aufgeführten Prüfungen, vorgesehen werden, wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist. In diesem Fall sind Sie als Antragsteller / Antragstellerin vor der Entscheidung anzuhören. Nach der schriftlichen Festlegung durch einen Bescheid können grundsätzlich in den jeweiligen Semestern keine anderen Prüfungen wirksam abgelegt werden. Bei einem genehmigten Teilzeitstudium, mit Festlegung von abweichenden Regelprüfungsterminen für Leistungen und Prüfungen durch den Prüfungsausschuss, bleiben die in den jeweiligen Fachprüfungsordnungen festgelegten Bearbeitungszeiten von Prüfungs- und Studienleistungen unberührt. Dies betrifft auch die Abschlussarbeit.
Der Antrag auf Teilzeitstudium kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgezogen werden.
Weitere Regelungen sind in § 5 der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule Stralsund festgelegt.
Sie erstellen - wenn Sie möchten gemeinsam mit der Fachstudienberaterin oder dem Fachstudienberater - einen persönlichen Teilzeitstudienplan mit den abzulegenden Prüfungen für die kommenden Teilzeitsemester.
Sie reichen einen formlosen Antrag auf Zulassung zum Teilzeitstudium, zu richten an den Prüfungsausschuss der Fakultät, mit den entsprechenden Nachweisen und Ihrem persönlichen Teilzeitstudienplan bei dem Dezernat für Studien- und Prüfungsangelegenheiten ein.
Hinweis: Der Antrag kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgenommen werden.
Der Wechsel in ein Teilzeitstudium ist in einem Studiengang höchstens zweimal möglich.
Die Bewerbung für ein Teilzeitstudium unterscheidet sich nicht von dem Bewerbungsverfahren für ein Vollzeitstudium. Sie bewerben Sie sich ganz regulär um einen Studienplatz.
Das Online-Bewerbungsportal finden Sie hier.
Anhand des Semesterwochenplanes erstellen Sie Ihren persönlichen Teilzeitstudienplan mit den abzulegenden Prüfungen für das erste Semester Ihres Teilzeitstudiums.
Mit den Unterlagen für Ihre Immatrikulation reichen Sie an den Prüfungsausschuss der Fakultät einen formlosen Antrag auf Zulassung zum Teilzeitstudium zusammen mit entsprechenden Nachweisen und Ihrem persönlichen Teilzeitstudienplan ein. Die Unterlagen sind über das Dezernat für Studien- und Prüfungsangelegenheiten einzureichen.
Der Semesterwochenplan für das Wintersemester wird in der Regel Mitte August und der Semesterwochenplan für das Sommersemester Mitte Februar veröffentlicht.
Wenn Sie sich vorher bewerben möchten, können Sie die Unterlagen für das Teilstudium nachreichen.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Fachstudienberatung oder an die Allgemeine Studienberatung.
Kontakt
Elisabeth Eilers
Studienberaterin (in Elternzeit)
Tel:
+49 3831 45 6532
Raum:
118, Haus 1
Christina Wanke
Studienberaterin
Tel:
+49 3831 45 6513
Raum:
117, Haus 1