Antidiskriminierung
Die Hochschule Stralsund fördert im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs und ihrer Möglichkeiten ein diskriminierungsfreies Lehr-, Lern- und Arbeitsumfeld und eine gemeinsame Organisations- und Campuskultur, die auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander beruht.
Antidiskriminierungsarbeit ist ein wichtiger Baustein einer offenen, toleranten und chancengerechten Hochschule. Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Antidiskriminierung sind Querschnittsthemen, welche in allen Bereichen der Hochschule von Bedeutung sind. Institutionell sind diese Themen bei der Ansprechperson für Antidiskriminierung und der Hochschulleitung verankert.
Aktuelles
Weitere Ansprechpersonen zur chancengerechten Unterstützung: https://www.hochschule-stralsund.de/host/gremien-und-vertretungen/gleichstellung/chancengerechte-unterstuetzung/
Individuelle Termine können in der Regel via E-Mail antidiskriminierung(at)hochschule-stralsund.de vereinbart werden.
Jede Beratung ist vertraulich und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen.
Weiterführende Informationen zu Themen der Antidiskriminierungsarbeit stehen für Sie im moodle-Kurs "Antidiskriminierung" bereit und werden dort regelmäßig erweitert und aktualisiert.
Die Antidiskriminierungsrichtlinie der Hochschule Stralsund ist Ausdruck des Werteverständnisses der HOST – einer vertrauensvollen und respektvollen Zusammenarbeit, der Anerkennung und Wertschätzung der einzelnen Menschen sowie einer offenen, toleranten und diversitätssensiblen Hochschule.
Informationen zu Antidiskriminierung und zusätzliche Infomrationen zur Antidiskriminierungsrichtlinie finden Sie in Moodle.
Wenn Sie von strukturellen Ungleichheiten betroffen oder im Rahmen Ihres Studiums oder Ihrer Tätigkeit an der Hochschule mit für den Diskriminierungsschutz relevanten Zuschreibungen konfrontiert sind (oder diesen Eindruck haben), erhalten Sie bei mir eine vertrauliche, bedarfsgerechte sowie verantwortungsvolle Unterstützung und Begleitung bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihr Anliegen.
Suchen Sie fachliche Unterstützung, einen inhaltlichen Austausch oder kollegiales Feedback? Zu allen Fragen in den Themenbereichen Antidiskriminierung, Chancengerechtigkeit und Vielfalt stehe ich Ihnen gerne Rede und Antwort. Falls Sie Unterstützung oder Ideen für eine gender- und diversitätssensible Gestaltung ihrer Arbeitsmaterialien (z.B. Lehrunterlagen, Seminararbeiten, Stellenausschreibungen, Webseiten, etc.) oder für eine diskriminierungsfreie Gestaltung Ihres Verantwortungsbereichs benötigen, sprechen Sie mich gerne an!
Mit dem Online-Kontaktformular ist die Ansprechperson für Antidiskriminierung für Hochschulmitglieder jederzeit ganz unkompliziert über den e-HOST Service zu erreichen. Jede Mitteilung wird in anonymisierter Form nur der Ansprechperson für Antidiskriminierung zugestellt. Ob sich eine Beratung Ihrer Mitteilung anschließen soll, entscheiden Sie selbst. Jede Angabe von Kontaktdaten ist freiwillig.
Eine von Respekt und Wertschätzung geprägte Organisationskultur zu pflegen, Vielfalt anzuerkennen und die darin liegenden Potenziale, Fähigkeiten und Talente zu fördern – Diese Ziele unterstrich die Hochschule Stralsund am 28.05.2024 mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt. Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative von Unternehmen und Institutionen zur Förderung von Vielfalt in Wirtschaft und Gesellschaft in Form einer Selbstverpflichtung. Mehr als 5000 Unterzeichner*innen hat die Charta der Vielfalt bereits, darunter auch 155 Hochschulen. Regelmäßige Aktivitäten und Dialoge zu Diversität gehören auch zu den Zielen der Charta der Vielfalt. Dazu hat der gleichnamige Verein einen eigenen bundesweiten Aktionstag ins Leben gerufen, den Deutschen Diversity Tag.
News-Beitrag: "Passend zum Diversity Tag: HOST unterzeichnet Charta der Vielfalt"
Mehr zur Charta der Vielfalt und zum Diversity Tag: https://www.charta-der-vielfalt.de/
Vergangene Veranstaltungen:
- 12. Deutscher Diversity Tag (28.05.2024)
- Halbtägiger Workshop "Sexismus im Hochschulkontext" (22.11.2023)
- Fachtag "New Work, New World - Arbeitswelten und Gesellschaft im Wandel: Perspektiven für Inklusion und Chancengerechtigkeit" (05.10.2023) (Programm)
- Mini-Workshop "Antidiskriminierendes Handeln im Alltag - Möglichkeiten, Grenzen und Beispiele" im Rahmen von Ankommen & Orientieren (11.09.2023 sowie 25. & 27.09.2023)
- Mini-Workshop "Respektvolles Handeln im Alltag" im Rahmen der Veranstaltung "Einführung in das Studium" (13.11.2023)
- Town Hall Meeting "Queere HOST?" (17.05.2023)
Wie steht es aktuell um die Gemeinschaftlichkeit auf dem Campus? Wie kann sozialer Ausgrenzung vorgebeugt werden? Welche Unterstützungsbedarfe finden noch zu wenig Berücksichtigung? Um einen besseren Eindruck von der Studienatmosphäre, Campuskultur und dem Zugang zu Unterstützungsangeboten zu gewinnen, hat die Hochschule Stralsund (HOST) zum Anfang des Sommersemesters 2024 einen Fragebogen zur Beantwortung bereitgestellt und über 100 Rückmeldungen erhalten.
Fast 90 Prozent der Teilnehmenden geben an, mit der Studienatmosphäre zufrieden zu sein, und ebenso viele geben an, dass sie keine ihrer persönlichen Eigenschaften verbergen müssen, um sich vor einer befürchteten Ausgrenzung zu schützen. Im Bereich Barrierefreiheit und der Vereinbarkeit von Studium und Fürsorgeverantwortung wird die HOST den Bedarfen ihrer Studierenden ebenfalls schon überwiegend gerecht.
Die Themen Neurodiversität, also z.B. Studieren mit ADS/ADHS oder Autismus, sowie ein professioneller Umgang mit psychischen Belastungen werden hingegen noch nicht ausreichend als selbstverständlicher Teil des Dialogs um studienbegleitende Unterstützung wahrgenommen. Auch Sprachbarrieren werden als Hürden eines gemeinschaftlichen Campuslebens benannt.
Aus den konstruktiven Beiträgen der Teilnehmenden wurden Handlungsempfehlungen für die HOST entwickelt.
Die Ergebnisse im Überblick:
Über 90 % der Teilnehmer*innen geben an, dass …
- der Stand der Barrierefreiheit an der HOST für sie persönlich ausreichend ist
- die Angebote der HOST zu Vereinbarkeit von Studium und Familienverantwortung für sie persönlich ausreichend sind
- sie sich derzeit nicht aufgrund einer tatsächlichen oder angenommenen Gruppenzugehörigkeit sozial ausgegrenzt oder isoliert fühlen
Über 80 % der Teilnehmer*innen geben an, dass …
- sie mit der Atmosphäre an der HOST grundsätzlich zufrieden sind
- sie sich an die Service-Stellen der HOST wenden würden, wenn Sie im sozialen Bereich im Rahmen Ihres Studiums Unterstützung benötigen
- sie sich im Rahmen Ihres Studiums noch nie gezwungen gefühlt haben, eine Gruppenzugehörigkeit oder eine persönliche Eigenschaft geheim zu halten, um sich vor sozialer Ausgrenzung oder Anfeindungen zu schützen
Begriffsbestimmungen:
Der Begriff „Diskriminierung“ hat unterschiedliche Auslegungen, die es zu differenzieren gilt.
In seiner weitesten Auslegung als Alltagsbegriff beschreibt Diskriminierung die Empfindung, dass ein als unangemessen wahrgenommenes Verhalten oder Regelwerk ein ungerechtfertigtes Machtverhältnis herstellt oder entsprechende gesellschaftliche Machtverhältnisse reproduziert.
Die engste Auslegung von Diskriminierung ist die Verwendung als Rechtsbegriff. Im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist eine Diskriminierung eine Ungleichbehandlung aufgrund der in § 1 genannten tatsächlichen oder zugeschriebenen Merkmale, welche nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.
Das AGG unterscheidet zudem zwischen unmittelbaren und mittelbaren Benachteiligungen (vgl. § 3 AGG).
Unmittelbar sind Benachteiligungen, wenn diese direkt an einem geschützten Merkmal bzw. einer geschützten Sozialkategorie ansetzten. Mittelbare Benachteiligungen sind scheinbar merkmalsneutrale Regelwerke oder Verhaltensregeln, die für alle gelten, in der Praxis jedoch bestimmte Gruppen stärker betreffen als andere.
Antidiskriminierungsarbeit findet auf drei Ebenen statt --individuell, institutionell und gesamt-gesellschaftlich.
Auf der individuellen Ebene stehen Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie Angebote zur Stärkung der eigenen Handlungsmöglichkeiten im Fokus (Empowerment).
Auf der institutionellen Ebene soll Antidiskriminierungsarbeit das Recht auf Teilhabe realisieren, im Rahmen dieser Teilhabe Chancengerechtigkeit herstellen und den Diskriminierungsschutz auch mit präventiven Angeboten sichern.
Gesamt-gesellschaftlich kann eine Antidiskriminierungskultur z.B. in den Bereichen Politik, Recht, Geschichte oder Medien zu bedeutungsvollen Veränderungen führen.
Interview: HOST im Gespräch mit der Antidiskriminierungsbeauftragten
Nicole Pätzold-Glaß
Redaktion, Wissenschaftskommunikation, Antidiskriminierung
Tel:
+49 3831 45 6511
Raum:
201, Haus 1
Verwandte Themen:
Für Betroffene und Zeitzeug*innen:
Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sämtlicher Formen sexuellen Kindesmissbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR ab 1949
https://www.aufarbeitungskommission.de