Bewerbungsunterlagen

Für die Zulassung an der Hochschule Stralsund müssen folgende Unterlagen vorliegen:
 

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung von uni-assist
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch (nur für den Masterstudiengang Renewable Energy and E-Mobility bei einem Notendurchschnitt des Erststudiums von 2,1 bis 2,5 )
  • beglaubigte Kopie des Schulabschluss-Zeugnisses mit Fächern und Noten
  • ggf. beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsprüfung im Heimatland (z.B. für Bewerber aus den Staaten Iran, Türkei und Korea)
  • ggf. beglaubigte Kopie des Leistungsnachweises oder Hochschulabschlusses mit Fächern und Noten (wenn der Bewerber schon einmal studiert hat, unabhängig davon, wie viele Semester)
  • beglaubigte Kopie einer der genannten Deutsch- bzw. Englisch-Prüfungen
  • Kopie des Reisepasses (Seite des Passes, auf der sich Name und Passbild befindet)
  • Kopie des Einzahlungsbeleges über die Summe des Entgeltes für UNI-ASSIST e.V.

Ansprechpartnerin

Christina Wanke

Studienberaterin

Tel:

+49 3831 45 6513

Raum:

117, Haus 1

Achtung!
Bitte schicken Sie keine Originalzeugnisse, nur beglaubigte Kopien!

Alle geforderten Zertifikate müssen in Original-Sprache sowie in deutscher Sprache bzw. englischer Sprache (von einem lizensierten Übersetzer) eingereicht werden. Weiterhin müssen alle Zertifikate und deren Übersetzungen offiziell beglaubigt sein.
Die Hochschule Stralsund erkennt offizielle Beglaubigungen von folgenden Einrichtungen an:
 

  • Deutsche Botschaft (alle Zertifikate)
  • Deutsches Konsulat (alle Zertifikate)
  • Goethe Institute (alle Zertifikate)
  • Schulen, an denen der Bewerber die Schulausbildung absolvierte (für Zertifikate, welche an der Schule ausgestellt wurden)
  • Universitäten, an denen der Bewerber studierte (für Zertifikate, welche von der Universität ausgestellt wurden)
  • Amtliche Beglaubigungen von befugten Behörden und Notaren des jeweiligen Landes


Offizielle Beglaubigungen enthalten folgende Elemente:
 

  1. eine Bestätigung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt  Muster einer Beglaubigung
  2. die Unterschrift der Person, die das Zertifikat beglaubigt
  3. einen Stempel (Siegel) der Einrichtung, an welcher die Beglaubigung ausgestellt wurde (Bitte beachten Sie, dass ein Stempel ein Emblem enthält! Stempel ohne Emblem sind nicht ausreichend.)


In Deutschland können alle Notare und öffentlichen Einrichtungen, die ein Siegel haben, Kopien von Originalunterlagen beglaubigen.