Visa und Aufenthaltsbestimmungen

Wir freuen uns, dass Sie zum Studiern an die Hochschule Stralsund kommen wollen. Für Ihren Aufenthalt in Deutschland ist es wichtig sich frühzeitig über Visa und Aufenthaltsbestimmungen im Vorraus zu informieren. Auf dieser Seit finden Sie die wichtigsten Informationen auf einem Blick.

 

Wer benötigt ein Visum?

Ein Visum ist ein Sichtvermerk im Reisepass, der zur Einreise nach Deutschland und zum vorläufigen Aufenthalt bis zu drei Monaten oder länger berechtigt.

Staatsangehörige der EU sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz brauchen kein Visum für ein Studium oder Auslandssemester an der HOST.

Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea oder den Vereinigten Staaten können ohne Visum einreisen. Wenn Sie länger als drei Monate im Land bleiben, können Sie die dann erforderliche Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen.
Wir empfehlen Ihnen trotzdem, im Heimatland ein Visum zu beantragen, um den Start in Stralsund zu erleichtern.

Staatsangehörige aller anderen Länder müssen vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung ein Visum zu Studienzwecken einholen. Wenn Sie über die Dauer des Visums hinaus im Land bleiben, können Sie die dann erforderliche Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen.

 

Wichtige Hinweise:

  • Ein Touristen- oder ein Schengenvisum kann nicht nachträglich in ein Visum für Studierende umgewandelt werden. Mit diesen Visa können Sie nicht studieren und keine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Aufenthaltstitel aus anderen EU-Staaten sind nicht ausreichend. Sie benötigen ein Visum zu Studienzwecken für Deutschland.
  • Ohne ein gültiges Visum oder einen Aufenthaltstitel können Sie nicht an der HOST studieren!
  • Bei Unklarheiten wenden Sie sich unbedingt an die deutsche Botschaft Ihres Landes!

Der Zulassungsbescheid / Letter of Acceptance ist in der Regel ausreichend, um ein Studentenvisum für die Einreise nach Deutschland zu erhalten.

Weitere Informationen zur Visumsbeantragung finden Sie auf den Internetseiten des DAAD, des Auswärtigen Amtes und der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland.

Wer benötigt eine Aufenthaltserlaubnis?

Wenn Ihre Aufenthaltsdauer die Gültigkeitsdauer Ihres Visums überschreitet, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist eine Genehmigung für das Verweilen im Gebiet der Bundesrepublik. In der Regel wird diese für ausländische Studierende und Praktikant*innen in Form einer befristeten Aufenthaltserlaubnis erteilt, die einem bestimmten Zweck dient: z.B. zum Studium oder zur Durchführung eines Praktikums. Eine Aufenthaltserlaubnis wird von der für den Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt.

Hier finden Sie die Formulare für den Antrag auf Erteilung bzw. auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sowie ein Merkblatt. Ab sofort können Sie die Anträge auch online und wenn gewünscht in englischer Sprache finden. Im International Office wird Ihnen auch gerne beim Ausfüllen der Anträge geholfen.

Bitte beantragen bzw. verlängern Sie die Aufenthaltserlaubnis sechs Wochen vor Ablauf des Visums bzw. Aufenthaltstitels.

Registrierung bei der Ausländerbehörde

Alle EU-Ausländer*innen müssen sich bei der Ausländerbehörde registrieren.

Sollte Ihr Visum für Ihren gesamten Studienaufenthalt in Stralsund (z.B. ein Auslandssemester) gültig sein, müssen Sie sich dennoch bei der Ausländerbehörde registrieren.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Ausländerbehörde mit:

  • Reisepass
  • Visum
  • (vorläufige) Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis einer deutschen Krankenversicherung bzw. Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
  • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern müssen, reichen Sie bitte zusammen mit dem Antrag folgende Dokumente bei der Ausländerbehörde ein:

  • Ausgefülltes Antragsformular (Erstantrag oder Verlängerung) ⇒ hier entlang zum digitalen Antrag (auch auf Englisch)
  • Finanzierungsnachweis (Sperrkonto, Einkommensnachweise wie z.B. Stipendien oder Arbeitsverträge)
  • Reisepass und Visum (Kopie und Original)
  • Passfoto
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der HOST
    ⇒ Falls Sie noch nicht immatrikuliert sind: Vorläufige Studienbescheinigung oder Zulassungsbescheid
  • Mitgliedsbescheinigung einer deutschen Krankenversicherung (nicht die Krankenkassenkarte) bzw. der Nachweis über die Befreiung von der Versicherungspflicht
  • Aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (nicht älter als drei Monate)
  • Mietvertrag bzw. ein Wohnraumnachweis (Kopie und Original)

Die Bearbeitung des Antrags kann einige Wochen dauern. Sollte Ihr Visum oder Aufenthaltstitel in Kürze ablaufen, fragen Sie nach der sogenannten Fiktionsbescheinigung.

Mit dieser Bescheinigung können Sie sich beispielsweise schon an der Hochschule einschreiben bzw. rückmelden und müssen nicht auf Ihren Aufenthaltstitel warten.

Spätestens während des Rückmeldezeitraumes muss ein gültiger Aufenthaltstitel bzw. eine Fiktionsbescheinigung für das kommende Semester vorliegen. Andernfalls erfolgt keine Rückmeldung. Der Aufenthaltstitel bzw. die Fiktionsbescheinigung muss rechtzeitig und eigenverantwortlich im zuständigen Studienbüro eingereicht werden.

Wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums innerhalb der EU ein Praktikum oder Auslandssemester über ein Austauschprogramm der Hochschule Stralsund (z. B. ERASMUS+) absolvieren, achten Sie bitte darauf, dass die Gültigkeit Ihrer deutschen Aufenthaltserlaubnis den gesamten Auslandsaufenthalt überdauert bzw. Sie diese rechtzeitig verlängern.

Für Aufenthalte außerhalb der EU oder ohne ein entsprechendes Austauschprogramm, d.h. wenn Sie sich als sogenannter Freemover ein oder mehrere Semester im Ausland aufhalten, müssen Sie ein Visum für das Gastland beantragen. Bitte informieren Sie sich vorher bei der jeweiligen Auslandsvertretung Ihres Zielstaates hier in Deutschland über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt.

Ausländerbehörde Stralsund
Marienstraße 1
18439 Stralsund

Öffnungszeiten:
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Ausländerbehörde Stralsund

Marienstraße 1
18439 Stralsund  

Öffnungszeiten:

Dienstag   9.00 – 12.00 und 13.30 - 18.00

Donnerstag   9.00 – 12.00 und 13.30 - 16.00

Ansprechpartner

Daniela Porwol

Incoming-Koordinatorin

Tel:

+49 3831 45 6533

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128, Haus 1

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