Neue Vorsitzende der Senate stehen fest

Die Mitglieder haben gewählt: Prof. Dr. rer. nat. André Grüning und Prof. Dr. rer. oec. Ulrich Niehus sind die neuen Vorsitzenden des Senats beziehungsweise Erweiterten Senats der Hochschule Stralsund.

Grafik die Hände zeigt, welche Ihren Stimmzettel in eine Wahlurne werfen.

Bei der konstituierenden Sitzung des 16. Senats der Hochschule Stralsund ist am Dienstag, 4. Juli 2023, der neue Vorsitz gewählt worden. Prof. Dr. rer. nat. André Grüning ist der neue Vorsitzende. Die Stellvertretung obliegt Prof. Dr.-Ing. Normen Fuchs.

Der Erweiterte Senat wird fortan unter dem Vorsitz von Prof. Dr. rer. oec. Ulrich Niehus tagen. Stellvertreter ist Prof. Dr. rer. nat. Johannes Gulden. Als erste und zweite Beisitzerin fungieren Melanie Felgenhauer und Tina-Lily Kahn.

„Dem Senat und dem Erweiterten Senat obliegt es beispielsweise, die Mitglieder des Rektorats im Rahmen der sogenannten akademischen Selbstverwaltung vorzuschlagen bzw. zu wählen. Das bedeutet, dass die Hochschule in einem demokratischen Verfahren ihre Leitung selber wählt und kontrolliert. Im Sinne der grundgesetzlich verankerten Forschungs- und Lehrfreiheit ist das eine sehr wichtige Aufgabe. Im kommenden Semester steht z. B. die Wahl einer Prorektorin oder eines Prorektors für Forschung und Entwicklung an“, erläutert Prof. Dr. André Grüning. „Auch Studierende sind im Senat und im Erweiterten Senat vertreten. Ich finde es wichtig, dass hier Lehrende, Studierende und Mitarbeitende gemeinsam und auf Augenhöhe die Hochschule voranbringen“, so der neue Vorsitzende des Senats weiter.

Die 11 Mitglieder des Senats und 36 Mitglieder des Erweiterten Senats waren am 7. Juni gewählt worden. Studierende, Professor*innen, Mitarbeitende und wissenschaftliche Mitarbeitende wählten jeweils Vertreter*innen ihrer Gruppe für die Gremien der Hochschule. Der Senat beschließt über die Vorlage der Grundordnung sowie der Wahlordnung an den erweiterten Senat sowie über die sonstigen Satzungen und Ordnungen der Hochschule, soweit sie nicht von den Fakultäten zu erlassen sind. Er beschließt den Hochschulentwicklungsplan, berät über den Rechenschaftsbericht der Hochschulleitung und nimmt Stellung zum Entwurf des Wirtschaftplanes. Darüber hinaus obliegen ihm die Entscheidungs-, Wahl- und Mitwirkungsbefugnisse in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Der Senat berät den Rechenschaftsbericht der Hochschulleitung und entscheidet über deren Entlastung. Der erweiterte Senat berät über die grundlegenden Angelegenheiten der Hochschule. Er beschließt unter anderem über die Grund- und Wahlordnung der Hochschule auf Vorschlag des Senats und nimmt die Wahl des Rektors, der Prorektoren und der Mitglieder des Hochschulrates vor.