Praktikum im Ausland

Mit einem Praktikum im Ausland können Sie viele Vorteile für sich nutzen. Neben der fachlichen Weiterbildung gewinnen Sie wichtige Einblicke in die Arbeitswelt und erweitern Ihr berufliches Netzwerk. Zudem wachsen Ihre Fremdsprachenkenntnisse und Ihr Erfahrungshorizont. All diese Kompetenzen werden später auf dem Arbeitsmarkt von Bedeutung sein. Da jedoch auch diese kurzen Aufenthalte im Ausland mit Mehrkosten verbunden sind und die Praktika auch oftmals nicht vergütet sind, sollten Sie sich frühzeitig um eine finanzielle Förderung und Unterstützung bemühen.
Auf dieser Seite finden Sie einige Informationen über die DAAD Förderprogramme Erasmus+ und PROMOS.

Aktuelle Ausschreibungen 

Praktikumsangebote

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Programme und Informationen

Erasmus+ Praktikum (Europa+ weltweit)

Erasmus+ Praktikum & Erasmus+ Graduiertenpraktikum 

→ Bewerbungsfrist: 15.11 bei Beginn der Mobilität im 1. Quartal des Folgejahres

→ Bewerbungsfrist: 15.02 bei Beginn der Mobilität im 2. Quartal des Kalenderjahres

→ Bewerbungsfrist: 15.05 bei Beginn der Mobilität im 3. Quartal des Kalenderjahres

→ Bewerbungsfrist: 15.08 bei Beginn der Mobilität im 4. Quartal des Kalenderjahres

Erasmus+ heißt das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, das am 1. Januar 2014 an den Start ging. Es löste das Programm für lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme mit Drittländern ab.

Die Erasmus Charter for Higher Education, die ECHE, für die Teilnahme am Programm wurde an die einzelnen Hochschulen vergeben.

Erasmus+ gewährt Programmteilnehmern jeweils Zuschüsse zu den auslandsbedingten Mehrkosten. Grundsätzlich schließen die Richtlinien des Erasmus+ Programms keine Doppelförderung aus, solange es sich nicht um eine Doppelförderung aus EU-Mitteln handelt.

Stipendienhöhe

Die nationale Agentur beim DAAD legt die Fördersätze jedes Jahr neu fest. Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.

Folgende Fördersätze gelten für das Akademische Jahr 2023/24 & 2024/25 aus dem Projekt 2022 & 2023:

Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden → 600 €/ Monat
Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern → 540 €/ Monat
Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn → 480 €/ Monat

Neu: Förderung nachhaltiger Mobilität bei Erasmus+

Als Motivation der ERASMUS-Teilnehmer*innen für eine umweltfreundlichere An- und Abreise Gasthochschule werden wir ab akademischen Jahr 2022/23 erstmalig eine pauschale Fördersumme pro Aufenthalt von 50,- Euro erhalten und bis zu 4 zusätzliche Aufenthaltstage, die für die geförderte Gesamtdauer berücksichtigt werden. Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.

Als Nachweis gilt eine ehrenwörtliche Erklärung, die vom Teilnehmenden und vom Projektträger zur Kenntnisnahme vor Beginn der Mobilität unterschrieben wird. Teilnehmende müssen nach ihrer Mobilität entsprechende Reisebelege vorlegen.

Hier der Link auf die Informationen des DAAD zum Thema Green Erasmus+.

Für Erasmus+ weltweit werden zusätzlich folgende Reisekostenpauschalen veranschlagt:

Reisedistanz & entsprechende Pauschale:
10 - 99 km: 23€
100 - 499 km: 180 €; Green Travel: 210€
500 - 1.999 km: 275 €, Green Travel: 320€
2.000 - 2.999 km: 360 €; Green Travel: 410€ 
3.000 - 3.999 km: 530 €; Green Travel: 610€
4.000 - 7.999 km: 820€
8.000 km und mehr: 1.500€

Wichtig: (derzeit noch) vorbehaltich verfügbarer Mittel

Erasmus+ Sonderförderung

1) Top Up für „fewer opportunities“ (250 € / Monat)

  • Studierende mit Kind(ern) im Ausland
  • Studierende mit einer Behinderung ab GdB20
  • Studierenden mit einer chronischen Erkrankung

2) Förderung mit „realen Kosten“

  • Teilnehmende mit einer Behinderung ab GdB20
  • Teilnehmende mit chronischen Erkrankungen

Entsprechend der Programmvorgaben können auch vorbereitende Reisen für die Organisation von Mobilitäten dieser Zielgruppe finanziert werden. Nähere Informationen zur Beantragung vorbereitender Reisen finden Sie hier.

Verpflichtungen der Stipendiaten

  • Fristgerechte und vollständige Einreichung aller Erasmus+ Dokumente im International Office der Hochschule Stralsund
  • Abschlussbericht an die EU. Dies ist ein Online-Formular, das Ihnen vor der Auszahlung der letzten Rate zugesandt wird.
  • Teilnahme am OLS Sprachtest vor der Mobilität (https://academy.europa.eu/ "Placement Test")
  • Die Erstellung eines Erfahrungsberichtes für die HOST

Weitere Informationen zu Erasmus+ sind auf folgender Webseite zu finden:

www.eu.daad.de

Erasmus+ Info Flyer

 

Leistungen

Studierende erhalten…

  • ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Praktikumsaufenthalt,
  • akademische Anerkennung des Praktikums,
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
  • ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Linguistic Support (OLS),
  • ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse (siehe FAQ: Social Top-up)
Förderdauer & Praktikumsdauer

Förderdauer:

Ein Studierender kann bis zu 12 Monate pro Studienzyklus mit Erasmus+ für einen Auslandsaufenthalt gefördert werden, unabhängig von Art und Umfang der Mobilitäten:

  • 12 Fördermonate (360 Tage) während des ersten Studienzyklus (Bachelor)
  • 12 Fördermonate (360 Tage) während des zweiten Studienzyklus (Master)

Studierende können...

  • eine Förderung für 12 Monate innerhalb eines Studienzyklus (Bachelor, Master und Promotion) für Studium oder Praktikum erhalten (insgesamt 36 Monate)
  • die Förderung aufteilen (z.B. zweimal für 6 Monate)

Dauer des Praktikums
Auslandspraktika in Programmländern (siehe FAQ) werden zwischen 2 (60 Tage) und 12 Monaten (360 Tage) gefördert.

  • mindestens 2 Monate, maximal 12 Monate
Los geht’s - So geht’s
  1. Informieren Sie sich!
  2. Finden Sie Ihren Praktikumsplatz. 
  3. Bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal.
  4. Haben Sie Geduld, Ihre Bewerbung ist in Bearbeitung!
  5. Nehmen Sie Ihr Erasmus+ über unser Online Portal an.
  6. Reichen Sie Ihre Stipendienvereinbarung im Original mit Ihrer Unterschrift ein.
  7. Informieren Sie das Studienbüro über Ihren Auslandsaufenthalt.
  8. Bereiten Sie Ihre Lernvereinbarung vor und reichen Sie sie vor Beginn der Mobilitätsphase ein. Beachten Sie, dass die Lernvereinbarung von 3 Parteien unterzeichnet werden muss.
  9. Senden Sie Ihre "Confirmation of Arrival" ein.
  10. Nehmen Sie am OLS-Sprachtest teil (https://academy.europa.eu/ "Placement Test")
  11. Genießen Sie Ihren Auslandsaufenthalt!
  12. Verabschieden Sie sich und kommen Sie gesund wieder zu Hause an!
  13. Reichen Sie Ihre "Confirmation of Departure" ein.
  14. Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben, indem Sie einen Erfahrungsbericht einreichen.
  15. Füllen Sie die EU-Umfrage aus.
  16. Reichen Sie Ihre "Praktikumsbescheinigung" ein
  17. Geschafft! Jetzt können Sie Ihr nächstes Abenteuer planen oder in Erinnerungen schwelgen.

⇒ Hier finden Sie Ihre Checkliste zum Ausdrucken.

Bewerbung

Bewerbungsunterlagen

  • Online-Bewerbungsformular
  • Motivationsschreiben in Deutsch oder Englisch (siehe Leitfaden)
  • Tabellarischer Lebenslauf in der Sprache des Gastlandes oder in Englisch 
  • Sprachnachweis des geforderten Niveaus an der Partnerhochschule (siehe Bitte lesen Sie zuerst das Merkblatt zu den Sprachnachweisen sorgfältig durch! Allgemein gültige Sprachzeugnisse wie DAAD-Sprachzeugnis, TOEFL, IELTS, DELF etc. werden akzeptiert. Für jede Sprache, für die Sie ein DAAD-Sprachzeugnis benötigen, füllen Sie die erste Seite des PDF-Formulars elektronisch aus und unterschreiben es digital. Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular dann elektronisch an die zuständige Lehrkraft im Sprachenzentrum und geben Sie an, in welchem Semester Sie die jeweilige Sprachkursprüfung abgelegt haben. Dort wird das Formular weiter bearbeitet und schließlich unterschrieben und abgestempelt an Sie zurückgeschickt).
  • Studienbescheinigung (erhältlich im QIS-Portal oder im zuständigen Studienbüro)
  • Bescheinigung über die Notenabschrift der Hochschule (erhältlich im QIS-Portal oder im Studienbüro)
  • Bescheinigung über den vorläufigen Notendurchschnitt
  • Praktikumsvertrag oder Bestätigung des Unternehmens mit Bestätigung des Praktikumsbeauftragten. Der Praktikumsvertrag kann per Mail nachgereicht werden, sollte dieser bis zur Bewerbungsdeadline noch nicht vorliegen. Die Nachfrist dafür endet spätestens 10 Werktage vor Antritt des Auslandspraktikums. Andernfalls wird das Stipendium vom International Office zurückgezogen. 
  • Schriftliche Bestätigung der aufnehmenden Organisation, dass der Teilnehmer sein Praktikum nicht in einer EU-Institution oder einer anderen EU-Einrichtung, einschließlich spezialisierter Agenturen und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten, absolvieren wird

 

Auswahlkriterien

Ausgewählt wird nach folgenden Kriterien:

 

Durchschnittnote (Durchschnittsnote aus mindestens 3 Einzelnoten; Masterstudierende im 1. Semester reichen ggf. bitte das BA-Zeugnis mit Note ein)

30%

Einschlägige Sprachkenntnisse

25%

Motivation

15%

Pflichtauslandssemester

20%

Soziales, kulturelles, gesellschaftliches Engagement oder Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung

10%

Summe:

100%

Aufnehmende Einrichtungen

Aufnehmende Einrichtungen für Praktika/Praxisaufenthalte können entweder Hochschulen mit und ohne ECHE oder beliebige, in einem anderen Programm- oder Partnerland als das entsendende ansässige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen sein.

Beispiel für aufnehmende Einrichtungen für Praktika:

• Hochschulen mit und ohne ECHE (auch International Offices)

• Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen (auch gemeinwirtschaftliche Unternehmen)

• Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen

• Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarktes (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften)

• Forschungseinrichtungen

• Stiftungen

• Schulen, Institute, Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)

• gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen

• Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen.

Die folgenden Einrichtungen können nicht als aufnehmende Einrichtungen für Praktika/Praxis-aufenthalte fungieren, um Interessenskonflikte und Doppelförderung zu vermeiden:

• EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste unter europa.eu/european-union/about-eu/agencies_de

• Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.

Deutsche Landesvertretungen in Brüssel können als aufnehmende Einrichtungen für Erasmus+ SM- und ST-Mobilitäten fungieren. Für Teilnahmebescheinigungen und Agreements sind sie unterschriftsberechtigt.

Achtung: Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.

Versicherungsschutz

Es besteht die Möglichkeit einer Auslandsversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) über den Gruppentarif des DAAD.

Tarifinformationen finden Sie hier. 

Die Versicherung kann nur noch online abgeschlossen werden.

Bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die DAAD-Versicherungsstelle.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass mögliche Versicherungsleistungen von den Geförderten (oder der Hochschule) selbst zu übernehmen sind.

PROMOS Förderung für das Kalenderjahr 2024

PROMOS  ist das Mobilitätsprogramm des DAAD, das an der Hochschule Stralsund, University of Applied Sciences, Studien- und Praxisaufenthalte von Studierenden weltweit durch Vergabe von Stipendien und Teilstipendien fördert.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen.

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2024.                                       

Stipendienhöhe

Die Höhe der Stipendienraten und Reisekostenpauschalen für Praktika ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach den durch den DAAD vorgegebenen  Fördersätzen.

Bedeutung von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für die Vergabe und Durchführung von Stipendien, Studienreisen und Wettbewerbsreisen

Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, so darf die Hochschule keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schließen/ausstellen.
Wird nach Beginn des Aufenthalts vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, müssen die Stipendiaten von der Hochschule zur Ausreise aufgefordert werden. Die Stipendiaten sind darauf hinzuweisen, dass sie sich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes (Elektronische Registrierung: "Elefand") registrieren sollten.

>> Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland.
 

Bedeutung von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für die Vergabe und Durchführung von Stipendien, Studienreisen und Wettbewerbsreisen

Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, so darf die Hochschule keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schließen/ausstellen.
Wird nach Beginn des Aufenthalts vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, müssen die Stipendiaten von der Hochschule zur Ausreise aufgefordert werden. Die Stipendiaten sind darauf hinzuweisen, dass sie sich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes (Elektronische Registrierung: "Elefand") registrieren sollten.

Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland.

Weitere Informationen zu PROMOS sind hier zu finden: PROMOS Mobilitätsprogramm 

 

Zielgruppe

Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende deutscher Hochschulen (Bachelor- und Masterstudierende aller Fachrichtungen), wenn sie... 

  • Immatrikulation an der Hochschule Stralsund
  • geplante Auslandsaufenthalte mindestens im 3. Semester (Bachelor) bzw. 2. Semester (Master)
  • Zeitraum des Auslandsaufenthaltes zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2024
  • Dauer des Auslandsaufenthaltes zwischen 1 bis 4 Monate
  • Durchschnittsnote mindestens 2,50
  • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthaltes für den weiteren Studienverlauf
  • einschlägige Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Hochschule bzw. Arbeitssprache beim Praktikumsgeber
  • Antragstellung grundsätzlich vor Mobilitätsbeginn (Ausnahmen sind plausibel zu begründen)
  • kein Aufenthalt im Heimatland
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder
  • Deutschen gleichgestellt gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de) oder
  • Nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, die in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen oder an einer deutschen Hochschule zu promovieren.
    ⇒ Für nicht deutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende/ Doktorand seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.
Förderdauer & Praktikumsdauer

Förderdauer

Grundsätzlich kann ein PROMOS-Geförderter innerhalb eines Bildungsabschnitts, der jeweils mit dem Erreichen eines Abschlusses (Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom, etc.) endet insgesamt sechs Monate gefördert werden; dabei spielt es keine Rolle, ob nur eine Fördermaßnahme oder eine Kombination aus beiden Fördermaßnahmen gewählt wird.

Achtung: An der Hochschule Stralsund werden Teilstipendien grundsätzlich nur für maximal 4 Monate vergeben. Die Stipendiaten erhalten im Rahmen eines Teilstipendiums jeweils Stipendienraten für den Aufenthalt und/oder die Mobilität.

Praktikumsdauer

Praktikumsaufenthalte müssen mindestens sechs Wochen bis maximal sechs Monate betragen.

Praktika, für die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD in Anspruch genommen werden können, dürfen nicht in PROMOS gefördert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Praktika können auch im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Eine Vorabzulassung für den Master oder ein ähnliches Dokument einer deutschen Hochschule muss vorliegen.

 

Los geht's - So geht's
  1. Informieren Sie sich!
  2. Finden Sie Ihren Praktikumsplatz. 
  3. Bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal.
  4. Haben Sie Geduld, Ihre Bewerbung ist in Bearbeitung!
  5. Nehmen Sie Ihr PROMOS über unser Online Portal an.
  6. Reichen Sie Ihre Stipendienvereinbarung im Original mit Ihrer Unterschrift ein.
  7. Informieren Sie das Studienbüro über Ihren Auslandsaufenthalt.
  8. Seien Sie stressfrei unterwegs und kommen Sie gut im Gastland an!
  9. Senden Sie Ihre "Confirmation of Arrival" ein.
  10. Genießen Sie Ihren Auslandsaufenthalt!
  11. Verabschieden Sie sich und kommen Sie gesund wieder zu Hause an!
  12. Reichen Sie Ihre "Confirmation of Departure" ein.
  13. Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben, indem Sie einen Erfahrungsbericht einreichen.
  14. Geschafft! Jetzt können Sie Ihr nächstes Abenteuer planen oder in Erinnerungen schwelgen.

⇒ Hier finden Sie Ihre Checkliste zum Ausdrucken.

 

Bewerbung

Bewerbungsunterlagen:

  • Online Bewerbungsformular
  • Motivationsschreiben auf Deutsch oder auf Englisch (siehe Leitfaden)
  • Lebenslauf in der Sprache des Gastlandes bzw. in englischer Sprache
  • vollständiger Sprachnachweis über das geforderte Niveau an der Gasthochschule bzw. Praktikumsinstitution (Bitte lesen Sie zuerst aufmerksam das Merkblatt zu Sprachnachweisen! Allgemeingültige Sprachnachweise, wie DAAD Sprachnachweis, TOEFL, IELTS, DELF usw., werden akzeptiert. Füllen Sie für jede Sprache, für die Sie einen DAAD-Sprachnachweis benötigen, die erste Seite des PDF-Formulars elektronisch aus und unterschreiben diese digital. Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular anschließend mit der Angabe, in welchem Semester Sie die jeweilige Prüfung zum Sprachkurs absolviert haben, elektronisch an die zuständige Lehrkraft des Sprachenzentrums. Dort wird das Formular weiterverarbeitet und schließlich unterschrieben und gestempelt wieder an Sie zurückgeschickt.)
  • aktuelle Studienbescheinigung (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
  • aktueller Leistungsnachweis der Heimathochschule (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
  • Bescheinigung über die vorläufige Durchschnittsnote (Dieses Dokument wird durch die Studienbüros ausgestellt.)
  • Vertrag mit der Praktikumsinstitution
Auswahlkriterien

Ausgewählt wird nach folgenden Kriterien:

 

Durchschnittnote (Mindestens 2,50; Durchschnittsnote aus mindestens 3 Einzelnoten; Masterstudierende im 1. Semester reichen ggf. bitte das BA-Zeugnis mit Note ein)

30%

Pflichtauslandssemester

20%

Einschlägige Sprachkenntnisse

20%

Motivation

15%

Soziales, kulturelles, gesellschaftliches Engagement oder Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung

15%

Summe:

100%

Vergabegrundsatz:

 

Die Stipendien werden gemäß entsprechender DAAD-Richtline maßgeblich nach der Durchschnittsnote vergeben. Zudem kommt folgende Quote der Verteilung auf die drei Fakultäten zur Anwendung: 80 Prozent für die Fakultät Wirtschaft sowie 20 Prozent für die Fakultäten Elektrotechnik und Informatik und Maschinenbau zusammen. Diese Quote berücksichtigt die Studierendenzahlen der drei Fakultäten einerseits sowie der üblichen Fakultätszugehörigkeit der Bewerber*innen. Dies dient dazu, allen Studierenden Zugang zu den sehr begrenzten Stipendien zu ermöglichen und zugleich den Bedarf zu erfüllen.

 

Die Auswahlentscheidung durch Beschluss der Internationalisierungskommission wird den Bewerber*innen voraussichtlich im Februar 2024 mitgeteilt.

 
Versicherungsschutz

Es besteht die Möglichkeit einer Auslandsversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) über den Gruppentarif des DAAD.

Tarifinformationen finden Sie hier. 

Die Versicherung kann nur noch online abgeschlossen werden.

Bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die DAAD-Versicherungsstelle.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass mögliche Versicherungsleistungen von den Geförderten (oder der Hochschule) selbst zu übernehmen sind.

Allgemeine Informationen

Aktuelle Corona Maßnahmen

Hier finden Sie

FAQs
Wer ist der Praktikumsbeauftragte?

Fakultät Wirtschaft

  • Betriebswirtschaftslehre: Prof. Dr. Auerbach
  • International Management Studies in the Baltic Sea Region: Prof. Dr. Murphy
  • Leisure and Tourism Management: Prof. Dr. Klage
  • Wirtschaftsinformatik: Prof. Dr. Blakowski

Fakultät Maschinenbau

  • Maschinenbau (Bachelor/Master): Prof. Dr. Keipke
  • Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor/Master) & Produktionsmanagement: Prof. Dr. Kuhr

Fakultät Elektrotechnik und Informatik

  • Elektrotechnik & Regenerative Energien: Prof. Dr. Schlereth
  • IT-Sicherheit und Mobile Systeme & Softwareentwicklung und Medieninformatik:Dr. Pieper
  • Renewable Energy and E-Mobility: Prof. Dr. Gulden
  • Medizinisches Informationsmanagement/eHealth: Prof. Dr. Ehricke
Welche Programmländer gibt es in Erasmus+?

Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU): 

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

Programmländer außerhalb der EU: 

Island, Lichtenstein, Nord Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich 

 

Weitere Informationen finden Sie hier

Ich möchte mein Erasmus-Praktikum verlängern. Geht das?

Jede Verlängerung des Förderzeitraums muss mindestens 30 Tage vor Ablauf des ursprünglichen Aufenthalts von dem Teilnehmer bei dem International Office der Hochschule Stralsund beantragt werden. Dies ist formlos per E-Mail möglich.

Kann ich auch als Nicht-EU-Bürger am Erasmus+ Programm teilnehmen?

Ja, am Erasmus+ Programm können alle Studierenden teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium an der HOST absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Dazu zählen auch Studierende eines gemeinsamen Studiengangs der HOST mit einer anderen deutschen Hochschule. Bitte beachten Sie, dass Sie einen gültigen Aufenthaltstiteln während Ihres Auslandssemester in Deutschland behalten sollen und Sie möglicherweise, je nach Aufenthaltsstatus ein Visum für das Gastland beantragen müssen.  

Weitere Informationen finden Sie hier

Was ist bei Absolventen-/Graduiertenpraktika im Rahmen von Erasmus+ zu beachten?

Die Dauer von Absolventen-/Graduiertenpraktika wird auf das Erasmus+ Zeitkontingent der vorangegangenen Studienphase angerechnet bzw. ist von der maximal möglichen Erasmus+ Förderdauer des vorangegangenen Studienzyklus zu reservieren.

Graduierte/Absolventen in Programmländern werden zwischen 2 (60 Tagen) und 12 Monaten (360 Tagen) gefördert.

Während des Studiums und bis zu einem Jahr nach dem Abschluss können Praktika in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland gefördert werden (Graduiertenpraktika nicht in/aus Partnerländern). 

Absolventen, die ihr Hochschulstudium erst vor kurzem abgeschlossen haben, können in anderen Programmländern Praktika absolvieren. Sie müssen von ihrer jeweiligen Hochschule während ihres letzten Studienjahres ausgewählt worden sein und ihr Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihres Studiums durchführen und abschließen. Die Praktika sollten nach Möglichkeit Bestandteil des Studienprogramms der Studierenden sein.

Hinweis: Änderung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie:

Kürzlich Graduierte, die ihr geplantes Auslandspraktikum aufgrund von COVID-19 verschieben müssen, haben derzeit die Möglichkeit, ihr Praktikum innerhalb von 18 Monaten, statt wie bisher 12 Monaten nach ihrem Abschluss durchzuführen und zu beenden.

Graduierte werden mit gleichen Sätzen gefördert wie Praktikanten.

BAföG-Leistungen und PROMOS-Stipendien

PROMOS-Stipendien sind bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG anzuzeigen.

DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien

DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Deutschlandstipendium und PROMOS-Stipendium

Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.

Deutsche öffentliche Stipendien und PROMOS-Stipendien

Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zuwendungsfähig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird.

Die PROMOS-Förderung ist bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern anzuzeigen.

Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.

Entgeltliche Tätigkeiten und PROMOS-Stipendien

Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten nur mit Zustimmung des Projektträgers (d.h. der deutschen Hochschule) durchgeführt werden.

Gibt es im PROMOS-Programm zusätzliche Unterstützung für Geförderte mit Behinderung und chronischen Erkrankungen?

Für die Übernahme dieser Mehrausgaben in einem Projekt ist pro Person und pro Mobilitätsmaßnahme ein Beihilfeantrag zu stellen.

Als Beihilfe können maximal 10.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden.

Zur Bemessung der Mehrausgaben (z.B. für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, spezielles didaktisches Material etc.) werden die Ausgaben für eine nicht behinderte oder nicht chronisch erkrankte Person den Ausgaben für eine behinderte oder chronisch erkrankte Person gegenübergestellt. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn sie von keiner anderen Stelle übernommen werden.

Die bewilligten Mehrausgaben (Beihilfe) werden nicht auf programmspezifisch festgesetzte Höchstbeträge der DAAD-Zuwendung angerechnet.

Zielgruppe

Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung, die im Rahmen der Projektförderung an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen.

Antragseinreichung

Der Beihilfeantrag (das Formular steht auf der PROMOS-Webseite zur Verfügung) wird durch den Projektverantwortlichen im Namen der antragstellenden Institution mindestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilitätsmaßnahme zum betreffenden Projekt über das DAAD-Portal eingereicht (Projektüberblick - Basisfunktion „Dokumente zum Projekt nachreichen“ - Anlagenart „Projektbeschreibung“).

Folgende Anlagen sind beizufügen:

• Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung

• Kopie Schwerbehindertenausweis

• bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse

• weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben

Beihilfeanträge zu bereits begonnenen Maßnahmen werden nicht berücksichtigt

Praktikavermittlung

Praktikavermittelnde Einrichtungen vermitteln bezahlte oder unbezahlte Praktika oder Auslandsaufenthalte in verschiedenen Ländern.

Die Arbeitsweise der Einrichtungen ist sehr ähnlich. Nach der Bewerbung und einem entsprechenden Auswahlverfahren planen und organisieren Experten den Auslandsaufenthalt vom fachspezifischen Praktikum über eine Unterkunft (meist in einer Gastfamilie) bis hin zur Anreise.

Als Entgelt für ihre Leistungen verlangen diese Organisationen einen Geldbetrag, der je nach Organisation, Zielland und Dauer des Aufenthaltes variiert.

Einige Beispiele:
HoGaTourS GmbH - kostenfreie Praktikantenvermittlung
AIESEC
ABLE Spanish in Cordoba, Argentinien
Europäisch-Lateinamerikanische Gesellschaft e.V.
Praktikum in Afrika - Praktikavermittlung in 14 Länder des Südlichen Afrika
College Council - Studieren und Arbeiten im englischsprachigen Ausland
Lindenbaum Asien - Praktikumsvermittlung mit interkulturellen Studien in Asien
NICE Praktikum - Network of InterCultural Exchange
Steuben-Schurz-Gesellschaft e.V. - USA-Interns
Euro Practicum - Practical Training Abroad and International Internships
Jobted - Internationale Jobsuchmaschine
studentsgoabroad - Praktikumsvermittlung im Ausland
Internships Ireland
IAESTE - International Association for the Exchange of Students for Technical Experience
StepIn - Student Travel & Education Programmes International
Easy Culture - Praktikum in China
Europartnership Agency - kostenpflichtige Praktikumsvermittlung Europa
Placement UK - European Student Placements
Internship UK
auslandspraktikum.info
praktikum-service.de
Internchina - internationale Praktikumsvermittlung für ausländische Studenten
Ahí – Praktikumsvermittlung nach Lateinamerika - Vermittlung von Praktika in Lateinamerika
Praktikawelten - freiwilligenarbeit * work & travel * praktika
Otra Cosa Network - Volunteer & Praktikavermittlung in Peru
Wegweiser Freiwilligenarbeit    - Portal für Freiwilligenarbeit weltweit

Andere Finanzierungsmöglichkeiten

Nachfolgend finden Sie Möglichkeiten für reine Geldförderungen und Programme mit Extraleistungen (wie Stellenvermittlung, Beratungsservice u.a.) für alle Maßnahmen muss einiges an Vorlaufzeit eingeplant werden. 6 - 12 Monate sind hier nicht ungewöhnlich. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig informieren und einen Antrag auf Förderung stellen.

BAföG
DAAD
Stipendien Nord- & Osteuropa
Scholarshipportal
IAESTE
Haniel Stiftung
Alexander von Humboldt Stiftung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Friedrich Ebert Stiftung
Konrad-Adenauer-Stiftung
Volkswagen Stiftung
Stiftung Mercator
Stipendium der mexikanischen Regierung
Studienstiftung des deutschen Volkes
GFPS
British Chevening Scheme Stipendium
Stipendium USA
Eidam & Partner

Ansprechpartnerin

Christine Tokaji

Koordinatorin Outgoing

Tel:

+49 3831 45 6539

Raum:

126, Haus 1

Achtung: In Kalenderwoche 18 & 19 entfallen die Sprechzeiten!

Sprechzeiten:

Bürosprechzeiten: Dienstag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr & Donnerstag von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Onlinesprechzeiten (mit Termin): www.gotomeet.me/IntOff/outgoing

Mittwoch von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Terminbuchung

Weitere Termine und in dringenden Fällen Beratung vor Ort nach Absprache.