Praktikum im Ausland
Mit einem Praktikum im Ausland können Sie viele Vorteile für sich nutzen. Neben der fachlichen Weiterbildung gewinnen Sie wichtige Einblicke in die Arbeitswelt und erweitern Ihr berufliches Netzwerk. Zudem wachsen Ihre Fremdsprachenkenntnisse und Ihr Erfahrungshorizont. All diese Kompetenzen werden später auf dem Arbeitsmarkt von Bedeutung sein. Da jedoch auch diese kurzen Aufenthalte im Ausland mit Mehrkosten verbunden sind und die Praktika auch oftmals nicht vergütet sind, sollten Sie sich frühzeitig um eine finanzielle Förderung und Unterstützung bemühen.
Auf dieser Seite finden Sie einige Informationen über die DAAD Förderprogramme Erasmus+ und PROMOS.
Aktuelle Ausschreibungen
Programme und Informationen
Erasmus+ Praktikum & Erasmus+ Graduiertenpraktikum
→ Bewerbungsfrist: 15.11 bei Beginn der Mobilität im 1. Quartal des Folgejahres
→ Bewerbungsfrist: 15.02 bei Beginn der Mobilität im 2. Quartal des Kalenderjahres
→ Bewerbungsfrist: 15.05 bei Beginn der Mobilität im 3. Quartal des Kalenderjahres
→ Bewerbungsfrist: 15.08 bei Beginn der Mobilität im 4. Quartal des Kalenderjahres
Erasmus+ heißt das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, das am 1. Januar 2014 an den Start ging. Es löste das Programm für lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme mit Drittländern ab.
Die Erasmus Charter for Higher Education, die ECHE , für die Teilnahme am Programm wurde an die einzelnen Hochschulen vergeben.
Erasmus+ gewährt Programmteilnehmern jeweils Zuschüsse zu den auslandsbedingten Mehrkosten. Grundsätzlich schließen die Richtlinien des Erasmus+ Programms keine Doppelförderung aus, solange es sich nicht um eine Doppelförderung aus EU-Mitteln handelt.
Stipendienhöhe
Die nationale Agentur beim DAAD legt die Fördersätze jedes Jahr neu fest. Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.
Folgende Fördersätze gelten für das Akademische Jahr 2021/22 aus dem Projekt 2020:
Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigten Königreich → 555 €/ Monat
Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern → 495 €/ Monat
Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn → 435 €/ Monat
Folgende Fördersätze gelten für das Akademische Jahr 2022/23 aus dem Projekt 2021:
Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden → 600 €/ Monat
Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern → 540 €/ Monat
Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn → 480 €/ Monat
Neu: Förderung nachhaltiger Mobilität bei Erasmus+
Als Motivation der ERASMUS-Teilnehmer*innen für eine umweltfreundlichere An- und Abreise Gasthochschule werden wir ab akademischen Jahr 2022/23 erstmalig eine pauschale Fördersumme pro Aufenthalt von 50,- Euro erhalten und bis zu 4 zusätzliche Aufenthaltstage, die für die geförderte Gesamtdauer berücksichtigt werden. Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. So gelten auch Reisen mit dem Schiff als „Green Travel“, wenn der Standort ansonsten nur per Flugzeug zu erreichen ist (Bsp. Irland, Island usw.).
Als Nachweis gilt eine ehrenwörtliche Erklärung, die vom Teilnehmenden und vom Projektträger zur Kenntnisnahme vor Beginn der Mobilität unterschrieben wird. Teilnehmende müssen nach ihrer Mobilität entsprechende Reisebelege vorlegen.
Hier der Link auf die Informationen des DAAD zum Thema Green Erasmus+.
Erasmus+ Sonderförderung
1) Top Up für „fewer opportunities“ (250 € / Monat)
- Studierende mit Kind(ern) im Ausland
- Studierende mit einer Behinderung ab GdB20
- Studierenden mit einer chronischen Erkrankung
2) Förderung mit „realen Kosten“
- Teilnehmende mit einer Behinderung ab GdB20
- Teilnehmende mit chronischen Erkrankungen
Entsprechend der Programmvorgaben können auch vorbereitende Reisen für die Organisation von Mobilitäten dieser Zielgruppe finanziert werden. Nähere Informationen zur Beantragung vorbereitender Reisen finden Sie hier.
Verpflichtungen der Stipendiaten
- Fristgerechte und vollständige Einreichung aller Erasmus+ Dokumente im International Office der Hochschule Stralsund
- Abschlussbericht an die EU. Dies ist ein Online-Formular, dass Ihnen vor der Auszahlung der letzten Rate zugesandt wird.
- Teilnahme am OLS Sprachtest vor und nach der Mobilität
- Die Erstellung eines Erfahrungsberichtes für die HOST
Weitere Informationen zu Erasmus+ sind auf folgender Webseite zu finden:
Studierende erhalten…
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Praktikumsaufenthalt,
- akademische Anerkennung des Praktikums,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Linguistic Support (OLS),
- ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse (siehe FAQ: Social Top-up).
Studierende können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn...
- Immatrikulation an der Hochschule Stralsund
- Praktikumsdauer von mindestens 60 Tagen
- kein ausgeschöpfter Erasmus-Förderzeitraum im jeweiligen Studienzyklus (das heißt, Sie dürfen innerhalb Ihres Bachelor- oder Masterstudiums je insgesamt maximal 12 Monate über Erasmus+ gefördert werden - einschließlich Zero Grant-Anteile und Zweitstudium im selben Studienzyklus)
- ausreichende Kenntnisse der Arbeitssprache an der Praktikumsinstitution
- Hauptwohnsitz nicht im Gastland
- Antragstellung vor Mobilitätsbeginn
Praktika sind im ersten Studienjahr förderfähig.
Absolventen der HOST können eine Erasmus-Förderung für ein Auslandspraktikum erhalten, wenn …
- Sie bei der Bewerbung an der HOST immatrikuliert sind und Ihr letztes Studienjahr der jeweiligen Studienphase (Bachelor, Master, Promotion) absolvieren,
- Sie vor dem Start des Praktikums alle Prüfungen abgelegt und bestanden haben,
- Sie während des Praktikums exmatrikuliert sind,
- Sie aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens zwei Monate Erasmus-Förderung zur Verfügung haben bzw. nicht mehr als zehn Monate gefördert wurden,
- das Praktikum bis zu 12 Monate nach Studienabschluss durchgeführt wird.
Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten kann ein Studierender für Erasmus+ Auslandsaufenthalte insgesamt bis zu 12 Monate pro Studienzyklus gefördert werden:
• 12 Fördermonate (360 Tage) im ersten Studienzyklus (Bachelor)
• 12 Fördermonate (360 Tage) im zweiten Studienzyklus (Master).
Studierende können …
- 12 Monate pro Studienphase (Bachelor, Master und Promotion) für Studium und/oder Praktikum gefördert werden (insgesamt 36 Monate)
- die Förderung kann aufgeteilt werden (z.B. für zwei Mal sechs Monate).
Praktikumsdauer
Auslandspraktika in Programmländern (siehe FAQ) werden zwischen 2 (60 Tagen) und 12 Monaten (360 Tagen) gefördert.
- mindestens zwei Monate und maximal zwölf Monate
Aufnehmende Einrichtungen für Praktika/Praxisaufenthalte können entweder Hochschulen mit und ohne ECHE oder beliebige, in einem anderen Programm- oder Partnerland als das entsendende ansässige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen sein.
Beispiel für aufnehmende Einrichtungen für Praktika:
• Hochschulen mit und ohne ECHE (auch International Offices)
• Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen (auch gemeinwirtschaftliche Unternehmen)
• Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
• Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarktes (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften)
• Forschungseinrichtungen
• Stiftungen
• Schulen, Institute, Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)
• gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
• Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen.
Die folgenden Einrichtungen können nicht als aufnehmende Einrichtungen für Praktika/Praxis-aufenthalte fungieren, um Interessenskonflikte und Doppelförderung zu vermeiden:
• EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste unter europa.eu/european-union/about-eu/agencies_de
• Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
Deutsche Landesvertretungen in Brüssel können als aufnehmende Einrichtungen für Erasmus+ SM- und ST-Mobilitäten fungieren. Für Teilnahmebescheinigungen und Agreements sind sie unterschriftsberechtigt.
Achtung: Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
Ein besonderer Schwerpunkt wird auf digitale Kompetenzen (digital skills) gelegt, da diese für alle Berufsprofile auf dem gesamten Arbeitsmarkt zunehmend wichtiger werden.
Unter digital skills können beispielsweise folgende Aktivitäten gefördert werden:
• digitales Marketing (z. B. Social Media Management, Web-Analyse)
• digitales graphisches, mechanisches oder architektonisches Design
• Entwicklung von digitalen Anwendungen, Gestaltung von Webseiten
• Installation, Wartung und Verwaltung von IT-Systemen
• Cyber-Sicherheit
• Programmierung und Training von Robotern und künstlicher Intelligenz
Nicht in die Kategorie „digital skills“ gehören allgemeiner Kunden-Support, Auftragsabwicklung, Dateneingabe, Bürotätigkeiten.
- Informieren Sie sich!
- Finden Sie Ihren Praktikumsplatz.
- Bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal.
- Haben Sie Geduld, Ihre Bewerbung ist in Bearbeitung!
- Nehmen Sie Ihr Erasmus+ über unser Online-Bewerbungsportal an.
- Reichen Sie Ihr Grant Agreement im Original mit Ihrer Unterschrift ein.
- Informieren Sie das Studienbüro über deinen Auslandsaufenthalt.
- Erstellen Sie Ihr Learning Agreement und reichen Sie es vor Mobilitätsbeginn ein. Beachten Sie, dass das LA von 3 Partein unterschrieben sein muss.
- Nehmen Sie am OLS-Sprachtest teil.
- Seien Sie stressfrei unterwegs und kommen Sie gut im Gastland an!
- Senden Sie Ihre "Confirmation of Arrival" ein.
- Genießen Sie Ihren Auslandsaufenthalt!
- Denken Sie daran, in Ihrem Learning Agreement "During the Mobility" auszufüllen, sollte es zu Änderungen kommen.
- Verabschieden Sie sich und kommen Sie gesund wieder zu Hause an!
- Reichen Sie Ihre "Confirmation of Departure" ein.
- Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben, indem Sie einen Erfahrungsbericht einreichen.
- Füllen Sie die EU-Survey aus.
- Nehmen Sie am 2. OLS-Sprachtest teil.
- Reichen Sie Ihr "Traineeship Certificate" ein.
- Geschafft! Jetzt können Sie Ihr nächstes Abenteuer planen oder in Erinnerungen schwelgen
⇒ Hier finden Sie Ihre Checkliste zum Ausdrucken.
Bewerbungsunterlagen:
- Online Bewerbungsformular
- Motivationsschreiben auf Deutsch oder auf Englisch (siehe Leitfaden)
- tabellarischer Lebenslauf in der Sprache des Gastlandes bzw. in englischer Sprache
- vollständige Sprachnachweise über das geforderte Niveau an der jeweiligen Partnerhochschule ((Bitte lesen Sie zuerst aufmerksam das Merkblatt zu Sprachnachweisen! Verwenden Sie bitte den DAAD-Sprachnachweis! Füllen Sie für jede Sprache, für die Sie einen DAAD-Sprachnachweis benötigen, die erste Seite des PDF-Formulars elektronisch aus und unterschreiben diese digital. Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular anschließend mit der Angabe, in welchem Semester Sie die jeweilige Prüfung zum Sprachkurs absolviert haben, elektronisch an die zuständige Lehrkraft des Sprachenzentrums. Dort wird das Formular weiterverarbeitet und schließlich unterschrieben und gestempelt wieder an Sie zurückgeschickt.))
- aktuelle Studienbescheinigung (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
- aktueller Leistungsnachweis der Heimathochschule (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
- Bescheinigung über die vorläufige Durchschnittsnote (Dieses Dokument wird durch die Studienbüros ausgestellt.)
- Praktikantenvertrag bzw. Bestätigung des Unternehmens mit Bestätigung des Praktikumsbeauftragten
- schriftliche Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung, dass der Teilnehmer sein Praktikum nicht in einer EU-Institution oder anderen EU-Einrichtung einschließlich spezialisierter Agenturen sowie einer Einrichtung, die EU-Programme verwaltet, durchführen wird
Ausgewählt wird nach: | |
Durchschnittnote (Durchschnittsnote aus mindestens 3 Einzelnoten; Masterstudierende im 1. Semester reichen ggf. bitte das BA-Zeugnis mit Note ein ) | 30% |
Einschlägige Sprachkenntnisse | 25% |
Motivation | 15% |
Pflichtauslandssemester | 20% |
Soziales, kulturelles, gesellschaftliches Engagement oder Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung | 10% |
Summe: | 100% |
Die Auswahl wird durch Rektoratsbeschluss in Abstimmung mit der Internationalisierungskommission und Outgoing Koordinatorin entschieden. |
Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden.
Es gibt die Möglichkeit für Studierende die über ein DAAD Programm gefördert werden, die kombinierte Kranken,- Unfall- und Privathaftpflichtversicherung des DAAD für Praktikanten zu nutzen.
Sprechen Sie darüber hinaus immer auch mit Ihrer bestehenden Krankenversicherung. Für Aufenthalte in Europa sind Sie über Ihre deutsche Versicherungskarte bereits krankenversichert. Teilnehmer sollten im Besitz einer solchen europäischen Krankenversicherungskarte sein. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Praktika/Praxisaufenthalte ist der Abschluss einer Unfallversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz erleidet, und einer Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz verursacht, verpflichtend.
Für Auslandspraktika sind besondere Regelungen zur Krankenversicherung im Ausland zu beachten (unter Umständen obligatorischer Abschluss einer Krankenversicherung im Ziel-land).
Aktuelle Hinweise zum Brexit für Studierende, die Großbritannien als Zielland für ein Auslandssemester in Betracht ziehen:
Praktika im Vereinigten Königreich werden noch bis zum 31.05.2023 gefördert.
Praktika im Vereinigten Königreich können nur aus dem Erasmus+ Projekt 2020 und nur so lange noch Gelder in dem Projekt zur Verfügung stehen, gefördert werden, da das Vereinigte Königreich nach dem Brexit nicht an dem darauf folgenden Erasmus+ Programm teilnimmt.
Zur Durchführung des Praktikums ist ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange Visa (T5) notwendig.
Zur Beantragung wird ein Certificate of Sponsorship benötigt, dass wir nach der Bewilligung der Erasmus+ Förderung beantragen.
Wenn das Certificate of Sponsorship erteilt wurde, kann der Visumantrag gestellt werden.
Zusätzlich muss ggf. eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum öffentlichen Gesundheitsdienst gezahlt werden (nach Genehmigung des Visumantrages).
Im Laufe der Antragsstellung kommen auf den/die Anstragsteller*in Kosten in Höhe von 60 - 300 EUR zu. Auf der Seite des DAAD können Sie Informationen zum Brexit und Visa detailiert nachlesen.
Um den Prozess zu beschleunigen, können Sie folgende Unterlagen für den Antrag auf ein Certificate of Sponsorship (CoS) per E-Mail bereits mit der Erasmus+ Bewerbung einreichen:
das ausgefüllte CoS Antragsformular,
eine Bestätigung der Praktikumseinrichtung (acceptance letter) über ihr Praktikum mit Start- und Enddatum, Aufgaben und Pflichten (die Bestätigung muss auf Geschäftspapier ausgestellt werden und von der Prakitkumsorganisation unterschrieben werden inkl. Datum und Stempel)
englischsprachige Leistungsübersicht / Transcript of Records
Passkopie
Falls die Praktikumseinrichtung ein Entgelt zahlt: reichen Sie einen Scann Ihres Praktikums-/Beschäftigungsvertrags
Falls im Praktikum mit Kindern, Jugendlichen oder in Gesundheitseinrichtungen gearbeitet wird, ein polizeiliches Führungszeugnis
Der Titel des Praktikums / Bezeichnung der Position muss auf dem Acceptance Letter und dem CoS ANtragsformular genauso lauten, wie es auch im Erasmus+ Learning Agreement for Traineeships bezeichnet wird.
Nachdem Sie das Certificate of Sponsorship erhalten haben, bewerben Sie sich unter Angabe dieser Referenznummer bitte auf folgender Seite online für das T5-Visum (Temporary Worker). Es kann bis zu acht Wochen dauern, bis Sie das Visum erhalten – daher, siehe oben: Fangen Sie frühzeitig mit den Vorbereitungen an.
Detailinformationen und Dokumente finden Sie auf: https://www.erasmusplus.org.uk/tier-5-visa-how-to-apply-for-a-certificate-of-sponsorship
PROMOS ist das Mobilitätsprogramm des DAAD, das an der Hochschule Stralsund, University of Applied Sciences, Studien- und Praxisaufenthalte von Studierenden weltweit durch Vergabe von Stipendien und Teilstipendien fördert.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen.
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2023.
Stipendienhöhe
Die Höhe der Stipendienraten und Reisekostenpauschalen für Praktika ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach den durch den DAAD vorgegebenen Fördersätzen.
Bedeutung von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für die Vergabe und Durchführung von Stipendien, Studienreisen und Wettbewerbsreisen
Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, so darf die Hochschule keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schließen/ausstellen.
Wird nach Beginn des Aufenthalts vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, müssen die Stipendiaten von der Hochschule zur Ausreise aufgefordert werden. Die Stipendiaten sind darauf hinzuweisen, dass sie sich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes (Elektronische Registrierung: "Elefand") registrieren sollten.
>> Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland.
Bedeutung von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für die Vergabe und Durchführung von Stipendien, Studienreisen und Wettbewerbsreisen
Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, so darf die Hochschule keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schließen/ausstellen.
Wird nach Beginn des Aufenthalts vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, müssen die Stipendiaten von der Hochschule zur Ausreise aufgefordert werden. Die Stipendiaten sind darauf hinzuweisen, dass sie sich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes (Elektronische Registrierung: "Elefand") registrieren sollten.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland.
Weitere Informationen zu PROMOS sind hier zu finden: PROMOS Mobilitätsprogramm
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende deutscher Hochschulen (Bachelor- und Masterstudierende aller Fachrichtungen), wenn sie...
- Immatrikulation an der Hochschule Stralsund
- geplante Auslandsaufenthalte mindestens im 3. Semester (Bachelor) bzw. 2. Semester (Master)
- Zeitraum des Auslandsaufenthaltes zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2023
- Dauer des Auslandsaufenthaltes zwischen 1 bis 4 Monate
- Durchschnittsnote mindestens 2,50
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthaltes für den weiteren Studienverlauf
- einschlägige Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Hochschule bzw. Arbeitssprache beim Praktikumsgeber
- Antragstellung grundsätzlich vor Mobilitätsbeginn (Ausnahmen sind plausibel zu begründen)
- kein Aufenthalt im Heimatland
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder
- Deutschen gleichgestellt gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de) oder
- Nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, die in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen oder an einer deutschen Hochschule zu promovieren.
⇒ Für nicht deutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende/ Doktorand seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.
Förderdauer
Grundsätzlich kann ein PROMOS-Geförderter innerhalb eines Bildungsabschnitts, der jeweils mit dem Erreichen eines Abschlusses (Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom, etc.) endet insgesamt sechs Monate gefördert werden; dabei spielt es keine Rolle, ob nur eine Fördermaßnahme oder eine Kombination aus beiden Fördermaßnahmen gewählt wird.
Achtung: An der Hochschule Stralsund werden Teilstipendien grundsätzlich nur für maximal 4 Monate vergeben. Die Stipendiaten erhalten im Rahmen eines Teilstipendiums jeweils Stipendienraten für den Aufenthalt und/oder die Mobilität.
Praktikumsdauer
Praktikumsaufenthalte müssen mindestens sechs Wochen bis maximal sechs Monate betragen.
Praktika, für die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD in Anspruch genommen werden können, dürfen nicht in PROMOS gefördert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Praktika können auch im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Eine Vorabzulassung für den Master oder ein ähnliches Dokument einer deutschen Hochschule muss vorliegen.
- Informieren Sie sich!
- Finden Sie Ihren Praktikumsplatz.
- Bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal.
- Haben Sie Geduld, Ihre Bewerbung ist in Bearbeitung!
- Nehmen Sie Ihr PROMOS über unser Online Portal an.
- Reichen Sie Ihre Stipendienvereinbarung im Original mit Ihrer Unterschrift ein.
- Informieren Sie das Studienbüro über Ihren Auslandsaufenthalt.
- Seien Sie stressfrei unterwegs und kommen Sie gut im Gastland an!
- Senden Sie Ihre "Confirmation of Arrival" ein.
- Genießen Sie Ihren Auslandsaufenthalt!
- Verabschieden Sie sich und kommen Sie gesund wieder zu Hause an!
- Reichen Sie Ihre "Confirmation of Departure" ein.
- Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben, indem Sie einen Erfahrungsbericht einreichen.
- Geschafft! Jetzt können Sie Ihr nächstes Abenteuer planen oder in Erinnerungen schwelgen.
⇒ Hier finden Sie Ihre Checkliste zum Ausdrucken.
Bewerbungsunterlagen:
- Online Bewerbungsformular
- Motivationsschreiben auf Deutsch oder auf Englisch (siehe Leitfaden)
- Lebenslauf in der Sprache des Gastlandes bzw. in englischer Sprache
- vollständiger Sprachnachweis über das geforderte Niveau an der Gasthochschule bzw. Praktikumsinstitution (Bitte lesen Sie zuerst aufmerksam das Merkblatt zu Sprachnachweisen! Verwenden Sie bitte den DAAD-Sprachnachweis! Füllen Sie für jede Sprache, für die Sie einen DAAD-Sprachnachweis benötigen, die erste Seite des PDF-Formulars elektronisch aus und unterschreiben diese digital. Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular anschließend mit der Angabe, in welchem Semester Sie die jeweilige Prüfung zum Sprachkurs absolviert haben, elektronisch an die zuständige Lehrkraft des Sprachenzentrums. Dort wird das Formular weiterverarbeitet und schließlich unterschrieben und gestempelt wieder an Sie zurückgeschickt.)
- aktuelle Studienbescheinigung (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
- aktueller Leistungsnachweis der Heimathochschule (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
- Bescheinigung über die vorläufige Durchschnittsnote (Dieses Dokument wird durch die Studienbüros ausgestellt.)
- Vertrag mit der Praktikumsinstitution
Ausgewählt wird nach folgenden Kriterien: | |
Durchschnittnote (Mindestens 2,50; Durchschnittsnote aus mindestens 3 Einzelnoten; Masterstudierende im 1. Semester reichen ggf. bitte das BA-Zeugnis mit Note ein) | 30% |
Pflichtauslandssemester | 20% |
Einschlägige Sprachkenntnisse | 20% |
Motivation | 15% |
Soziales, kulturelles, gesellschaftliches Engagement oder Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung | 15% |
Summe: | 100% |
Vergabegrundsatz: | |
Die Stipendien werden gemäß entsprechender DAAD-Richtline maßgeblich nach der Durchschnittsnote vergeben. Zudem kommt folgende Quote der Verteilung auf die drei Fakultäten zur Anwendung: 80 Prozent für die Fakultät Wirtschaft sowie 20 Prozent für die Fakultäten Elektrotechnik und Informatik und Maschinenbau zusammen. Diese Quote berücksichtigt die Studierendenzahlen der drei Fakultäten einerseits sowie der üblichen Fakultätszugehörigkeit der Bewerber*innen. Dies dient dazu, allen Studierenden Zugang zu den sehr begrenzten Stipendien zu ermöglichen und zugleich den Bedarf zu erfüllen. | |
Die Auswahlentscheidung durch Beschluss der Internationalisierungskommission wird den Bewerber*innen voraussichtlich im Februar 2023 mitgeteilt. |
Es besteht die Möglichkeit einer Auslandsversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) über den Gruppentarif des DAAD.
Tarifinformationen finden Sie hier.
Die Versicherung kann nur noch online abgeschlossen werden.
Bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die DAAD-Versicherungsstelle.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass mögliche Versicherungsleistungen von den Geförderten (oder der Hochschule) selbst zu übernehmen sind.
Allgemeine Informationen
Hier finden Sie
- aktuelle Informationen und Hinweise zu Corona für unsere internationalen Studierenden und zu unseren Programmen in unserem Corona-FAQ.
- sowie aktuelle Informationen und Beschlüsse der Hochschule Stralsund in der derzeitigen Pandemie
Fakultät Wirtschaft
- Betriebswirtschaftslehre: Prof. Dr. Auerbach
- International Management Studies in the Baltic Sea Region: Prof. Dr. Murphy
- Leisure and Tourism Management: Prof. Dr. Klage
- Wirtschaftsinformatik: Prof. Dr. Blakowski
Fakultät Maschinenbau
- Maschinenbau (Bachelor/Master): Prof. Dr. Keipke
- Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor/Master) & Produktionsmanagement: Prof. Dr. Kuhr
Fakultät Elektrotechnik und Informatik
- Elektrotechnik & Regenerative Energien: Prof. Dr. Schlereth
- IT-Sicherheit und Mobile Systeme & Softwareentwicklung und Medieninformatik:Dr. Pieper
- Renewable Energy and E-Mobility: Prof. Dr. Gulden
- Medizinisches Informationsmanagement/eHealth: Prof. Dr. Ehricke
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Programmländer außerhalb der EU:
Island, Lichtenstein, Nord Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich
Weitere Informationen finden Sie hier.
Jede Verlängerung des Förderzeitraums muss mindestens 30 Tage vor Ablauf des ursprünglichen Aufenthalts von dem Teilnehmer bei dem International Office der Hochschule Stralsund beantragt werden. Dies ist formlos per E-Mail möglich.
Ja, am Erasmus+ Programm können alle Studierenden teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium an der HOST absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Dazu zählen auch Studierende eines gemeinsamen Studiengangs der HOST mit einer anderen deutschen Hochschule. Bitte beachten Sie, dass Sie einen gültigen Aufenthaltstiteln während Ihres Auslandssemester in Deutschland behalten sollen und Sie möglicherweise, je nach Aufenthaltsstatus ein Visum für das Gastland beantragen müssen.
Weitere Informationen finden Sie hier
Die Dauer von Absolventen-/Graduiertenpraktika wird auf das Erasmus+ Zeitkontingent der vorangegangenen Studienphase angerechnet bzw. ist von der maximal möglichen Erasmus+ Förderdauer des vorangegangenen Studienzyklus zu reservieren.
Graduierte/Absolventen in Programmländern werden zwischen 2 (60 Tagen) und 12 Monaten (360 Tagen) gefördert.
Während des Studiums und bis zu einem Jahr nach dem Abschluss können Praktika in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland gefördert werden (Graduiertenpraktika nicht in/aus Partnerländern).
Absolventen, die ihr Hochschulstudium erst vor kurzem abgeschlossen haben, können in anderen Programmländern Praktika absolvieren. Sie müssen von ihrer jeweiligen Hochschule während ihres letzten Studienjahres ausgewählt worden sein und ihr Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihres Studiums durchführen und abschließen. Die Praktika sollten nach Möglichkeit Bestandteil des Studienprogramms der Studierenden sein.
Hinweis: Änderung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie:
Kürzlich Graduierte, die ihr geplantes Auslandspraktikum aufgrund von COVID-19 verschieben müssen, haben derzeit die Möglichkeit, ihr Praktikum innerhalb von 18 Monaten, statt wie bisher 12 Monaten nach ihrem Abschluss durchzuführen und zu beenden.
Graduierte werden mit gleichen Sätzen gefördert wie Praktikanten.
PROMOS-Stipendien sind bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG anzuzeigen.
DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zuwendungsfähig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird.
Die PROMOS-Förderung ist bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern anzuzeigen.
Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.
Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten nur mit Zustimmung des Projektträgers (d.h. der deutschen Hochschule) durchgeführt werden.
Für die Übernahme dieser Mehrausgaben in einem Projekt ist pro Person und pro Mobilitätsmaßnahme ein Beihilfeantrag zu stellen.
Als Beihilfe können maximal 10.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden.
Zur Bemessung der Mehrausgaben (z.B. für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, spezielles didaktisches Material etc.) werden die Ausgaben für eine nicht behinderte oder nicht chronisch erkrankte Person den Ausgaben für eine behinderte oder chronisch erkrankte Person gegenübergestellt. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn sie von keiner anderen Stelle übernommen werden.
Die bewilligten Mehrausgaben (Beihilfe) werden nicht auf programmspezifisch festgesetzte Höchstbeträge der DAAD-Zuwendung angerechnet.
Zielgruppe
Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung, die im Rahmen der Projektförderung an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen.
Antragseinreichung
Der Beihilfeantrag (das Formular steht auf der PROMOS-Webseite zur Verfügung) wird durch den Projektverantwortlichen im Namen der antragstellenden Institution mindestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilitätsmaßnahme zum betreffenden Projekt über das DAAD-Portal eingereicht (Projektüberblick - Basisfunktion „Dokumente zum Projekt nachreichen“ - Anlagenart „Projektbeschreibung“).
Folgende Anlagen sind beizufügen:
• Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung
• Kopie Schwerbehindertenausweis
• bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
• weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben
Beihilfeanträge zu bereits begonnenen Maßnahmen werden nicht berücksichtigt
Praktikavermittelnde Einrichtungen vermitteln bezahlte oder unbezahlte Praktika oder Auslandsaufenthalte in verschiedenen Ländern.
Die Arbeitsweise der Einrichtungen ist sehr ähnlich. Nach der Bewerbung und einem entsprechenden Auswahlverfahren planen und organisieren Experten den Auslandsaufenthalt vom fachspezifischen Praktikum über eine Unterkunft (meist in einer Gastfamilie) bis hin zur Anreise.
Als Entgelt für ihre Leistungen verlangen diese Organisationen einen Geldbetrag, der je nach Organisation, Zielland und Dauer des Aufenthaltes variiert.
Einige Beispiele:
HoGaTourS GmbH - kostenfreie Praktikantenvermittlung
AIESEC
ABLE Spanish in Cordoba, Argentinien
Europäisch-Lateinamerikanische Gesellschaft e.V.
Praktikum in Afrika - Praktikavermittlung in 14 Länder des Südlichen Afrika
College Council - Studieren und Arbeiten im englischsprachigen Ausland
Lindenbaum Asien - Praktikumsvermittlung mit interkulturellen Studien in Asien
NICE Praktikum - Network of InterCultural Exchange
Steuben-Schurz-Gesellschaft e.V. - USA-Interns
Euro Practicum - Practical Training Abroad and International Internships
Jobted - Internationale Jobsuchmaschine
studentsgoabroad - Praktikumsvermittlung im Ausland
Internships Ireland
IAESTE - International Association for the Exchange of Students for Technical Experience
StepIn - Student Travel & Education Programmes International
Easy Culture - Praktikum in China
Europartnership Agency - kostenpflichtige Praktikumsvermittlung Europa
Placement UK - European Student Placements
Internship UK
auslandspraktikum.info
praktikum-service.de
Internchina - internationale Praktikumsvermittlung für ausländische Studenten
Ahí – Praktikumsvermittlung nach Lateinamerika - Vermittlung von Praktika in Lateinamerika
Praktikawelten - freiwilligenarbeit * work & travel * praktika
Otra Cosa Network - Volunteer & Praktikavermittlung in Peru
Wegweiser Freiwilligenarbeit - Portal für Freiwilligenarbeit weltweit
Nachfolgend finden Sie Möglichkeiten für reine Geldförderungen und Programme mit Extraleistungen (wie Stellenvermittlung, Beratungsservice u.a.) für alle Maßnahmen muss einiges an Vorlaufzeit eingeplant werden. 6 - 12 Monate sind hier nicht ungewöhnlich. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig informieren und einen Antrag auf Förderung stellen.
BAföG
DAAD
Stipendien Nord- & Osteuropa
Scholarshipportal
IAESTE
Haniel Stiftung
Alexander von Humboldt Stiftung
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