Praktikum im Ausland
Mit einem Praktikum im Ausland kannst du viele Vorteile für dich nutzen. Neben der fachlichen Weiterbildung gewinnst du wichtige Einblicke in die Arbeitswelt und erweiterst dein berufliches Netzwerk. Zudem wachsen deine Fremdsprachenkenntnisse und dein Erfahrungshorizont. All diese Kompetenzen werden später auf dem Arbeitsmarkt von Bedeutung sein. Da jedoch auch diese kurzen Aufenthalt im Ausland mit Mehrkosten verbunden sind und die Praktika auch oftmals nicht vergütet sind, sollte man sich frühzeitig um eine finanzielle Förderung und Unterstützung bemühen.
Auf dieser Seite findest du einige Informationen über die DAAD Förderprogramme Erasmus+ und PROMOS.
Aktuelle Ausschreibungen
Vorraussetzungen
- Immatrikulation an der Hochschule Stralsund mindestens im 3. Semester (Bachelor) bzw. 2. Semester (Master)
- Auslandsaufenthalt im Wintersemester 2021/22 oder/und Sommersemester 2022
- Praktikumsdauer von mindestens 60 Tagen
- kein ausgeschöpfter Erasmus-Förderzeitraum im jeweiligen Studienzyklus (das heißt, Sie dürfen innerhalb Ihres Bachelor- oder Masterstudiums je insgesamt maximal 12 Monate über Erasmus+ gefördert werden - einschließlich Zero Grant-Anteile und Zweitstudium im selben Studienzyklus)
- ausreichende Kenntnisse der Arbeitssprache an der Praktikumsinstitution
- Hauptwohnsitz nicht im Gastland
- Antragstellung vor Mobilitätsbeginn
Bewerbungsunterlagen
- Antrag für einen Mobilitätszuschuss im Rahmen von Erasmus+
Bitte beachten Sie die Erklärung (1) auf der zweiten Seite des Antrages. Ohne die hier abgefragten Angaben kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Wenn Sie bisher keine Erasmus-Auslandsaufenthalte innerhalb Ihres Studiums absolviert haben (einschließlich Zero Grant-Anteile und Zweitstudium), dann streichen Sie die entsprechenden Felder in der Erklärung (1) bitte durch. - Motivationsschreiben auf Deutsch oder auf Englisch (siehe Leitfaden)
- tabellarischer Lebenslauf in der Sprache des Gastlandes bzw. in englischer Sprache (u. a. mit Europass)
- vollständige Sprachnachweise über das geforderte Niveau an der jeweiligen Praktikumsinstitution (siehe Merkblatt zu Sprachnachweisen)
- aktuelle Studienbescheinigung (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
- aktueller Leistungsnachweis (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
- Praktikantenvertrag bzw. Bestätigung des Unternehmens mit Bestätigung des Praktikumsbeauftragten (Unterschrift auf Kopie ist ausreichend und gilt als Bestätigung)
- schriftliche Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung, dass der Teilnehmer sein Praktikum nicht in einer EU-Institution oder anderen EU-Einrichtung einschließlich spezialisierter Agenturen sowie einer Einrichtung, die EU-Programme verwaltet, durchführen wird.
Die Bewerbungsunterlagen sind im International Office einzureichen, entweder:
- per Post: Hochschule Stralsund, International Office, Zur Schwedenschanze 15, 18435 Stralsund
- per E-Mail: outgoing@hochschule-stralsund.de
- per Einwurf: Postfach des International Office (Haus 1 - EG)
Es erfolgt keine Beratung bei der Einreichung der Bewerbungsunterlagen. Für die Vollständkeit, Korrektheit und Lesbarkeit der Unterlagen sind die Bewerber*innen selbst verantwortlich.
Bitte verwenden Sie keine Bewerbungsmappen, sondern einen regulären A4-Briefumschlag. Bitte die Unterlagen nicht tackern oder heften.
Ausschlaggebende Auswahlkriterien sind die Studienleistungen, die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthaltes in Bezug zum bisherigen Studium sowie bestehende Sprachkenntnisse, die zur erfolgreichen Durchführung des Aufenthalts notwendig sind. Grundsätzlich werden Stipendien vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch das Programm Erasmus+ vergeben. Daher empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich über weitere Fördermöglichkeiten zu informieren und ggf. zu bemühen.
Weitere Informationen zu Erasmus+ finden Sie hier.
Bewerbungsschluss ist für Studierende aller Studiengänge sowie für
- Mobilitäten mit Beginn im 1. Quartal eines Kalenderjahres der 15. November des Vorjahres
- Mobilitäten mit Beginn im 2. Quartal eines Kalenderjahres der 15. Februar
- Mobilitäten mit Beginn im 3. Quartal eines Kalenderjahres der 15. Mai
- Mobilitäten mit Beginn im 4. Quartal eines Kalenderjahres der 15. August
Entscheidend ist der Eingang im International Office.
Die Auswahlentscheidung durch Rektoratsbeschluss in Abstimmung mit der Internationalisierungskommission wird den Bewerber*innen voraussichtlich innerhalb eines Monats mitgeteilt.
Programme und Informationen
Erasmus+ heißt das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, das am 1. Januar 2014 an den Start ging. Es löste das Programm für lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme mit Drittländern ab.
Die Erasmus Charter for Higher Education, die ECHE , für die Teilnahme am Programm wurde an die einzelnen Hochschulen vergeben.
Erasmus+ gewährt Programmteilnehmern jeweils Zuschüsse zu den auslandsbedingten Mehrkosten. Grundsätzlich schließen die Richtlinien des Erasmus+ Programms keine Doppelförderung aus, solange es sich nicht um eine Doppelförderung aus EU-Mitteln handelt.
Stipendienhöhe
Die nationale Agentur beim DAAD legt die Fördersätze jedes Jahr neu fest. Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Folgende Fördersätze gelten für das Akademische Jahr 2019/20 aus dem Projekt 2019:
Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich → 555 €/ Monat
Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern → 495 €/ Monat
Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn → 435 €/ Monat
Verpflichtungen der Stipendiaten
- Fristgerechte und vollständige Einreichung aller Erasmus+ Dokumente im International Office der Hochschule Stralsund
- Abschlussbericht an die EU. Dies ist ein Online-Formular, dass Ihnen vor der Auszahlung der letzten Rate zugesandt wird.
- Teilnahme am OLS Sprachtest vor und nach der Mobilität
- Die Erstellung eines Erfahrungsberichtes für die HOST
Weitere Informationen zu Erasmus+ sind auf folgender Webseite zu finden:
Erasmus+ heißt das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, das am 1. Januar 2014 an den Start ging. Es löste das Programm für lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme mit Drittländern ab.
Die Erasmus Charter for Higher Education, die ECHE , für die Teilnahme am Programm wurde an die einzelnen Hochschulen vergeben.
Erasmus+ gewährt Programmteilnehmern jeweils Zuschüsse zu den auslandsbedingten Mehrkosten. Grundsätzlich schließen die Richtlinien des Erasmus+ Programms keine Doppelförderung aus, solange es sich nicht um eine Doppelförderung aus EU-Mitteln handelt.
Stipendienhöhe
Die nationale Agentur beim DAAD legt die Fördersätze jedes Jahr neu fest. Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Folgende Fördersätze gelten für das Akademische Jahr 2020/21 aus dem Projekt 2020:
Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich → 555 €/ Monat
Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern → 495 €/ Monat
Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Serbien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn → 435 €/ Monat
Verpflichtungen der Stipendiaten
- Fristgerechte und vollständige Einreichung aller Erasmus+ Dokumente im International Office der Hochschule Stralsund
- Abschlussbericht an die EU. Dies ist ein Online-Formular, dass Ihnen vor der Auszahlung der letzten Rate zugesandt wird.
- Teilnahme am OLS Sprachtest vor und nach der Mobilität
- Die Erstellung eines Erfahrungsberichtes für die HOST
Weitere Informationen zu Erasmus+ sind auf folgender Webseite zu finden:
Studierende erhalten…
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Praktikumsaufenthalt,
- akademische Anerkennung des Praktikums,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch),
- ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Linguistic Support (OLS),
- ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse (siehe FAQ: Social Top-up).
Studierende können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn...
- sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 34 teilnehmenden Programmländern absolvieren wollen,
- sie an einer deutschen Hochschule regulär immatrikuliert sind,
- ihre Hochschule am Erasmus+ Programm teilnimmt.
Studierende dürfen für Auslandsaufenthalte in einem Programmland gefördert werden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Grant Agreement nicht ihr Hauptwohnsitzland ist.
Praktika sind im ersten Studienjahr förderfähig.
Unabhängig von Art und Anzahl der Mobilitätsaktivitäten kann ein Studierender für Erasmus+ Auslandsaufenthalte insgesamt bis zu 12 Monate pro Studienzyklus gefördert werden:
• 12 Fördermonate (360 Tage) im ersten Studienzyklus (Bachelor)
• 12 Fördermonate (360 Tage) im zweiten Studienzyklus (Master).
Studierende können …
- 12 Monate pro Studienphase (Bachelor, Master und Promotion) für Studium und/oder Praktikum gefördert werden (insgesamt 36 Monate)
- die Förderung kann aufgeteilt werden (z.B. für zwei Mal sechs Monate).
Praktikumsdauer
Auslandspraktika in Programmländern (siehe FAQ) werden zwischen 2 (60 Tagen) und 12 Monaten (360 Tagen) gefördert.
- mindestens zwei Monate und maximal zwölf Monate
Aufnehmende Einrichtungen für Praktika/Praxisaufenthalte können entweder Hochschulen mit und ohne ECHE oder beliebige, in einem anderen Programm- oder Partnerland als das entsendende ansässige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen sein.
Beispiel für aufnehmende Einrichtungen für Praktika:
• Hochschulen mit und ohne ECHE (auch International Offices)
• Öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen (auch gemeinwirtschaftliche Unternehmen)
• Lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
• Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarktes (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände und Gewerkschaften)
• Forschungseinrichtungen
• Stiftungen
• Schulen, Institute, Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)
• gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
• Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen.
Die folgenden Einrichtungen können nicht als aufnehmende Einrichtungen für Praktika/Praxis-aufenthalte fungieren, um Interessenskonflikte und Doppelförderung zu vermeiden:
• EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste unter europa.eu/european-union/about-eu/agencies_de
• Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
Deutsche Landesvertretungen in Brüssel können als aufnehmende Einrichtungen für Erasmus+ SM- und ST-Mobilitäten fungieren. Für Teilnahmebescheinigungen und Agreements sind sie unterschriftsberechtigt.
Achtung: Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
Ein besonderer Schwerpunkt wird auf digitale Kompetenzen (digital skills) gelegt, da diese für alle Berufsprofile auf dem gesamten Arbeitsmarkt zunehmend wichtiger werden.
Unter digital skills können beispielsweise folgende Aktivitäten gefördert werden:
• digitales Marketing (z. B. Social Media Management, Web-Analyse)
• digitales graphisches, mechanisches oder architektonisches Design
• Entwicklung von digitalen Anwendungen, Gestaltung von Webseiten
• Installation, Wartung und Verwaltung von IT-Systemen
• Cyber-Sicherheit
• Programmierung und Training von Robotern und künstlicher Intelligenz
Nicht in die Kategorie „digital skills“ gehören allgemeiner Kunden-Support, Auftragsabwicklung, Dateneingabe, Bürotätigkeiten.
- Informiere dich!
- Finde deinen Praktikumsplatz
- Bewirb dich bei uns für ein Stipendium
- Habe Geduld, deine Bewerbung ist in Bearbeitung!
- Schicke die unterschriebene Annahmeerklärung im Original zurück (1 Woche nach Erhalt)
- Reiche dein Grant Agreement im Original mit deiner Unterschrift und der des Erasmus Koordinators ein (1 Woche nach Erhalt)
- Informiere das Studienbüro über deinen Auslandsaufenthalt
- Erstelle dein Learning Agreement und reiche vor Mobilitätsbeginn ein. Beachte, dass das LA von 3 Partein unterschrieben sein muss.
- Nimm am OLS-Sprachtest teil
- Sei stressfrei unterwegs und komm gut im Gastland an!
- Sende deine "Confirmation of Arrival" ein (1 Woche nach Mobilitätsbeginn)
- Genieße deinen Auslandsaufenthalt!
- Denk dran in deinem Learning Agreement "During the Mobility" auszufüllen, sollte es zu Änderungen kommen (bis zu 5 Wochen nach Praktikumsbeginn)
- Verabschiede dich und komm gesund wieder zu Hause an!
- Reiche deine "Confirmation of Departure" ein
- Lass andere an deinen Erfahrungen teilhaben, indem du einen Erfahrungsbericht einreichst
- Fülle die EU-Survey aus
- Nimm am 2. OLS-Sprachtest teil
- Reiche dein "Traineeship Certificate" ein
- Geschafft! Jetzt kannst du dein nächstes Abenteuer planen oder in Erinnerungen schwelgen
⇒ Hier findest du deine Checkliste zum Ausdrucken.
Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden.
Versicherungskosten können durch den Teilnehmer aus dem Mobilitätszuschuss finanziert werden.
Es gibt die Möglichkeit für Studierende die über ein DAAD Programm gefördert werden, die kombinierte Kranken,- Unfall- und Privathaftpflichtversicherung des DAAD für Praktikanten und Studierende zu nutzen.
Sprechen Sie darüberhinaus immer auch mit Ihrer bestehenden Krankenversicherung. Für Aufenthalte in Europa sind Sie über Ihre deutsche Versicherungskarte bereits krankenversichert. Teilnehmer sollten im Besitz einer solchen europäischen Krankenversicherungskarte sein. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Praktika/Praxisaufenthalte ist der Abschluss einer Unfallversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz erleidet, und einer Haftpflichtversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz verursacht, verpflichtend.
Für Auslandspraktika sind besondere Regelungen zur Krankenversicherung im Ausland zu beachten (unter Umständen obligatorischer Abschluss einer Krankenversicherung im Ziel-land).
PROMOS ist das Mobilitätsprogramm des DAAD, das an der Hochschule Stralsund, University of Applied Sciences, Studien- und Praxisaufenthalte von Studierenden weltweit durch Vergabe von Stipendien und Teilstipendien fördert.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen.
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum beginnt am 01.01.2021 und endet am 31.12.2021.
Stipendienhöhe
Die Höhe der Stipendienraten und Reisekostenpauschalen für Praktika ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach den durch den DAAD vorgegebenen PROMOS-Fördersätzen.
Bedeutung von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für die Vergabe und Durchführung von Stipendien, Studienreisen und Wettbewerbsreisen
Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, so darf die Hochschule keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schließen/ausstellen.
Wird nach Beginn des Aufenthalts vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, müssen die Stipendiaten von der Hochschule zur Ausreise aufgefordert werden. Die Stipendiaten sind darauf hinzuweisen, dass sie sich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes (Elektronische Registrierung: "Elefand") registrieren sollten. à FAQ
>> Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland.
Bedeutung von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für die Vergabe und Durchführung von Stipendien, Studienreisen und Wettbewerbsreisen
Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, so darf die Hochschule keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schließen/ausstellen.
Wird nach Beginn des Aufenthalts vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, müssen die Stipendiaten von der Hochschule zur Ausreise aufgefordert werden. Die Stipendiaten sind darauf hinzuweisen, dass sie sich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes (Elektronische Registrierung: "Elefand") registrieren sollten.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland.
Weitere Informationen zu PROMOS sind hier zu finden: PROMOS Mobilitätsprogramm
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende deutscher Hochschulen (Bachelor- und Masterstudierende aller Fachrichtungen), wenn sie...
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder
- Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de) oder
- als Studierende und Hochschulabsolventen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.
Achtung: Für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende/ Doktorand seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.
Förderdauer
Grundsätzlich kann ein PROMOS-Geförderter innerhalb eines Bildungsabschnitts, der jeweils mit dem Erreichen eines Abschlusses (Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom, etc.) endet insgesamt sechs Monate gefördert werden; dabei spielt es keine Rolle, ob nur eine Fördermaßnahme oder eine Kombination aus beiden Fördermaßnahmen gewählt wird.
Achtung: An der Hochschule Stralsund werden Teilstipendien grundsätzlich nur für maximal 4 Monate vergeben. Die Stipendiaten erhalten im Rahmen eines Teilstipendiums jeweils Stipendienraten für den Aufenthalt und/oder die Mobilität.
Praktikumsdauer
Praktikumsaufenthalte müssen mindestens sechs Wochen bis maximal sechs Monate betragen.
Praktika, für die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD in Anspruch genommen werden können, dürfen nicht in PROMOS gefördert werden. Weitere Informtionen dazu finden Sie hier.
Praktika können auch im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Eine Vorabzulassung für den Master oder ein ähnliches Dokument einer deutschen Hochschule muss vorliegen.
Der Förderzeitraum richtet sich nach dem Kalenderjahr.
Die Höhe der Stipendienraten und Reisekostenpauschalen für Praktika ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach den durch den DAAD vorgegebenen PROMOS-Fördersätzen.
Die jeweilige Mindestförderdauern der jeweiligen Fördermaßnahmen laut Ausschreibung sind einzuhalten. Für die darüber hinaus gehende Förderungzeit (bis zum Erreichen der maximalen Förderdauer) gilt: Von Tag 1- 14 kann höchstens eine halbe Monatsrate gezahlt werden, vom 15. bis 30. Tag eine ganze.
- Informiere dich!
- Finde deinen Praktikumsplatz
- Bewirb dich bei uns für ein Stipendium
- Habe Geduld, deine Bewerbung ist in Bearbeitung!
- Schicke die unterschriebene Stipendienvereinbarung im Original zurück (1 Woche nach Erhalt)
- Informiere das Studienbüro über deinen Auslandsaufenthalt
- Sei stressfrei unterwegs und komm gut im Gastland an!
- Sende deine "Confirmation of Arrival" ein
- Genieße deinen Auslandsaufenthalt!
- Verabschiede dich und komm gesund wieder zu Hause an!
- Reiche deine "Confirmation of Departure" ein
- Lass andere an deinen Erfahrungen teilhaben, indem du einen Erfahrungsbericht einreichst
- Geschafft! Jetzt kannst du dein nächstes Abenteuer planen oder in Erinnerungen schwelgen
⇒ Hier findest du deine Checkliste zum Ausdrucken.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original einzureichen:
- Antrag für einen Mobilitätszuschuss im Rahmen von PROMOS
- Motivationsschreiben (Leitfaden)
- Lebenslauf (Deutsch oder Englisch)
- Sprachnachweis
- Studienbescheinigung
- Leistungsnachweis der Heimathochschule (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
- Praktikantenvertrag bzw. Bestätigung des Unternehmens
Die Bewerbungsunterlagen sind grundsätzlich beim International Office einzureichen:
- per Post
- per E-mail an international.office@hochschule-stralsund.de
- Einwurf in das Postfach des International Office (Haus 1 - EG)
Bitte keine Bewerbungsmappen verwenden, sondern einfach einen normalen A4 Briefumschlag. Unterlagen nicht tackern oder heften bitte.
Beachten Sie Bitte unbedingt den Bewerbungsschluss.
Entscheidend ist der Eingang im International Office.
Die Stipendien werden durch eine Auswahlkommission der Hochschule vergeben.
Augewählt wird nach folgenden Kriterien:
1. Obligatorische Kriterien
- erbrachte Studienleistungen
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
- einschlägige Sprachkenntnisse
2. Fakultative Kriterien der Hochschule Stralsund
- 1. Priorität: Durchschnittsnote unter 2,5
- 2. Priorität: Pflichtauslandssemester
- 3.Sprachliche Anforderung der PHS erfüllt
- 4. Motivation
- 5. Soziales, kulturelles, gesellschaftliches Engagement oder Tätigkeit in der Selbstverwaltung
- 6. Persönliche Eignung
Um den Studierenden in allen drei Fakultäten die Gelegenheit für eine Förderung eines Auslandsaufenthaltes zu geben, erfolgt eine vorab Quotelung gemäß der Gesamtzahl der Studierenden laut der zuletzt verfügbaren amtlichen Statistik vom 15.11.2018.
Die Auswahl wird durch Rektoratsbeschluss, in Abstimmung mit dem Outgoing Koordinator, entschieden.
Es besteht die Möglichkeit einer Auslandsversicherung (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) über den Gruppentarif des DAAD.
Tarifinformationen finden Sie hier.
Die Versicherung kann nur noch online abgeschlossen werden.
Bei Fragen zur Auslandsversicherung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die DAAD-Versicherungsstelle.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass mögliche Versicherungsleistungen von den Geförderten (oder der Hochschule) selbst zu übernehmen sind.
Aktuelle Hinweise zum Brexit für Studenten, die Großbritannien als Zielland für ein Auslandssemester in Betracht ziehen:
Gemäß Angaben des DAAD ist in den Bedingungen des Ausstiegsabkommens vom 31. Januar 2020 festgelegt, dass das Vereinigte Königreich noch an der auslaufenden Erasmus+ Programmgeneration (2014-2020) teilnehmen wird. Der neue Partnerschaftsvertrag sieht für die kommende Programmgeneration (2021-2027) keine weitere Teilnahme an Erasmus+ vor.
Alle Projekte der aktuellen Programmgeneration können demnach bis zu ihrem regulären Förderende wie bisher weiterlaufen. Da das Abkommen wie erwartet ratifiziert wurde, gilt eine Übergangsregelung, die besagt, dass bis zum Ende der aktuellen Programmgeneration, also einschließlich Aufruf 2020, keine Änderungen erfolgen. Dies gilt für alle Projekte, die im Jahr 2020 bewilligt werden – einschließlich ihrer Laufzeiten. Somit sind in der Förderlinie „Mobilität mit Programmländern“ sind in den laufenden Projekten (2019 und 2020) Personal- und Studierendenmobilitäten bis zum Ende der Projektlaufzeit (Projekt 2020: bis zum 31. März 2023) unter den regulären Förderbedingungen und Vorgaben möglich. Dies betrifft auch Studiengebühren: Für Erasmus+ Geförderte dürfen weiterhin keine Studiengebühren (home fees, international fees) erhoben werden.
Neu ist ab Januar 2021, dass -auch für den Erasmusaustausch- neue Visabestimmungen für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich gelten. Bei den Visabestimmungen werden zwischen Aufenthalten mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten und einer Dauer von mehr als 6 Monaten unterschieden. Für Kurzaufenthalte z.B. Projekttreffen oder Sommerschulen von bis zu 6 Monaten ist für EU oder Schweizer Staatsbürger weiterhin kein Visum erforderlich („Visitor route“). Hier wird nach derzeitigem Kenntnisstand das Einreiseersuchen bei Ankunft mithilfe des elektronischen Reisepasses (ePass) möglich sein. Staatsbürger und Staatsbürgerinnen anderer Nationen müssen auch für Kurzaufenthalte vorzeitig ein Visitor Visa beantragen.
Deutsche Studierende benötigen bei Langzeitaufenthalten in Großbritannien, also von mehr als 6 Monaten zu Studienzwecken, ab dem 01.01.2021 ein Visum (die sogenannte „Student route“). Im Zuge dieser Beantragung fällt eine Visumsgebühr an. Möglicherweise ist im Zuge des Einwanderungsantrags die Zahlung eines Gesundheitszuschlages („Immigration Health Surcharge“) fällig.
Für Praktika im Rahmen des Erasmus+ Programms ist derzeit noch unklar, welche Visabestimmungen zukünftig gelten. Im Zweifel können Sie unter https://www.gov.uk/check-uk-visa die für Sie geltenden Einreisebestimmungen prüfen. Bitte informieren Sie sich darüber hinaus eigenständig bezüglich der Einwanderungsbestimmungen ab dem 1. Januar 2021.
Weitere Informationen zum Brexit finden Sie hier:
Hier finden Sie
- aktuelle Informationen und Hinweise zu Corona für unsere internationalen Studierenden und zu unseren Programmen in unserem Corona-FAQ.
- sowie aktuelle Informationen und Beschlüsse der Hochschule Stralsund in der derzeitigen Pandemie
Fakultät Wirtschaft
- Betriebswirtschaftslehre: Herr Prof. Dr. Auerbach
- International Management Studies in the Baltic Sea Region: Frau Prof. Dr. Fanning
- Leisure and Tourism Management: Herr Prof. Dr. Scherl
- Wirtschaftsinformatik: Herr Prof. Dr. Blakowski
Fakultät Maschinenbau
- Maschinenbau (Bachelor/Master): Herr Prof. Dr. Keipke
- Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor/Master) & Produktionsmanagement: Herr Prof. Dr. Kuhr
Fakultät Elektrotechnik und Informatik
- Elektrotechnik & Regenerative Energien: Herr Prof. Dr. Schlereth
- IT-Sicherheit und Mobile Systeme & Softwareentwicklung und Medieninformatik: Herr Dr. Pieper
- Renewable Energy and E-Mobility: Herr Prof. Dr. Gulden
- Medizinisches Informationsmanagement/eHealth: Herr Prof. Dr. Ehricke
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Programmländer außerhalb der EU:
Island, Lichtenstein, Nord Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich
Weitere Informationen finden Sie hier.
Jede Verlängerung des Förderzeitraums muss mindestens 30 Tage vor Ablauf des ursprünglichen Aufenthalts von dem Teilnehmer bei dem International Office der Hochschule Stralsund beantragt werden. Dies ist formlos per E-Mail möglich.
Die Dauer von Absolventen-/Graduiertenpraktika wird auf das Erasmus+ Zeitkontingent der vorangegangenen Studienphase angerechnet bzw. ist von der maximal möglichen Erasmus+ Förderdauer des vorangegangenen Studienzyklus zu reservieren.
Graduierte/Absolventen in Programmländern werden zwischen 2 (60 Tagen) und 12 Monaten (360 Tagen) gefördert.
Während des Studiums und bis zu einem Jahr nach dem Abschluss können Praktika in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland gefördert werden (Graduiertenpraktika nicht in/aus Partnerländern).
Absolventen, die ihr Hochschulstudium erst vor kurzem abgeschlossen haben, können in anderen Programmländern Praktika absolvieren. Sie müssen von ihrer jeweiligen Hochschule während ihres letzten Studienjahres ausgewählt worden sein und ihr Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihres Studiums durchführen und abschließen. Die Praktika sollten nach Möglichkeit Bestandteil des Studienprogramms der Studierenden sein.
Hinweis: Änderung aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie:
Kürzlich Graduierte, die ihr geplantes Auslandspraktikum aufgrund von COVID-19 verschieben müssen, haben derzeit die Möglichkeit, ihr Praktikum innerhalb von 18 Monaten, statt wie bisher 12 Monaten nach ihrem Abschluss durchzuführen und zu beenden.
Graduierte werden mit gleichen Sätzen gefördert wie Praktikanten.
PROMOS-Stipendien sind bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG anzuzeigen.
DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.
Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln sind nicht zuwendungsfähig. Werden durch deutsche öffentliche Mittel Auslandsaufenthalte gefördert, ist maßgeblich, welcher Zweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln derselbe Zweck verfolgt wird.
Die PROMOS-Förderung ist bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern anzuzeigen.
Stipendien aus privaten Mitteln können uneingeschränkt neben PROMOS-Stipendien bezogen werden.
Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten nur mit Zustimmung des Projektträgers (d.h. der deutschen Hochschule) durchgeführt werden.
Für die Übernahme dieser Mehrausgaben in einem Projekt ist pro Person und pro Mobilitätsmaßnahme ein Beihilfeantrag zu stellen.
Als Beihilfe können maximal 10.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden.
Zur Bemessung der Mehrausgaben (z.B. für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, spezielles didaktisches Material etc.) werden die Ausgaben für eine nicht behinderte oder nicht chronisch erkrankte Person den Ausgaben für eine behinderte oder chronisch erkrankte Person gegenübergestellt. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn sie von keiner anderen Stelle übernommen werden.
Die bewilligten Mehrausgaben (Beihilfe) werden nicht auf programmspezifisch festgesetzte Höchstbeträge der DAAD-Zuwendung angerechnet.
Zielgruppe
Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung, die im Rahmen der Projektförderung an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen.
Antragseinreichung
Der Beihilfeantrag (das Formular steht auf der PROMOS-Webseite zur Verfügung) wird durch den Projektverantwortlichen im Namen der antragstellenden Institution mindestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilitätsmaßnahme zum betreffenden Projekt über das DAAD-Portal eingereicht (Projektüberblick - Basisfunktion „Dokumente zum Projekt nachreichen“ - Anlagenart „Projektbeschreibung“).
Folgende Anlagen sind beizufügen:
• Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung
• Kopie Schwerbehindertenausweis
• bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
• weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben
Beihilfeanträge zu bereits begonnenen Maßnahmen werden nicht berücksichtigt
Praktikavermittelnde Einrichtungen vermitteln bezahlte oder unbezahlte Praktika oder Auslandsaufenthalte in verschiedenen Ländern.
Die Arbeitsweise der Einrichtungen ist sehr ähnlich. Nach der Bewerbung und einem entsprechenden Auswahlverfahren planen und organisieren Experten den Auslandsaufenthalt vom fachspezifischen Praktikum über eine Unterkunft (meist in einer Gastfamilie) bis hin zur Anreise.
Als Entgelt für ihre Leistungen verlangen diese Organisationen einen Geldbetrag, der je nach Organisation, Zielland und Dauer des Aufenthaltes variiert.
Einige Beispiele:
HoGaTourS GmbH - kostenfreie Praktikantenvermittlung
AIESEC
ABLE Spanish in Cordoba, Argentinien
Europäisch-Lateinamerikanische Gesellschaft e.V.
Praktikum in Afrika - Praktikavermittlung in 14 Länder des Südlichen Afrika
College Council - Studieren und Arbeiten im englischsprachigen Ausland
Lindenbaum Asien - Praktikumsvermittlung mit interkulturellen Studien in Asien
NICE Praktikum - Network of InterCultural Exchange
Steuben-Schurz-Gesellschaft e.V. - USA-Interns
Euro Practicum - Practical Training Abroad and International Internships
Jobted - Internationale Jobsuchmaschine
studentsgoabroad - Praktikumsvermittlung im Ausland
Internships Ireland
IAESTE - International Association for the Exchange of Students for Technical Experience
StepIn - Student Travel & Education Programmes International
Easy Culture - Praktikum in China
Europartnership Agency - kostenpflichtige Praktikumsvermittlung Europa
Placement UK - European Student Placements
Internship UK
auslandspraktikum.info
praktikum-service.de
Internchina - internationale Praktikumsvermittlung für ausländische Studenten
Ahí – Praktikumsvermittlung nach Lateinamerika - Vermittlung von Praktika in Lateinamerika
Praktikawelten - freiwilligenarbeit * work & travel * praktika
Otra Cosa Network - Volunteer & Praktikavermittlung in Peru
Wegweiser Freiwilligenarbeit - Portal für Freiwilligenarbeit weltweit
Nachfolgend finden Sie Möglichkeiten für reine Geldförderungen und Programme mit Extraleistungen (wie Stellenvermittlung, Beratungsservice u.a.) für alle Maßnahmen muss einiges an Vorlaufzeit eingeplant werden. 6 - 12 Monate sind hier nicht ungewöhnlich. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig informieren und einen Antrag auf Förderung stellen.
BAföG
DAAD
Stipendien Nord- & Osteuropa
Scholarshipportal
IAESTE
Haniel Stiftung
Alexander von Humboldt Stiftung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Friedrich Ebert Stiftung
Konrad-Adenauer-Stiftung
Volkswagen Stiftung
Stiftung Mercator
Stipendium der mexikanischen Regierung
Studienstiftung des deutschen Volkes
GFPS
British Chevening Scheme Stipendium
Stipendium USA
Eidam & Partner
Ansprechpartnerin
Sprechzeiten:
telefonisch: Montag und Mittwoch von 11:00 bis 13:00 Uhr
online (mit Termin): https://www.gotomeet.me/IntOff/outgoing
Dienstag und Donnerstag von 11:30 bis 12:30 Uhr
News und Events
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