Lehre im Ausland

ERASMUS+ ermöglicht allen Hochschullehrer*innen Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen der Hochschule Stralsund, für die ein gültiges Kooperationsabkommen vorliegt.

Anleitung & Ausfüllhilfe – Erasmus+ STA & STT Mobilitäten

Informationen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zur Personalmobilität erhalten Sie hier.

 

Aktuelle Ausschreibungen

Erasmus+ STA

→ Antragsfrist: 15.11. bei Beginn der Mobilität im 1. Quartal des Folgejahres

→ Antragsfrist: 15.02. bei Beginn der Mobilität im 2. Quartal des Kalenderjahres

→ Antragsfrist: 15.05. bei Beginn der Mobilität im 3. Quartal des Kalenderjahres

→ Antragsfrist: 15.08. bei Beginn der Mobilität im 4. Quartal des Kalenderjahres

In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Personalmobilität auch außerhalb der benannten Fristen beantragt werden.

Programme und Informationen

Wer kann eine ERASMUS+ Gastdozentur durchführen?
  • Professor*innen und Dozent*innen
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Doktorand*innen, die in der Lehre tätig sind
  • Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden
Ziele der Gastdozenturen im Ausland
  • Stärkung der europäischen Dimension der Gasthochschule durch Ergänzung des Lehrangebotes sowie die Vermittlung von Fachwissen der Gastdozent*innen an Studierende, die nicht im Ausland studieren wollen oder können
  • Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen 
  • Austausch von Lehrinhalten und -methoden 
Dauer der Gastdozentur
  • Mindestens 2 Tage und maximal 60 Tage für Programmländer (jeweils ohne Reisezeiten)
  • Acht Stunden Unterrichtspensum je Aufenthalt für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt sind verpflichtend 
  • Anteilige Berechnung der Mindeststundenanzahl für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus
Höhe der Stipendien

Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Programmländern. 

Aufenthaltspauschalen

Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent der Tagessätze:

Projekt 2021:

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei
  • Partnerländer: 180 Euro am Tag

Reisekosten

Die Reisekosten werden in Abhängigkeit der Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität ermittelt. Hierbei wird einheitlich ein Berechnungsinstrument verwendet. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, für das Projekt 2021 folgende Beträge:

 

Distanz                                           Wie viel?                          Grünes Reisen
10 und 99 KM                                23 EUR                                     -
100 und 499 KM                           180 EUR                           + 30 EUR
500 und 1999 KM                         275 EUR                           + 45 EUR
2000 und 2999 KM                       360 EUR                           + 50 EUR
3000 und 3999 KM                       530 EUR                           + 80 EUR
4000 und 7999 KM                       820 EUR                                  -
8000 KM oder mehr                    1500 EUR                                 -

 

Ggf. Sonderzuschüsse für Hochschulpersonal mit besonderen Bedürfnissen

Förderbedingungen
  • Gültiges ERASMUS+Partnerschaftsabkommen mit der ausländischen Hochschule (Übersicht der HOST-Partnerhochschulen)
  • Hochschullehrpersonal
  • Minimum von 8 Stunden Lehrtätigkeit pro Woche an Gasthochschule sowie ggf. anteilige Aufstockung des Lehrpensums für längere Aufenthalte
  • Auslandsaufenthalte von mindestens zwei Tagen und höchstens zwei Monaten (zusätzliche Reisetage)
  • Einladung der Gasthochschule (E-Mail ausreichend)
  • Genehmigung der Dienstreise durch den/die Vorgesetzte/n 
  • Vollständige Bearbeitung aller ERASMUS+ Unterlagen und Online-Abschlussfragebogen
  • Kurzbericht über Ablauf und Ergebnisse der Mobilität 
  • Mittelverfügbarkeit (Bewilligung durch Erasmus+ Hochschulkoordination)
  • Es erfolgt eine bevorzugte auf den folgenden Kriterien basierende Förderung von Gast-Dozenturen:
  • an Partnerhochschulen im Ostseeraum (strategischer Schwerpunkt des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern) oder/ und
  • an Partnerhochschulen mit unzureichenden Aufnahmekapazitäten gemessen am Bedarf von Outgoing-Studierenden bzw. an einer nicht reziproken Incoming-Anzahl an der Hochschule Stralsund (Reziprozität des Studierendenaustausches) oder/und
  • im Rahmen der Forschungsschwerpunkte der Hochschule Stralsund oder/und
  • von Erstbewerber*innen
Antrag

Bitte füllen Sie das Antragsformular und die hochzuladenden Dokumente vollständig aus und reichen Sie diese fristgerecht ein:

  • Online-Antragsformular
  • Einladung der Gasthochschule (E-Mail), aus dem das vereinbarte Lehrprogramm für den geplanten Aufenthalt hervorgeht
  • Durch die/den Dekan/in und die Rektorin genehmigte Dienstreiseanzeige
  • Vollständig ausgefülltes ERASMUS+ Mobility Agreement (Hinweis: Die Unterschrift der Partnerhochschule muss nicht im Original vorgelegt werden. Eine gescannte Kopie, zusätzlich unterschrieben vom Antragsteller, kann zur Unterschrift durch die ERASMUS+ Hochschulkoordination eingereicht werden.)
  • Ggf. Lehrauftrag

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, melden Sie sich gern bei uns im International Office!

Bewilligungen erfolgen gemäß der Erfüllung der Förderbedingungen sowie der zur Verfügung stehenden Mittel für das laufende ERASMUS+ Programmjahr. 

Nach Sichtung aller eingegangenen Anträge wird die Auswahlentscheidung der ERASMUS+-Hochschulkoordination innerhalb von 14 Tagen durch die Outgoing-Koordination an die Kandidat*innen kommuniziert.

Die ERASMUS+ Hochschulkoordination stellt das Grant Agreement (Zuwendungsvereinbarung) aus und übermittelt Ihnen dieses sowie das Formular Confirmation of Stay (Aufenthaltsbescheinigung) per Email.

Sie werden gebeten das ausgedruckte Grant Agreement zu unterschreiben und zur Gegenzeichnung an das International Office zurückzusenden. Sobald alle Dokumente vollständig vorliegen, erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen eine Überweisung in Höhe von 100 Prozent der bewilligten ERASMUS+ Förderung. 

Wichtige Hinweise für die Organisation der Mobilitätsphase

Aufenthaltsbescheinigung kurz vor Rückreise: Lassen Sie sich die Dauer Ihres Aufenthalts auf dem Confirmation of Stay bestätigen (erster/letzter Arbeitstag – ohne Reisetage). Wenn die Weiterbildung auch am Wochenende stattfindet, muss dies auf dem Dokument bestätigt werden.

 

Versicherungsschutz: Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz im Ausland. Mit einem ERASMUS+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. 

 

Einkommenssteuererklärung: Da die Kosten für Ihre Fort- und Weiterbildung pauschal erstattet werden, müssen diese Zahlungen in der Einkommenssteuererklärung ausgewiesen werden. Bitte bewahren Sie alle Rechnungen/ Tickets o.ä. Ihrer Reise auf, um bei Ihrer Einkommenssteuererklärung die Ausgaben nachweisen zu können. 

 

PKW-Nutzung – keine Schadenshaftung: Bitte beachten Sie, dass die Hochschule Stralsund keine Schadenshaftung bei Nutzung von PKWs (gilt für private PKWs und Mietwagen) übernimmt. 

 

Keine Ticket-Buchungen über HOST: Ticket- und Hotelbuchungen u.ä. können nicht über die Hochschule Stralsund erfolgen.

Abrechnung der Mobilitätsphase

Folgende Unterlagen sind innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Mobilitätsphase einzureichen: 

  • Aufenthaltsbescheinigung/ Letter of Confirmation (als Scan per E-Mail an das International Office ausreichend)
  • EU-Survey-Onlineumfrage/ Teilnehmerbericht (Hierfür erhalten Sie einen Link per E-Mail)

 

Ansprechpartnerin

Christine Tokaji

Koordinatorin Outgoing

Tel:

+49 3831 45 6539

Raum:

126, Haus 1

Achtung: In Kalenderwoche 18 & 19 entfallen die Sprechzeiten!

Sprechzeiten:

Bürosprechzeiten: Dienstag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr & Donnerstag von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Onlinesprechzeiten (mit Termin): www.gotomeet.me/IntOff/outgoing

Mittwoch von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Terminbuchung

Weitere Termine und in dringenden Fällen Beratung vor Ort nach Absprache.