Fort- und Weiterbildung im Ausland
ERASMUS+ ermöglicht Hochschulmitarbeiter*innen (aus Lehre und Verwaltung) arbeitsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in Programmländern.
Informationen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zur Personalmobilität finden Sie hier.
Aktuelle Ausschreibungen
Programme und Informationen
Professor*innen, Dozent*innen, Hochschulpersonal aus allen Bereichen:
- Hochschulleitung,
- Fakultäten,
- Studiengangskoordination,
- Studierendenberatung,
- International Office,
- Haushalt und Finanzen,
- Hochschulkommunikation,
- allgemeine und technische Verwaltung,
- Bibliothek,
- Qualitätssicherung,
- Forschung,
- Transfer,
- Weiterbildung
- etc.
- Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Arbeitsprogramms
- Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
- Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen
- Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
- Fachliche Workshops und Seminare, z.B. mehrtägige International Staff Weeks an europäischen Partnerhochschulen für verschiedene Zielgruppen und unter bestimmter Themensetzung wie Personalmanagement, Bibliothekswesen, Interkulturelle Kompetenz in Lehre oder Verwaltung. Hier finden Sie die Übersicht aktueller Angebote für International Staff Weeks.
- Hospitationen, Job Shadowing (Dieses Format sollte nur anvisiert werden, wenn im Gegenzug die Bereitschaft besteht, ein/e Vertreter/in der Partnerhochschule an die HOST einzuladen.)
- Studienbesuche
- Sprachkurse
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozent*innen)
Die Teilnahme an Tagungen und Fachkonferenzen kann nicht gefördert werden.
Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Programmländern.
Aufenthaltspauschalen
Es gelten folgende einheitliche Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 Prozent der Tagessätze.
Projekt 2021:
- Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
- Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
- Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei
- Partnerländer: 180 Euro am Tag
Reisekosten
Die Reisekosten werden in Abhängigkeit der Entfernung zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität ermittelt. Hierbei wird einheitlich ein Berechnungsinstrument verwendet. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, für das Projekt 2021 folgende Beträge:
Distanz Wie viel? Grünes Reisen
10 und 99 KM 23 EUR -
100 und 499 KM 180 EUR + 30 EUR
500 und 1999 KM 275 EUR + 45 EUR
2000 und 2999 KM 360 EUR + 50 EUR
3000 und 3999 KM 530 EUR + 80 EUR
4000 und 7999 KM 820 EUR -
8000 KM oder mehr 1500 EUR -
Ggf. Sonderzuschüsse für Hochschulpersonal mit besonderen Bedürfnissen
- Hochschulpersonal aus allen Bereichen
- Arbeitsplatzbezogene Fort- und Weiterbildung (siehe geförderte Weiterbildungsformate) bzw. Schlüssige Motivation bzw. Darlegung der Relevanz der angestrebten Fortbildung für die eigene Qualifizierung sowie die Hochschule
- Auslandsaufenthalte von mindestens zwei Tagen und höchstens zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten)
- Es kann pro Kalenderjahr maximal eine Erasmus+-Personalmobilität zu Fortbildungs- und Weiterbildungszwecken gefördert werden.
- Einladung der Gasthochschule (E-Mail ausreichend)
- Genehmigung der Mobilität durch den/die Vorgesetzte/n
- Vollständige Bearbeitung aller ERASMUS+ Unterlagen und Online-Abschlussfragebogen
- Mittelverfügbarkeit (Bewilligung durch Erasmus+ Hochschulkoordination)
- Nach Abschluss der Fort- und Weiterbildung ist ein Kurzbericht/-protokoll über Ablauf und Ergebnisse der Mobilität im International Office einzureichen (siehe Formular).
Bitte füllen Sie das Antragsformular und die hochzuladenden Dokumente vollständig aus und reichen Sie diese fristgerecht ein:
- Online-Antragsformular
- Weiterbildungsprogramm bzw. Einladung der Gasthochschule (E-Mail), aus dem das vereinbarte Arbeitsprogramm für den geplanten Aufenthalt hervorgeht
- durch die/den Vorgesetzte/n und die Rektorin genehmigter Dienstreiseantrag oder durch die/den Dekan/in und die Rektorin genehmigte Dienstreiseanzeige
- Formular Erklärung Verzicht auf Förderung nach dem LRKG
- vollständig ausgefülltes ERASMUS+ Mobility Agreement (Hinweis: Die Unterschrift der Partnerhochschule muss nicht im Original vorgelegt werden. Eine gescannte Kopie, zusätzlich unterschrieben vom Antragsteller, kann zur Unterschrift durch die ERASMUS+ Hochschulkoordination eingereicht werden.)
- Ggf. Lehrauftrag
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, melden Sie sich gern bei uns im International Office!
Bewilligungen erfolgen gemäß der Erfüllung der Förderbedingungensowie der zur Verfügung stehenden Mittel für das laufende ERASMUS+ Programmjahr.
Nach Sichtung aller eingegangenen Anträge wird die Auswahlentscheidung der ERASMUS+-Hochschulkoordination innerhalb von 14 Tagen durch die Outgoing-Koordination an die Kandidat*innen kommuniziert.
Die ERASMUS+ Hochschulkoordination stellt ein Grant Agreement (Zuwendungsvereinbarung) aus und übermittelt es per Email ebenso wie das Letter of Confirmation (Aufenthaltsbescheinigung).
Das Grant Agreement ist auszudrucken und zu unterschreiben sowie zur Gegenzeichnung an die ERASMUS+ Hochschulkoordination zurückzusenden. Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie innerhalb von 30 Tagen eine Abschlagsüberweisung in Höhe von 80 Prozent der bewilligten ERASMUS+ Förderung.
Aufenthaltsbescheinigung kurz vor Rückreise
Lassen Sie sich die Dauer Ihres Aufenthalts auf dem Letter of Confirmation bestätigen (erster/letzter Arbeitstag – ohne Reisetage). Wenn die Weiterbildung auch am Wochenende stattfindet, muss dies auf dem Dokument bestätigt werden.
Versicherungsschutz
Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz im Ausland. Mit einem ERASMUS+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden.
Einkommenssteuererklärung
Da die Kosten für Ihre Fort- und Weiterbildung pauschal erstattet werden, müssen diese Zahlungen in der Einkommenssteuererklärung ausgewiesen werden. Bitte bewahren Sie alle Rechnungen/ Tickets o.ä. Ihrer Reise auf, um bei Ihrer Einkommenssteuererklärung die Ausgaben nachweisen zu können.
PKW-Nutzung – keine Schadenshaftung
Bitte beachten Sie, dass die Hochschule Stralsund keine Schadenshaftung bei Nutzung von PKWs (gilt für private PKWs und Mietwagen) übernimmt.
Keine Ticket-Buchungen über HOST
Ticket- und Hotelbuchungen u.ä. können nicht über die Hochschule Stralsund erfolgen.
Folgende Unterlagen sind innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Mobilitätsphase einzureichen:
- Aufenthaltsbescheinigung/ Letter of Confirmation (als Scan per E-Mail an ERASMUS+ Hochschulkoordination ausreichend)
- EU-Survey-Onlineumfrage/ Teilnehmerbericht (Hierfür erhalten Sie einen Link per E-Mail)
Ansprechpartnerin
Sprechzeiten:
Bürosprechzeiten: Dienstag von 12:30 Uhr bis 14:00 Uhr & Donnerstag von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefonsprechzeiten: Montag von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Onlinesprechzeiten (mit Termin):
www.gotomeet.me/IntOff/outgoing
Mittwoch von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Weitere Termine und in dringenden Fällen Beratung vor Ort nach Absprache.