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Blended Short-Term Mobility

Erasmus+ Short-Term Mobility

Erasmus+ Short-Term Mobility

→ Bewerbungsfrist: 15.11 bei Beginn der Mobilität im 1. Quartal des Folgejahres

→ Bewerbungsfrist: 15.02 bei Beginn der Mobilität im 2. Quartal des Kalenderjahres

→ Bewerbungsfrist: 15.05 bei Beginn der Mobilität im 3. Quartal des Kalenderjahres

→ Bewerbungsfrist: 15.08 bei Beginn der Mobilität im 4. Quartal des Kalenderjahres

Erasmus+ heißt das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, das am 1. Januar 2014 an den Start ging. Es löste das Programm für lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme mit Drittländern ab.

Die Erasmus Charter for Higher Education, die ECHE, für die Teilnahme am Programm wurde an die einzelnen Hochschulen vergeben.

Erasmus+ gewährt Programmteilnehmern jeweils Zuschüsse zu den auslandsbedingten Mehrkosten. Grundsätzlich schließen die Richtlinien des Erasmus+ Programms keine Doppelförderung aus, solange es sich nicht um eine Doppelförderung aus EU-Mitteln handelt.

Verpflichtungen der Stipendiaten

  • Fristgerechte und vollständige Einreichung aller Erasmus+ Dokumente im International Office der Hochschule Stralsund
  • Abschlussbericht an die EU. Dies ist ein Online-Formular, das Ihnen vor der Auszahlung der letzten Rate zugesandt wird.
  • Teilnahme am OLS Sprachtest vor der Mobilität (https://academy.europa.eu/ "Placement Test")
  • Die Erstellung eines Erfahrungsberichtes für die HOST

Weitere Informationen zu Erasmus+ sind auf folgender Webseite zu finden:

www.eu.daad.de

Erasmus+ Info Flyer

 

Informationen

Blended Mobility ist eine Mischung aus physischer Mobilität verschiedener Dauer und einer virtuellen Phase, die vor, während oder nach der physischen Mobilität stattfindet, um den kollaborativen Online-Lernaustausch und die Teamarbeit zu erleichtern. Die virtuelle Phase kann beispielsweise Lernende aus verschiedenen Ländern und Studienrichtungen online zusammenbringen, um gemeinsam Online-Kurse zu besuchen oder an Aufgaben zu arbeiten, die als Teil ihres Abschlusses anerkannt werden.
Sowohl Studierende als auch das Lehr- und Verwaltungspersonal können Blended Mobility für Lehr- und Weiterbildungszwecke nutzen. 
Kurzfristige Blended Mobility (Short-term)

  • Studierende, die aus persönlichen, familiären, gesundheitlichen oder studiengangsbedingten Gründen nicht an einer langfristigen physischen Mobilitätsaktivität teilnehmen können, können eine kürzere physische Mobilität mit einer virtuellen Komponente kombinieren
  • Die physische Mobilitätsaktivität dauert zwischen 5 und 30 Tagen und wird durch eine obligatorische virtuelle Komponente ergänzt, die gemeinsame Online-Lernerfahrungen und Teamarbeit ermöglicht
  • Es müssen mindestens 3 ECTS-Punkte vergeben werden, während für die virtuelle Komponente keine zusätzlichen Anforderungen festgelegt sind. Werden bei einem Short-Term Praktikum keine ECTS vergeben, werden stattdessen für den Arbeitsaufwand ECTS verteilt
  • Blended short-term-Mobilität kann im Rahmen eines Blended Intensive Programms gefördert werden, ist jedoch nicht zwingend
Voraussetzungen und Konditionen

Voraussetzungen und Konditionen

  • Immatrikulation an der Hochschule Stralsund
  • Studierendenmobilität in jedem Programmland oder Partnerland möglich
  • Physische Mobilitätsaktivität muss in einem Land durchgeführt werden, das weder das Land der Hochschule noch das Wohnsitzland ist
  • Gefördert werden: Studienmobilität, Praktikumsmobilität (auch für Graduierte), short-term-Blended-Mobilität für Doktoranden, bestimmte Personengruppen für short-term Blended-Mobilitäten
  • Finanzielle Förderung nur für physische Anwesenheit im Gastland
  • Bis zu vier zusätzliche Reisetage für nachhaltige Verkehrsmittel, abhängig von bestimmten Bedingungen (Green Travel)
  • Studienmobilität kann mit kurzen Praktika kombiniert werden
  • Förderung über zwei Studienphasen (BA/MA/PhD) möglich
  • Bei Praktikumsmobilität (SMP) ist Vollzeitarbeit erforderlich; Praktika bei EU-Institutionen sind nicht förderfähig, aber an deutschen Botschaften, Goethe-Instituten und deutschen Auslandsschulen
  • Für Hochschulmobilität (SMS) ist ein Interinstitutional Agreement (IIA) notwendig; für Praktikumsmobilität (SMP) bei Hochschulen kein IIA erforderlich, sofern nicht als SMS gefördert

Gefördert werden können:

  • Studierendenmobilität zu Studienzwecken (SMS), ggf. kombiniert mit einem Praktikum
  • Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken (SMP), auch für Graduierte
  • Short-Term-(Blended)-Mobilität für Doktoranden und Doktorandinnen
  • für bestimmte, durch die Hochschule festzulegende Personenkreise, Short-Term Blended-Mobilitäten zu Studien oder Praktikumszwecken (beispielsweise Summer Schools, Summer Universities etc.)
Dauer und Förderung

Dauer und Förderung

Short-term Blended-Mobilitäten erfordern eine Mindestdauer von fünf Tagen plus eine virtuelle Komponente, dürfen aber 30 Tage nicht überschreiten, außer bei Doktoranden, für die keine virtuelle Komponente notwendig ist.
Bei short-term Blended-Mobilitäten bekommen Studierende und Graduierte für die ersten 14 Tage der physischen Mobilität täglich 70 EUR (ab Projekt 2023 erhöht sich dieser Betrag auf 76 EUR) und für den 15. bis 30. Tag täglich 50 EUR (ab Projekt 2023 erhöht auf 56 EUR). Für Studierende und Graduierte mit fewer opportunities* gibt es bei short-term (Blended)-Mobilitäten einen zusätzlichen Einmalbetrag von 100 EUR für physische Mobilitäten von 5 bis 14 Tagen bzw. 150 EUR für Mobilitäten von 15 bis 30 Tagen. Ein zusätzlicher Aufstockungsbetrag für Praktika im Rahmen von short-term Blended-Mobilitäten wird nicht angeboten. Studierende und Graduierte mit fewer opportunities* erhalten bei short-term-Mobilitäten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten:

10 bis 99 km             23 EUR
100 bis 499 km         180 EUR
500 bis 1999 km       275 EUR
2000 bis 2999 km     360 EUR
3000 bis 3999 km     530 EUR
4000 bis 7999 km     820 EUR
8000 km oder mehr  1500 EUR


Studierende, die keine Reiseunterstützung beanspruchen, haben die Möglichkeit, sich für „Grünes Reisen“ zu entscheiden. Dabei erhalten sie einen einmaligen Zuschuss von 50 EUR zusätzlich zur ihrer individuellen Förderung und bis zu vier zusätzliche Tage individueller Unterstützung für den zusätzlichen Zeitaufwand der An- und Abreise, sofern dies zutrifft. Personal, das nachhaltige Reisemethoden wählt, kann – falls zutreffend – für die Reisezeit zusätzliche individuelle Unterstützung für bis zu vier Tage für die An- und Abreise erhalten. Insgesamt ist es somit möglich, bis zu sechs zusätzliche Tage individueller Unterstützung für Reisen zu erhalten: zwei Tage für Standardreisen und vier Tage für nachhaltiges Reisen. Teilnehmende müssen den Bedarf an diesen zusätzlichen Reisetagen nachweisen.
Für beide Gruppen gilt: Ein Reisetag vor Beginn und ein Reisetag nach Beendigung der Aktivität können ebenfalls durch die individuelle Unterstützung abgedeckt werden, unabhängig von der Wahl des nachhaltigen Reisens.


*Fewer Opportunities: Zusätzliche finanzielle Unterstützung für Studierende mit weniger Möglichkeiten
Bei short-term Blended-Mobilitäten bekommen Studierende, die weniger Möglichkeiten haben, neben der individuellen Förderung einen zusätzlichen Betrag von 100 EUR für physische Mobilitäten von 5 bis 14 Tagen oder 150 EUR für physische Mobilitäten von 15 bis 30 Tagen.

Los geht‘s - So geht‘s!
  1. Informieren Sie sich!
  2. Bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal.
  3. Haben Sie Geduld, Ihre Bewerbung ist in Bearbeitung!
  4. Reichen Sie Ihr Grant Agreement im Original mit Ihrer Unterschrift ein. Dieses erhalten Sie zuvor per Mail vom International Office.
  5. Erstellen Sie das Learning Agreement vor Mobilitätsbeginn. Beachten Sie, dass das LA von drei Parteien unterschrieben sein muss.
  6. Seien Sie stressfrei unterwegs und kommen Sie gut im Gastland an!
  7. Genießen Sie Ihren Auslandsaufenthalt!
  8. Verabschieden Sie sich und kommen Sie gesund wieder zu Hause an!
  9. Nach Beendigung der Mail füllen Sie die Confirmation of Stay aus und senden Sie per Mail an das International Office.
  10. Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben, indem Sie einen Erfahrungsbericht einreichen.
  11. Füllen Sie die EU-Survey aus.
  12. Geschafft! Jetzt können Sie Ihr nächstes Abenteuer planen oder in Erinnerungen schwelgen.

 

Bewerbung

Bewerbungsunterlagen:

  • Online Bewerbungsformular bzw. Mobilitätsprogramm
  • vollständige Sprachnachweise über das geforderte Niveau an der jeweiligen Partnerhochschule (Bitte lesen Sie zuerst aufmerksam das Merkblatt zu Sprachnachweisen! Allgemeingültige Sprachnachweise, wie DAAD Sprachnachweis, TOEFL, IELTS, DELF usw., werden akzeptiert. Füllen Sie für jede Sprache, für die Sie einen DAAD-Sprachnachweis benötigen, die erste Seite des PDF-Formulars elektronisch aus und unterschreiben diese digital. Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular anschließend mit der Angabe, in welchem Semester Sie die jeweilige Prüfung zum Sprachkurs absolviert haben, elektronisch an die zuständige Lehrkraft des Sprachenzentrums. Dort wird das Formular weiterverarbeitet und schließlich unterschrieben und gestempelt wieder an Sie zurückgeschickt.)
  • aktuelle Studienbescheinigung (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
  • Bescheinigung über die vorläufige Durchschnittsnote (Dieses Dokument wird durch die Studienbüros ausgestellt.)
  • Ehrenwörtliche Erklärung zur Beantragung von Top-Ups, wenn zutreffend (verfügbar auf unserer Website: Dokumente und Formulare)

Achtung: nur vollständig und fristgemäß eingereichte Bewerbungen können berücksichtigt werden!

Auswahlkriterien
Ausgewählt wird nach:  
Durchschnittsnote 60%
Sprachkenntnisse 40%
Versicherungsschutz

Versicherugsschutz

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden.
Es gibt die Möglichkeit für Studierende die über ein DAAD Programm gefördert werden, die kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung des DAAD für Studierende zu nutzen.
Sprechen Sie darüber hinaus immer auch mit Ihrer bestehenden Krankenversicherung. Für Aufenthalte in Europa sind Sie über Ihre deutsche Versicherungskarte bereits krankenversichert. Teilnehmer sollten im Besitz einer solchen europäischen Krankenversicherungskarte sein.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Folgende Versicherungen sollten gegeben sein:

  • ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
  • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeits-unfähigkeit)
  • Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)

Blended Intensive Programmes

Erasmus+ Short-Term Mobility

Erasmus+ Short-Term Mobility

→ Bewerbungsfrist: 15.11 bei Beginn der Mobilität im 1. Quartal des Folgejahres

→ Bewerbungsfrist: 15.02 bei Beginn der Mobilität im 2. Quartal des Kalenderjahres

→ Bewerbungsfrist: 15.05 bei Beginn der Mobilität im 3. Quartal des Kalenderjahres

→ Bewerbungsfrist: 15.08 bei Beginn der Mobilität im 4. Quartal des Kalenderjahres

Erasmus+ heißt das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, das am 1. Januar 2014 an den Start ging. Es löste das Programm für lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme mit Drittländern ab.

Die Erasmus Charter for Higher Education, die ECHE, für die Teilnahme am Programm wurde an die einzelnen Hochschulen vergeben.

Erasmus+ gewährt Programmteilnehmern jeweils Zuschüsse zu den auslandsbedingten Mehrkosten. Grundsätzlich schließen die Richtlinien des Erasmus+ Programms keine Doppelförderung aus, solange es sich nicht um eine Doppelförderung aus EU-Mitteln handelt.

Verpflichtungen der Stipendiaten

  • Fristgerechte und vollständige Einreichung aller Erasmus+ Dokumente im International Office der Hochschule Stralsund
  • Abschlussbericht an die EU. Dies ist ein Online-Formular, das Ihnen vor der Auszahlung der letzten Rate zugesandt wird.
  • Teilnahme am OLS Sprachtest vor der Mobilität (https://academy.europa.eu/ "Placement Test")
  • Die Erstellung eines Erfahrungsberichtes für die HOST

Weitere Informationen zu Erasmus+ sind auf folgender Webseite zu finden:

www.eu.daad.de

Erasmus+ Info Flyer

 

Informationen

Blended Intensive Programme (kurz BIPs) stellen eine spezifische Form der Mobilitätsprogramme dar, bei denen Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen Ländern zusammenarbeiten, um Organisation und Durchführung zu koordinieren. Diese Programme bieten eine einzigartige Gelegenheit für Teilnehmer, kulturelle Vielfalt zu erleben, interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln und fachliches Wissen zu vertiefen. Im Folgenden werden wir einen genaueren Blick auf die Merkmale und Vorteile von BIPs werfen.

Blended Intensive Programme bieten Studierenden (SMS) und Hochschulmitarbeitern (STT) die Möglichkeit, als Lernende an kurzfristigen Gruppenmobilitätsaktivitäten (5-30 Tage) in Kombination mit einer virtuellen Phase teilzunehmen. Die Dauer der virtuellen Mobilitätsphase ist flexibel und kann je nach Bedarf variieren. Die physische Mobilität kann an der aufnehmenden Einrichtung oder an einem anderen Ort im Land der aufnehmenden Einrichtung stattfinden. Für eine solche kurzfristige Blended Mobility müssen den Studierenden (SMS) mindestens 3 ECTS-Punkte zuerkannt werden.
BIPs zielen darauf ab, die Möglichkeiten für Lernende zur Teilnahme an Erasmus+ Initiativen zu erweitern. BIPs können in bestehende Universitätslehrpläne integriert werden oder diese ergänzen. Es kann sich entweder um völlig neue Programme handeln oder um Erweiterungen bestehender Programme mit zusätzlichen Merkmalen, wie z. B. gemischten Lehrformaten.

Voraussetzungen und Konditionen

Voraussetzungen und Konditionen

  • Immatrikulation an der Hochschule Stralsund
  • Studierendenmobilität in jedem Programmland oder Partnerland möglich
  • Physische Mobilitätsaktivität muss in einem Land durchgeführt werden, das weder das Land der Hochschule noch das Wohnsitzland ist
  • Finanzielle Förderung nur für physische Anwesenheit im Gastland
  • Bis zu vier zusätzliche Reisetage für nachhaltige Verkehrsmittel, abhängig von bestimmten Bedingungen (Green Travel)
  • Förderung über zwei Studienphasen (BA/MA/PhD) möglich
  • Für Hochschulmobilität (SMS) ist ein Interinstitutional Agreement (IIA) notwendig
Dauer und Förderung

Dauer und Förderung

Short-term Blended-Mobilitäten erfordern eine Mindestdauer von fünf Tagen plus eine virtuelle Komponente, dürfen aber 30 Tage nicht überschreiten, außer bei Doktoranden, für die keine virtuelle Komponente notwendig ist.
Bei short-term Blended-Mobilitäten bekommen Studierende und Graduierte für die ersten 14 Tage der physischen Mobilität täglich 70 EUR (ab 2023 erhöht sich dieser Betrag auf 76 EUR) und für den 15. bis 30. Tag täglich 50 EUR (ab 2023 erhöht auf 56 EUR). Für Studierende und Graduierte mit fewer opportunities* gibt es bei short-term (Blended)-Mobilitäten einen zusätzlichen Einmalbetrag von 100 EUR für physische Mobilitäten von 5 bis 14 Tagen bzw. 150 EUR für Mobilitäten von 15 bis 30 Tagen. Ein zusätzlicher Aufstockungsbetrag für Praktika im Rahmen von short-term Blended-Mobilitäten wird nicht angeboten. Studierende und Graduierte mit fewer opportunities* erhalten bei short-term-Mobilitäten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten:

10 bis 99 km             23 EUR
100 bis 499 km         180 EUR
500 bis 1999 km       275 EUR
2000 bis 2999 km     360 EUR
3000 bis 3999 km     530 EUR
4000 bis 7999 km     820 EUR
8000 km oder mehr  1500 EUR


Studierende, die keine Reiseunterstützung beanspruchen, haben die Möglichkeit, sich für „Grünes Reisen“ zu entscheiden. Dabei erhalten sie einen einmaligen Zuschuss von 50 EUR zusätzlich zur ihrer individuellen Förderung und bis zu vier zusätzliche Tage individueller Unterstützung für den zusätzlichen Zeitaufwand der An- und Abreise, sofern dies zutrifft. Personal, das nachhaltige Reisemethoden wählt, kann – falls zutreffend – für die Reisezeit zusätzliche individuelle Unterstützung für bis zu vier Tage für die An- und Abreise erhalten. Insgesamt ist es somit möglich, bis zu sechs zusätzliche Tage individueller Unterstützung für Reisen zu erhalten: zwei Tage für Standardreisen und vier Tage für nachhaltiges Reisen. Teilnehmende müssen den Bedarf an diesen zusätzlichen Reisetagen nachweisen.
Für beide Gruppen gilt: Ein Reisetag vor Beginn und ein Reisetag nach Beendigung der Aktivität können ebenfalls durch die individuelle Unterstützung abgedeckt werden, unabhängig von der Wahl des nachhaltigen Reisens.


*Fewer Opportunities: Zusätzliche finanzielle Unterstützung für Studierende mit weniger Möglichkeiten
Bei short-term Blended-Mobilitäten bekommen Studierende, die weniger Möglichkeiten haben, neben der individuellen Förderung einen zusätzlichen Betrag von 100 EUR für physische Mobilitäten von 5 bis 14 Tagen oder 150 EUR für physische Mobilitäten von 15 bis 30 Tagen.

Los geht’s - So geht’s!

Los geht’s - So geht’s!

  1. Informieren Sie sich!
  2. Bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal.
  3. Haben Sie Geduld, Ihre Bewerbung ist in Bearbeitung!
  4. Reichen Sie Ihr Grant Agreement im Original mit Ihrer Unterschrift ein. Dieses erhalten Sie zuvor per Mail vom International Office.
  5. Erstellen Sie das Learning Agreement vor Mobilitätsbeginn. Beachten Sie, dass das LA von drei Parteien unterschrieben sein muss.
  6. Seien Sie stressfrei unterwegs und kommen Sie gut im Gastland an!
  7. Genießen Sie Ihren Auslandsaufenthalt!
  8. Verabschieden Sie sich und kommen Sie gesund wieder zu Hause an!
  9. Nach Beendigung der Mail füllen Sie die Confirmation of Stay aus und senden Sie per Mail an das International Office.
  10. Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben, indem Sie einen Erfahrungsbericht einreichen.
  11. Füllen Sie die EU-Survey aus.
  12. Geschafft! Jetzt können Sie Ihr nächstes Abenteuer planen oder in Erinnerungen schwelgen.
Bewerbung

Bewerbungsunterlagen:

  • Online Bewerbungsformular bzw. Mobilitätsprogramm
  • vollständige Sprachnachweise über das geforderte Niveau an der jeweiligen Partnerhochschule (Bitte lesen Sie zuerst aufmerksam das Merkblatt zu Sprachnachweisen! Allgemeingültige Sprachnachweise, wie DAAD Sprachnachweis, TOEFL, IELTS, DELF usw., werden akzeptiert. Füllen Sie für jede Sprache, für die Sie einen DAAD-Sprachnachweis benötigen, die erste Seite des PDF-Formulars elektronisch aus und unterschreiben diese digital. Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular anschließend mit der Angabe, in welchem Semester Sie die jeweilige Prüfung zum Sprachkurs absolviert haben, elektronisch an die zuständige Lehrkraft des Sprachenzentrums. Dort wird das Formular weiterverarbeitet und schließlich unterschrieben und gestempelt wieder an Sie zurückgeschickt.)
  • aktuelle Studienbescheinigung (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
  • Bescheinigung über die vorläufige Durchschnittsnote (Dieses Dokument wird durch die Studienbüros ausgestellt.)
  • Ehrenwörtliche Erklärung zur Beantragung von Top-Ups, wenn zutreffend (verfügbar auf unserer Website: Dokumente und Formulare)

Achtung: nur vollständig und fristgemäß eingereichte Bewerbungen können berücksichtigt werden!

Auswahlkriterien
Ausgewählt wird nach:  
Durchschnittsnote 60%
Sprachkenntnisse 40%
Versicherungsschutz

Versicherungsschutz

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden.
Es gibt die Möglichkeit für Studierende die über ein DAAD Programm gefördert werden, die kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung des DAAD für Studierende zu nutzen.
Sprechen Sie darüber hinaus immer auch mit Ihrer bestehenden Krankenversicherung. Für Aufenthalte in Europa sind Sie über Ihre deutsche Versicherungskarte bereits krankenversichert. Teilnehmer sollten im Besitz einer solchen europäischen Krankenversicherungskarte sein.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Folgende Versicherungen sollten gegeben sein:

  • ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
  • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
  • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeits-unfähigkeit)
  • Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)

Ansprechpartnerin

Christine Tokaji

Koordinatorin Outgoing

Tel:

+49 3831 45 6539

Raum:

126, Haus 1

Achtung: In Kalenderwoche 18 & 19 entfallen die Sprechzeiten!

Sprechzeiten:

Bürosprechzeiten: Dienstag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr & Donnerstag von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Onlinesprechzeiten (mit Termin): www.gotomeet.me/IntOff/outgoing

Mittwoch von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Terminbuchung

Weitere Termine und in dringenden Fällen Beratung vor Ort nach Absprache.