Studium im Ausland

Sie haben Lust im Ausland zu studieren und eine neue Kultur kennenzulernen oder sogar eine neue Sprache zu erlernen? Auf dieser Seite finden Sie einige Informationen über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Gestaltung eines Semesters im Ausland.

Diese Hinweise sind als Basisinformationen gedacht. Nutzen Sie gern die Sprechzeiten des International Office für eine ausführliche Beratung.

Aktuelle Ausschreibungen

Programme und Informationen 

Erasmus+
Erasmus+ Förderung

ERASMUS+ heißt das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, das am 1. Januar 2014 an den Start ging. Es löste das Programm für lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme mit Drittländern ab.

Die Erasmus Charter for Higher Education, die ECHE , für die Teilnahme am Programm wurde an die einzelnen Hochschulen vergeben.

Für Studierende besteht die Möglichkeit ein Studiensemester bzw. -jahr im Ausland zu verbringen.

Leistungen

  • Befreiung von Studiengebühren
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Mobilitätszuschuss
  • Unterstützung und Betreuung

 Die neue Erasmus+ Programmgeneration 2021-27 stellt folgende horizontale Themen in den Fokus:

  • Digitalisierung
  • Inklusion und Diversität
  • Umweltschutz & Nachhaltigkeit
  • Teilhabe am demokratischen Leben 

Stipendienhöhe

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.

Folgende Fördersätze gelten für das Akademische Jahr 2024/25 aus dem Projekt 2023:

Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden → 600 €/ Monat

Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern → 540 €/ Monat

Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn → 490 €/ Monat

Förderung nachhaltiger Mobilität bei Erasmus+

Wenn Sie mindestens eine Strecke (Hin- oder Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (z.B. Fahrrad, Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft) zum/vom Ort Ihrer Gasthochschule reisen, können Sie den Zuschuss für „Grünes Reisen“ beantragen. Es gibt einen einmaligen Zuschuss für nachhaltiges Reisen in Höhe von 50 Euro und zusätzlich können bis maximal 4 Reisetage beantragt werden. Die Reisetage, an denen Sie „grün“ gereist sind, zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länderrate finanziell unterstützt (vorbehaltlich Mittel).

Als Nachweis gilt eine ehrenwörtliche Erklärung, die vom Teilnehmenden und vom Projektträger zur Kenntnisnahme vor Beginn der Mobilität unterschrieben wird. Teilnehmende müssen nach ihrer Mobilität entsprechende Reisebelege vorlegen.

Hier der Link auf die Informationen des DAAD zum Thema Green Erasmus+.

    Erasmus+ Sonderförderung

    Top Ups für „fewer opportunities“ (250 € / Monat)

    • Studierende mit Kind(ern) im Ausland

    Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können ebenfalls monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss beträgt pro Familie 250 Euro im Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner/Partnerin) mitreist.

    Außerdem verpflichten Sie sich, auf Belege einzureichen.

    Falls besonders hohe Mehrkosten durch die Mitnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder für Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.

    • Studierende mit einer Behinderung ab GdB20

    Sie verpflichten sich, Belege einzureichen.

    Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.

    • Studierende mit Mehrbedarf wegen chronischer Erkrankung

    Sie verpflichten sich, Belege einzureichen.

    Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.

    • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

    Studien haben ergeben, dass Studierende, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben, seltener einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehen. Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus-Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen. Als Erstakademikerinnen und Erstakademiker gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Auch hier gibt es 250 Euro zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung.

    Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.

    Außerdem verpflichten Sie sich, auf Belege einzureichen.

    • erwerbstätige Studierende

    Studierende, die ihren Lebensunterhalt in erheblichem Maße selbst verdienen, zögern möglicherweise, einen Auslandsaufenthalt anzutreten, da sie im Ausland oft nicht weiterarbeiten können und der Verdienst wegfällt. Um diese Problematik abzumildern, gibt es ab sofort einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro, wenn folgende Kriterien zutreffen:

    • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
    • oder selbständige Tätigkeit mit einem festen Gehalt
    • mit einem Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro in jedem Monat
    • durchgängig über mindestens sechs Monate beschäftigt während der beiden Semester vor dem Auslandsaufenthalt

    Die Tätigkeit muss in diesem Zeitraum stattgefunden haben:

    Auslandsaufenthalt im/ab Herbstsemester:

    1. August des Vorjahres bis 31. Juli des Auslandsjahres

    Auslandsaufenthalt im Frühjahrssemester:

    1. Februar des Vorjahres bis 31. Januar des Auslandsjahres


    Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen. Eine Unterbrechung im Rahmen der regulären Urlaubszeit während der Beschäftigung stellt kein Problem dar.

    • die Tätigkeit wird nicht weitergeführt während des Auslandsaufenthalts, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt

    Außerdem verpflichten Sie sich, auf Belege einzureichen.

    Bitte beantragen Sie die Förderung, indem Sie im Online-Bewerbungsportal die entsprechenden Fragen beantworten. Da die Mittel begrenzt sind, ist eine nachträgliche Antragstellung in der Regel nicht möglich.

    Verpflichtungen der Stipendiaten

    • Fristgerechte und vollständige Einreichung aller Erasmus+ Dokumente im International Office der Hochschule Stralsund
    • Abschlussbericht an die EU. Dies ist ein Online-Formular, dass Ihnen vor der Auszahlung der letzten Rate zugesandt wird.
    • Teilnahme am OLS Sprachtest vor und nach der Mobilität
    • Die Erstellung eines Erfahrungsberichtes für die HOST
    Erasmus+ Förderung für das akademische Jahr 2024/25

    ERASMUS+ heißt das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, das am 1. Januar 2014 an den Start ging. Es löste das Programm für lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme mit Drittländern ab.

    Die Erasmus Charter for Higher Education, die ECHE , für die Teilnahme am Programm wurde an die einzelnen Hochschulen vergeben.

    Für Studierende besteht die Möglichkeit ein Studiensemester bzw. -jahr im Ausland zu verbringen.

    Leistungen

    • Befreiung von Studiengebühren
    • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
    • Mobilitätszuschuss
    • Unterstützung und Betreuung

     Die neue Erasmus+ Programmgeneration 2021-27 stellt folgende horizontale Themen in den Fokus:

    • Digitalisierung
    • Inklusion und Diversität
    • Umweltschutz & Nachhaltigkeit
    • Teilhabe am demokratischen Leben 

    Stipendienhöhe

    Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.

    Folgende Fördersätze gelten für das Akademische Jahr 2024/25 aus dem Projekt 2023:

    Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden → 600 €/ Monat

    Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern → 540 €/ Monat

    Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn → 490 €/ Monat

     

    Förderung nachhaltiger Mobilität bei Erasmus+

    Wenn Sie mindestens eine Strecke (Hin- oder Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (z.B. Fahrrad, Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft, Schiff) zum/vom Ort Ihrer Gasthochschule reisen, können Sie den Zuschuss für „Grünes Reisen“ beantragen. Es gibt einen einmaligen Zuschuss für nachhaltiges Reisen in Höhe von 50 Euro und zusätzlich können bis maximal 4 Reisetage beantragt werden. Die Reisetage, an denen Sie „grün“ gereist sind, zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länderrate finanziell unterstützt (vorbehaltlich Mittel).

    Als Nachweis gilt eine ehrenwörtliche Erklärung, die vom Teilnehmenden und vom Projektträger zur Kenntnisnahme vor Beginn der Mobilität unterschrieben wird. Teilnehmende müssen nach ihrer Mobilität entsprechende Reisebelege vorlegen.

    Hier der Link auf die Informationen des DAAD zum Thema Green Erasmus+.

      Erasmus+ Sonderförderung

      Top Ups für „fewer opportunities“ (250 € / Monat)

      • Studierende mit Kind(ern) im Ausland

      Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können ebenfalls monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss beträgt pro Familie 250 Euro im Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner/Partnerin) mitreist.

      Außerdem verpflichten Sie sich, auf Belege einzureichen.

      Falls besonders hohe Mehrkosten durch die Mitnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder für Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.

      • Studierende mit einer Behinderung ab GdB20

      Sie verpflichten sich, Belege einzureichen.

      Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.

      • Studierende mit Mehrbedarf wegen chronischer Erkrankung

      Sie verpflichten sich, Belege einzureichen.

      Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.

      • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

      Studien haben ergeben, dass Studierende, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben, seltener einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehen. Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus-Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen. Als Erstakademikerinnen und Erstakademiker gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Auch hier gibt es 250 Euro zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung.

      Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.

      Außerdem verpflichten Sie sich, auf Belege einzureichen.

      • erwerbstätige Studierende

      Studierende, die ihren Lebensunterhalt in erheblichem Maße selbst verdienen, zögern möglicherweise, einen Auslandsaufenthalt anzutreten, da sie im Ausland oft nicht weiterarbeiten können und der Verdienst wegfällt. Um diese Problematik abzumildern, gibt es ab sofort einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro, wenn folgende Kriterien zutreffen:

      • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
      • oder selbständige Tätigkeit mit einem festen Gehalt
      • mit einem Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro in jedem Monat
      • durchgängig über mindestens sechs Monate beschäftigt während der beiden Semester vor dem Auslandsaufenthalt

      Die Tätigkeit muss in diesem Zeitraum stattgefunden haben:

      Auslandsaufenthalt im/ab Herbstsemester:

      1. August des Vorjahres bis 31. Juli des Auslandsjahres

      Auslandsaufenthalt im Frühjahrssemester:

      1. Februar des Vorjahres bis 31. Januar des Auslandsjahres


      Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen. Eine Unterbrechung im Rahmen der regulären Urlaubszeit während der Beschäftigung stellt kein Problem dar.

      • die Tätigkeit wird nicht weitergeführt während des Auslandsaufenthalts, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt

      Außerdem verpflichten Sie sich, auf Belege einzureichen.

      Bitte beantragen Sie die Förderung, indem Sie im Online-Bewerbungsportal die entsprechenden Fragen beantworten. Da die Mittel begrenzt sind, ist eine nachträgliche Antragstellung in der Regel nicht möglich.

      Verpflichtungen der Stipendiaten

      • Fristgerechte und vollständige Einreichung aller Erasmus+ Dokumente im International Office der Hochschule Stralsund
      • Abschlussbericht an die EU. Dies ist ein Online-Formular, dass Ihnen vor der Auszahlung der letzten Rate zugesandt wird.
      • Teilnahme am OLS Sprachtest vor und nach der Mobilität
      • Die Erstellung eines Erfahrungsberichtes für die HOST
      Erasmus+ Förderung für das Akademische Jahr 2023/2024

      ERASMUS+ heißt das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, das am 1. Januar 2014 an den Start ging. Es löste das Programm für lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion sowie die internationalen EU-Hochschulprogramme mit Drittländern ab.

      Die Erasmus Charter for Higher Education, die ECHE , für die Teilnahme am Programm wurde an die einzelnen Hochschulen vergeben.

      Für Studierende besteht die Möglichkeit ein Studiensemester bzw. -jahr im Ausland zu verbringen.

      Leistungen

      • Befreiung von Studiengebühren
      • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
      • Mobilitätszuschuss
      • Unterstützung und Betreuung

       Die neue Erasmus+ Programmgeneration 2021-27 stellt folgende horizontale Themen in den Fokus:

      • Digitalisierung
      • Inklusion und Diversität
      • Umweltschutz & Nachhaltigkeit
      • Teilhabe am demokratischen Leben 

      Stipendienhöhe

      Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.

      Folgende Fördersätze gelten für das Akademische Jahr 2023/24 aus dem Projekt 2022:

      Gruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden → 600 €/ Monat

      Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern → 540 €/ Monat

      Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn → 490 €/ Monat

       

      Förderung nachhaltiger Mobilität bei Erasmus+

      Wenn Sie mindestens eine Strecke (Hin- oder Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (z.B. Fahrrad, Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft) zum/vom Ort Ihrer Gasthochschule reisen, können Sie den Zuschuss für „Grünes Reisen“ beantragen. Es gibt einen einmaligen Zuschuss für nachhaltiges Reisen in Höhe von 50 Euro und zusätzlich können bis maximal 4 Reisetage beantragt werden. Die Reisetage, an denen Sie „grün“ gereist sind, zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länderrate finanziell unterstützt (vorbehaltlich Mittel).

      Als Nachweis gilt eine ehrenwörtliche Erklärung, die vom Teilnehmenden und vom Projektträger zur Kenntnisnahme vor Beginn der Mobilität unterschrieben wird. Teilnehmende müssen nach ihrer Mobilität entsprechende Reisebelege vorlegen.

      Hier der Link auf die Informationen des DAAD zum Thema Green Erasmus+.

        Erasmus+ Sonderförderung

        Top Ups für „fewer opportunities“ (250 € / Monat)

        • Studierende mit Kind(ern) im Ausland

        Studierende, die ihr Kind oder ihre Kinder mit ins Ausland nehmen, können ebenfalls monatlich 250 Euro zusätzlich erhalten. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss beträgt pro Familie 250 Euro im Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner/Partnerin) mitreist.

        Außerdem verpflichten Sie sich, auf Belege einzureichen.

        Falls besonders hohe Mehrkosten durch die Mitnahme Ihres Kindes/Ihrer Kinder für Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.

        • Studierende mit einer Behinderung ab GdB20

        Sie verpflichten sich, Belege einzureichen.

        Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.

        • Studierende mit Mehrbedarf wegen chronischer Erkrankung

        Sie verpflichten sich, Belege einzureichen.

        Falls besonders hohe Mehrkosten durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, kann mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch ein so genannter „Realkostenantrag“ gestellt werden, durch welchen bis zu 15.000 Euro pro Semester übernommen werden können, z.B. für eine Begleitperson. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich. Dies erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.

        • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus

        Studien haben ergeben, dass Studierende, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben, seltener einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehen. Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus-Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen. Als Erstakademikerinnen und Erstakademiker gelten in diesem Fall Studierende, deren Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Auch hier gibt es 250 Euro zusätzlich zur regulären monatlichen Erasmus-Förderung.

        Der Abschluss einer hochschulähnlichen Berufsakademie gilt dabei als akademischer Abschluss. Ebenso gelten im Ausland absolvierte Studiengänge als akademischer Abschluss, auch wenn sie in Deutschland nicht anerkannt sind. Ein Meisterbrief gilt nicht als akademischer Abschluss.

        Außerdem verpflichten Sie sich, auf Belege einzureichen.

        • erwerbstätige Studierende

        Studierende, die ihren Lebensunterhalt in erheblichem Maße selbst verdienen, zögern möglicherweise, einen Auslandsaufenthalt anzutreten, da sie im Ausland oft nicht weiterarbeiten können und der Verdienst wegfällt. Um diese Problematik abzumildern, gibt es ab sofort einen Aufstockungsbetrag von 250 Euro, wenn folgende Kriterien zutreffen:

        • sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
        • oder selbständige Tätigkeit mit einem festen Gehalt
        • mit einem Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro in jedem Monat
        • durchgängig über mindestens sechs Monate beschäftigt während der beiden Semester vor dem Auslandsaufenthalt

        Die Tätigkeit muss in diesem Zeitraum stattgefunden haben:

        Auslandsaufenthalt im/ab Herbstsemester:

        1. August des Vorjahres bis 31. Juli des Auslandsjahres

        Auslandsaufenthalt im Frühjahrssemester:

        1. Februar des Vorjahres bis 31. Januar des Auslandsjahres


        Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen. Eine Unterbrechung im Rahmen der regulären Urlaubszeit während der Beschäftigung stellt kein Problem dar.

        • die Tätigkeit wird nicht weitergeführt während des Auslandsaufenthalts, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt

        Außerdem verpflichten Sie sich, auf Belege einzureichen.

        Bitte beantragen Sie die Förderung, indem Sie im Online-Bewerbungsportal die entsprechenden Fragen beantworten. Da die Mittel begrenzt sind, ist eine nachträgliche Antragstellung in der Regel nicht möglich.

        Verpflichtungen der Stipendiaten

        • Fristgerechte und vollständige Einreichung aller Erasmus+ Dokumente im International Office der Hochschule Stralsund
        • Abschlussbericht an die EU. Dies ist ein Online-Formular, dass Ihnen vor der Auszahlung der letzten Rate zugesandt wird.
        • Teilnahme am OLS Sprachtest vor und nach der Mobilität
        • Die Erstellung eines Erfahrungsberichtes für die HOST
        Voraussetzungen

        Studierende der Hochschule Stralsund können am Erasmus - Programm unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen:

        • Immatrikulation an der Hochschule Stralsund
        • Auslandsaufenthalt im Wintersemester 2024/25 und/oder im Sommersemester 2025
        • Inter-institutionelle Vereinbarung zwischen der Partnerhochschule und der Hochschule Stralsund
        • kein ausgeschöpfter Erasmus-Förderzeitraum im jeweiligen Studienzyklus (das heißt, Sie dürfen innerhalb Ihres Bachelor- oder Masterstudiums je insgesamt maximal 12 Monate über Erasmus+ gefördert werden - einschließlich Zero Grant-Anteile und Zweitstudium im selben Studienzyklus)
        • Aufenthalt von mindestens 2 und maixmal 12 Monaten
        • ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Partnerhochschule (bitte informieren Sie sich eigenständig zu den Anforderungen der gewünschten Partnerhochschule)
        • Erreichte Mindestanzahl der ECTS an der Partnerhochschule (10 ECTS)
        • Hauptwohnsitz nicht im Gastland
        Los geht's - so geht's
        1. Informieren Sie sich!
        2. Entscheiden Sie sich für Ihre Top drei Partneruniversitäten.
        3. Bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal.
        4. Haben Sie Geduld, Ihre Bewerbung ist in Bearbeitung!
        5. Nehmen Sie das Angebot über unser Online-Bewerbungsportal an. 
        6. Warten Sie auf die Nominierung von uns.
        7. Bewerben Sie sich an der Partnerhochschule. (Dieser Punkt muss entsprechend der Angaben der Partnerhochschule befolgt werden)
        8. Reichen Sie Ihr Grant Agreement im Original mit Ihrer Unterschrift ein.
        9. Erstellen Sie das Learning Agreement vor Mobilitätsbeginn. Beachten Sie, dass das LA von drei Parteien unterschrieben sein muss. Für die Förderung müssen Kurse mit einer Gesamtbewertung von mindestens 10 ECTS im Ausland belegt werden. Einige Partneruniversitäten haben eine individuelle bzw. selbst festgelegte Mindestanzahl an ECTS, diese Festlegung ist vorrangig zu beachten.
        10. Nehmen Sie am OLS-Sprachtest teil (https://academy.europa.eu/ "Placement Test")
        11. Seien Sie stressfrei unterwegs und kommen Sie gut im Gastland an!
        12. Schicken Sie Ihre "Confirmation of Arrival" per E-Mail.
        13. Genießen Sie Ihren Auslandsaufenthalt!
        14. Denken Sie daran, in Ihrem Learning Agreement "During the Mobility"  auszufüllen, sollte es zu Änderungen kommen (bis zu fünf Wochen nach Semesterbeginn der Partnerhochschule). Beachten Sie, dass das LA von drei Parteien unterschrieben sein muss.
        15. Verabschieden Sie sich und kommen Sie gesund wieder zu Hause an!
        16. Reichen Sie Ihre "Confirmation of Departure" ein.
        17. Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben, indem Sie einen Erfahrungsbericht einreichen.
        18. Füllen Sie die EU-Survey aus.
        19. Reichen Sie Ihr "Transcript of Records" ein.
        20. Geschafft! Jetzt können Sie Ihr nächstes Abenteuer planen oder in Erinnerungen schwelgen.
        21. ⇒ Hier finden Sie Ihre Checkliste zum Ausdrucken.

         

        Bewerbung

        Bewerbungsunterlagen:

        • Online Bewerbungsformular
        • Motivationsschreiben auf Deutsch oder auf Englisch (siehe Leitfaden)
        • tabellarischer Lebenslauf in der Sprache des Gastlandes bzw. in englischer Sprache
        • vollständige Sprachnachweise über das geforderte Niveau an der jeweiligen Partnerhochschule (Bitte lesen Sie zuerst aufmerksam das Merkblatt zu Sprachnachweisen! Allgemeingültige Sprachnachweise, wie DAAD Sprachnachweis, TOEFL, IELTS, DELF usw., werden akzeptiert. Füllen Sie für jede Sprache, für die Sie einen DAAD-Sprachnachweis benötigen, die erste Seite des PDF-Formulars elektronisch aus und unterschreiben diese digital. Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular anschließend mit der Angabe, in welchem Semester Sie die jeweilige Prüfung zum Sprachkurs absolviert haben, elektronisch an die zuständige Lehrkraft des Sprachenzentrums. Dort wird das Formular weiterverarbeitet und schließlich unterschrieben und gestempelt wieder an Sie zurückgeschickt.)
        • aktuelle Studienbescheinigung (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
        • aktueller Leistungsnachweis (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
        • Bescheinigung über die vorläufige Durchschnittsnote (Dieses Dokument wird durch die Studienbüros ausgestellt.)
        • Ehrenwörtliche Erklärung zur Beantragung von Top-Ups, wenn zutreffend (verfügbar auf unserer Website: Dokumente und Formulare)

        Achtung: nur vollständig und fristgemäß eingereichte Bewerbungen können berücksichtigt werden!

        Partnerschaften

        Suchen Sie Ihre Erasmus Hochschule*

        *Erasmus-Plätze gemäß Online-Suchmaschine stehen derzeit nur unter Vorbehalt zur Verfügung! Grund dafür sind die europaweiten technischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von „Erasmus Without Paper“ inkl. der digitalen Verlängerung der inter-institutional Agreements mit unseren Partnerhochschulen.

        Auswahlkriterien

        Ausgewählt wird nach:

         

        Durchschnittnote (Durchschnittsnote aus mindestens 3 Einzelnoten; Masterstudierende im 1. Semester reichen ggf. bitte das BA-Zeugnis mit Note ein)

        30%

        Einschlägige Sprachkenntnisse

        25%

        Pflichtauslandssemester

        20%

        Motivation

        15%

        Soziales, kulturelles, gesellschaftliches Engagement oder Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung

        10%

        Summe:

        100%

        Versicherungsschutz

        Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden.
        Es gibt die Möglichkeit für Studierende die über ein DAAD Programm gefördert werden, die kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung des DAAD für Studierende zu nutzen.

        Sprechen Sie darüber hinaus immer auch mit Ihrer bestehenden Krankenversicherung. Für Aufenthalte in Europa sind Sie über Ihre deutsche Versicherungskarte bereits krankenversichert. Teilnehmer sollten im Besitz einer solchen europäischen Krankenversicherungskarte sein.

        Weitere Informationen finden Sie hier.

        Folgende Versicherungen sollten gegeben sein:

        • ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
        • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
        • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeits-unfähigkeit)
        • Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
        Erasmus+ WELTWEIT
        Erasmus+ WELTWEIT

        Um Hochschuleinrichtungen dabei zu unterstützen, langfristig nachhaltige Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen auf- und auszubauen und Studierenden sowie Mitarbeitenden mehr Möglichkeiten zu bieten, internationale Erfahrungen zu sammeln, können in der Erasmus-Leitaktion KA131 bis zu 20% des bewilligten Projektbudgets für die Förderung der Mobilität in Partnerländer außerhalb Europas eingesetzt werden.

        Leistungen

        • Befreiung von Studiengebühren
        • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
        • Mobilitätszuschuss
        • Unterstützung und Betreuung

        Mit folgenden Partnerhochschulen außerhalb Europas sind sog. inter-institutional Agreements im Rahmen von Erasmus+ in Arbeit:

        Brazilien: Universidade Federal do Pará

        FURB - Universidade Regional de Blumenau

        Chile: Pontificia Universidad Católica de Valparaíso

        Universidad de los Andes

        Kolumbien: Universidad Externado de Colombia

        Universidad Pontificia Bolivariana

        Peru: Universidad San Ignacio de Loyola (USIL)

        Thailand: Naresuan University

        Usbekistan: Tashkent State Economic University (TSEU)

        Uzbekistan State University of World Languages

         

        Voraussetzungen

        Studierende der Hochschule Stralsund können am Erasmus - Programm unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen:

        • Immatrikulation an der Hochschule Stralsund
        • Auslandsaufenthalt im Wintersemester 2024/25 oder/und Sommersemester 2025
        • Inter-institutionelle Vereinbarung zwischen der Partnerhochschule und der Hochschule Stralsund
        • kein ausgeschöpfter Erasmus-Förderzeitraum im jeweiligen Studienzyklus (das heißt, Sie dürfen innerhalb Ihres Bachelor- oder Masterstudiums je insgesamt maximal 12 Monate über Erasmus+ gefördert werden - einschließlich Zero Grant-Anteile und Zweitstudium im selben Studienzyklus)
        • Aufenthalt von mindestens 2 und maximal 12 Monaten
        • ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Partnerhochschule
        • Erreichte Mindestanzahl der ECTS (10 ECTS)
        • Hauptwohnsitz nicht im Gastland
        • kein Aufenthalt im Heimatland
        Stipendienhöhe

        Förderraten: 700 EUR/Monat

        Mögliche Top-ups:

                für „fewer opportunities“ (250 € / Monat)

        • Studierende mit Kind(ern) im Ausland
        • Studierende mit einer Behinderung ab GdB20
        • Studierende mit einer chronischen Erkrankung
        • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
        • erwerbstätige Studierende

        für nachhaltiges Reisen: 50 EUR einmalig + bis zu 4 zusätzliche Tage

        Für Erasmus+ weltweit werden zusätzlich folgende Reisekostenpauschalen veranschlagt:

        Reisedistanz & entsprechende Pauschale:
        10 - 99 km: 23€
        100 - 499 km: 180 €; Green Travel: 210€
        500 - 1.999 km: 275 €, Green Travel: 320€
        2.000 - 2.999 km: 360 €; Green Travel: 410€
        3.000 - 3.999 km: 530 €; Green Travel: 610€
        4.000 - 7.999 km: 820€
        8.000 km und mehr: 1.500€

        Wichtig: (derzeit noch) vorbehaltich verfügbarer Mittel

        Los geht's - so geht's
        1. Informieren Sie sich!
        2. Entscheiden Sie sich für Ihre Top drei Partneruniversitäten.
        3. Bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal.
        4. Haben Sie Geduld, Ihre Bewerbung ist in Bearbeitung!
        5. Nehmen Sie das Angebot über unser Online-Bewerbungsportal an. 
        6. Warten Sie auf die Nominierung von uns.
        7. Bewerben Sie sich an der Partnerhochschule. (Dieser Punkt muss entsprechend der Angaben der Partnerhochschule befolgt werden)
        8. Reichen Sie Ihr Grant Agreement im Original mit Ihrer Unterschrift ein.
        9. Erstellen Sie das Learning Agreement vor Mobilitätsbeginn. Beachten Sie, dass das LA von drei Parteien unterschrieben sein muss. Für die Förderung müssen Kurse mit einer Gesamtbewertung von mindestens 10 ECTS im Ausland belegt werden. Einige Partneruniversitäten haben eine individuelle bzw. selbst festgelegte Mindestanzahl an ECTS, diese Festlegung ist vorrangig zu beachten.
        10. Nehmen Sie am OLS-Sprachtest teil (https://academy.europa.eu/ "Placement Test")
        11. Seien Sie stressfrei unterwegs und kommen Sie gut im Gastland an!
        12. Schicken Sie Ihre "Confirmation of Arrival" per E-Mail.
        13. Genießen Sie Ihren Auslandsaufenthalt!
        14. Denken Sie daran, in Ihrem Learning Agreement "During the Mobility"  auszufüllen, sollte es zu Änderungen kommen (bis zu fünf Wochen nach Semesterbeginn der Partnerhochschule). Beachten Sie, dass das LA von drei Parteien unterschrieben sein muss.
        15. Verabschieden Sie sich und kommen Sie gesund wieder zu Hause an!
        16. Reichen Sie Ihre "Confirmation of Departure" ein.
        17. Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben, indem Sie einen Erfahrungsbericht einreichen.
        18. Füllen Sie die EU-Survey aus.
        19. Reichen Sie Ihr "Transcript of Records" ein.
        20. Geschafft! Jetzt können Sie Ihr nächstes Abenteuer planen oder in Erinnerungen schwelgen.
        21. ⇒ Hier finden Sie Ihre Checkliste zum Ausdrucken.

         

        Bewerbung

        Bewerbungsunterlagen:

        • Online Bewerbungsformular
        • Motivationsschreiben auf Deutsch oder auf Englisch (siehe Leitfaden)
        • tabellarischer Lebenslauf in der Sprache des Gastlandes bzw. in englischer Sprache
        • vollständige Sprachnachweise über das geforderte Niveau an der jeweiligen Partnerhochschule (Bitte lesen Sie zuerst aufmerksam das Merkblatt zu Sprachnachweisen! Allgemeingültige Sprachnachweise, wie DAAD Sprachnachweis, TOEFL, IELTS, DELF usw., werden akzeptiert. Füllen Sie für jede Sprache, für die Sie einen DAAD-Sprachnachweis benötigen, die erste Seite des PDF-Formulars elektronisch aus und unterschreiben diese digital. Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular anschließend mit der Angabe, in welchem Semester Sie die jeweilige Prüfung zum Sprachkurs absolviert haben, elektronisch an die zuständige Lehrkraft des Sprachenzentrums. Dort wird das Formular weiterverarbeitet und schließlich unterschrieben und gestempelt wieder an Sie zurückgeschickt.)
        • aktuelle Studienbescheinigung (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
        • aktueller Leistungsnachweis (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
        • Bescheinigung über die vorläufige Durchschnittsnote (Dieses Dokument wird durch die Studienbüros ausgestellt.)
        • Ehrenwörtliche Erklärung zur Beantragung von Top-Ups (wenn zutreffend)
        Auswahlkriterien

        Ausgewählt wird nach:

         

        Durchschnittnote (Durchschnittsnote aus mindestens 3 Einzelnoten; Masterstudierende im 1. Semester reichen ggf. bitte das BA-Zeugnis mit Note ein)

        30%

        Einschlägige Sprachkenntnisse

        25%

        Motivation

        15%

        Pflichtauslandssemester

        20%

        Soziales, kulturelles, gesellschaftliches Engagement oder Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung

        10%

        Summe:

        100%

        Versicherungsschutz

        Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Sprechen Sie darüber hinaus immer auch mit Ihrer bestehenden Krankenversicherung.

        Folgende Versicherungen sollten während Ihres Auslandssemesters gegeben sein:

        • ggf. Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
        • Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
        • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeits-unfähigkeit)
        • Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)

        Weitere Informationen finden Sie hier.

        PROMOS
        PROMOS Förderung für das Kalenderjahr 2024

        PROMOS  ist das Mobilitätsprogramm des DAAD, das an der Hochschule Stralsund - University of Applied Sciences Studien- und Praxisaufenthalte von Studierenden weltweit durch Vergabe von Teilstipendien fördert. 

        Studienaufenthalte können weltweit für eine Dauer von mindestens 1 bis maximal 4 Monaten beantragt werden. Studienaufenthalte im Erasmus Raum nur, wenn mit der Hochschule kein Abkommen besteht, der Abschluss einer neuen Erasmus Kooperation jedoch angestrebt wird.

        Die Förderung von Aufenthalten zur Anfertigung von Abschlussarbeiten und Projektarbeiten ist möglich. Abschluss-/Studienarbeiten, die weder an einer Hochschule noch an einem Unternehmen durchgeführt werden, können ausnahmsweise gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben uneingeschränkt unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen, der später auch zur Erfolgskontrolle dienen kann. 

        Stipendienhöhe

        Die Höhe der Stipendienraten und Reisekostenpauschalen für Studienaufenthalte und Praktika ist abhängig vom jeweiligen Zielland und bemisst sich nach den durch den DAAD vorgegebenen  Fördersätzen.

        Teilstipendien werden grundsätzlich für maximal 4 Monate vergeben.

        Die Stipendiaten erhalten im Rahmen eines Teilstipendiums jeweils Stipendienraten für den Aufenthalt (s. Tabelle Fördersätze: "Teilstipendium Aufenthalt in Euro"). Förderungen für die "Mobilität" oder "Studiengebühren" werden nicht gezahlt.
        Doktoranden können bei Studien- und Praktikumsaufenthalten nicht gefördert werden.

         

        Förderzeitraum

        • zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2024

        Bedeutung von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für die Vergabe und Durchführung von Stipendien, Studienreisen und Wettbewerbsreisen

        Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, so darf die Hochschule keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schließen/ausstellen.
        Wird nach Beginn des Aufenthalts vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, müssen die Stipendiaten von der Hochschule zur Ausreise aufgefordert werden. Die Stipendiaten sind darauf hinzuweisen, dass sie sich, insbesondere bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes (Elektronische Registrierung: "Elefand") registrieren sollten.
        Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge für Reisen ins Ausland und Aufenthalte im Ausland.

        Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung und chronischen Erkrankungen

        Ein Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung kann in Höhe von bis zu 10.000 Euro als zuwendungsfähig anerkannt werden, wenn es sich um auslandsbedingte Mehrausgaben
        handelt und andere zuständige Stellen (z.B. Sozialversicherungsträger) keine finanzielle Unterstützung gewähren. Zum Antrag, der in Textform (z.B. E-Mail) an das programmführende
        Fachreferat im DAAD zu richten ist, müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

        • Kopie eines Behindertenausweises (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent)
        • Tabellarische Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben
        • Nachweis, dass eine andere zuständige Stelle keine finanzielle Unterstützung leistet

        Weitere Informationen zu PROMOS sind auf folgender Webseite zu finden: www.eu.daad.de

        Voraussetzungen

        Studierende der Hochschule Stralsund können sich unter folgenden Voraussetzungen für ein PROMOS Stipendium bewerben:

        • Immatrikulation an der Hochschule Stralsund
        • geplante Auslandsaufenthalte mindestens im 3. Semester (Bachelor) bzw. 2. Semester (Master)
        • Zeitraum des Auslandsaufenthaltes zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.12.2024
        • Dauer des Auslandsaufenthaltes zwischen 1 bis 4 Monate
        • Durchschnittsnote mindestens 2,50
        • Erreichte Mindestanzahl der ECTS (10 ECTS)
        • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthaltes für den weiteren Studienverlauf
        • einschlägige Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Hochschule bzw. Arbeitssprache beim Praktikumsgeber
        • Antragstellung grundsätzlich vor Mobilitätsbeginn (Ausnahmen sind plausibel zu begründen)
        • kein Aufenthalt im Heimatland
        • Deutsche Staatsangehörigkeit oder
        • Deutschen gleichgestellt gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.das-neue-bafoeg.de) oder
        • Nichtdeutsche Studierende und Hochschulabsolventen, die in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen oder an einer deutschen Hochschule zu promovieren.
          ⇒ Für nicht deutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich der Studierende/ Doktorand seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält.
        Los geht's - So geht's
        1. Informieren Sie sich!
        2. Entscheiden Sie sich für Ihr Zielland und Studiensemester.
        3. Bewerben Sie sich über unser Online-Bewerbungsportal.
        4. Informieren Sie sich über den Bewerbungsablauf Ihrer Wunschhochschule!
        5. Nehmen Sie Ihr PROMOS über unser Online-Bewerbungsportal an.
        6. Reichen Sie Ihre Stipendienvereinbarung im Original mit Ihrer Unterschrift ein.
        7. Bewerben Sie sich rechtzeitig an Ihrer Wunschhochschule. (Dieser Punkt muss entsprechend der Angaben und Deadlines der Partnerhochschule befolgt werden)
        8. Reichen Sie Ihren Letter of Acceptance (der Partnerhochschule) im International Office ein. 
        9. Erstellen Sie Ihr Formular "Anerkennung von Prüfungsleistungen" und reichen Sie es vor Mobilitätsbeginn ein. Beachten Sie, dass es die Unterschrift des jeweiligen Kurs-Verantwortlichen enthalten muss.
        10. Informieren Sie das Studienbüro über Ihren Auslandsaufenthalt.
        11. Seien Sie stressfrei unterwegs und kommen Sie gut im Gastland an!
        12. Senden Sie Ihre "Confirmation of Arrival" ein. 
        13. Genießen Sie Ihren Auslandsaufenthalt!
        14. Denken Sie daran, die Kurse in Ihrem Formular "Anerkennung von Prüfungsleistungen" zu ändern, sollte es zu Änderungen kommen. 
        15. Verabschieden Sie sich und kommen Sie gesund wieder zu Hause an!
        16. Reichen Sie Ihre "Confirmation of Departure" ein. 
        17. Lassen Sie andere an Ihren Erfahrungen teilhaben, indem Sie einen Erfahrungsbericht einreichen.
        18. Reichen Sie Ihr "Transcript of Records" ein.
        19. Geschafft! Jetzt können Sie Ihr nächstes Abenteuer planen oder in Erinnerungen schwelgen.

          ⇒ Hier finden Sie Ihre Checkliste zum Ausdrucken.

         

        Bewerbung

        Folgende Bewerbungsunterlagen sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen:

        • Online Bewerbungsformular
        • Motivationsschreiben auf Deutsch oder auf Englisch (siehe Leitfaden)
        • Lebenslauf in der Sprache des Gastlandes bzw. in englischer Sprache
        • vollständiger Sprachnachweis über das geforderte Niveau an der Gasthochschule bzw. Praktikumsinstitution (Bitte lesen Sie zuerst aufmerksam das Merkblatt zu Sprachnachweisen! Allgemeingültige Sprachnachweise, wie DAAD Sprachnachweis, TOEFL, IELTS, DELF usw., werden akzeptiert. Füllen Sie für jede Sprache, für die Sie einen DAAD-Sprachnachweis benötigen, die erste Seite des PDF-Formulars elektronisch aus und unterschreiben diese digital. Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular anschließend mit der Angabe, in welchem Semester Sie die jeweilige Prüfung zum Sprachkurs absolviert haben, elektronisch an die zuständige Lehrkraft des Sprachenzentrums. Dort wird das Formular weiterverarbeitet und schließlich unterschrieben und gestempelt wieder an Sie zurückgeschickt.)
        • aktuelle Studienbescheinigung (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
        • aktueller Leistungsnachweis der Heimathochschule (erhältlich im QIS Portal oder im zuständigen Studienbüro)
        • Bescheinigung über die vorläufige Durchschnittsnote (Dieses Dokument wird durch die Studienbüros ausgestellt.)
        • ggf. Letter of Acceptance der Gasthochschule bzw. Vertrag mit der Praktikumsinstitution
        Auswahlkriterien

        Die Hochschule Stralsund übernimmt für den DAAD die Auswahl der Stipendiaten und vergibt an diese jeweils ein länderabhängiges Teilstipendium Aufenthalt.

         

        Ausgewählt wird nach:

         

        Durchschnittnote (Mindestens 2,50; Durchschnittsnote aus mindestens 3 Einzelnoten; Masterstudierende im 1. Semester reichen ggf. bitte das BA-Zeugnis mit Note ein)

        30%

        Einschlägige Sprachkenntnisse

        20%

        Pflichtauslandssemester

        20%

        Motivation

        15%

        Soziales, kulturelles, gesellschaftliches Engagement oder Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung

        15%

        Summe:

        100%

        Vergabegrundsatz:

         

        Die Stipendien werden gemäß entsprechender DAAD-Richtline maßgeblich nach der Durchschnittsnote vergeben. Zudem kommt folgende Quote der Verteilung auf die drei Fakultäten zur Anwendung: 80 Prozent für die Fakultät Wirtschaft sowie 20 Prozent für die Fakultäten Elektrotechnik und Informatik und Maschinenbau zusammen. Diese Quote berücksichtigt die Studierendenzahlen der drei Fakultäten einerseits sowie der üblichen Fakultätszugehörigkeit der Bewerber*innen. Dies dient dazu, allen Studierenden Zugang zu den sehr begrenzten Stipendien zu ermöglichen und zugleich den Bedarf zu erfüllen.

         

        Die Auswahlentscheidung durch Beschluss der Internationalisierungskommission wird den Bewerber*innen voraussichtlich im Februar 2023 mitgeteilt.

         
        Versicherungsschutz

        Es gibt die Möglichkeit für Studierende, die über ein DAAD Programm gefördert werden, die kombinierte Kranken,- Unfall- und Privathaftpflichtversicherung des DAAD für Praktikanten und Studierende zu nutzen. Dies gilt auch für Aufenthalte außerhalb Europas.

        Sprechen Sie darüber hinaus immer auch mit Ihrer bestehenden Krankenversicherung. Für Aufenthalte in Europa sind Sie über Ihre deutsche Versicherungskarte bereits krankenversichert.

        Interne Ausschreibung der Fakultät Wirtschaft
        Australien: University of the Sunshine Coast & Neuseeland: Otago Polytechnic

        Sie möchten ein Auslandssemester in Australien oder Neuseeland im Wintersemester 2024/25 absolvieren? Dann bewerben Sie sich auf einen Studienplatz an der University of the Sunshine Coast oder der Otago Polytechnic und nutzen Sie die Vorteile an den Partnerhochschulen, die Ihnen eine Bewerbung über die Hochschule Stralsund bietet. Zusätzlich können Sie sich für ein PROMOS-Stipendium bewerben. Beachten Sie hierzu bitte die aktuelle Ausschreibung.

        Australien - University of the Sunshine Coast (USC) (www.usc.edu.au)

        *Hier finden Sie die aktuelle Informationen und Hinweise zu Corona für die internationalen Studierenden an der University of the Sunshine Coast.

        Vorteile einer Bewerbung über die Hochschule Stralsund

        • Stipendien von insgesamt 20% auf die Studiengebühren 

        Neuseeland - Otago Polytechnic (www.op.ac.nz)

        Vorteile einer Bewerbung über die Hochschule Stralsund

        • 1 Stipendium für ein Semester pro Jahr

        Neben den Studiengebühren fallen an den Partnerhochschulen in der Regel Kosten für Anreise, Unterbringung, Lehrmaterialien (Textbooks), Krankenversicherung, etc. an!

        Bitte beachten Sie, dass Sie sich hiermit nur um den Platz an der Partnerhochschule bewerben. Um eine finanzielle Förderung müssen Sie sich gesondert bewerben.

        Bewerbungszeitraum: 30.10.2023 bis 15.12.2023

        Bewerbungsunterlagen

        • Bewerbungsformular für internationale Studierende an der University of the Sunshine Coast oder
        • Bewerbungsformular an der Otago Polytechnic
        • Motivationsschreiben (Leitfaden)
        • aktuelles Akademisches Transkript, aus dem die abgeschlossenen Bachelor-Module mit ECTS und die Module der aktuellen Belegung ersichtlich sind (oder ein zusätzliches offizielles Dokument, aus dem die aktuelle Modulbelegung hervorgeht).
        • Bescheinigung über die vorläufige Durchschnittsnote (Dieses Dokument wird durch die Studienbüros ausgestellt.)
        • Englisches Sprachzertifikat oder Empfehlungsschreiben, das ein B2-Niveau bestätigt.
        • Kopie des Reisepasses

        Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail an outgoing@hochschule-stralsund.de im International Office einzureichen.

        Es erfolgt keine Beratung bei der Einreichung der Bewerbungsunterlagen. Für die Vollständigkeit, Korrektheit und Lesbarkeit der Unterlagen sind die Bewerber*innen selbst verantwortlich.

        Die Auswahlentscheidung durch Rektoratsbeschluss in Abstimmung mit der Internationalisierungskommission wird den Bewerber*innen voraussichtlich im Monat Februar 2024 mitgeteilt.

         

        Allgemeine Informationen

        Aktuelle Corona Maßnahmen

        Hier finden Sie

        FAQs
        Kann ich gleichzeitig BAföG und eine Erasmus+ Förderung haben?

        Ja. BAföG-berechtigte Studierende können auch für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+BAföG in Anspruch nehmen. Die Erasmus+ Förderung ist ein Zuschuss für auslandsbedingte Mehrkosten. Sie ist keine Grundfinanzierung und kein Vollstipendium.

        Kann ich gleichzeitig BAföG-Leistungen und PROMOS-Stipendien haben?

        PROMOS-Stipendien sind bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG anzuzeigen.

        Kann ich gleichzeitig ein Deutschlandstipendium und ein PROMOS-Stipendium ausgezahlt bekommen?

        Das Deutschlandstipendium und die PROMOS-Förderungen können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.

        Kann ich gleichzeitig ein DAAD-Individualstipendium und ein PROMOS-Stipendium in Anspruch nehmen?

        DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

        Was ist die Erasmus+ Charta für Studierende?

        In der „Erasmus+ Charta für Studierende“ sind die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm geregelt. Die „Erasmus+ Charta für Studierende“ wird jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts zur Verfügung gestellt und ist die Anlage zum Grant Agreement.

        Quelle: Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD für die Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen durch Hochschulen und Mobilitätskonsortien in der Leitaktion 1 für Projekte 2020 (Version I, Juli 2020)

        Was ist das Grant Agreement?

        Das Grant Agreement wird vor Beginn des Auslandsaufenthalts zwischen entsendender Einrichtung und Studierenden bzw. Hochschulpersonal abgeschlossen. Es bildet die vertragliche und finanzielle Grundlage des Auslandsaufenthaltes und muss daher im Original vorliegen. Das Grant Agreement enthält unter anderem die Dauer des Förderzeitraums, die Berichtspflichten der Geförderten sowie die vorgesehene finanzielle Erasmus+ Förderung und die Zahlungsweise.

        Was ist das Learning Agreement?

        Die entsendende Hochschule und die Gasteinrichtung sind verpflichtet, vor Beginn des Aufenthalts mit den Studierenden eine „Lernvereinbarung“ (Learning Agreement for Studies/Traineeships) abzuschließen. Das Learning Agreement enthält Bestimmungen für die förmliche Anerkennung der Lernergebnisse.
        Es muss von drei Parteien (Heimathochschule, Gasthochschule, Studierender) vor dem Aufenthalt unterzeichnet und datiert sein. Ab 2021 wird der Prozess des digitalen Abschlusses der Learning Agreements verpflichtend. Ein nachträglicher Abschluss der Dokumente ist nicht zulässig. Änderungen des Learning Agreement nach Eintreffen des Studierenden an der Gasthochschule sind bis fünf Wochen nach dem Semesterbeginn an der Gasthochschule möglich und von den drei Parteien im Teil „Changes to the Learning Agreement“ (during the mobility) zu vereinbaren.

        Was ist das Transcript of Records bzw. Traineeship Certificate?

        Das Transcript of Records (ToR) stellt eine Gasthochschule nach Bekanntgabe der erzielten Ergebnisse der Gaststudierenden aus. Das von der EU KOM vorgegebene Format des ToR (Learning Agreement after the mobility – Table C) kann auch durch ein von der Gasthochschule entwickeltes Dokument oder durch einen Eintrag im internen Online-Prüfungssystem ersetzt werden, sofern die Dokumentation der Hochschule die geforderten Mindestangaben der EU KOM enthält.

        Das Traineeship Certificate kann durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ersetzt werden, sofern es alle geforderten Elemente des Traineeship Certificate enthält.

        Quelle: Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD für die Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen durch Hochschulen und Mobilitätskonsortien in der Leitaktion 1 für Projekte 2020 (Version I, Juli 2020)

         

        Was ist das Mobility Agreement?

        Die entsendende Hochschule und die aufnehmende Institution (Hochschule/Organisation) sind dazu verpflichtet, vor Beginn des Aufenthalts mit Hochschulpersonal ein Mobility Agreement – Staff Mobility for Teaching/Training (Mobilitätsvereinbarung für Lehraufenthalte/für Fort- und Weiterbildung) abzuschließen. Das Mobility Agreement muss nicht als unterzeichnetes Original vorliegen, Kopien/Scans werden akzeptiert.

        Quelle: Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD für die Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen durch Hochschulen und Mobilitätskonsortien in der Leitaktion 1 für Projekte 2020 (Version I, Juli 2020)

        Was ist die EU-Survey?

        Geförderte sind dazu verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht (EU-Survey) über das Mobility Tool+ zu erstellen.
        Wird im EU-Survey die Frage, ob der Anerkennungsprozess abgeschlossen ist, mit „Nein“ beantwortet, erhalten Teilnehmer einen zweiten Gefördertenbericht zur Anerkennung.
        Die EU-Survey wird am letzten Tag der Mobilität verschickt und der Geförderte hat anschließend, laut Grant Agreement, 30 Tage Zeit zum Ausfüllen.

        Quelle: Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD für die Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen durch Hochschulen und Mobilitätskonsortien in der Leitaktion 1 für Projekte 2020 (Version I, Juli 2020)

        Was ist OLS?

        Die Förderung der Sprachenkompetenz und des Spracherwerbs gehören im europäischen Bildungsprogramm Erasmus+ zu den leitenden Zielen. Die Europäische Kommission unterstützt Erasmus+ Teilnehmer in Programmländern (KA103) bei Erwerb und Vertiefung von Arbeits- und/oder Landessprache. Im Hochschulbereich gilt dieses Angebot für Geförderte, die einen Aufenthalt zu Studien- oder Praktikumszwecken im europäischen Ausland verbringen. Das System der Online-Sprachunterstützung (OLS) umfasst sowohl einen Sprachtest (vor und nach einer Mobilität) als auch einen Sprachkurs. Sprachtests und Sprachkurse sind für alle 24 Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar (Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch-Gälisch*, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Por-tugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch). Für mit * gekennzeichnete Sprachen sind derzeit keine Sprachkurse verfügbar. Die Absolvierung des zweiten Sprachtests stellt im Aufruf 2020 kein Förderfähigkeitskriterium dar.
        Damit alle Geförderten (auch Zero Grant) einen OLS-Sprachtest erhalten können, stehen Lizenzen ohne Einschränkungen für jeden Geförderten zur Verfügung. Alle bewilligten Lizenzen sind projektbezogen und ausschließlich für die Laufzeit der jeweiligen Finanzhilfevereinbarung gültig. OLS-Sprachtests dürfen kein Auswahlkriterium für eine Erasmus-Mobilitätsförderung sein.

        OLS Sprachtests online
        Nach der Auswahl der geförderten Teilnehmer werden Erasmus+ Studierende und Praktikanten zu einem Sprachtest in der Arbeitssprache der Mobilität eingeladen (Ausnahme: Muttersprachler). Der erste Sprachtest ist vor der Mobilität und der zweite Sprachtest nach der Mobilität zu absolvieren. Nur der erste Sprachtest ist verpflichtend. Der Test misst und dokumentiert die Entwicklung des Sprachstandes durch eine Auslandsmobilität. Damit gibt er eine wichtige Rückmeldung über die eigenen Fähigkeiten. Insofern ist er kein Auswahlkriterium für eine Erasmus+ Förderung. Wird der Sprachtest vor der Mobilität mit dem Sprachniveau von C2 abgeschlossen, entfällt der Sprachtest nach der Mobilität.
        OLS - mehrere Sprachkurse
        Bevor der erste Sprachtest absolviert wird haben Studierende durch Angabe einer entsprechenden Interessensbekundung die Möglichkeit, zusätzlich zu dem Sprachkurs in der Arbeitssprache weitere Sprachkurse in einer oder mehreren Landessprachen auszuwählen. Dies ist nicht mehr möglich, wenn Studierende bereits einen Sprachkurs in der Arbeitssprache begonnen haben. Beispiel: Erasmus+ Studierende mit dem Ziel Belgien können – sofern frühzeitig angemeldet - bis zu vier Sprachkurse gleichzeitig nutzen (Arbeitssprache: Englisch, Landessprachen: Deutsch, Flämisch, Französisch).

        Quelle: Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD für die Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen durch Hochschulen und Mobilitätskonsortien in der Leitaktion 1 für Projekte 2020 (Version I, Juli 2020)

        Was ist Zero Grant?

        Eine Förderung ohne finanziellen Erasmus+ Zuschuss ist möglich, solange der Qualitätssicherungsrahmen berücksichtigt wird. Die Förderung als Zero Grant wird auf die maximale Laufzeit von 12 Monaten je Studienzyklus angerechnet.

        Quelle: Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD für die Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen durch Hochschulen und Mobilitätskonsortien in der Leitaktion 1 für Projekte 2020 (Version I, Juli 2020)

        Kann ich auch als Nicht-EU-Bürger am Erasmus+ Programm teilnehmen?

        Ja, am Erasmus+ Programm können alle Studierenden teilnehmen, die ein (vollständiges) Studium an der HOST absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt. Dazu zählen auch Studierende eines gemeinsamen Studiengangs der HOST mit einer anderen deutschen Hochschule. Bitte beachten Sie, dass Sie einen gültigen Aufenthaltstiteln während Ihres Auslandssemester in Deutschland behalten sollen und Sie möglicherweise, je nach Aufenthaltsstatus ein Visum für das Gastland beantragen müssen.  

        Weitere Informationen finden Sie  hier

        Welche Verkehrsmittel sind bei Green Travel gemeint?

        Unter „Green Travel“ sind Reisen zu verstehen, bei dem für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Eine detaillierte Auflistung der möglichen Verkehrsmittel gibt es im Erasmus+ Programm nicht. So gelten auch Reisen mit dem Schiff als „Green Travel“, wenn der Standort ansonsten nur per Flugzeug zu erreichen ist (Bsp. Irland, Island usw.).

        Können Flugreisen als „Green Travel“ angesehen werden, wenn CO2-Emissionen finanziell kompensiert werden?

        Nein, Flugzeugreisen gelten nicht als nachhaltiges Verkehrsmittel, auch wenn CO2-Emissionen kompensiert werden.

        Kann das Top-up für „Green Travel“ auch gezahlt werden, wenn nur eine Strecke (Hin- oder Rückreise) den Vorgaben entspricht?

        Sofern mindestens 50% der Mobilität durch „Green Travel“ bestritten wird, erfüllt die Fahrt die Kriterien für den Zuschuss für „Green Travel“.

        Externe (gewerbliche) Anbieter

        Unterstützende Angebote, Informationen und Dienstleistungen von Dritten: 

        Die Hochschule Stralsund übernimmt keinerlei Gewähr für externe Inhalte und Angebote. Diese stammen zum Teil von gewerblichen Anbietern. Bitte informieren Sie sich daher unbedingt im Vorfeld, ob durch die Nutzung Kosten o. Ä. entstehen.

        Vorbereitung fürs Ausland
        Externe (gewerbliche Anbieter)

        Unterstützende Angebote, Informationen und Dienstleistungen von Dritten: 

        Unterstützende Angebote für die Suche nach Studentenunterkünften von Dritten:

         

        Die Hochschule Stralsund übernimmt keinerlei Gewähr für externe Inhalte und Angebote. Diese stammen zum Teil von gewerblichen Anbietern. Bitte informieren Sie sich daher unbedingt im Vorfeld, ob durch die Nutzung Kosten o. Ä. entstehen.

        Entscheidungshilfe
        • Ziel des Auslandsaufenthaltes
        • Zeitraum des Aufenthaltes – Zeitpunkt und Dauer
        • Zielland (u.a. Sprachkenntnisse und Kommunikationssprache)
        • Finanzierung des Aufenthaltes (BAföG, Stipendium etc.)
        • Versicherungen im Ausland (Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherung etc.)
        • ggf. Visum (Zeitraum der Beantragung beachten)

        Die Informationsrecherche sollte ca. 1 bis 1,5 Jahre vor dem Aufenthalt beginnen.

        Weitere Informationen sind auf der Homepage des DAAD zu finden.

        Sprachkenntnisse

        Wer im Ausland studieren möchte, sollte mindestens über Grundkenntnisse der Sprache des Gastlandes verfügen. An einigen ausländischen Hochschulen sind bestimmte Sprachtests Voraussetzung für die Zulassung, z.B.:

        Vor jedem Auslandsaufenthalt ist es ratsam, einen Intensivsprachkurse zu absolvieren. Informationen zu Sprachkursen können auf folgender Homepage eingesehen werden.
        Verbraucherorganisation "Aktion Bildungsinformation ABI e. V."

        Anerkennung von ECTS-Punkten

        ECTS ist das Europäische Credit-Anerkennungssystem. Es wurde von der Europäischen Union entwickelt, um eine gemeinsame Vorgehensweise zu ermöglichen, die die akademische Anerkennung von Studienleistungen im Ausland garantiert.

        60 Credits entsprechen der Arbeitsbelastung für ein Studienjahr und 30 Credits werden i.d.R. für ein Semester vergeben und 20 Credits für ein Trimester. Credits werden nur vergeben, wenn das Fach abgeschlossen und die erforderlichen Prüfungen erfolgreich abgelegt wurden.

        Verfahren zur Anerkennung der Leistungen aus dem Ausland

        Vor dem Aufenthalt:

        1. Vor dem Aufenthalt an einer Hochschule im Ausland muss die Fächer der Hochschule Stralsund und der Gasthochschule gegenübergestellt werden.
        2. Dies wird daraufhin mit dem zuständigen Professor / Dozenten besprochen. Hierzu sollte die Anzahl der Credits beachtet und die Inhalte der Lehrveranstaltung (Modulbeschreibung) vorgelegt werden.
        3. Erasmus-Studierende sollen zusätzlich daraufhin "Learning Agreement" ausfüllen und durch den/die zuständigen ECTS-Koordinator/in unterschreiben lassen. Die Studirenden sollen "Anerkennung der Prüfungsleistungen" ausfüllen und durch den/die zuständigen Professor*in / Dozenten*tinnen unterschreiben lassen.

        Nach dem Aufenthalt:

        1. Nach dem Auslandssemester bzw. -jahr muss das vor dem Aufenthalt ausgefüllte "Learning Agreement"(Erasmus+) / "Anerkennung der Prüfungsleistungen" (PROMOS) zusammen mit dem englischen oder deutschen Notennachweis der ausländischen Hochschule zur Notenanerkennung: "Trancript of Records" im International Office eingereicht.
        2. Die Anerkennung der Noten erfolgt gemäß der gültigen Notenumrechnung an der Hochschule Stralsund und nach den Grundsätzen und Empfehlungen zur Umrechnung von Noten im Rahmen von temporärer Auslandsaufenthalte .

        ECTS-Koordinatoren der Hochschule Stralsund

        ECTS Koordinator der Hochschule - Prof. Dr. rer. nat. Michael Koch
        Fakultät Elektrotechnik und Informatik - Prof. Dr.-Ing. Birgit Steffenhagen
        Fakultät Maschinenbau - Prof. Dr.-Ing. Olaf Lotter
        Fakultät Wirtschaft - Dr. Acácia, Malhado

         

        Quelle: Erasmus+ Leitfaden der NA DAAD für die Durchführung von Mobilitätsmaßnahmen durch Hochschulen und Mobilitätskonsortien in der Leitaktion 1 für Projekte 2020 (Version I, Juli 2020)

        Alle akademischen Leistungen müssen entsprechend der Programmziele und der Erläuterungen zum Learning Agreement for Studies/Traineeships – so wie in diesem vereinbart – anerkannt werden. Die Anrechnung bzw. Anerkennung der Studien- bzw. Ausbildungsleistungen des Studierenden an der Gasteinrichtung kann nur dann verweigert werden, wenn der Studierende das von der Gasthochschule/vom aufnehmenden Unternehmen verlangte akademische/berufliche Leistungsniveau nicht erreicht oder die von den teilnehmenden Einrichtungen verlangten Bedingungen für eine Anerkennung nicht erfüllt.

        SMS – Studierendenmobilität – Auslandsstudium
        Der Projektträger gewährleistet, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen auf die zum Erwerb des Studienabschlusses an der Heimathochschule erforderlichen Studienleistungen/-zeiten angerechnet werden (vorzugsweise unter Verwendung von ECTS).
        Die an einem Austausch beteiligten Einrichtungen sind verpflichtet, mit allen betreffenden Studierenden vor Beginn des Auslandsstudiums ein klar festgelegtes Studienprogramm in einem Learning Agreement for Studies entsprechend den Mindestvorgaben der EU KOM schriftlich zu vereinbaren (Vorlage im Downloadcenter).
        Ergeben sich Änderungen bei Aufnahme des Auslandsstudiums des ursprünglich festgelegten Studienprogramms, sind diese innerhalb des im Learning Agreement festgelegten Zeitraums nach Ankunft des Studierenden im Gastland von allen beteiligten Parteien abzustimmen, um die akademische Anerkennung gewährleisten zu können.
        Nach erfolgreichem Abschluss des Auslandsaufenthaltes stellt die Gasteinrichtung dem Studierenden entsprechend dem Learning Agreement ein Transcript of Records aus.
        Kommt ein Studierender den Kursanforderungen/Anforderungen des Learning Agreements for Studies/Traineeships im Rahmen seines Auslandsaufenthalts nicht nach, hat die Heimathochschule entsprechend des Grant Agreements die Möglichkeit, die teilweise oder vollständige Rückzahlung des Zuschusses zu verlangen.

        SMP – Auslandspraktika
        Sowohl Pflichtpraktika/Praxisaufenthalte als auch fakultative Praktika/Praxisaufenthalte können gefördert werden. Sie müssen allerdings Bestandteil des Studiums sein; die Anerkennung/Dokumentation wird im Learning Agreement for Traineeships vereinbart.
        Bei einem erfolgreich im Ausland absolvierten Erasmus+ Praktikum hat eine entsendende Hochschule – wie im Learning Agreement for Traineeships der EU KOM gefordert – diesen Praktikumsaufenthalt durch die Verwendung von ECTS anzuerkennen und/oder im Diploma Supplement zu vermerken. Falls dies nicht möglich ist, ist der Aufenthalt im Transcript of Records der Heimathochschule zu dokumentieren. Das Traineeship Certificate kann durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ersetzt werden, sofern dieses alle geforderten Elemente des Traineeship Certificate enthält. Die Ausstellung des „Europass Mobilität“7 wird bei freiwilligen Praktika von Absolventen/Graduierten dringend empfohlen. Darüber hinaus muss keine Anerkennung erfolgen.
        Ergeben sich bei Aufnahme des Auslandspraktikums Änderungen des ursprünglich festgelegten Programms, sind diese innerhalb der in der Vorlage für das Learning Agreement for Traineeships der EU KOM angegebenen Fristen durch alle beteiligten Parteien zu bestätigen, um die Anerkennung gewährleisten zu können.

         

        Datenschutz

        Verwendung von (1) Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sowie (2) Erfahrungsberichten nebst Foto- und Videoaufnahmen gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

        Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

        (1) Persönliche Daten im Rahmen von Förderprogrammen

        Überlassene persönliche Daten und Dokumente dienen den Zwecken der Auswahl sowie der Durchführung im Rahmen der Programme Erasmus+, PROMOS und des Bildungsministeriums. Die Verarbeitung der Daten (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte (s. unter 5.) erfolgt aufgrund ausdrücklicher Einwilligung des/der Personensorgeberechtigten bzw. des/der Betroffenen, mithin gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Mögliche Empfänger der personenbezogenen Daten sind neben der Hochschule Stralsund, insbesondere kooperierende Hochschulen im Ausland, der Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. sowie die Europäische Kommission.

        (2) Erfahrungsberichten nebst Foto- und Videoaufnahmen

        Überlassene Erfahrungsberichte sowie Foto- und Videoaufnahmen dienen den Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Werbung für weitere Veranstaltungen und der internen Dokumentation der Veranstaltung. Die Verarbeitung des Berichts und der Fotos bzw. Videos (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte (s. unter 5.) erfolgt aufgrund ausdrücklicher Einwilligung des/der Personensorgeberechtigten bzw. des/der Betroffenen, mithin gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Die Veröffentlichung des Berichts und ausgewählter Bilddateien in (Print)Publikationen des/der Veranstalters/-in sowie auf deren Homepage/Facebookaccount o.ä. ist für die Öffentlichkeitsarbeit des/der Veranstalters/-in erforderlich und dient damit der Wahrnehmung berechtigter Interessen der Beteiligten, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.

        Darüber hinaus gilt die Allgemeine Datenschutzerklärung der Hochschule Stralsund. Diese finden Sie hier.

        Ansprechpartnerin

        Christine Tokaji

        Koordinatorin Outgoing

        Tel:

        +49 3831 45 6539

        Raum:

        126, Haus 1

        Achtung: In Kalenderwoche 18 & 19 entfallen die Sprechzeiten!

        Sprechzeiten:

        Bürosprechzeiten: Dienstag von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr & Donnerstag von 11:00 Uhr bis 12:30 Uhr

        Onlinesprechzeiten (mit Termin): www.gotomeet.me/IntOff/outgoing

        Mittwoch von 11:30 Uhr bis 12:30 Uhr

        Terminbuchung

        Weitere Termine und in dringenden Fällen Beratung vor Ort nach Absprache.