Rechtliche Grundlagen

Landeshochschulgesetz; Grundordnung; Evaluierungs- bzw. Fakultätsordnungen

Das Landeshochschulgesetz (LHG), hier insbesondere § 3a Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung, die Grundordnung der Hochschule Stralsund, hier insbesondere § 2 Abs. 4 u. 5, und die Evaluierungs- bzw. Fakultätsordnungen sind die Rechtsgrundlagen.

Qualitätssicherungsmaßnahmen

Lehrberichte und Befragungen

Grundlage der Qualitätssicherungsmaßnahmen sind die Lehrberichte und die Durchführung von Befragungen unter den Studierenden, den Lehrenden und den Absolventen in Studium und Lehre bzw. nach dem Studienabschluss.

Ziele im Evaluationsverfahren

Feststellung des Qualitätsstandes; Schwachstellenerkennung; Optimierungsmaßnahmen

Ziele der Evaluierungsverfahren sind die fortlaufende Feststellung des Qualitätsstandes von Studium und Lehre und die Schwachstellenerkennung. Die darüber gewonnenen Daten und Auswertungen sollen den Verantwortlichen Aufschluss darüber geben, inwieweit Optimierungsmaßnahmen eingeleitet werden sollten.

Aufgabenschwerpunkt

Entwicklung u. Umsetzung von Evaluierungsverfahren

Aufgabenschwerpunkt für diesen Bereich ist die Unterstützung des Rektorats bei der Entwicklung und Umsetzung hochschuleinheitlicher Evaluierungsverfahren für Studium, Forschung und Verwaltung.

Ansprechpartner

Prof. Dr. rer. pol.
Dirk Engel

Studiengangsleiter BWL und KMU

Tel:

+49 3831 456605

Raum:

222, Haus 21

Thomas Bonke

Leitung Evaluierung/Qualitätssicherung

Tel:

+49 3831 45 6504

Raum:

232, Haus 1