Krankenversicherung
Gemäß 199a SGB V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung der Studierenden zwischen Krankenkassen und Hochschulen. Das neue digitalisierte Studentenmeldeverfahren ersetzt die bisherigen Meldungen in Papierform und wird ab dem 01.01.2022 von der Hochschule Stralsund umgesetzt. Ab diesem Datum können Meldungen per Papier nicht mehr akzeptiert werden.
Vorbereitung zur Einschreibung:
Sind Sie zu Beginn Ihres Studiums bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, dann kontaktieren Sie bitte unter Nennung unserer Absendenummer H0000327 Ihre gesetzliche Krankenversicherung, die uns den Versicherungsstatus digital meldet.
oder
Sind Sie zu Beginn Ihres Studiums bei einer privaten Krankenversicherung versichert, dann kontaktieren Sie bitte unter Nennung unserer Absendenummer H0000327 eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung, die uns das Vorliegen einer privaten Versicherung digital bestätigt.
Allgemeines:
Studierende sind in der Regel krankenversicherungspflichtig. Studierende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, müssen in der Regel keine Meldung machen. Ausnahmen besprechen Sie bitte individuell mit Ihrer Krankenkasse. Studierende bis zum Ende des 14. Semesters sind nicht mehr versicherungspflichtig, können sich freiwillig weiter krankenversichern, jedoch nicht mehr zum günstigen Studententarif.
Beitragsfrei bleiben Studierende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern, Ehegatten oder sonstigen Unterhaltsverpflichteten mitversichert sind. Die Altersgrenze für diese Familienversicherung wurde allgemein auf 25 Jahre festgesetzt. Eine Wehr- oder Zivildienstzeit verlängert die Familienversicherung um die Dienstpflichtzeit.
Studierende, die privat krankenversichert sind und sich von der studentischen Krankenversicherung befreien lassen wollen, müssen bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Bestätigung der privaten
Krankenversicherung vorlegen und die Befreiung von der Krankenversicherung der Studenten beantragen. Diese Befreiung gilt für die gesamte Studienzeit und kann nicht widerrufen werden.
Zur Einschreibung muss eine gesetzliche Krankenversicherung den Versicherungsstatus jeder Studienbewerberin oder jedes Studienbewerbers digital übermittelt haben. Dies erfolgt auf Nachfrage der Bewerber.
Ohne Nachweis der Krankenversicherung erfolgt keine Einschreibung.
Weitere Hinweise zur Krankenversicherung für Studierende finden Sie unter