Finanzierung des Studiums
Was Sie wissen müssen über BAföG, Stipendien & CO
Miete, steigende Lebenserhaltungskosten, Exkursionen und und und. Das Studentenleben kann teuer sein. An der HOST zum Glück nicht. Wir erheben keine Studiengebühren und auch die Preise in Stralsund sind äußerst moderat. Dennoch sollten Sie mit einer Summe von ca. 10.000 Euro pro Jahr rechnen. Nach Angaben der 21. Sozialerhebung der Studentenwerke hat ein Studierender in Deutschland im Durchschnitt 918 Euro monatlich zur Verfügung. Wie Sie die für Sie nötige Summe finanzieren ist eine individuelle Angelegenheit und variiert auch vom Studienort. Ob nun BAföG, Eltern, Stipendien oder Nebenjob – oftmals ist es die Mischung – hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Studium finanzieren können.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) tritt dann ein, wenn die finanzielle Situation der Eltern keine Unterstützung für das Studium des Kindes zulässt. Der Höchstsatz für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, liegt ab dem Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro. Ausschlaggebend für die Höhe der Fördersumme ist i.d.R. das Einkommen der Eltern.
Um BAföG zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen und die Regelstudienzeit einhalten, erfolgreiche Studienleistungen nach dem 4. Semester nachweisen und bei Beginn des Studiums unter 30 Jahre alt sein.
Das BAföG wird beim entsprechenden Studierendenwerk oder dem BAföG-Amt beantragt. Die Förderung gilt für ein Jahr. Wichtig: Sie müssen den Antrag jedes Jahr erneut stellen.
Antrag: www.stw-greifswald.de
Neben dem BAföG gibt es die Studienstarthilfe. Sie wird als einmaliger Zuschuss von derzeit 1.000 € gezahlt und kann ausschließlich online beantragt werden. Sie setzt den vorherigen Bezug einer Sozialleistung (z.B. Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeldzuschlag) im Monat vor dem Beginn des Studiums voraus, ein Höchstalter von 25 Jahren und eine erstmalige Immatrikulation an einer Hochschule.
BAföG und Studienstarthilfe können unter www.bafoeg-digital.de beantragt werden.
Die Rückzahlung beginnt nach dem Studium und nach dem Start ins Berufsleben. Die monatlichen Raten sind abhängig von Ihrem zukünftigen Einkommen. Das Gute: Sie müssen nur die Hälfte der Fördersumme zurückzahlen.
Kontakt
Hochschule Stralsund
Außenstelle BAföG
Zur Schwedenschanze 15
Haus 1, Raum 125
Tel.: +49 3831 456766 oder
+49 3831 456899
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Montag: geschlossen
Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag: geschlossen
Weitere Informationen:
Zahlreiche Stiftungen, Organisationen und staatliche Förderprogramme bieten Studienförderungen in Form von Stipendien an. Dafür müssen Sie auch keinen Notendurschnitt von 1,0 und einen erstklassigen Lebenslauf vorweisen. Sicherlich haben Stiftungen gewisse Erwartungen an ihre Stipendiaten. Aber diese sind durchaus erfüllbar.
Ähnlich wie beim BAföG richtet sich die Höhe des Stipendiums meist nach dem Einkommen der Eltern. Zudem bestehen Optionen auf Büchergeld oder Reisekostenzuschüssen bei Auslandsaufenthalten.
Neben der monatlichen finanziellen Unterstützung profitieren Stipendiaten auch von einer ideellen Förderung, bspw. kostenlose Seminare und Kontakte zu anderen Stipendiaten.
Nehmen Sie sich die Zeit, das passende Stipendium für sich zu finden und scheuen Sie sich nicht vor einer Bewerbung!
Stiftung der Deutschen Wirtschaft, Ansprechpartner an der Hochschule: Prof. Oliver Lüth
Konrad-Adenauer-Stiftung, Ansprechpartner an der Hochschule: Prof. Rasa Rollberg
Heinrich-Böll-Stiftung, Ansprechpartner an der Hochschule: Prof. André Grüning
Ihre Eltern haben bis zur Vollendung Ihres 25. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Das heißt, Eltern erhalten unabhängig von der Anzahl ihrer Kinder immer 250 Euro. Viele Eltern überweisen ihren Kindern die komplette Summe. Ein kleiner Betrag - der aber regelmäßig auf dem studentischen Konto eingeht!
Viele Studierende stocken ihr monatliches Einkommen durch einen Nebenjob auf.
- Innerhalb eines Bewilligungszeitraumes von zwölf Monaten können unverheiratete, kinderlose Auszubildende 6.672 € brutto als Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit und 5.442 € brutto als Einkommen aus einer selbstständigen, gewerbetreibenden oder freiberuflichen Tätigkeit hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechnung auf den BAföG-Förderungsbetrag erfolgt. Das heißt: Ein Mini-Job ist möglich, ohne dass sich die Höhe der BAföG-Förderung ändert. Schwankungen im Einkommen sind unerheblich, da das Bruttoeinkommen unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit gleichmäßig auf alle Monate des Bewilligungszeitraumes zu verteilen ist. Der Bruttobetrag von 6.672 € bzw. 5.442 € könnte somit auch in einem Monat ohne Auswirkungen auf die Förderungshöhe verdient werden.
- Bei unterschiedlichen Einkunftsarten ist zu berücksichtigen, dass die Werbungskosten, die Sozialpauschale sowie die Freibeträge nur einmal berücksichtigt werden.
Für verheiratete Auszubildende und /oder vorhandene eigene Kinder erhöht sich der monatliche Freibetrag, wenn der/die Ehepartner*in oder die Kinder nicht selbst eine förderungsfähige Ausbildung absolvieren.
Lassen Sie sich dazu von Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter*in beraten.
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Hier sollten Sie bedenken: Studienkredit ist nicht gleich Studienkredit! Rahmenbedingungen, Zinssätze und Rückzahlungsmodalitäten variieren mitunter sehr stark. Die Aufnahme eines Kredites muss gut überlegt werden. Die drei gängigsten Kreditarten haben wir für Sie zusammengestellt:
- Studienkredite bieten spezielle Konditionen für Studierende. Sie sind an keine Sicherheiten gebunden und werden nicht wie sonst üblich als einmaliger Betrag ausgezahlt, sondern in monatlichen Raten. Die Zinsen variieren je nach Geldinstitut. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel erst nach einer gewissen Zeitspanne nach Beendigung des Studiums.
- Studienbeitragsdarlehen bieten spezielle Konditionen für Studierende. Sie sind ebenfalls an keine Sicherheiten gebunden und werden im Unterschied zum Studienkredit einmal im Semester ausgezahlt, um eventuell anfallende Studiengebühren bezahlen zu können (In Mecklenburg-Vorpommern, und damit an der HOST, werden keine Studiengebühren erhoben.). Zinsen und Konditionen variieren je nach Geldinstitut und Bundesland.
- Bildungskredite beantragen Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt Ihres Studiums. So können bspw. Auslandsaufenthalte, Praktikumsphasen oder das Masterstudium mitfinanziert werden.
Bei dem überwiegenden Anteil der Studierenden werden die Hauptkosten des Studiums durch die Eltern getragen. Per Gesetz müssen Eltern die erste Ausbildung des Kindes finanzieren. In Abhängigkeit vom Einkommen sind das bis zu 735 Euro, sofern das Kind nicht zu Hause wohnt. Dies gilt jedoch nur für die Regelstudienzeit.