Justiziariat
Das Justiziariat unterstützt die Hochschule in vielfältigen rechtlichen Fragestellungen.
Unter anderem fällt in den Aufgabenbereich des Justiziariats
- die rechtliche Überprüfung von neuen Prüfungs- und Studienordnungen und Änderungssatzungen sowie Begleitung des Genehmigungsverfahrens,
- die rechtliche Ausgestaltung und Anpassung bzw. Prüfung weiterer Satzungen und interner Richtlinien,
- die rechtliche Beratung von Gremien und Ausschüssen (Beratung in Rechtsangelegenheiten),
- die allgemeine Beantwortung rechtlicher Anfragen, insbesondere im Arbeits-, Dienst- und Besoldungsrecht,
- die Unterstützung der Prüfungsausschüsse, insbesondere in Widerspruchsverfahren,
- die Unterstützung der Personalabteilung in arbeitsrechtlichen Fragestellungen,
- die rechtliche Vertretung der Hochschule in gerichtlichen Verfahren,
- Koordinationstätigkeit in Datenschutzangelegenheiten (Datenschutzkoordinierung),
- die Antidiskriminierungsrichtlinie – Beschwerdestelle,
- die Vertragsprüfung und
- die Vertragsverwaltung.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie gern dem Hochschulwegweiser unter den in der vorstehenden Liste fett hervorgehobenen Suchbegriffen.