SUPA 2026

SUPA 2026

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Austellerangaben
Rechnungsstellung an:
(nur angeben, falls abweichend von der oben genannten Anschrift!)
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Leistungsbeschreibung:

Durchführung der Stralsunder Unternehmens-, Praktikanten- und Absolventenbörse (SUPA) zur Kontaktaufnahme und zum Austausch mit Studierenden, nachfolgend „Talente“ genannt, am 15.04.2026 zwischen 13.00 und 17.00 Uhr.

Bewerbung der Veranstaltung gegenüber den Studierenden der Hochschule Stralsund im Vorfeld der SUPA. Dies betrifft vor allem die Anfertigung von physischen Werbemaßnahmen bzw. Bekanntmachung der Veranstaltung über die Social-Media-Kanäle der Hochschule Stralsund.

Fakultative Teilnahme am virtuellen SUPA-Pitch-Marathon am 13.04.2026
Beschreibung Aussteller-Pakete

Paket 1 | Unser Starter-Paket
a) Standgebühr Kleinaussteller (1,5 x 1 m)
b) WLAN und Strom
c) (Steh-)Tisch und 2 Stühle
d) Einfache Pausenverpflegung
e) Klassische Darstellung des Unternehmens (Name, Kontakt, Logo,
Unternehmensprofil) auf der Homepage der HOST unter „SUPA 2026“

Paket 2 | Unser Standard-Paket
a) Standgebühr Großaussteller (2,5 x 1 m)
b) WLAN und Strom
c) Tisch, evtl. zus. Stehtisch, 2 Stühle
d) Einfache Pausenverpflegung
e) Klassische Darstellung des Unternehmens (Name, Kontakt, Logo,
Unternehmensprofil) auf der Homepage der HOST unter „SUPA 2026“

Paket 3 | Top-Sichtbarkeit vor, während & nach der SUPA
a) Standgebühr Sondergröße Aussteller (4 x 1 m)
b) Arbeitgeberpräsentation und Stellenangebotsschaltungen auf unserer
Onlineplattform Küstenmatch.de für je 2 Wochen vor und nach der SUPA
c) WLAN und Strom
d) Tische, evtl. Stehtische, Stühle, nach Bedarf
e) Einfache Pausenverpflegung
f) Klassische Darstellung des Unternehmens (Name, Kontakt, Logo,
Unternehmensprofil) auf der Homepage der HOST unter „SUPA 2026“
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Welche Ausstattung benötigen Sie?
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Teilnahmebedingungen
Stralsunder Unternehmens-, Praktikanten- und Absolventenbörse (SUPA)

1. Vertragsschluss/Anmeldung
Mit der Anmeldung zur Messe und der Zustellung einer dementsprechenden Rechnung seitens der Hochschule Stralsund kommt ein Vertrag zustande. Eine Rechnungsstellung vorausgesetzt, ist die Anmeldung zur SUPA verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des geltenden Kostenbeitrages sowie zur Teilnahme in der vereinbarten Form. Die Hochschule Stralsund behält sich das Recht vor, die SUPA abzusagen, wenn nicht genügend Anmeldungen erfolgen oder anderweitige nicht vorhersehbare Gründe und Ereignisse höherer Gewalt eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich werden lassen. In diesem Falle werden bereits durch die Aussteller gezahlte Beträge zurückerstattet.

2. Teilnahme/Anmeldung, Unternehmensangaben
2.1
Jedes Unternehmen, das als Aussteller an der Veranstaltung teilnehmen möchte (nachfolgend „Unternehmen“ oder „Aussteller“ genannt), erklärt seinen Teilnahmewunsch dadurch, dass er auf Hochschule-stralsund.de/supa sich dafür anmeldet.
2.2
Der Aussteller sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Im Falle einer Umfirmierung/ Änderung der Rechtsform tritt die neue Firma für alle gegenüber der Hochschule Stralsund bestehenden Verbindlichkeiten rechtskräftig ein. Das Unternehmen, das seine Teilnahme erklärt, wird Vertragspartner und Leistungsempfänger. Für die Abgrenzung, ob die Leistung für den Sitz der Geschäftsführung oder für eine Betriebsstätte des Unternehmens bestimmt ist, erklärt der Aussteller, dass die Leistung für denjenigen Unternehmensteil ausschließlich oder überwiegend bestimmt ist, dessen Adresse in der Registrierung angegeben sind.
2.3
Der Aussteller stellt sicher, dass er alle Voraussetzungen erfüllt, um seinen Unternehmensauftritt und die Kommunikation mit Talenten pünktlich und reibungsfrei abzuhalten.
2.4
Für sämtliche Inhalte seines Messestands, seien es Texte, Grafiken, Verlinkungen oder Jobangebote trägt der Aussteller die alleinige Verantwortung, Rechte Dritter nicht zu verletzen.
2.5
Der Auftritt des Ausstellers darf keine rechtswidrigen oder anstößigen Inhalte besitzen. Bei vertragswidrigem Verhalten eines Ausstellers kann dessen Auftritt auf der SUPA untersagt werden. Der Zahlungsanspruch der Hochschule Stralsund bleibt in diesem Fall bestehen.

3. Datenverarbeitung
Um sich anmelden zu können, ist der datenschutzrechtliche Hinweis der Hochschule Stralsund zu akzeptieren. Die bei der Anmeldung erhobenen Informationen werden wie folgt verarbeitet:
Die Datenverarbeitung erfolgt durch die Hochschule Stralsund, Zur Schwedenschanze 15, 18435 Stralsund, um Ihre Veranstaltungsteilnahme vertragsgemäß durchzuführen, mit Ihnen zu kommunizieren, zur Rechnungsstellung und zur Abwicklung von Ansprüchen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Hochschule Stralsund kann darüber hinaus Ihre Daten als ehemaliger Aussteller nutzen, um über Angebote der Hochschule Stralsund und deren Projektpartner zu informieren, sofern Sie nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrücklich eingewilligt haben. Die personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie diese für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigt werden. Nach diesem Zeitrahmen werden diese gelöscht oder anonymisiert.
Gemäß Art. 13 der DSGVO wird mitgeteilt: Die Datenverarbeitung erfolgt durch die Hochschule Stralsund, Zur Schwedenschanze 15, 18435 Stralsund. Der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter datenschutz@hochschule-stralsund.de. Alle natürlichen Personen, deren Daten verarbeitet werden, besitzen gegenüber der Hochschule Stralsund ein Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Die Aussteller haben darüber hinaus das Recht die Einwilligung zur Nutzung der Daten für die Information von Angeboten der HOST und deren Projektpartner jederzeit per E-Mail an supa@hochschule-stralsund.de zu widerrufen. Für Fragen und zur Umsetzung seiner Rechte kann der Nutzer sich an den Datenschutzbeauftragten der Hochschule Stralsund (datenschutz@hochschule-stralsund.de) wenden. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO. Die für die Hochschule Stralsund zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Schloss Schwerin, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin.

4. Haftungsausschluss
4.1
Die Hochschule Stralsund übernimmt keine Gewährleistung für Inhalt, Korrektheit, Vollständigkeit oder Aktualität der durch die Nutzer hinterlegten Daten. Gleiches gilt für das Erreichen eines Vermittlungserfolges, einer Erfolgsquote und / oder eines mit der Nutzung der Veranstaltung verbundenen sonstigen Werbezieles.
4.2
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit wird auf den Ersatz unmittelbarer Schäden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere Vermögensschäden wird ausgeschlossen.
4.3
Die in den vorstehenden Absätzen geregelten Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie für die gesetzliche Haftung, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
4.4
Die Hochschule haftet im Übrigen unbeschränkt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen:
- Für Schäden die aus der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit entstehen,
- Für sonstige Schäden bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit sowie
- Bei einer Verletzung des Produkthaftungsgesetzes.
4.5
Im Innenverhältnis stellt der Nutzer die Hochschule Stralsund von der Haftung gegenüber Dritten in dem Maße frei, in dem der von dem Dritten erhobene Anspruch auf das Verschulden des Nutzers zurückzuführen ist.

5. Rechnungslegung
Die Rechnungslegung erfolgt seitens der Hochschule Stralsund ab Anmeldung. Die Rechnungssumme ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das Geschäftskonto der Hochschule Stralsund zu überweisen. Maßgeblich ist das Datum der Rechnung. Sollte das Unternehmen diese Frist nicht einhalten, werden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Höhere Zinsen können bei Nachweis gefordert werden.

6. Rücktrittsrecht / Stornierung
Der Rücktritt vom Vertrag bedarf jederzeit der Schriftform.
Im Falle, dass der Aussteller seinen Rücktritt erklärt wird eine Stornogebühr i.H.v. 50% des Teilnahmebetrages bereits 21 Tage vor der Veranstaltung fällig. Die komplette Teilnahmegebühr inklusive wird fällig, sofern die Absage 7 Tage oder weniger vor der Veranstaltung erfolgt.

7. Schlussbestimmungen
Der Aussteller kann Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Hochschule Stralsund zur Ausübung an Dritte überlassen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht. Die Partner verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung rückwirkend durch eine wirksame oder durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten gleich oder möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Vertragslücke.