Prüfungsan- und abmeldung (Rücktritt bei Krankheit)
In der Regel müssen Sie in jedem Semester Prüfungen ablegen, um das Stdium erfolgreich abschließen zu können. Alle Prüfungen müssen spätestens zwei Semester nach dem Regelprüfungstermin erstmals angemeldet und abgelegt werden, falls Prüfungen nicht angemeldet oder nicht abgelegt werden, gelten Sie als nicht unternommen und der 1. Versuch wird mit 5,0 (nicht bestanden) bewertet.
Um Prüfungen im aktuellen Semester wirksam ablegen zu können, müssen Sie diese innerhalb des festgelegten Anmeldezeitraums im Studien- und Prüfungsportal (SuP) anmelden. Ihre verpflichtenden Prüfungen im Drittversuch (letzter Prüfungsversuch) werden durch die Hochschule verbindlich (von Amts wegen) angemeldet.
Um das Online-Portal aufrufen zu können, verwenden Sie bitte die aktuellste Version Ihres Browsers. Sollten Sie das Portal dennoch nicht aufrufen können, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise . Für den Zugang zum SuP benötigen Sie die Daten Ihres E-Mail-Kontos. Sie können sich eine Übersicht der angemeldeten Prüfungen als individuellen Nachweis abspeichern.
Sollte Ihnen der Zugang zum Studien-und Prüfungsportal (SuP) aus technischen Gründen zeitweise nicht möglich sein, können Sie Ihre Prüfungen als Ausnahme und zur Fristwahrung auch schriftlich (per Post oder E-Mail) in Ihrem Studienbüro an- bzw. abmelden.
ergänzende Hinweise:
- Zusatzfächer (= frei gewählte Module anderer Studiengänge/Fakultäten) melden Sie ausschließlich über das SuP an. Falls Ihnen ein Modul nicht angezeigt wird, wenden Sie sich mit der Angabe des Studiengangs und des Modul-Codes rechtzeitig an Ihr Studienbüro. Es wird die Online-Anmeldung eingerichtet. Beachten Sie die Einhaltung der Frist, entscheidend ist Ihre Online-Anmeldung.
- Wenn Sie einen Ihrer vier möglichen Verbesserungsversuche innerhalb ihrer Regelstudienzeit nutzen möchten, melden Sie diesen bitte formlos, fristgerecht und schriftlich per Mail oder Post über ihr zuständiges Studienbüro an. (Dies gilt auch für die zusätzlichen Verbesserungsversuche aus den "Corona-Semestern".)
Rücktritt von angemeldeten Prüfungen / Prüfungsabmeldung:
Ein voraussetzungsloser Rücktritt von Ihnen angemeldeter Prüfungen ist bis einen Tag vor Beginn der Prüfung möglich. Nutzen Sie in jedem Fall das Studien- und Prüfungsportal (SuP).
Beachten Sie bei Ihrem Rücktritt von Prüfungen / Wiederholungsprüfungen die Fristen zum Anmelden und Ablegen von Prüfungen!
Rücktritt bei Krankheit:
Wenn Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind, eine angemeldete Prüfung anzutreten, müssen Sie unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, ein ärztliches Attest (Informationsblatt) im Studierendensekretariat oder Studienbüro (Haus 1, Erdgeschoss oder per Post) im Original einreichen. Auf Grundlage des ärztlichen Attest wird geprüft, ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Abbruch der Prüfung oder den Rücktritt rechtfertigen kann. Die Feststellung der Prüfungsunfähigkeit obliegt der Prüfungsbehörde und ist nicht Aufgabe des Arztes oder der Ärztin.
Im Falle des letzten Prüfungsversuchs oder in der Phase der Abschlussarbeit müssen Sie nach Feststellung einer Erkrankung durch den Hausarzt/ die Hausärztin zusätzlich ein Amtsärztliches Attest einreichen. Die Prüfungsbehörde hat dann aufgrund der vorgelegten Atteste über die Prüfungsunfähigkeit zu entscheiden.
Die Krankheit eines überwiegend allein zu versorgenden Kindes oder sonstigen pflegebedürftigen Angehörigen wird gleichgestellt, wobei auf ein Amtsärztliches Attest im Fall der Erkrankung des Kindes verzichtet wird.
Hinweise:
Dem Amtsarzt vorzulegen sind eine Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines niedergelassenen Arztes / einer niedergelassenen Ärztin sowie die entsprechende Gebühr (für Stralsund derzeit 25,00 Euro).
Zuständig ist das Gesundheitsamt Stralsund oder das Gesundheitsamt im Bereich Ihres Hauptwohnsitzes.
Wenn Sie aus von Ihnen zu vertretenden Gründen, von einer Prüfung nach dem festgelegten Termin der voraussetzungslosen Abmeldung von der Prüfung zurücktreten oder Ihr Versäumnis geltend machen möchten, müssen Sie dies schriftlich anzeigen und glaubhaft machen. Auch hier gilt der Grundsatz der Unverzüglichkeit, ein Rücktritt von der Prüfung nach Erhalt des Prüfungsergebnisses ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Gebühren für den Amtsarzt werden nicht erstattet, da es sich bei der Beibringung eines amtsärztlichen Attests um eine Obliegenheit des Prüflings handelt.
Die Kontaktdaten für den Amtsarzt in Stralsund:
Carl-Heydemann-Ring 67
EG Zimmer 010
18437 Stralsund
Telefon: 03831 357 2301 oder 03831 357 2387
Termine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vergeben.
weitere Informationen: https://www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Gesundheit/