Studierende wählen ihre Vertreter*innen

Am 27. Mai finden die Wahlen für die studentischen Mitglieder im erweiterten Senat und Senat, in den Fakultätsräten sowie für das Studierendenparlament (StuPa) und die Fachschaftsräte statt

An der Hochschule Stralsund stehen die turnusmäßigen Wahlen der studentischen Vertreter*innen in der akademischen und studentischen Selbstverwaltung an. Die aktuelle Wahlperiode neigt sich dem Ende zu, sodass gemäß Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern und hochschulinterner Wahlordnung Neuwahlen durchgeführt werden.

Am 27. Mai sind Studierende dazu aufgerufen, ihre Stimmen im Wahllokal in Haus 5 (Erdgeschoss) zwischen 8 und 15Uhr abzugeben. Direkt im Anschluss erfolgt dort die öffentliche Auszählung der Stimmen.

Gewählt werden unter anderem die studentischen Mitglieder im erweiterten Senat (10) und Senat (2), in den Fakultätsräten (je 2 pro Fakultät) sowie das Studierendenparlament (StuPa) (11) und die Fachschaftsräte (je 9 pro Fakultät). 

Wahlberechtigt sind alle Studierenden, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Dieses liegt seit dem 25. März 2026 im Wahlbüro aus und wird fortlaufend aktualisiert. Einsprüche gegen das Verzeichnis können noch bis zum 20. Mai, 12 Uhr, eingereicht werden.

Wer am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Der entsprechende Antrag muss bis spätestens 18. Mai, 12Uhr, schriftlich beim Wahlbüro eingegangen sein.

Studierende, die kandidieren möchten, können noch bis zum 9. April, 12 Uhr, Wahlvorschläge einreichen. Diese müssen formgerecht und fristgerecht im Wahlbüro abgegeben werden.

Alle weiteren Informationen zu den Wahlen sowie erforderliche Formulare sind über die hochschulinternen Plattformen e-HOST und Moodle abrufbar.

Wahlauschreiben vom 27. Mai 2026

Aufgaben der Gremien im Überblick:

Der erweiterte Senat befasst sich mit grundlegenden Angelegenheiten der Hochschule, etwa mit der Grundordnung, der Wahl der Hochschulleitung oder Stellungnahmen zum Hochschulentwicklungs- und Wirtschaftsplan. Er tagt regulär einmal pro Semester.

Der Senat beschließt unter anderem die Vorlage der Grundordnung sowie der Wahlordnung und die sonstigen Satzungen und Ordnungen der Hochschule, soweit diese nicht von den Fakultätsräten zu erlassen sind. Er berät den Rechenschaftsbericht der Hochschulleitung und beschließt den Hochschulentwicklungsplan. Die Sitzungen finden monatlich statt.

Die Fakultätsräte sind zuständig für die Entscheidung grundsätzlicher Angelegenheiten ihrer Fakultät, Studium und Lehre betreffend. Sie befassen sich mit Prüfungsordnungen, nehmen Stellung zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen und der vorgeschlagenen Ressourcenverteilung. Auch sie tagen in der Regel monatlich.

Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste beschlussfassende Gremium der Studierendenschaft und vertritt die Interessen aller Studierenden der Hochschule Stralsund. Es besteht aus elf direkt gewählten Mitgliedern. Das StuPa entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft, wie Satzungsänderungen oder den Haushalt und verwaltet die hochschulpolitische Ordnung in der Studierendenschaft.

Fachschaftsräte: Fachschaften vertreten die Interessen aller Studierenden einer Fakultät an der Hochschule Stralsund. Der Fachschaftsrat, bestehend aus gewählten und aktiven Mitgliedern, übernimmt Aufgaben wie die Betreuung von Erstsemestern, die Beratung bei Problemen und die Mitwirkung an Hochschulveranstaltungen. Ziel ist es, den Studienalltag angenehmer und das Hochschulleben abwechslungsreicher zu machen.