Gleichstellung

"Es gibt keine Beschäftigung eigens für die Frau, nur weil sie Frau ist,und auch keine für den Mann, nur weil er Mann ist: Die Begabungen finden sich vielmehr gleichmäßig bei den Geschlechtern verteilt" (Platon, Politeia)

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt nach § 88 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (LHG) die Hochschule bei der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und bei der Beseitigung bestehender Nachteile (§ 4 LHG).

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt darauf hin, dass gleichstellungsrelevante Aspekte bei der Aufgabenerfüllung der Hochschule, insbesondere in Lehre und Forschung, bei der Entwicklungsplanung und bei der Mittelvergabe berücksichtigt werden. Die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten sind im Gleichstellungsgesetz des Landes geregelt.

Die Gleichstellungsbeauftrage wird in ihrer Arbeit unterstützt durch die Stellvertretende Gleichstellungsbeauftagte/wissenschaftliche Mitarbeiterin der Gleichstellungsbeauftragten, die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten und die Gleichstellungskommission.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter: gleichstellungsbeauftragte@hochschule-stralsund.de

Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten

Elektrotechnik und Informatik

Elektrotechnik und Informatik

Prof. Dr.-Ing.
Birgit Steffenhagen

Studiendekanin, Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät

Tel:

+49 3831 45 6623

Room:

106d, Haus 4

Maschinenbau

Maschinenbau

Wirtschaft

Wirtschaft

Prof. Dr.-Ing.
Petra Strauch

Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät, Mitglied des Prüfungsausschusses der Fakultät für Wirtschaft

Tel:

+49 3831 45 6781

Room:

311, Haus 21

Eva-Maria Mertens

Gleichstellungsbeauftragte, Transfer und Kooperation

Tel:

+49 3831 45 6789

Room:

235, Haus 1

Silke Krumrey

Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte, Behindertenbeauftragte

Tel:

+49 3831 45 7300

Room:

236, Haus 1