Gleichstellung
"Es gibt keine Beschäftigung eigens für die Frau, nur weil sie Frau ist,und auch keine für den Mann, nur weil er Mann ist: Die Begabungen finden sich vielmehr gleichmäßig bei den Geschlechtern verteilt" (Platon, Politeia)
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt nach § 88 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (LHG) die Hochschule bei der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und bei der Beseitigung bestehender Nachteile (§ 4 LHG).
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt darauf hin, dass gleichstellungsrelevante Aspekte bei der Aufgabenerfüllung der Hochschule, insbesondere in Lehre und Forschung, bei der Entwicklungsplanung und bei der Mittelvergabe berücksichtigt werden. Die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten sind im Gleichstellungsgesetz des Landes geregelt.
Die Gleichstellungsbeauftrage wird in ihrer Arbeit unterstützt durch die Stellvertretende Gleichstellungsbeauftagte/wissenschaftliche Mitarbeiterin der Gleichstellungsbeauftragten, die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten und die Gleichstellungskommission.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter: gleichstellungsbeauftragte@hochschule-stralsund.de
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten
Elektrotechnik und Informatik
Prof. Dr.-Ing.
Birgit Steffenhagen
Studiendekanin, Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät
Tel:
+49 3831 45 6623
Room:
106d, Haus 4
Maschinenbau
Wirtschaft
Prof. Dr.-Ing.
Petra Strauch
Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät, Mitglied des Prüfungsausschusses der Fakultät für Wirtschaft
Tel:
+49 3831 45 6781
Room:
311, Haus 21
Eva-Maria Mertens
Gleichstellungsbeauftragte, Transfer und Kooperation
Tel:
+49 3831 45 6789
Room:
235, Haus 1
Silke Krumrey
Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte, Behindertenbeauftragte
Tel:
+49 3831 45 7300
Room:
236, Haus 1