Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Hochschule Stralsund – www.hochschule-stralsund.de
Die Hochschule Stralsund ist bemüht, ihre Website - www.hochschule-stralsund.de - im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBBG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website - www.hochschule-stralsund.de -  ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V
    • Nicht alle Dokumente werden in einer barrierefreien Fassung angeboten.
    • Nicht alle Bilder, Grafiken, Karten und audiovisuelle Inhalte sind mit Alternativtexte versehen.
    • Überschriftenhierarchien werden teilweise nicht eingehalten.
    • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine oder unvollständige Volltext-Alternativen oder Untertitel zur Verfügung.
    • Die Kontraste von Texten und Bedienelementen sind teilweise mangelhaft.
    • Einige Tabellen sind in-korrekt ausgezeichnet.
    • Listen bestehen gelegentlich nur aus einen Eintrag oder sind nicht korrekt ausgezeichnet.
    • Es werden keine Informationen in deutscher Gebärdensprache und
    • Leichter Sprache bereitgestellt.

       
  • Unverhältnismäßige Belastung
    • Der Internetauftritt der Hochschule Stralsund ist komplex und außerordentlich umfangreich. Dieser wird von einer Vielzahl Redakteur*innen erstellt und gepflegt. Redaktionelle Versäumnisse im Bereich der Barrierefreiheit können damit nicht gänzlich vermieden werden.
    • Technische Änderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit müssen mit allen anderen Hochschulen des Landes, die im Multifunktionsportal eingebunden sind abgestimmt und an die jeweiligen technischen Spezifizierungen angepasst werden.
    • Die Bereitstellung der Videos mit Audiotranskription ist aufgrund des Umfang des Videoarchives bislang nur begrenzt realisierbar.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.03.2022 erstellt.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung und via der Website www.siteimprove.de
Die Erklärung wurde zuletzt am 22.03.2022 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen. Wenden Sie sich dazu bitte an:

Astrid Weber
Hochschulkommunikation
Zur Schwedenschanze 15, 18435 Stralsund
Telefon +49 3831 456528
hochschulkommunikation@hochschule-stralsund.de

Oder nutzen Sie unser Feedbackformular.

Die Webmaster der Hochschule Stralsund sind ebenfalls zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit des Internetauftritts sowie die Bearbeitung eingehender Mängelmeldungen.

Studierende mit Beeinträchtigung und Behinderungen unterstützt die Behindertenbeauftragte der Hochschule Stralsund. Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt die schwerbehinderten Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten.

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.

Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.


Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.


Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V

Werderstr. 124, 19055 Schwerin
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Internet: http://www.barrierefreies-web-mv.de

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.