Semesterbeitrag und Rückmeldung
Mit fristgerechter Zahlung des Semesterbeitrages erfolgt die Rückmeldung in das nächste Semester. Wenn Sie Ihr Studium an der Hochschule Stralsund im nächsten Semester fortsetzen möchten, müssen Sie sich innerhalb des dafür festgelegten Zeitraums zurückmelden. Entscheidend zur Fristwahrung ist das Buchungsdatum an der Hochschule Stralsund.
Der Semesterbeitrag schlüsselt sich wie folgt auf:
Beitrag für das Studierendenwerk: 83,00 Euro
Beitrag AStA / StuPa (Studierendenschaft): 10,00 Euro
Gebühr für die Rückmeldung: 3,00 Euro
Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag
in Höhe von 96,00 Euro auf das folgende Konto:
Hochschule Stralsund
Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE44150505000100057209
BIC: NOLADE21GRW
Verwendungszweck (zwingend in folgender Form!):
Matrikelnummer, Vorname Nachname
Bsp.: 12345, Max Mustermann
NICHT!: Matrikelnummer 12345, Max Mustermann
!!!Vor der Matrikelnummer darf kein Text stehen!!!
Kontakt
Verspätete Rückmeldung
Entscheidend, und somit für alle Studierenden gleich, ist der Zahlungseingang auf dem Rückmelderkonto der Hochschule Stralsund. Erfolgt dieser nach Ende der bekannt gegebenen Einzahlungsfrist, wird die Verspätungsgebühr ausnahmslos fällig. Es ist dabei unerheblich, ob der verspätete Zahlungseingang selbst verschuldet wurde oder nicht. Bitte beachten Sie, dass es auch in der heutigen digitalen Welt zu Banklaufzeiten kommt:
https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Bank/Zahlungsverkehr/01_ueberweisungsdauer.html
Bei verspäteter Rückmeldung ist zusätzlich eine Verspätungsgebühr in Höhe von 17,00 Euro zu zahlen. Der Gesamtbetrag erhöht sich somit auf 113,00 Euro gemäß Satzung über die Erhebung von Gebühren, Beiträgen und Entgelten an der Hochschule Stralsund (Gebührensatzung) in der aktuell gültigen Fassung.
Allgemeines
Nach Einzahlung des Semesterbeitrags sind Sie nicht sofort zurückgemeldet. Erst nach Bestätigung des Geldeinganges auf dem Konto der HOST werden Sie zurückgemeldet. Zwischen Einzahlung und Rückmeldung können ca. 5 Arbeitstage liegen.
Über die erfolgte Rückmeldung werden Sie nicht informiert. Bitte prüfen Sie Ihren Status im Online-Portal unter „Studiumsverwaltung“ -> „Gebühren-Konto“.
Ist die Rückmeldung erfolgt, können Sie dort auch aktuelle Bescheinigungen drucken.
Denken Sie daran, die Gültigkeit auf Ihrer HOST-Card an der Validierungsstation im Haus 1, Wartebereich Erdgeschoss oder im Haus 3, Mensavorraum zu aktualisieren.
Kann der Eingang des Semesterbeitrages auf dem Konto der Hochschule Stralsund nicht fristgerecht und vollständig festgestellt werden, erhält der Studierende über die von der Hochschule Stralsund eingerichtete E-Mail-Adresse unter Angabe einer letzten Frist eine Erinnerung und Mahnung mit der erneuten Aufforderung zur Zahlung. Studierende, die der Einzahlung und somit der Rückmeldung bis zu dieser Frist nicht nachkommen, werden von der Hochschule Stralsund exmatrikuliert.
Wenn Sie sich mit Zahlung des Semesterbeitrages zurückgemeldet haben, aber das Studium im entsprechenden Semester doch nicht fortsetzen, haben Sie nach bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages des Studierendenwerkes und der Studierendenschaft zu stellen.
FAQ Semesterbeitrag
Zwischen Zahlungseingang bei der und Rückmeldung durch die Hochschule Stralsund können bis zu 5 Arbeitstage liegen.
- Prüfen Sie bitte, ob:
- der Betrag durch Ihre Bank zurückgebucht wurde.
- Sie den Betrag auf das korrekte Konto eingezahlt haben.
- Sie Ihre korrekte Matrikelnummer im Verwendungszweck angegeben haben.
- Sie Ihrem zuständigen Studienbüro eine aktuelle Aufenthaltserlaubnis vorgelegt haben, die bis ins zurückzumeldende Semester gültig ist (nur für internationale Studierende).
Bei Unstimmigkeiten senden Sie bitte einen Nachweis der Einzahlung an das Studierendensekretariat.
Hierzu füllen Sie bitte den Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags aus und reichen ihn in Ihrem Studienbüro ein.
Beachten Sie dabei die folgenden Fristen:
https://www.stw-greifswald.de/unternehmen/rueckerstattung-des-studierendenwerksbeitrages/
Ja. Auch in diesen Fällen müssen Sie sich zurückmelden und den Semesterbeitrag zahlen.
In diesem Fall müssen Sie sich zwingend zurückmelden, da Sie andernfalls das Kolloquium nicht abhalten dürfen.
Sie können nach erfolgreicher Verteidigung im neuen Semester einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags (Anteil des Studierendenwerks und der Studierendenschaft) stellen.
In diesem Fall wird die rechtzeitige Rückmeldung empfohlen, damit Sie die Verspätungsgebühr für verspätete Rückmeldung nicht zahlen müssen, falls das Kolloquium doch in das nächste Semester fällt.
Sie können nach erfolgreicher Verteidigung im neuen Semester einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags (Anteil des Studierendenwerks und der Studierendenschaft) stellen.
Ja. Die Zahlung der Verspätungsgebühr ist an den Zahlungseingang des Semesterbeitrags auf dem Rückmelderkonto der Hochschule Stralsund gebunden. Es ist dabei unerheblich, ob der verspätete Zahlungseingang selbst verschuldet wurde oder nicht.