Wichtige Informationen zum Coronavirus

Aktuelle Beschlüsse des ständigen Krisenstabs

Die Beschlüsse des ständigen Krisenstabes dienen dem Schutz der Hochschulangehörigen und wurden vor dem Hintergrund der gewünschten Planungssicherheit für Studierende und Lehrende im laufenden Semester getroffen.

Corona-Update vom 19.10.2022


Aktuelle Situation:
Seit einiger Zeit werden wieder steigende Inzidenzen registriert, deshalb bittet der ständige Krisenstab um Ihre Unterstützung:

  1. Um das Ausmaß des Infektionsgeschehens zum Schutz aller an unserer Hochschule möglichst genau zu monitoren und daraus – wenn es die Situation erfordert - kurzfristig entsprechende Maßnahmen abzuleiten, bitten wir Sie, im Falle eines positiven Corona-Tests freiwillig eine Corona-Meldung über das e-Host-Portal (https://e-host.hochschule-stralsund.de) zu machen.
  2. Weiterhin empfehlen wir das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken für Teilnehmer*innen von Lehrveranstaltungen und innerhalb der Gebäude der HOST. Diese Maßnahme hat sich bereits als zuverlässiges Mittel zur Eindämmung des Infektionsgeschehens erwiesen.
    Sie schützen damit sich und andere!

Wintersemester 2022/23:
Wie bereits im vorhergehenden „Corona-Update“ mitgeteilt, läuft das WS 2022/23 Semester in Präsenzlehre.
Die Details zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem „Corona-Update“ vom 19.08.2022.

Weitere Planungen sind aktuell aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Infektionsgeschehen leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und informieren Sie schnellstmöglich über Änderungen und Neuigkeiten.

Corona Updates
Corona-Update vom 07.09.2022


Aktuelle Situation:
Die Infektionszahlen in unserem Landkreis sind weiterhin auf einem etwa gleichbleibenden Niveau. Ähnlich verhält es sich auch mit der Anzahl der Corona-Meldungen an unserer Hochschule. Der ständige Krisenstab wartet weiterhin auf neue Vorgaben von Bund und Ländern. Mittlerweile liegt ein Regierungsentwurf der Corona-Arbeitsschutzverordnung vor (geplante Veröffentlichung zum 01.10.2022). Dieser enthält verschiedene Regelungsermächtigungen für die Länder zur Festlegung weiterer Corona-Schutzmaßnahmen. Laut Auskunft des Ministeriums für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten wird die rechtliche Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern derzeit noch diskutiert und bleibt abzuwarten.

Wintersemester 2022/23:
Wie bereits im vorhergehenden „Corona-Update“ mitgeteilt, wird das kommende Semester in Präsenzlehre geplant. Die Details zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem „Corona-Update“ vom 19.08.2022.

Weitere Planungen sind aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Infektionsgeschehen sowie der noch ausstehenden Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und informieren Sie schnellstmöglich über Änderungen und Neuigkeiten. Die nächste Sitzung des ständigen Krisenstabs findet am 19.10.2022 statt.

Corona-Update vom 19.08.2022

Aktuelle Corona-Lage:
Die Gültigkeit der bisherigen Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) wurde ohne Änderungen bis zum 16.9.2022 verlängert, so dass der Krisenstab weiterhin auf neue Vorgaben von Bund und Ländern wartet. Alle Corona-Regelungen der Hochschule bleiben bis auf Weiteres bestehen.

Planung Wintersemester 2022/23:
Das kommende Semester wird mit Präsenzlehre geplant. Für den Fall, dass das Infektionsgeschehen entsprechend zunimmt und/oder die rechtlichen Rahmenbedingen dies erfordern, wird vorsorglich alternativ die Präsenzlehre im Schachbrettmuster, also mit ausreichend Abstand zwischen den Tischen, sowie bei einer weitere Zuspitzung der Situation auch die Umstellung auf digitale/hybride Lehre vorbereitet. Für diesen Fall kann außerdem die Einführung einer Maskenpflicht in Erwägung gezogen werden.

Beschluss:
Der ständige Krisenstab spricht eine Empfehlung zur Nutzung der Corona-Warn-App aus. Diese bietet mit der Warnfunktion einen zusätzliche Möglichkeit, Ansteckungsketten zu vermeiden.
Weitere Planungen sind aktuell aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Infektionsgeschehen sowie der noch ausstehenden Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und informieren Sie schnellstmöglich über Änderungen und Neuigkeiten. Die nächste Sitzung des ständigen Krisenstabs findet am 07.09.2022 statt.

Corona-Update vom 15.07.2022

Seit einigen Wochen werden wieder steigende Inzidenzen registriert, was Medienberichten zufolge insbesondere am neuen Omikron-Subtyp BA.5 liegt, der sich rasant verbreitet und zudem ansteckender ist. Auch an der HOST registrieren wir steigende Fallzahlen. Deshalb bittet der ständige Krisenstab um Ihre Unterstützung:

  1. Um das Ausmaß des Infektionsgeschehens zum Schutz aller an unserer Hochschule möglichst genau zu monitoren und daraus – wenn es die Situation erfordert - kurzfristig entsprechende Maßnahmen abzuleiten, bitten wir Sie, im Falle eines positiven Corona-Tests freiwillig eine Corona-Meldung über das e-Host-Portal (https://e-host.hochschule-stralsund.de) zu machen.
  2. Bitte testen Sie sich regelmäßig, insbesondere bei Symptomen! Kostenfreie Antigentests werden weiterhin entsprechend des Beschlusses des ständigen Krisenstabs vom 29. März 2022 allen Hochschulangehörigen zur Verfügung gestellt (für die Studierenden durch die Fachschaften, für die Beschäftigten der Fakultäten in den Dekanaten, für die sonstigen Beschäftigten in der Poststelle). Bei einem positiven Corona-Testergebnis sind Sie zur Einhaltung einer 5-tägigen Quarantäne verpflichtet und dürfen das Hochschulgelände nicht betreten; sofern noch nicht vorliegend, muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Liegt bei Ihnen ein positives Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests vor, begeben Sie sich bitte vorsorglich in Isolation.Weitere Informationen bei einem positiven Schnelltest stellt der Landkreis Vorpommern-Rügen zur Verfügung: https://www.lk-vr.de/Corona/Verhalten-nach-positivem-Selbst-Schnelltest/. Enge Kontaktpersonen erhalten ebenfalls weiterführende Informationen: https://www.lk-vr.de/Corona/Informationen-f%C3%BCr-Kontaktpersonen/
  3. Wir empfehlen dringend das Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken für Teilnehmer*innen von Lehrveranstaltungen und innerhalb der Gebäude der HOST. Diese Maßnahme hat sich bereits als zuverlässiges Mittel zur Eindämmung des Infektionsgeschehens erwiesen. Sie schützen damit sich und andere!
  4. Bitte seien Sie insgesamt vorsichtig und halten Sie sich weiterhin an die allgemeinen Hygieneregeln.

Ausblick Wintersemester 2022/23:
Aktuell wird das kommende Semester mit Präsenzlehre geplant. Auch vor diesem Hintergrund bitten wir Sie eindringlich, Masken zu tragen, um die Präsenzangebote so lange wie möglich aufrecht erhalten zu können. Die Lehrenden sind zudem aufgefordert – soweit möglich – parallel digitale Veranstaltungsmaterialien vorzuhalten und/oder ein hybrides Angebot vorzubereiten, um zu gewährleisten, dass auch Studierende, die zu den Risikogruppen gehören und/oder nicht an Präsenzangeboten teilnehmen können, ihr Studium möglichst ohne Einschränkungen fortführen können.

Weitere Planungen sind aktuell aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Infektionsgeschehen sowie der noch ausstehenden Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Wir werden Sie aber informieren, sobald uns weitere Informationen vorliegen. Die nächste Sitzung des ständigen Krisenstabs findet spätestens in der zweiten Augusthälfte statt.

Die Kontaktpersonennachverfolgung und Nutzung der Corona-Meldehotline wird weiterhin empfohlen.

Die Kontaktpersonennachverfolgung und Nutzung der Corona-Meldehotline wird weiterhin empfohlen.

Der Krisenstab empfiehlt ferner die Möglichkeit des Kontakttracking - elektronisch mit der HOST Card am Erfassungsterminal oder am bereitgestellten Mobiltelefon mit der AppBe@HOST. Es erfolgt keine Weiterleitung an das Gesundheitsamt sondern lediglich ein Hinweis der Teilnehmer*innen bei auftretenden Infektionen zu möglichen Kontakten (Kontaktpersonennachverfolgung). Der Krisenstab bittet die Teilnehmer darum, die Corona-Meldehotline weiterhin zu nutzen, um eine Information an Kontaktpersonen zu ermöglichen.

Bitte Informieren Sie sich auch über den aktuellen Hygieneplan der HOST. 

Der ständige Krisenstab hat vor dem Hintergrund der gewünschten Planungssicherheit für
Studierende und Lehrende im laufenden Semester die folgenden Maßnahmen beschlossen:

Vorhergehende Beschlüsse des ständigen Krisenstabes
Beschluss des ständiges Krisenstabs vom 10. Mai 2022

Aktuelle Beschlusslage (Stand 10.05.2022)

Aufgrund des aktuell sinkenden Infektionsgeschehens und der derzeitigen Verordnungslage gelten an der Hochschule Stralsund folgende Regelungen:

Für Teilnehmer*innen von Lehrveranstaltungen und innerhalb der Gebäude besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske, es wird jedoch ausdrücklich und dringend empfohlen eine Maske (medizinische Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Keine Maskenpflicht besteht derzeit auch in Gremiensitzungen, Arbeitsbesprechungen, Veranstaltungen und Messen und allgemein für Beschäftigte am Arbeitsplatz. Auch hier gilt die Empfehlung zum Tragen einer Maske (medizinische Maske oder FFP2-Maske).

Es besteht keine Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestabstands und zum 3G-Nachweis mehr, entsprechende Kontrollen fallen weg. Räume können wieder voll belegt werden, insbesondere für Vorlesungen und Labore.

Der Krisenstab empfiehlt als wichtige Komponenten des Infektionsschutzes auch das regelmäßige Lüften der Räume sowie die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln und weist auf das Angebot der regelmäßigen kostenlosen Selbsttests hin.

Beschluss des ständiges Krisenstabs vom 04. Mai 2022
Maskenpflicht

Hinweis: Die Gefährdungsbeurteilungen ergeben angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens keine Notwendigkeit, für den Bereich der Beschäftigten in den Hygienekonzepten arbeitsschutzrechtlich eine Maskenpflicht anzuordnen.

Abstandspflicht

Räume können wieder voll belegt werden, insbesondere für Vorlesungen und Labore, weil keine Verpflichtung zur Einhaltung eines Mindestabstands mehr besteht. Die Turnhalle soll nach den notwendigen Umplanungen der Vorlesungen wieder für den Sport nutzbar sein.

Beschluss des ständiges Krisenstabs vom 26. April 2022
Maskenpflicht
  • Für Teilnehmer*innen von Lehrveranstaltungen und innerhalb der Gebäude besteht keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske, es wird jedoch ausdrücklich und dringend empfohlen eine Maske (medizinische Maske oder FFP2-Maske) zu tragen.
  • Die Maskenpflicht gilt aufgrund der CoronaArbeitsschutzVO für den Bereich der Beschäftigten fort, soweit Hygienekonzepte dies aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung vorsehen. Die Hygienekonzepte werden ggf. angepasst.
  • Die Maskenpflicht gilt auch für Gremiensitzungen und Arbeitsbesprechungen, für die ein Hygienekonzept dies entsprechend vorsieht. Bei Sitzungen bis zu 6 Personen muss bei Einhaltung eines Abstands von 1,5m keine Maske getragen werden.
  • Die Maskenpflicht gilt auch für Veranstaltungen und Messen aufgrund der Corona-LVO.
Beschluss des ständiges Krisenstabs vom 20. April 2022
Pflicht zum 3G-Nachweis / Aufhebung Beschluss 1.4.2022
  • Der Beschluss des ständigen Krisenstabs vom 1.4.2022 wird aufgrund der erneuten Änderung der HochschulCoronaVO aufgehoben, die Pflicht zum 3G-Nachweis und die Kontrollen entfallen für Veranstaltungen des Studienbetriebs und auch für alle sonstigen Veranstaltungen. Die Einhaltung von 3G durch die Teilnehmenden kann bei Veranstaltungen mit größeren Teilnehmerzahlen durch die Veranstaltungsorganisation empfohlen werden. Das Testzentrum wird geschlossen.
Abstands- und Maskenpflicht
  • Dringender Hinweis:
    Die Abstandspflicht und unabhängig vom Abstand auch die Maskenpflicht bleibt in Innenbereichen der Hochschule zum Schutz aller Teilnehmer*innen der Veranstaltungen und allgemein anderer Hochschulmitglieder bestehen. Auf die Einhaltung der Maskenpflicht ist durch die Veranstaltungsleitung, die Lehrperson oder sonstige Hausrechtsinhaber*innen hinzuweisen. Verstöße gegen die Maskenpflicht führen im Wiederholungsfalle zum Ausschluss von der jeweiligen Veranstaltung oder zum Verweis aus dem jeweiligen Gebäude.
Beschluss des ständiges Krisenstabs vom 01. April 2022
Einführung

Aufgrund der geänderten bundes- und landesrechtlichen Regelungen wird ab dem 4. April 2022 der Maßnahmenkatalog aufgehoben und durch die folgenden Maßnahmen ersetzt.

Verlängerung 3G-Pflicht im Studienbetrieb

Der ständige Krisenstab hat heute aufgrund der gestern veröffentlichten HochschulCoronaVO vom 31.03.2022, in der die 3G-Pflicht für Teilnehmende im Studienbetrieb bis 28.04.2022 verlängert wurde, folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Die bisherigen Regelungen zum 3G-Nachweis für Präsenzveranstaltungen des Studienbetriebs werden angelehnt an die bisherigen Regelungen in Stufe 3 (Orange) des Maßnahmenkatalogs verlängert, allerdings mit lediglich stichprobenartiger Überprüfung der Nachweise durch die Lehrenden:
    • Tagesaktueller Test
    • Schnelltest (Bürgertest), begleiteter Selbsttest im Testzentrum auf dem Campus oder häuslicher Selbsttest mit eidesstattlicher Erklärung
    • Zutritt nur noch mit digitalem Zertifikat, Papier-QR-Code, Testzertifikat begleiteter Selbsttest oder 2G/3G-Vermerk* auf HOSTCard oder eidesstattlicher Erklärung
    • Stichprobenartige Überprüfung der Nachweise durch Lehrende
    • Stichprobenartige Überprüfung durch AGU

      *Die Erfassung des 2G-Status für Studierende im Dezernat II ist nur nach Terminbuchung über das Serviceportal eHost möglich.
  2. Die 3G-Regelung gilt auch für sonstige Hochschulveranstaltungen, die Nutzung der Hochschulbibliothek sowie Vorträge bei Berufungskommissionen
  3. Das Testzentrum wird vorläufig bis 28.04.2022 weiter betrieben.
  4. Das Angebot zweier Selbsttests pro Woche mit Ausgabe über die benannten Stellen bleibt aufrecht erhalten.
Beschluss des ständiges Krisenstabs vom 29. März 2022
Lehrbetrieb
  • Lehrveranstaltungen finden ab dem 4. April 2022 grundsätzlich wieder in Präsenz statt.
  • Zur Einhaltung von Abständen gilt als Belegungsstandard das Schachbrettmuster nach der für jeden Raum ausgewiesenen Maximalbelegung.
  • Innerhalb aller Gebäude auf dem gesamten Campus gilt die Maskenpflicht, auch bei Abstand > 1,5m
    • Ausgenommen: Einzelbüros bzw. Einzelarbeitsplätze oder bei alternativen Schutzmaßnahmen (z.B. Spuckschutz, Mindestfläche, etc.)
    • Ausgenommen: Lehrende während der Rede
  • 3G muss für Lehrveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen des Studienbetriebs nicht mehr nachgewiesen werden. Eine Kontrolle des 3G-Status ist nicht mehr notwendig.
  • Der Krisenstab empfiehlt allen Teilnehmenden und bittet darum, sich regelmäßig in der Häuslichkeit oder einem Testzentrum mittels Antigentests zu testen, um die Verbreitung von Infektionen zu verringern.  Hierfür stellt die Hochschule vorbehaltlich der Verfügbarkeit als freiwillige Leistung jeder Person zwei Tests pro Woche zur Verfügung. Die Ausgabe der Tests erfolgt für die Studierenden durch die Fachschaften, für die Beschäftigten der Fakultäten in den Dekanaten. Die Fachschaften organisieren eigenverantwortlich die Ausgabe der von der Hochschule bereitgestellten Antigentests in den Fakultäten zu selbst bestimmten Terminen.
  • Der Krisenstab empfiehlt ferner die Möglichkeit des Kontakttracking - elektronisch mit der HOST Card am Erfassungsterminal oder am bereitgestellten Mobiltelefon mit der AppBe@HOST. Es erfolgt keine Weiterleitung an das Gesundheitsamt sondern lediglich ein Hinweis der Teilnehmer*innen bei auftretenden Infektionen zu möglichen Kontakten (Kontaktpersonennachverfolgung). Der Krisenstab bittet die Teilnehmer darum, die Corona-Meldehotline weiterhin zu nutzen, um eine Information an Kontaktpersonen zu ermöglichen.
Lernräume
  • Fakultäten können Lernräume ausweisen, im Übrigen können freie Räume in den Fakultäten genutzt werden. Hinsichtlich der Abstands- und Maskenpflicht sowie des freiwilligen Kontakttracking gelten die Regelungen zum Lehrbetrieb entsprechend.
Sonstige Veranstaltungen
  • Hochschulveranstaltungen außerhalb des Studienbetriebs sind zulässig, sofern ein durch AGU geprüfter Hygieneplan vorliegt. Ferner sind die jeweils für Veranstaltungen geltenden Regelungen gem. Corona-Landesverordnung einzuhalten (derzeit Maskenpflicht im Innenbereich & 3G-Status).
  • Externe Veranstalter müssen mit der Nutzungsvereinbarung bestätigen, dass sie über ein Hygienekonzept entsprechend der Vorgaben der Corona-LVO M-V verfügen und dafür sorgen tragen, alle geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Corona-LVO M-V, einzuhalten. Die Hochschule behält bei Nichteinhaltung das Recht, die Nutzungsvereinbarung fristlos zu widerrufen.
Gremiensitzungen und Besprechnungen
  • Gremiensitzungen können unter Einhaltung von Abstands- und Maskenpflicht in Präsenz stattfinden, empfohlen wird jedoch eine digitale Durchführung.
Bewerbungsgespräche, Berufungskommissionen und Vorträge
  • Bewerungsgespräche, Berufungskommissionen und Vorträge können unter Einhaltung von Abstands- und Maskenpflicht in Präsenz oder digital durchgeführt werden.
Gebäude
  • Gebäude sind generell geöffnet und werden zu den üblichen Schließzeiten verschlossen.
Dienstreisen
  • Dienstreisen können ohne besondere Anforderungen beantragt und genehmigt werden.
Exkursionen
  • Exkursionen sind möglich unter Prüfung der Dringlichkeit durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten.
Testzentrum
  • Der Betrieb des Testzentrums wird vorläufig eingestellt, da kein bescheinigter Testnachweis mehr notwendig ist. Stattdessen werden Antigentests zur Eigenanwendung ausgegeben.
Teststellung für Beschäftigte
  • Beschäftigten außerhalb der Fakultäten werden bei Bedarf Antigentests zur Eigenanwendung über die Poststelle zur Verfügung gestellt (wochenweise, max. 2 pro Woche).
3G am Arbeitsplatz
  • Da die entsprechende Regelung in § 28b Infektionsschutzgesetz entfallen ist, müssen Beschäftigte ab dem 1.4.2022 nicht mehr den Nachweis mit sich führen, geimpft, genesen oder getestet zu sein (3G-Nachweis) und gelten insoweit auch keine Zutrittsbeschränkungen mehr.
Beschluss des ständiges Krisenstabs vom 18. März 2022
Umsetzung 3G am Arbeitsplatz / Homeoffice-Pflicht nach dem 19.03.22

Unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens im Landkreis Vorpommern-Rügen und dem aktuellen Corona-Report der Hochschule Stralsund vom 15.03.2022, der den höchsten Infektions- und Quarantänestand von Mitarbeiter*innen seit Pandemiebeginn ausweist, wird die Umsetzung zur Zutrittsbeschränkungen und Überprüfung von 3G am Arbeitsplatz, sowie die Homeoffice-Pflicht, einstweilen bis zum 31.03.2022 zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur der Hochschule Stralsund verlängert.

Hinweis: Die etablierten HomeOffice-Regelungen gelten darüber hinaus entsprechend der Information an alle Beschäftigten vom 17.03.2022 bis zum 15.05.2022 weiter.

Beschluss des ständiges Krisenstabs vom 09. März 2022
Lehrbetrieb

Für die beginnende Vorlesungszeit gilt unabhängig von der Ampel-Stufe:
Die Vorlesungszeit beginnt am 14. März digital. Ab 04. April werden die Vorlesungen in Präsenz geplant.
Bei Präsenz gelten die Regelungen für das 3G-Modell, Maskenpflicht und Raumbelegung gem. der jeweiligen Ampelstufe.

Beschluss des ständiges Krisenstabs vom 04. März 2022
Senatssitzungen

Der ständige Krisenstab lässt die Wahlsitzungen des Senats bzw. erweiterten Senates unabhängig von der Corona-Ampelstufe in Präsenz zu.

Beschluss des ständiges Krisenstabs vom 01. März 2022
Gebäude

Der Maßnahmenkatalog wurde hinsichtlich der Öffnung der Gebäude wie folgt geändert:

Stufe 4 

  • Standard: verschlossen, Zugang nur mit Transponder
  •  Ausnahme: offen außerhalb der Vorlesungszeiten
Beschluss des ständiges Krisenstabs vom 28. Februar 2022
Hochschulsport

Der Maßnahmenkatalog wurde hinsichtlich Hochschulsport wie folgt geändert:

  • Stufe 1-4  - Es gelten die Regelungen für vereinsbasierten Wettkampfbetrieb gem. Corona-Landesverordnung.
  • Die Empfehlungen des DOSB sind umzusetzen.
Beschluss des ständiges Krisenstabs vom 15. Februar 2022
Hochschul-Ampel

Der ständige Krisenstab hat beschlossen, die Hochschul-Ampel für den Maßnahmenkatalog wieder der Landesampel anzupassen, um Verzögerungen zu Landesverordnungen entgegenzuwirken. Ausnahme bleibt der Lehrbetrieb; dieser wird (zu besseren Planbarkeit für Lehrende und Studierende) weiterhin mit mindestens drei Tagen Verzögerung erst am darauffolgenden Montag der Landesampel angepasst.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 02. Februar 2022
Hochschul-Ampel

Aufgrund der besseren Planbarkeit für Lehrende und Studierende wird ein Wechsel der Stufe zukünftig mit folgendem Vorlauf angekündigt:

Eine Vorabankündigung erfolgt auf der Hochschul-Website ab der Gültigkeit der Maßnahmen der neuen Stufe für den Kreis Vorpommern-Rügen/das Landes MV. Die neue Stufe ist jedoch für die Hochschul-Ampel erst nach drei Tagen am darauffolgenden Montag gültig.

Lernräume in Stufe 4 - Rot

Um den Studierenden gemeinsames Lernen und sozialen Austausch auch in Stufe 4 – Rot zu ermöglichen, hat der ständige Krisenstab beschlossen, dass je Fakultät ein Raum zur Verfügung gestellt werden soll, der über das eHOST-Portal reserviert werden muss. Für die Nutzung der Räume gilt die 2G+ Regelung sowie das Kontakttracking über die HOST-Card. Es sind max. 10 Personen pro Raum (unter Beachtung der max. Raumkapazität) zulässig. WICHTIG: Diese Regelung greift nur bei Stufe 4 – Rot, siehe auch Maßnahmenkatalog.

Semesterstart

Die Semesterplanung erfolgt in Präsenz, d.h. der Semesterstart wird in Präsenz vorbereitet. Eine Umstellung auf digitale Lehre erfolgt nur im Fall von Stufe 4 – Rot der Hochschul-Ampel.

Die internationalen Studiengänge SSDM und REEMM starten mit digitaler oder hybrider Lehre und wechseln erst ab dem 19. April 2022 in die Präsenz.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 27. Januar 2022
Testzentrum

Nach der Prüfungsphase, ab dem 07.02.2022, wird die Öffnungszeit des Testzentrum auf dem Campus der HOST montags, mittwochs und freitags morgens auf 7.00 – 9.00 Uhr erweitert. Die Öffnungszeit am Nachmittag entfällt.

Selbsttests für die Beschäftigten der Hochschule

Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens werden in der Poststelle während der Öffnungszeiten wieder Selbsttests für die Beschäftigten der Hochschule bei Bedarf ausgegeben.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 09. Dezember 2021
Weihnachtspause und Lehrbetrieb in der ersten Januarwoche

Die Hochschule ist vom 23.12.21 bis 02.01.22 geschlossen. Die Gebäude sind verschlossen. Bei zwingend notwendiger Präsenz von Mitarbeiter*innen ist die Einhaltung der 2G-Regel erforderlich.
Stufe 4 (rot) der Hochschul-Ampel wird bis einschließlich 07.01.2022 verlängert.

Testzentrum auf dem Campus

Das Testzentrum auf dem Campus wird in der jetzigen Form bis März 2022 weitergeführt.

Lernräume

Die Lernräume bleiben in Stufe 4 (rot) geschlossen.
Es gilt jedoch eine Härtefallregelung: Studierenden kann der Zutritt zu den Lernräumen über Transponder oder die HOST-Card gewährt werden. Hierbei gilt die 2G-Regel, deren Einhaltung über entsprechende Nachweise (Impf- oder Genesenennachweis) von der Fakultätsleitung zu überprüfen ist.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 29. November 2021
Corona-Ampel

Zur Vereinfachung der Lesart wird auf der HOST-Corona-Website mit sofortiger Wirkung die Corona-Ampel des Landkreises Vorpommern-Rügen durch die HOST-interne Ampel ersetzt, die unter Berücksichtigung der Corona-Ampel des Landkreises Vorpommern-Rügen sowie der Hospitalisierungsrate des Landes Mecklenburg-Vorpommern die maßgebliche Stufe abbildet. Die HOST-Ampel zeigt die jeweilige Stufe des Maßnahmenkataloges der Hochschule Stralsund, sowie das Datum, ab wann die Maßnahmen gelten, an.

Digitale Lehre ab 06.12.2021

Ab Montag, 6.12.2021, bis Mittwoch, 22.12.2021, findet die Lehre grundsätzlich digital statt. In Präsenz können in dieser Zeit ausschließlich solche Lehrveranstaltungen stattfinden, die nicht digital durchführbar sind (z.B. Labore).

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 24. November 2021
3G am Arbeitsplatz

Gem. § 28b Infektionsschutzgesetz gelten ab heute folgende Regelungen für Beschäftigte:

  • Beschäftigte dürfen den Campus nur betreten, wenn sie einen Nachweis mit sich führen, der den Status geimpft, genesen oder getestet (3G-Nachweis) belegt. Ausnahmen gelten ausschließlich:
    • für die Wahrnehmung von Testangeboten auf dem Campus, die der Erlangung eines Testnachwachweises dienen und
    • für die Wahrnehmung von Impfangeboten auf dem Campus
  • Mit Dienstbeginn an der HOST ist dem direkten Fachvorgesetzten (bei Professor*innen, dem/der Dekan*in) entweder:
    • Impfnachweis (einmalige Vorlage) oder
    • Genesenennachweis (einmalige Vorlage bis Ende des Nachweises) oder
    • Das tägliche Testergebnis aus dem HOST-Testzentrum oder durch einen zertifizierten Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung
      vorzulegen. Die Kontrolle ist durch den Fachvorgesetzten zu dokumentieren 
  • Es werden zwei begleitete Selbsttests pro Woche im Testzentrum der HOST (Haus 5, Foyer) montags und mittwochs: 07:00 bis 08:00Uhr und 11:00 bis 14:00 zur Verfügung gestellt (Arbeitgeberpflicht).
  • Der Beschäftigte ist für die weiteren Testnachweise pro Woche durch einen zertifizierten Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung selbst verantwortlich (Arbeitnehmerpflicht). Ein begleiteter Selbsttest an der HOST (außerhalb des Testzentrums) ist hierbei nicht zulässig. Es wird auf einen kostenlosen Bürgertest pro Woche über die Landestestzentren hingewiesen.
  • Bei medizinischer Indikation sind individuelle Lösungen mit der Personalabteilung abzustimmen.
Homeoffice-Pflicht

Gem. § 28b Infektionsschutzgesetz gelten ab heute folgende Regelungen für Beschäftigte:

  • Die HOST hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Lehrende und handwerkliche Tätigkeiten sind demnach von der Homeoffice-Pflicht weitestgehend ausgenommen.
  • Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe (z.B. familiäre Situation, technische Ausstattung, geeigneter Arbeitsplatz) entgegenstehen.
  • Die Umsetzung ist mit dem direkten Fachvorgesetzten abzustimmen und zu dokumentieren. Für Beschäftigte, die an der Zeiterfassung teilnehmen ist Homeoffice zu vermerken. Hier entfällt die Dokumentationspflicht für den Fachvorgesetzten.
  • Bei medizinischer Indikation sind individuelle Lösungen mit der Personalabteilung abzustimmen.
  • Dort wo kein Homeoffice möglich ist, sind - wenn dies organisatorisch möglich - A/B Gruppen zu bilden. Der Kontakt zwischen den Gruppen ist zu vermeiden.
Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 17. November 2021
Testzentrum HOST-Campus

Der Krisenstab hat beschlossen, ein Testzentrum auf dem Campus (Haus 5, Foyer) für kostenlose begleitete Selbsttests (2x pro Woche) einzurichten. Der Testbetrieb startet Do., 18. November 2021 in den Zeiten 07:00-08:00 Uhr und 11:00-14:00 Uhr. Der Produktivgang startet in KW47 jeweils montags und mittwochs, 07:00-08:00 Uhr und 11:00-14:00 Uhr.

Betriebsstatus

Der Krisenstab hat beschlossen, dass der Betriebsstatus durch das Corona-Ampel-Stufen-System ersetzt wird.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 10. November 2021
Stufenplan

Der ständige Krisenstab hat auf Basis der Hochschul-Corona-Verordnung (HochschulCoronaVO M-V) den folgenden risikogewichteten Maßnahmenkatalog zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Basis für die risikogewichtete Einstufung ist dabei die Corona-Ampel MV. Dieser Maßnahmenkatalog ersetzt die bisherigen Beschlüsse des Krisenstabes. Er wird auf der HOST-Corona-Website veröffentlicht. Die Maßnahmen gelten ab dem Zeitpunkt der Anzeige der jeweiligen Ampel-Stufe auf der HOST-Corona-Website.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 20. Oktober 2021 (mit Ergänzung vom 27. Oktober 2021*)
Informationsfluss bei Corona-Fällen

Der Informationsfluss bei auftretenden Corona-Fällen an der Hochschule wurde angepasst: Aufgrund der Änderung der Vorgehensweise der Gesundheitsämter beim Kontakt-Tracking und der eher lokalen Auswirkungen von Corona-Fällen, erfolgt dementsprechend auch nur noch eine lokale Information an Lehrende, Kohorte, Dekan bzw. ZE/Haus 1 über die entsprechende Fälle.

Stichprobenartige Überprüfung

AGU - unterstützt durch weitere Personen - ist durch den Krisenstab berechtigt und angewiesen, stichprobenartig das Vorliegen der Stichproben und der Nachweise zu prüfen und eidesstattliche Versicherungen entgegen zu nehmen.

Test für Studierende

Kostenfreie häusliche Corona-Selbsttests sind für Studierende nur noch bis 15.11.2021 verfügbar. Danach ist für die Tests eigenständig Sorge zu tragen. Eine Ausnahme gilt jedoch für internationale Studierende, die mit einem in der EU noch nicht anerkannten Impfstoff geimpft sind. Für sie sind die Corona-Tests in den öffentlichen Testzentren noch bis 31.12.2021 kostenfrei erhältlich.

2G- und 3G-Regel bei Lehrveranstaltungen*

Im Rahmen einer Änderung der Hochschul-Corona-Verordnung wurde Folgendes für Lehrveranstaltung bezüglich der 2G- und 3G-Regel verankert:

Bei Lehrveranstaltungen, in denen alle Teilnehmer die 2G-Regel erfüllen, kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Dies setzt jedoch eine Kontrolle aller Teilnehmer vor jeder Veranstaltung voraus. Wird bei der Kontrolle auch nur eine Person identifiziert, die nicht die 2G-Regel erfüllt, gilt die 3G-Regel, d.h. niemand darf von einer Lehrveranstaltung ausgeschlossen werden, weil der- oder diejenige nicht die 2G-Regel, jedoch die 3G-Regel erfüllt.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 04. Oktober 2021
Testpflicht

Zum erleichterten Nachweis des Status geimpft/genesen sollen Aufkleber zur Anbringung am Studierendenausweis für das ganze Wintersemester beschafft werden. Diese werden über Dezernat II gegen Vorlage des Impf- bzw. Genesenennachweises ausgegeben und gelten für das gesamte Semester.

Hinweis: Studierende werden über den Beginn der Ausgabe der Aufkleber (ca. Ende Oktober) gesondert informiert.

Mit Beginn der Veranstaltung muss jederzeit ein entsprechender Nachweis vorzeigbar sein:

  • für Geimpfte: das digitale COVID-Zertifikat der EU oder der entsprechende Eintrag im Impfausweis (siehe Hinweise unter "Wer gilt als geimpft"?).

Studierenden stellt die Hochschule bis 15. November 2021 kostenfrei zwei wöchentliche Selbsttests zur Verfügung. Diese können in der Poststelle (Haus 1, geöffnet von Montag - Freitag 10.30 - 12.00 Uhr und 12.30 - 14.00 Uhr) abgeholt werden. Danach ist für die Tests eigenständig Sorge zu tragen.

Lernräume

Die Fakultäten können die Häuser in eigener Verantwortung über die derzeit geltenden zeitlichen Grenzen hinaus für zugangsberechtigte Studierende öffnen. Studierende dürfen für Lerngruppen ausschließlich die von der Fakultät ausgezeichneten Lernräume nutzen. Für Lernräume ist die max. Raumbelegung gemäß Corona-Beschilderung zulässig. Für Lerngruppen gelten hinsichtlich der Abstands- und Maskenpflicht die Regelungen für Präsenzveranstaltungen des Studienbetriebs. Die Lernräume werden mit Lucca App QR Codes ausgestattet und die Studierenden sind zur Selbstregistrierung verpflichtet. Die Fakultätsleitungen behalten bei Nicht-Einhaltung das Recht, die Lernräume unverzüglich zu verschließen und die Nutzung zu untersagen.

Veranstaltungen

Veranstaltung des Studienbetriebs sind Veranstaltungen, an denen ausschließlich Hochschulmitglieder teilnehmen.

Hinweis: Für Veranstaltungen außerhalb des Studienbetriebs gelten die Regelungen der Corona-LVO, insbesondere die Testpflicht (tagesaktueller Schnelltest) für Veranstaltungen in Innenräumen ab der Einstufung in Stufe 2 (gelb).

Wer gilt als geimpft?

Für den Status "geimpft" gelten verschiedene Bedingungen. Diese werden u.a. in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (§ 2 Nummer 3 SchAusnahmV) festgelegt.

Als „geimpft“ gelten demnach in Deutschland folgende asymptomatische Personen:

  • Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff in der vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich sind, geimpft wurden und bei denen nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind.

Eine aktuelle Liste von in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen wie auch Informationen zur notwendigen Anzahl an Impfdosen und Impfstoffproduktnamen in Drittstaaten sind auf den Internetseiten des PEI zu finden: https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19

  • Personen, die eine PCR/SARS-CoV-2-Antikörper bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und danach einmalig mit einem COVID-19-Impfstoff geimpft wurden.

Quelle: FAQ des RKI

Internationalen Studierenden können unter bestimmten Voraussetzungen für ihre zuvor im Ausland erhaltende Impfung mit EU-Zulassung digitale Impfausweise in Apotheken ausgestellt werden (siehe hier). Dies erleichtert die Kontrolle des Impfzertifikats.

Internationale Studierende, die im Ausland eine oder mehrere Impfungen mit Impfstoffen erhalten haben, die nicht in der EU zugelassen sind, gelten als ungeimpft. Sie können jedoch Schnelltests in Testzentren in Anspruch nehmen (§ 4a Nr. 3 Coronavirus-Testverordnung). Ferner besteht bis zum 15.11.2021 die Möglichkeit, von der Hochschule bereitgestellte häusliche Selbsttests zu nutzen.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 29. September 2021
Dienstreisen

In dringenden Ausnahmefällen sind Dienstreisen auch in Hochrisikogebiete möglich, Dienstaufgaben dürfen nachgehend nicht beeinträchtigt werden (z.B. wegen Quarantäne).

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 02. September 2021
Präsenzveranstaltungen & max. Raumbelegung

Hörsäle und Seminarräume

  • Präsenzveranstaltungen werden bis Stufe 4 (rot) der risikogewichteten Einstufung (laut Einstufung des LAGuS M-V) durchgeführt. Der Krisenstab beobachtet fortwährend das Infektionsgeschehen und behält sich die Möglichkeit des Wechsels in den Erweiterten Notbetrieb und damit die Umstellung auf digitale Lehre vor.
  1. Bis einschließlich Stufe 3 (Corona-Ampel Orange): Für die Durchführung der Lehre und sonstige Präsenzveranstaltungen des Studienbetriebs gilt als Belegungsstandard das Schachbrettmuster nach der für jeden Raum ausgewiesenen Maximalbelegung*  **
    *(entspricht bis auf Anpassung der Stufe dem Beschluss vom 18. August 2021).
    ** (Raumbelegung am Beispiel des Hörsaal 1 im Haus 5)
  2. Hinweis: Die Aufkleber an den Stühlen und Tischen im Raum gelten nicht für die Belegung nach Schachbrettmuster.
  3. Bei Stufe 4 (Corona-Ampel Rot): Umstellung auf Präsenzveranstaltung mit Mindestabstand 1,5m unter Einhaltung der zulässigen Maximalbelegung oder - soweit die Maximalbelegung mit diesem Abstand nicht ausreicht - Umstellung auf digitale Lehre.


Labore/spezielle Arbeitsräume (nicht PC-Labore)

  • Abweichend von den Regelungen für andere Räume gilt in allen Stufen die Belegung unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m, soweit dies praktisch möglich ist. Im Übrigen darf der Mindestabstand nach Maßgabe von für Labore speziell geltenden Hygienekonzepten unterschritten werden.


Inkrafttreten Hochschul-Corona-Verordnung am 1.9.2021

  • Hinweis: Es gilt bei Präsenzveranstaltungen des Studienbetriebs die Verpflichtung aller teilnehmenden Personen einschließlich der Lehrenden und sonstigen teilnehmenden Personen zur Einhaltung der 3G-Regel mit modifizierter Testpflicht. Bei Kontrollen durch Lehrende oder sonstige Personen sind Impf- bzw. Genesenennachweise oder Testnachweise (Schnelltest im Testzentrum, PCR-Test oder durch Arbeitgeber bescheinigte Testung) vorzuzeigen oder eine eidesstattliche Versicherung (häusliche Selbsttests) abzugeben.


Situation internationaler Studierender

  • Die Frist zur Immatrikulation wird aufgrund der besonderen Situation der internationalen Studierenden für diese bis einschließlich 11.10.2021 verlängert.
  • Den Lehrenden wird dringend empfohlen, internationalen Studierenden, denen eine Teilnahme an den Präsenzveranstaltungen nicht möglich war, für bis zu diesem Zeitpunkt abgehaltene Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungsmaterialien bereitzustellen und gesonderte Sprechstunden anzubieten.
Testpflicht

Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen des Studienbetriebs der Hochschule Stralsund ist ein 72h gültiger Test (zweimal wöchentlich) mit negativem Testergebnis Pflicht. Laut § 4 Absatz 1 HochschulCoronaVO M-V ist die Vorlage eines Negativ-Tests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus erforderlich. Personen (Studierende, Lehrende, sonstige Personen), die der Testverpflichtung nicht nachkommen und auch keinen der weiteren zugelassenen Nachweise vorlegen, können nicht an den Präsenzangeboten der Hochschule Stralsund teilnehmen.

Mit Beginn der Veranstaltung muss jederzeit ein entsprechender Nachweis vorzeigbar sein:

  • für Geimpfte: das digitale COVID-Zertifikat der EU oder der entsprechende Eintrag im Impfausweis.
  • für Genesene: das digitale COVID-Zertifikat der EU oder je nach zuständigem Gesundheitsamt innerhalb von 28 Tagen und 6 Monaten nach dem positiven PCR/POC-Test der vom Gesundheitsamt zur Verfügung gestellte Nachweis.
  • für Getestete: entweder Nachweis eines negativen häuslichen Selbsttests durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder Nachweis eines negativen Testergebnisses gemäß § 1a Abs. 2-4 Corona-LVO M-V (z.B. Schnelltest im Testzentrum, PCR-Test oder durch Arbeitgeber bescheinigte Testung)

Zum Zwecke des Nachweises negativer häuslicher Selbsttests ist durch an der Veranstaltung teilnehmende Personen (Studierende, Lehrende und sonstige Personen) die eidesstattliche Versicherung ausgefüllt mitzuführen und bei Überprüfung das unterzeichnete Dokument abzugeben. Mit Blick auf die mögliche Kontrolle in mehreren Lehrveranstaltungen desselben Tages wird Studierenden empfohlen, weitere Vordrucke der Eidesstattlichen Versicherung mitzuführen und bei Bedarf auszufüllen.

Das Abfordern der Nachweise erfolgt anhand von stichprobenartigen Kontrollen nach dem Zufallsprinzip. Die jeweilige Lehrperson bzw. die Veranstaltungsleitung oder die organisatorisch für die Durchführung der Veranstaltung zuständige Person ist für die Durchführung der Kontrollen verantwortlich.

Studierenden stellt die Hochschule bis 15. November 2021 kostenfrei zwei wöchentliche Selbsttests zur Verfügung. Diese können in der Poststelle (Haus 1) abgeholt werden. Danach ist für die Tests eigenständig Sorge zu tragen.

Können Personen bei einer Kontrolle keinen der zugelassenen Nachweise vorlegen bzw. geben keine eidesstattliche Versicherung zur erfolgten negativen häuslichen Testung ab, sind diese durch die Lehrperson bzw. die Veranstaltungsleitung oder die organisatorisch für die Durchführung der Veranstaltung zuständige Person unter Verweis auf das Hausrecht von der konkreten Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist erst wieder möglich, wenn der entsprechende Nachweis vorgelegt werden kann.

Teststrategie

Weitere Details zur Teststrategie und die entsprechenden Unterlagen sind hier abrufbar.

Maskentragepflicht
  • Gilt bei Präsenzveranstaltungen des Studienbetriebs unabhängig von der Einstufung immer, wenn der Abstand von 1,5m nicht eingehalten wird (Schachbrettmuster).
  • Am festen Sitzplatz besteht keine Maskenpflicht bis einschließlich Stufe 3 (Corona-Ampel Orange), wenn die Raumbelegung die Einhaltung des Abstands von 1,5m zulässt (Einhaltung der für Stufe 4 Rot angegebenen maximalen Raumbelegung)* *(entspricht bis auf Anpassung der Stufe dem Beschluss vom 18. August 2021).
  • Bei Laboren/speziellen Arbeitsräumen gilt immer Maskenpflicht (nicht PC-Labore)
  • Bei Besprechungen: Bei Einhaltung eines Sitzabstandes von 1,5m kann bis zur Stufe 3 die Maske abgenommen werden. Es erfolgt eine stichprobenartige Kontrolle der 3G-Nachweise durch den/die Sitzungsleiter*in.
  • In Fluren, Teeküchen usw. gilt die Maskenpflicht fort.
Teststellung für Beschäftigte
  • abhängig von SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (gilt derzeit bis 10. September)
  • Für Ungeimpfte und nicht genesene Personen wird empfohlen, das Angebot der häuslichen Selbsttests zweimal wöchentlich wahrzunehmen. Für Beschäftigte, die an Präsenzveranstaltungen des Studienbetriebs teilnehmen, gilt die Testpflicht.
  • In Fällen besonderen Bedarfs werden auch geimpften und genesenen Personen Tests zur Verfügung gestellt (wochenweise, max. 2 pro Woche).
Verfahren bei Krankheitssymptomen

Eine Quarantäne ist im Fall von COVID-19-typischen Symptomen nicht mehr erforderlich. Für Beschäftigte gilt, dass diese die Anwesenheit im Sinne der Kontaktreduktion mit der/dem Vorgesetzten abstimmen. Mindestens ein Schnelltest wird vor Anwesenheit empfohlen, alternativ ein PCR-Test. Bei Symptomen ist die Teilnahme an Besprechungen und gemäß § 4 Abs. 4 HochschulCoronaVO für alle Personen (Studierende und Beschäftigte) die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen des Studienbetriebs ausgeschlossen, wenn nicht ein negativer Nukleinsäurenachweises (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) vorliegt, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Sonstiges
  • Vorstellungsgespräche (31.08.2021):
    Die Durchführung von Vorstellungsgesprächen in Präsenz ist ab sofort wieder möglich. Die 3G-Regeln sind einzuhalten.
     
  • Zulassung der Nutzung von Hochschulgebäuden gemäß § 2 II HochschulCoronaVO (31.08.2021):
    • Hochschulgebäude können als Ausnahme von der HochschulCoronaVO für externe Veranstaltungen genutzt werden, wenn die Vorgaben des Beschlusses vom 27. Juli 2021 eingehalten werden.
       
  • Nutzung Sporthalle als Vorlesungssaal
    • Beschaffung Equipment Leinwand, Tontechnik, Podeste verzögert sich, ggf. zur Überbrückung Verlängerung Miete der Geräte für A&O
Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 18. August 2021 (mit Ergänzungen vom 23. August 2021*)
Testpflicht
  • Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist ein häuslicher Selbsttest mindestens 2x wöchentlich Pflicht. Eine eidesstattliche Versicherung ist mitzuführen.
  • Geimpften Personen und genesene Personen sind von der Testpflicht befreit. Ein amtlich gültiger Nachweis (Impfzertifikat oder ärztliche Bescheinigung) ist mitzuführen.
  • Diese Regeln gelten für alle Hochschulmitglieder.
  • Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichproben kontrolliert.
  • Bis 15. November 2021 stellt die Hochschule kostenfrei Tests zur Verfügung. Danach ist für die Tests eigenständig Sorge zu tragen. Der Krisenstab weist ausdrücklich auf die kostenfreien Impfangebote hin.
  • Die Teststrategie ist auf ILIAS veröffentlicht.
Lehrveranstaltungen*
  • Der Belegungsstandard für Hörsäle und Seminarräume ist das Schachbrettmuster (jeweils ein Platz frei). Es besteht Maskentragepflicht.
  • Wird der Mindestabstand von 1,5m eingehalten (geringere Belegung) so besteht keine Maskentragepflicht am festen Sitzplatz.
  • Bei Corona-Ampel Dunkelrot: Umstellung auf digitale Lehre oder Präsenzveranstaltung mit Mindestabstand 1,5m und Maskentragepflicht unter Einhaltung der zulässigen Maximalbelegung.
  • Bei Corona-Ampel Violett: Umstellung auf digitale Lehre, keine Präsenzveranstaltung zulässig.
  • Vollständig Geimpfte und Genesene werden bei zahlenmäßigen Beschränkungen mitgezählt.*
Labore/spezielle Arbeitsräume
  • Bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m keine Maskentragepflicht bei festem Sitz-bzw. Stehplatz. Sonst besteht Maskentragepflicht.
  • Bei Corona-Ampel Dunkelrot: Präsenz nur, wenn unabdingbar, sonst Aussetzen.
  • Bei Corona-Ampel Violett: Aussetzen der Präsenzveranstaltung.
PC-Labore
  • Bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m keine Maskentragepflicht bei festem Sitz-bzw. Stehplatz. Sonst besteht Maskentragepflicht.
  • Bei Corona-Ampel Dunkelrot: Umstellung auf digitale Lehre oder Präsenzveranstaltung mit Mindestabstand 1,5m und Maskentragepflicht unter Einhaltung der zulässigen Maximalbelegung.
  • Bei Corona-Ampel Violett: Umstellung auf digitale Lehre oder Aussetzen der Präsenzveranstaltung.
     
Nutzung Turnhalle / Mensa
  • Aufgrund der pandemiebedingten verringerten Raumnutzung werden die Turnhalle und die Mensa für Lehrveranstaltungen prioritär zur Verfügung gestellt.
  • Die Mensa für steht für Lehrveranstaltungen in den Zeiten: 08:00 bis 11:15 und 14:00 bis 17:15 zur Verfügung.
  • Sportbetrieb in der Turnhalle ist im Wintersemester leider aufgrund der Priorisierung und des aufwendigen Umbaus nicht möglich.
  • Die Nutzung des Kraftraums während der Vorlesungszeiten ist erlaubt. Die Nutzung des Kraftraums während der Prüfungszeiten ist nicht erlaubt.
Prüfungen
  • Mindestabstand 1,5m, keine Maskentragepflicht bei "festem Sitzplatz"
Maskentragepflicht
  • Grundsätzlich gilt: Wird der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten, so besteht Maskentragepflicht.
  • In den Gebäuden besteht Maskentragepflicht.
  • In den Gebäuden besteht keine Maskentragepflicht, wenn an festen Sitz-und Stehplätzen der Mindestabstand von 1,5m eingehalten wird.
  • Bei Maskentragepflicht ist nur eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske zulässig.
Umlaufbeschluss des ständigen Krisenstabes vom 27.Juli 2021
Externe Veranstaltungen

Externe Veranstaltungen können wieder am Campus stattfinden. Die externen Veranstalter haben mit der Nutzungsvereinbarung zu bestätigen, dass sie über ein Hygienekonzept entsprechend der Vorgaben der Corona-LVO M-V verfügen und dafür sorgen tragen, alle geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Corona-LVO M-V, einzuhalten. Die Hochschule behält bei Nicht-Einhaltung das Recht, die Nutzungsvereinbarung fristlos zu widerrufen.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 07.Juli 2021
Prüfungen

Der ständige Krisenstab hat sich aufgrund von Anmerkungen aus den Fakultäten mit dem erweiterten Krisenstab erneut beraten, ob die Testpflicht vor den Prüfungen erhalten bleiben soll. Vor dem Hintergrund der gewünschten Planungssicherheit für Studierende und Lehrende für die kommende Prüfungsperiode wurde wie folgt beschlossen:

  • Es gilt weiterhin die Tragepflicht einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske.
  • Es gilt weiterhin die Testpflicht vor Prüfungen im Präsenzformat. Keine Testpflicht besteht für vollständig geimpfte oder genesene Personen (ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen).
  • Der Krisenstab empfiehlt ausdrücklich allen Prüfungsteilnehmer*innen das vorherige Testen in einem offiziellen Testzentrum (= maximal 24h altes Schnelltest-Zertifikat).
  • Prüfungsteilnehmer*innen ohne Testzertifikat erhalten 30min vor Prüfungsbeginn die Möglichkeit zu einem begleiteten Selbsttest im Prüfungsraum. Näheres regeln die Hygienepläne (Checklisten für Lehrende und Studierende).
  • In der Häuslichkeit durchgeführte Selbsttests sind nicht ausreichend.
Hygienepläne
  • Die im Ilias veröffentlichten Hygienepläne und Checklisten für Lehrende sowie Studierende enthalten die Durchführungsbestimmungen zu den begleiteten Selbsttests vor Präsenzprüfungen und Informationen über mögliche Testzentren in Stralsund.
Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 01.Juli 2021
Home-Office
  • Die Regelungen zum verpflichtenden Homeoffice • und A/B-Betrieb werden aufgehoben.
  • • Es gilt ab Mo, den 5. Juli wieder die Präsenzpflicht.
  • Situatives Homeoffice ist in Abstimmung mit der Vorgesetzen bzw. dem Vorgesetzten weiterhin möglich, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
  • Die gleichzeitige Nutzung von Büros oder Arbeitsräumen durch Beschäftigte ist weiterhin zu
    vermieden. Eine Gefährdungsbeurteilung durch AGU ist durchzuführen. Diese Regelung gilt nicht für vollständig geimpfte, genesene oder getestete Personen.
Maskentragepflicht
  • Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske in den Gebäuden bleibt Pflicht.
  • Abgenommen darf die Maske nur bei Einzelarbeiten am eigenen Arbeitsplatz oder bei kleinen Arbeitsberatungen (bis 5 Personen).
Selbsttests
  • Es werden weiterhin Selbsttest-Kits für die Beschäftigten in der Poststelle bereitgestellt.
  • Die dringende Empfehlung zur Durchführung der zweimal wöchentlichen Selbsttestung wird ausgesetzt.
Prüfungen und Vorlesungen
  • Es gilt weiterhin die Tragepflicht einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske.
  • Es gilt weiterhin die Testpflicht vor Prüfungen. Keine Testpflicht* besteht für geimpfte oder genesene Personen. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen.
  • Für Studiengänge mit hohem Anteil ausländischer Studierender spricht der Krisenstab die dringende Bitte aus, für das WS21/22 hybride Lehrformate anzubieten.

           * Es gilt die Gleichstellung von geimpften Personen und genesenen Personen mit getesteten Personen.
             Ebenso ist die Vorlage eines maximal 24h alten zertifizierten Schnelltests durch einen geeigneten Dritten
             (insbes. Impfzentrum,Apotheke) im Sinne der Gleichstellung möglich

 

Sitzungen / Besprechnungen
  • Besprechungen und Gremiensitzungen sind wieder in Präsenz erlaubt. Die max. Raumbelegungszahl ist weiterhin einzuhalten.
  • Es gilt grundsätzlich die Tragepflicht einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske.
  • Bei kleinen Arbeitsberatungen (bis 5 Personen) darf von der Maskentragepflicht abgewichen werden.
Hygienepläne
  • Die im Ilias veröffentlichten Hygienepläne behalten Ihre Gültigkeit.
Eingeschränkter Publikumsverkehr
  • Für externe Besucher ist eine Terminabsprache und ein Ansprechpartner notwendig.
  • Persönliche Gespräche mit den Lehrenden und Verwaltungsmitarbeiter*innen bedürfen einer schriftlichen oder telefonischen Terminvereinbarung.
Zugang zum Campus
  • Für Personen mit Zugangsberechtigung für Projektarbeiten ist der Zugang außerhalb der Öffnungszeiten wieder zugelassen.
Lernräume
  • Für Lernräume wird die Nutzungszeit von 06 - 21 Uhr ( Mo - Fr.) verlängert.
Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 16. Juni 2021
Dienstreisen

Dringende Dienstreisen sind unter Abstimmung mit der/m Vorgesetzten
wieder möglich. Die Teilnahme an externen Veranstaltungen per
Videokonferenz ist zu präferieren.
Dienstreisen in „Virusvariantengebiete“, „Hochinzidenzgebiete" oder
„Risikogebiete“ sind weiterhin verboten.

Exkursionen

Curricular verankerte Exkursionen sind wieder möglich. Exkursionen in „Virusvariantengebiete“, „Hochinzidenzgebiete" oder „Risikogebiete“ sind weiterhin verboten. Auf den Abschluss von Reiserücktrittsmöglichkeiten ist zu achten.

Interne Veranstaltungen

Veranstaltungen können wieder angemeldet werden. Nur bei
einem abgestimmten Hygienekonzept erfolgt die Freigabe durch AGU als Einzelfallentscheidung. Veranstaltungen in Freien sind zu bevorzugen. Berichtspflicht über Teilnehmerzahl nach Veranstaltungsende gegenüber AGU.

Betriebsstatus

Die Hochschule passt den Betriebsstatus dem aktuellen Pandemiegeschehen an und wechselt in den "Eingeschränkten Normalbetrieb". Damit ist der Campus für den Publikumsverkehr wieder geöffnet und das Mitführen eines Passierscheins entfällt. Die HOSTCard ist weiterhin für das Corona-Tracking mittels der be@HOST App erforderlich.

Lernräume

Für Lernräume ist nun die max. Raumbelegung gemäß Corona-Beschilderung zulässig. Die Lernräume werden mit Lucca App QR Codes ausgestattet und die Studierenden sind zur Selbstregistrierung verpflichtet. Die Fakultätsleitungen behalten bei Nicht-Einhaltung das Recht, die Lernräume unverzüglich zu verschließen und die Nutzung zu untersagen.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 01. Juni 2021 ( mit Ergänzungen vom 4. Juni 2021 * und 22. Juni 2021** )
Lehrveranstaltungen **

Alle Lehrveranstaltungen werden aufgrund der gewünschte Planungssicherheit für Studierende und Lehrende trotz sinkender Inzidenzzahlen weiterhin ausschließlich digital bis zum Ende der Vorlesungszeit 6.7.2021 durchgeführt.

Davon ausgenommen sind: prüfungsvorbereitende Veranstaltungen, Seminare (reflexive Lernformate), sowie ausgewählte Lehrveranstaltungen für das erste und zweite Semester. Diese dürfen allerdings nur dann stattfinden, wenn sie in hybrider Form (d.h. digital als Livestream und zeitgleich in Präsenz in einem oder in mehreren Lehrräumen, unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln) durchgeführt werden. Auch hier ist es dem Krisenstab wichtig, die gewünschte Planungssicherheit für Studierende und Lehrende beizubehalten.

Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen ist ein tagesgültiger häuslicher Selbsttest* Pflicht. Eine Schriftliche Selbsterklärung durch den Studierenden ist vorzulegen.

Präsenzlehrveranstaltungen, die zwingend spezielle Labor- und Arbeitsräume bedürfen und somit auch nicht in hybrider Form möglich sind, sind ab 31.5.2021 bis zum Ende der Vorlesungszeit mit Zustimmung der Fakultätsleitung in den Studiengängen möglich, in denen kein signifikanter Anteil internationaler Vollzeitstudierender eingeschrieben ist.

Die Beschlüsse und dringenden Empfehlungen des ständigen Krisenstabs resultieren aus dem Bestreben, die Mobilitätsnotwendigkeit der insbesondere ausländischen Studierenden so stark wie möglich zu reduzieren.

** Es gilt die Gleichstellung von geimpften Personen und genesenen Personen mit getesteten Personen. Ebenso ist die Vorlage eines maximal 24h alten zertifizierten Schnelltests durch einen geeigneten Dritten (insbes. Impfzentrum, Apotheke)  im Sinne der Gleichstellung möglich.

Prüfungen **

Der ständige Krisenstab spricht, vor dem Hintergrund der gewünschten Planungssicherheit für Studierende und Lehrende, die dringende Empfehlung aus - auch bei sinkenden Inzidenzzahlen - die anstehende Prüfungsphase in alternativen und digitalen Prüfungsformaten zu realisieren.

Vor der Festlegung auf ein Prüfungsformat sollte ein Stimmungsbild der Studierenden eingeholt werden.

Die maximale Anzahl der Prüflinge ergibt sich aus der für den jeweiligen Prüfungsraum ermittelten Corona-Maximalbelegung.

Insbesondere bei Prüfungen mit signifikant hohem Anteil an ausländischen Studierenden spricht sich der ständige Krisenstab aufgrund der Einreiseproblematik gegen eine Präsenzprüfung aus.

Bei Prüfungen im Präsenzformat  besteht für Studierende und Lehrende die Pflicht zum begleiteten Selbsttest*. Die Selbsttests werden durch die Hochschule gestellt.

** Es gilt die Gleichstellung von geimpften Personen und genesenen Personen mit getesteten Personen. Ebenso ist die Vorlage eines maximal 24h alten zertifizierten Schnelltests durch einen geeigneten Dritten (insbes. Impfzentrum, Apotheke) im Sinne der Gleichstellung möglich.

Lernräume *

Lernräume (max. 10 Studierende aus max. 5 Haushalten, vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet) werden zur Prüfungsvorbereitung in den Fakultäten während der regulären Hausöffnungszeiten (Mo.- Fr., 06 - 19 Uhr) geöffnet. Lernbereiche sind analog zu den Freihandbereichen der Bibliotheken von der Testpflicht ausgenommen. Die Fakultätsleitungen legen diese Lernräume fest. Die Studierenden haben eine Selbstkontrolle zur Einhaltung der Hygienevorschriften und die Anwesenheitskontrolle sicherzustellen. Die Fakultätsleitungen behalten bei Nicht-Einhaltung das Recht, die Lernräume unverzüglich zu verschließen und die Nutzung zu untersagen.

Sport indoor/outdoor *

Sportbetrieb ist ab 1. Juni zulässig (gem. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V* vom 27. Mai 2021, § 2 Abs. 21):

  • Individualsport: 10 Personen (max. 5 Haushalten) innen
  • Vereinsbasiert (Hochschulsport): max. 25 Personen außen
  • Vereinsbasiert (Hochschulsport): max. 15 Personen innen
  • Bestehende Testpflicht nur innen
  • Hygiene-Auflagen sind einzuhalten
  • Die Sporthalle wird aufgrund der noch gültigen Abstandsregelungen für Prüfungen vorrangig reserviert.
Veranstaltungen/Events

Orientiert sich grundsätzlich am Lehrbetrieb (überwiegend online), daher derzeit keine Events auf dem Campus. Veranstaltungen mit Hygienekonzept können beantragt werden, R und K (als Krisen-Manager) behält sich Prüfung vor.

Sitzungen/Arbeitsberatungen

Derzeit keine Veränderung vor dem Hintergrund der Homeoffice-Pflicht bis 30. Juni gem. Infektionsschutz-Gesetz.

Dienstreisen

Dienstreisen und Exkursionen werden derzeit nicht genehmigt.

Unabdingbare Dienstreisen bedürfen der expliziten Genehmigung durch die Hochschulleitung.

Der Krisenstab wartet auf eine neue Erlasslage.

Berufungsgespräche/Bewerbungsgespräche

Der ständige Krisenstab beschließt, hybride (Kandidaten und Beko-Mitglieder in Präsenz, Hochschulöffentlichkeit online) Berufungsgespräche zu ermöglichen. Diese sind aber nur zulässig, wenn alle Kandidaten in Präsenz teilnehmen können. Hybridform (online oder Präsenz) muss für je Teilnehmergruppe (Kandidaten, Beko-Mitglieder, Hochschulöffentlichkeit) gleich sein. Es besteht die Pflicht zu begleiteten Selbsttests.

Bewerbungsgespräche sind weiterhin digital abzuhalten.

Home-Office

Die Homeoffice-Pflicht bleibt aufgrund der Regelungen im Infektionsschutz-Gesetz zunächst bis 30 Juni bestehen.

Betriebsstatus

Die Hochschule verbleibt aufgrund der noch weiterhin bestehenden Einschränkungen im "erweiterten Notbetrieb"

Gebäude-Schließung

KS-Ständig beschließt, aufgrund der geringen Besucherströme wieder die regulären Schließzeiten der Gebäude vorzunehmen.

Mensa-Betrieb

Regelungen werden von Studierendenwerk zeitnah nachgereicht. Vermutlich wird nur ein Außenbetrieb ohne Testpflicht möglich sein.

Maskentragepflicht

Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske in den Gebäuden ist Pflicht.

Abgenommen darf die Maske nur bei Einzelarbeiten am eigenen Arbeitsplatz.

Die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gilt außerhalb der Gebäude nur dort, wo der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.

Bibliothek *

Die Bibliothek ist Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Die Freihandbereiche sind von einer Testpflicht ausgenommen.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 06. Mai 2021

Der ständige Krisenstab beschließt, dass für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Präsenzformat die Vorlage eines negativen Coronatestergebnisses verpflichtend ist. Hierbei ist auf die offiziellen Testzentren zuzurückzugreifen. Ein Selbsttest bzw. eine Selbsterklärung ist demnach nicht ausreichend, um an einer Präsenzlehrverantsaltung teilzunehmen. Für die Lehrenden gilt weiterhin die Vorgabe des begleiteten Selbsttests.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 28. April 2021

Der Ständige Krisenstab kam überein, dass abgesagte Prüfungen auch in der Vorlesungszeit nachgeholt werden können.

Weiterhin hat der Ständige Krisenstab beschlossen, dass das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) in den Gebäuden mit Bekanntgabe am 30.04.2021 verpflichtend ist. Abgenommen werden darf der Mund Nasen Schutz oder die FFP2-Maske nur bei Einzelarbeiten am eigenen Arbeitsplatz. Die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gilt ferner auf dem Campus außerhalb der Gebäude immer dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Der Erweiterte Krisenstab wird in KW18 über die Fortführung des Lehrbetriebs ab 31.05.2021 beraten.

Der Ständige Krisenstab spricht eine dringende Empfehlung zur Durchführung von Corona-Selbst-Tests vor Teilnahme an Präsenzveranstaltungen aus.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 07. April 2021

Der ständige Krisenstab hat zum Schutz der Hochschulmitglieder und zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die Einführung von Selbsttests für Professor*innen und Mitarbeiter*innen ab 9. April 2021 beschlossen. Bitte beachten Sie den entsprechenden FAQ-Eintrag unter "Am Campus"! Derzeit ist bis Ende Mai keine Präsenz an der HOST für Studierende vorgesehen. Eine Teststrategie für den Besuch von Präsenzveranstaltungen im weiteren Verlauf des Sommersemesters wird aktuell entwickelt.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 24. März 2021

Der Beschluss des Bundes und der Länder vom 22. März 2021 wurde von der Bundeskanzlerin in einer Telefonkonferenz am 24.03.2021 hinsichtlich der Ruhetagsregelung zurückgenommen. Der Krisenstab der Hochschule beschließt deshalb auf seiner Sitzung vom 24.03.2021 keine weiteren Maßnahmen.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 02. März 2021

Der ständige Krisenstab spricht vor dem Hintergrund des Pandemiegeschehens die dringende Empfehlung aus, auch für die zweite Prüfungsphase an der Hochschule Stralsund die Prüfungen in alternativen und digitalen Prüfungsformaten zu realisieren. Diese dringende Empfehlung resultiert aus dem Bestreben, die Mobilitätsnotwendigkeit der Studierenden so stark wie möglich zu reduzieren und dem Gesundheitsschutz gerecht zu werden.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 10. Februar 2021
  1. Der Krisenstab hat vor dem Hintergrund der akt. SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die Professor*innen und Mitarbeiter*innen vorsorglich mit medizinischen Gesichtsmasken (OP-Masken) auszustatten. Diese Masken können ab dem 11.02.2021 in der Poststelle im Haus 1 am Campus abgeholt werden. Für Personen mit erhöhtem individuellem Risiko oder Schutzbedarf hält die Stabsstelle für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz zudem FFP2-Masken vor.
  2. Die Frist für den Nachweis von Vorpraktika (als Zulassungsvoraussetzung) wird für die Studierenden der Hochschule aufgrund der Pandemiesituation bis zum 28.02.2022 verlängert.
Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 04. Februar 2021

Kolloquien finden bis auf Weiteres nur digital statt.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 28. Januar 2021

Der Krisenstab hat aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens und zum Schutz der Hochschulangehörigen für die erste Prüfungsperiode vom 1.Februar bis 26.Februar 2021 folgendes beschlossen:

Die Pflicht zum Tragen einer Mund Nasen Bedeckung auf dem Campusgelände bleibt bestehen.

Es wird dringend allen Teilnehmenden geraten, während der Präsenzprüfungen eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Sofern die Prüfenden bzw. Aufsichtsführenden den Mindestabstand nicht einhalten können, sind diese zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Die Hochschule stellt dafür allen Prüfungsteilnehmenden entsprechend FFP 2-Masken zur Verfügung.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 13. Januar 2021
Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 13. Januar 2021

Mit Blick auf das noch immer ungebrochene Infektionsgeschehen möchte der Krisenstab der Hochschule Stralsund in Anlehnung an die Erlasslage des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern auf den aktuellen Grundsatz der digitalen Durchführung von Lehre und Prüfungen eingehen und fasst folgenden Beschluss.

1. Lehrveranstaltungen
  • Der Studien- und Lehrbetrieb im Wintersemester 2020/21 ist bis auf Weiteres für alle Studierenden digital abzuhalten.
  • Davon ausgenommen sind ab dem 18.1.2021 nur Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume zwingend erfordern. Diese Laborveranstaltungen dürfen von maximal 5 Studierenden besucht werden und können nur unter strikter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften durchgeführt werden.
  • Präsenz-Testate, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume zwingend erfordern, sind nur in Kleingruppen bis max. fünf Personen in einem Raum zulässig.
  • Für alle Testate ist als alternative Durchführungsform ein Online-Testat (= Studierende bearbeiten Prüfungsaufgaben außerhalb des Hochschulstandorts in z.B. häuslicher Umgebung) zulässig.
  • Wenn Online-Testate nicht umsetzbar sind, so ist auf ein Testat zu verzichten oder auf einen späteren Prüfzeitraum zu verschieben.
2. Prüfungen
  • Der Prüfungsbetrieb im Wintersemester 2020/21 ist bis auf Weiteres für alle Studierenden grundsätzlich digital abzuhalten.
  • Davon ausgenommen sind Prüfungen, die nicht mit digitalen oder alternativen Prüfungsformaten umsetzbar sind. Diese Prüfungen dürfen mit maximal 30 Studierenden pro Prüfung und unter strikter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften in Präsenz an der Hochschule Stralsund durchgeführt werden.
  • Bei Prüfungen mit mehr als 30 Studierenden werden alle schriftlichen Prüfungen in den zweiten Prüfungszeitraum verschoben. Sollte die Verschiebung oder die Überführung in ein digitales bzw. alternatives Prüfungsformat einem klaren Meinungsbild der Studierenden widersprechen, kann die Prüferin / der Prüfer die Durchführung der Präsenzprüfung in der ersten Prüfungsperiode beim Prüfungsausschuss begründet beantragen.
  • Die Lehrenden sind angehalten, die Möglichkeit der Durchführung von sogenannten Hausklausuren (= Studierende bearbeiten Prüfungsaufgaben außerhalb des Hochschulstandorts in z.B. häuslicher Umgebung) ernsthaft zu prüfen und im Fall der Durchführung dies rechtzeitig anzuzeigen.
Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 12. Dezember 2020
Lehren und Studieren am Campus und zu Hause
  1. Der Studien- und Lehrbetrieb wird ab dem 14. Dezember 2020 an der HOST bis auf Weiteres für alle Studierenden rein digital abgehalten. Nur unabdingbare Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, sind noch bis zum 18. Dezember 2020 in Präsenz zulässig.
  2. Erst ab dem 18. Januar 2021 wird der eingeschränkte Präsenzbetrieb wieder aufgenommen. Dann können wieder unabdingbare Lehrveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume erfordern, sowie Prüfungen unter strikter Beachtung der Hygienepläne in Präsenz stattfinden.
Bibliothek
  1. Die Nutzung der Lesesäle und anderer Aufenthaltsbereiche der Hochschulbibliothek ist nur für Prüfungsvorbereitungen und das Arbeiten an Abschlussarbeiten erlaubt und nur solange die 7 Tages-Inzidenz im Kreis Vorpommern-Rügen unter 100 liegt.
  2. Die Hochschulbibliothek bleibt zum Ausleihen von Medien unter Beachtung der Hygienepläne für Hochschulangehörige geöffnet.
  3. Achtung: Es gilt die veränderte Erlasslage zum 16.12.2020
Betrieb Mensa
  • Regelungen werden gemäß erwartetem Erlass vom Land M-V (voraussichtlich KW51) nachgereicht.
  • Die Mensa-Essensausgabe wird vom 17.12.2020 bis zum 3.1.2021 ausgesetzt.
Sitzungen
  1. Gremiensitzungen sind digital umzusetzen, nur in dringenden Ausnahmenfällen ist Präsenz zulässig.
  2. Berufungskommissionen sind digital abzuhalten. Probeveranstaltungen im Rahmen von Berufungsverfahren finden bis auf Weiteres nicht statt.
  3. Bewerbungsgespräche sind digital abzuhalten.
Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 06. November 2020
Zugang zum Campus

Die Gebäude werden im erweiterten Notbetrieb auch tagsüber verschlossen.
Bei unabdingbaren Präsenzveranstaltungen ist der Zugang über die Lehrenden zu
ermöglichen.

Lehren und Studieren am Campus und zu Hause

Es können Teile einer Lehrveranstaltung als unabdingbare Präsenzveranstaltung
durchgeführt werden, um Erstsemester ohne Internetzugang die Teilhabe an der
Lehrveranstaltung zu ermöglichen.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 30. Oktober 2020
Hygieneregeln
  1. Die Hygieneregeln und Hygienekonzepte behalten ihre Gültigkeit.
  2. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist verpflichtend:
    • in den Gebäuden bis zum Arbeitsplatz,
    • wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann,
    • in Besprechungen von mehr als 2 Personen.
  3. Bei Lehrveranstaltungen wird dringend empfohlen, auch am Platz eine MNB zu tragen.
Zugang zum Campus
  1. Professor*innen und Mitarbeiter*innen: Der Zutritt zum Campus ist nur noch mit Passierschein möglich. Die HOST-Card gilt als Passierschein. Lehrbeauftragte erhalten eine HOST-Card.
  2. Studierende: Der Zutritt zum Campus ist nur mit Termin für Haus 1 oder für Gespräche mit Lehrenden möglich. Zudem ist nur der Zutritt für verbleibende Präsenzlehrveranstaltungen (vgl. 3. Lehre), für einen Bibliotheksbesuch oder für praktische curricular verankerte Abschluss- und Projektarbeiten zulässig. Hierfür sind jeweils die HOST-Card und eine schriftliche Terminvereinbarung bzw. ein Nachweis der belegten Präsenzveranstaltung mitzuführen.
  3. Publikumsverkehr: Gästen, Besucher und beauftragte Firmenmitarbeitern ist der Zutritt nur bei unabdingbaren Besuchen bzw. Arbeiten und nur mit Passierschein bzw. schriftlichem Terminnachweis zu gewähren.
  4. Bei Zuwiderhandlungen können Leitungen und Lehrende vom Hausrecht Gebrauch machen. Alle Hochschulmitglieder sind angehalten, diesbezüglich besonders achtsam zu sein und im Zweifel Personen direkt auf die geltenden Regeln am Campus anzusprechen.
Arbeiten am Campus und zu Hause
  1. Homeoffice:
    • Wo immer dies umsetzbar ist, ist das mobile Arbeiten zu Hause zu priorisieren und von den Vorgesetzten zu ermöglichen.
  2. Anwesenheit am Campus:
    • Die Leitungen der Organisationseinheiten sind angehalten, dass sich maximal 50% des Personals eines Bereiches am Campus aufhält.
    • Bei Vertretungsregelungen soll der Kontakt soweit wie möglich vermieden werden.
Sitzungen
  1. Gremiensitzungen sind digital umzusetzen, nur in dringenden Ausnahmenfällen ist Präsenz zulässig.
  2. Berufungskommissionen sind digital abzuhalten. Probeveranstaltungen im Rahmen von Berufungsverfahren finden im November nicht statt.
  3. Bewerbungsgespräche sind digital abzuhalten.
Dienstreisen
  1. Dienstreisen und Exkursionen werden derzeit nicht genehmigt, bereits genehmigte Dienstreisen sind hiermit widerrufen.
  2. Unabdingbare Dienstreisen bedürfen der expliziten Genehmigung durch die Hochschulleitung.
Lehren und Studieren am Campus und zu Hause
  1. Die Erstsemesterveranstaltungen der 45. Kalenderwoche finden ebenfalls nicht mehr in Präsenz statt. Sie müssen parallel live als Digitalstream den Studierenden zur Verfügung gestellt werden. Die Fakultätsleitungen sind angehalten, die Lehrenden bei der Umsetzung zu unterstützen.
  2. Sonstige Präsenzveranstaltungen sind nicht mehr zulässig.
  3. Unabdingbare Präsenzveranstaltungen (Labore, Praktika) dürfen in Präsenz stattfinden. Die Unabdingbarkeit der Lehrveranstaltung wird von den Fakultätsleitungen in Abstimmung mit den Lehrenden festgelegt.
  4. Kolloquien finden im November nur digital statt.
Sonstige Veranstaltungen am Campus
  1. Interne und öffentliche Veranstaltungen sind nicht zulässig.
  2. Bereits erteilte Nutzungsvereinbarungen sind zu wiederrufen.
  3. Die Hallen- und Sportplatznutzung ist nicht gestattet.
  4. Freizeitaktivitäten auf dem Campus und Veranstaltungen der studentischen Vereine und Projekte (z. B.: Racing-Teams) sind nicht gestattet.
Bibliothek
  • Die Bibliothek ist Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr geöffnet. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Mensa
  • Regelungen werden gemäß erwartetem Erlass vom Land M-V (voraussichtlich am Mo. 2.11.2020) nachgereicht.
Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 17. September 2020

Stand: 18.09.2020,14:09 Uhr

Mit dem Beschluss des Krisenstabes vom 17.09.2020 sind mit Wirksamkeit ab 1.10.2020 folgende Regelungen umzusetzen:

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist innerhalb der Gebäude am Campus zu tragen. Sind die Plätze dort eingenommen, kann die MNB abgenommen werden (z.B. in Hörsälen, Beratungsräumen und Büros).

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt ferner auf dem Campus außerhalb der Gebäude immer dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund- Nasen-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 24. Juni 2020

Mit dem Beschluss des Krisenstabes vom 24.06.2020 sind folgende Erweiterungen des eingeschränkten Normalbetriebes relevant:

  1. Dringende Dienstreisen im Inland sind unter Abstimmung mit der/m Vorgesetzten wieder möglich.
  2. Die Lehre wird im Wintersemester 2020/21 in hybrider Form (Digital- und Präsenzformate) fortgeführt. Dabei sollen die Studienanfänger*innen stärker von der Präsenzlehre profitieren können. Digitale Formate sind dialogorientiert ausgerichtet.
  3. Die Stundenpläne bleiben gültig und beinhalten alle Lehrveranstaltungen in digitalen Formaten und in Präsenzformaten.
  4. Der Krisenstab empfiehlt für alle Mitglieder der Hochschule die Nutzung der Corona-Warn-App.
  5. Persönliche Gespräche mit den Lehrenden und Verwaltungsmitarbeiter*innen bedürfen einer schriftlichen oder telefonischen Terminvereinbarung.
Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 02. Juni 2020

Eingeschränkten Normalbetrieb: Unter Einhaltung der aktuellen Hygieneregeln und Verfahrensregelungen sind ab dem 02. Juni 2020 folgende Öffnungen des Hochschulbetriebes vorgesehen:

  1. Eine weitere Öffnung des Lehrbetriebs wird unter Berücksichtigung von Raumnutzungseinschränkungen und Hygienevorgaben prinzipiell möglich. Details werden derzeit von der Studienkommission ausgearbeitet. Digitale Lehrveranstaltungen können weitergeführt werden. Der Lehrplan und die Stundenpläne behalten Ihre Gültigkeit.
  2. Das gesamte Campusgelände ist wieder ohne Passierschein zugänglich.
  3. Das Arbeiten im Homeoffice ist in Absprache mit den Vorgesetzen weiterhin möglich. Insbesondere Mitarbeiter*innen mit systemisch bedingter Betreuungsnot ist das Homeoffice können diese Möglichkeit nutzen. Mitarbeiter*innen, die der Risikogruppe angehören, ist das Homeoffice ausdrücklich empfohlen, soweit es das jeweilige Tätigkeitsprofil ermöglicht.
  4. Allen Hochschulangehörigen wird die Nutzung und Pflege eines Kontakttagebuches empfohlen.
  5. Unbedingt notwendige Dienstreisen sind mit Begründung beim Kanzler bzw. Rektorin zu beantragen. Die Hygieneregeln sind auch hierbei einzuhalten.
  6. Vorstellungsgespräche sind wieder in Präsenzform möglich. Die Hygieneregeln sind auch hierbei einzuhalten.
Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 14. Mai 2020

Der erweiterter Notbetrieb gilt bis zum 1. Juni 2020. Unter Einhaltung der aktuellen Hygieneregeln und Verfahrensregelungen sind ab dem 14. Mai 2020 aber die folgenden Präsenztätigkeiten möglich:

  1. Kolloquien zur Verteidigung von Bachelor- und Masterarbeiten können alternativ zur digitalen Form auch in Präsenz stattfinden. Dafür bedarf es für alle beteiligten Personen einen Passierschein, der in diesem Fall via E-Mail bei Frau Pysall-Wöller (AGU) beantragt werden kann.
  2. Der Zugang zu Laboren ist für Studierende mit Abschluss- und Projektarbeiten möglich. Dafür bedarf es für alle beteiligten Personen einen Passierschein, der in diesem Fall via E-Mail bei der Dekanin bzw. dem Dekan beantragt werden kann.
  3. Die Sitzungen von Berufungskommission einschließlich Probeveranstaltung und Gespräch können in Präsenz stattfinden. Handelt es sich um Probeveranstaltungen für die unbefristete Besetzung einer Professur, so ist eine breite studentische Beteiligung (über die studentischen Mitglieder von Berufungskommission hinausgehend) sicherzustellen. Dies dürfte frühestens ab Juni realistisch sein. Dafür bedarf es für alle beteiligten Personen einen Passierschein, der in diesem Fall via E-Mail bei der Dekanin bzw. dem Dekan beantragt werden kann.
  4. Die Hochschulbibliothek wird die Ausleihe von Medien in Form eines kontaktlosen Abholservice realisieren. Die Studierenden erhalten einen bestätigten Termin zur Abholung der Medien vor dem Eingangsbereich der Hochschulbibliothek.

Bei Fragen zu den aktuellen Hygiene- und Verfahrensregeln gibt Ihnen gern Frau Pysall-Wöller, Leiterin der Stelle Arbeitssicherheit/Gesundheits-/Umweltschutz (AGU)

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 15. April 2020

Erweiterter Notbetrieb mit aktualisierten Zugangsberechtigungen: Der erweiterter Notbetrieb bleibt bis auf Weiteres aufrechterhalten.
Der Krisenstab gibt zudem die angepassten Zugangsbedingungen für die Mitarbeitenden der Hochschule bekannt. Diese gelten ab dem 15. April 2020.
1. Die oberste Handlungs-Prämisse für alle Personen der Hochschule soll die Unterbrechung der Infektionsketten sein. Dabei gilt es vorrangig der Handlungsmaxime einer geringstmöglichen Präsenz am Campus zu folgen. Das soll weiterhin vorrangig durch die Nutzung der Homeoffice-Möglichkeit geschehen. Das Homeoffice empfiehlt der Krisenstab nachdrücklich insbesondere den landesgrenzenüberschreitenden Berufspendlern (Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern).
2. Bei dringend notwendiger Präsenz ist die überschneidungsfreie Belegung der Räume am Campus zu gewährleisten. Dabei ist eine maximal halbe Belegung zu realisieren. Die Verantwortung für den Zugang über einen Passierschein liegt bei den Fakultätsleitungen, Dezernent*innen, Stabstellen sowie den Leiter*innen der Zentralen Einrichtungen.
3. Das Tragen von eigenen Masken am Campus außerhalb der jeweiligen Büroräume wird begrüßt.

Beschluss des ständigen Krisenstabes vom 25. März 2020

Erweiterter Notbetrieb: Die Hochschule ist ab dem 25. März 2020 bis voraussichtlich zum 20. April 2020 im erweiterten Notbetrieb. Der erweiterte Notbetrieb schränkt den Präsenzbetrieb weiter ein. Das bedeutet, die Aussetzung der Präsenz im Bereich Forschung und Verwaltung ergänzend zur Aussetzung des Lehrbetriebes. Grundsätzlich sind alle Ansprechpartner weiterhin erreichbar, um die Aufrechterhaltung des Hochschulbetriebes digital bzw. telefonisch sicher zu stellen. Das Fortführen notwendiger Arbeiten am Campus ist nur für Notpersonal mit Passierschein möglich.

Beschluss des ständigen Krisenstabes zum Erlass Bildungsministerium M-V vom 14. März 2020

Aussetzen des Präsenzlehrbetriebs: Der Lehrbetrieb wird auf Erlass des Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V vom 14. März 2020 vorübergehend bis einschließlich 19. April 2020 ausgesetzt. Mit Ausnahme von Kolloquien zur Verteidigung von Bachelor- und Masterarbeiten finden keine Prüfungen statt. Kolloquien zur Verteidigung von Bachelor- und Masterarbeiten können ausschließlich digital stattfinden. Der Forschungs- und Verwaltungsbetrieb bleibt aufrechterhalten. Der Publikumsverkehr wird eingestellt. Die Fakultäten sind angehalten, alternative Lehre durchzuführen bzw. zu entwickeln. Den Studierenden ist der Aufenthalt in den Gebäuden des Campus untersagt, hiervon ausgenommen sind die studentischen Wohnhäuser Holzhausen, der Mensavorraum und die Gästehäuser am Campus. Ausnahmen (wie Laborzugänge zur Bearbeitung von Abschlussarbeiten) bedürfen Einzelfallentscheidungen des ständigen Krisenstabs bzw. der vom Krisenstab hierzu ermächtigten Personen (siehe Ansprechpartner).

Veranstaltungen: Alle Veranstaltungen der Hochschule Stralsund bis einschließlich 31. Mai 2020 werden nicht stattfinden. Es wird von den jeweiligen Verantwortlichen geprüft, ob Veranstaltungen verschoben werden können oder diese abgesagt werden müssen.

Dienstreisen/Dienstgänge: Die Reisetätigkeiten von Mitarbeiter*innen sind bis auf Weiteres einzustellen. Bereits ausgesprochene Reisegenehmigungen sind mit diesem Beschluss zurückgenommen. Neue Dienstreiseanträge werden nur nach gesonderter Prüfung der eingereichten formlosen Begründung genehmigt.

Handlungsanweisungen: Bei Symptomen wie Fieber, Husten, Halskratzen, Schnupfen, Durchfall, Atemprobleme, etc., oder bei Kontakt mit einer bestätigt infizierten Person, oder bei Rückkehr aus Risikogebieten (international) bzw. besonders betroffenen Gebieten (national) gemäß Robert Koch Institut, sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt telefonisch zu melden und der Hochschule über coronameldung@hochschule-stralsund.de Ihren Fall bekannt zu geben. Sie sind verpflichtet, den Campus bis zur Symptomfreiheit oder einem Negativtest zu COVID-19 zu meiden.

Der Krisenstab der Hochschule

Der Krisenstab der Hochschule beobachtet die aktuelle Lage zur Verbreitung des Virus und beschließt Maßnahmen in Abstimmung untereinander und mit den Empfehlungen des Robert Koch Institutes sowie den behördlichen Anordnungen auf Bundes- und Landesebene. Der Krisenstab bewertet zudem die tägliche Entwicklung der Fallzahlen sowohl international, national als auch regional und beschließt ggf. die Änderung des Betriebsstatus der Hochschule.

Der Krisenstab besteht aus der

  • Hochschulleitung (Kanzler und Rektorin) und ihre Vertreter im Amt,
  • der Leiterin Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz,
  • dem Dezernenten für zentrale Dienste und Liegenschaften und
  • der Leiterin der Hochschulkommunikation.

Der Krisenstab wird je nach Situation um Sachverständige und Verantwortliche erweitert.
Zum Coronavirus beraten im erweiterten Krisenstab zusätzlich

  • die Leiterin des International Office,
  • die Leiterin der Hochschulbibliothek,
  • der Prorektor für Lehre,
  • die Dezernentin für Studien- und Prüfungsangelegenheiten
  • die Leitung Personal und
  • die Dekanin und Dekane der Fakultäten,
  • der AStA
  • der Gesamtpersonalrat.

Corona-Meldehotline
Corona-Meldung

Informationen zum Thema Corona vom Landkreis Vorpommern Rügen  
(letzte Aktualisierung 31.Januar 2023)

Informationen zur Corona-Pandemie der Landesregierung
Aktuelle Nachrichten, Mitteilungen und Dokumente 

Informationen rund um das Coronavirus der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Aktuelle und fachlich gesicherte Informationen der BZgA

Ansprechpartner*in an der Hochschule


Studium und Lehre
Dezernat II

Personal und Dienstreisen
Dezernat III

Internationales
International Office 

Liegenschaft und Gebäude
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Presse und Veranstaltungen
Hochschulkommunikation

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Dezernat III

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Bibliothek
Hochschulbibliothek

Hygiene und Gesundheit
AGU