Behindertenbeauftragte

Behindertenbeauftragte

Gesundheitliche Einschränkungen bzw. Behinderungen müssen kein Hinderungsgrund sein um erfolgreich zu studieren. Individuelle Schwierigkeiten können durch eine gezielte Vorbereitung und Planung des Studiums und die Unterstützung durch die Hochschule gemeistert werden.

Die Hochschule Stralsund zeichnet sich durch eine Vielzahl von Vorteilen für Studierende mit Behinderung aus:

  • Campushochschule, d.h. kurze Wege
  • Behindertengerechte Ausstattung der Lehrgebäude, Hochschulbibliothek und Mensa
  • Behindertenparkplätze in Hörsaalnähe
  • Behindertengerechte Wohnungen im Studierendendorf Holzhausen auf dem Campus

Die Rahmenprüfungsordnung und die Prüfungsordnungen der Studiengänge berücksichtigen den Rechtsanspruch auf einen Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen zur Wahrung der Chancengleichheit. Der Nachteilsausgleich bezieht sich auf die Form der zu erbringenden Leistungen, die Qualitätsansprüche werden davon nicht berührt.

Für die Prüfung des möglichen Nachteilsausgleichs, ist es wichtig, dass Sie in Ihrem Antrag nachvollziehbar darstellen, worin Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Einschränkung besteht und wie sie konkret kompensiert bzw. ausgeglichen werden kann. Als Nachweis empfehlen wir eine ärztliche Bescheinigung, aus der die Beeinträchtigung, die auf die Ableistungen der Prüfungen Auswirkung hat, hervorgeht und eine Empfehlung für einen entsprechenden Nachteilausausgleich gegeben wird. Die Nennung der Diagnose ist nicht notwendig.

Bei dauerhaften Einschränkungen kann der Antrag für mehrere Prüfungszeiträume gestellt werden.

Ein Nachteilsausgleich ist immer eine individuelle Lösung, da er die konkreten Einschränkungen eines Studierenden ausgleichen soll. Hier einige Beispiele für einen Nachteilsausgleich:

  • verlängerte Bearbeitungszeit
  • gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form
  • Verwendung von technischen Hilfsmitteln
  • Unterbrechung einer Prüfung durch Pausen
  • Schreiben einer Prüfung in einem gesondertem Raum
  • Hausarbeit statt Referat

Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist an den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden über Ihr Studienbüro bis spätestens zur Prüfungsanmeldung einzureichen.

Für die sportliche Betätigung von behinderten Studierenden der Hochschule Stralsund bietet die Hochschule in der Hochschulsportgemeinschaft (HSG) Möglichkeiten.
Im benachbarten Greifswald befindet sich auch das Landesleistungszentrum des Verbandes für Behinderten- und Rehabilitationssport Mecklenburg-Vorpommern. Weitere Informationen zum Leistungszentrum finden Sie unter: Behindertensport

Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter: behindertenbeauftragte@hochschule-stralsund.de

 

Sandra Fischer

Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Sprachenzentrum, Behindertenbeauftragte

Tel:

+49 3831 45 6628

Room:

125, Haus 4