Open Access

Wege zum Open Access Publizieren

Der goldene Weg - die Erstveröffentlichung in OA


Der goldene Weg bezeichnet die qualitätsgeprüfte Erstveröffentlichung einer Publikation in reinen Open-Access-Medien. Die Publikation ist damit sofort bei Erscheinen kostenfrei und weltweit zugänglich. Auch bei einer Open-Access-Publikation fallen Kosten an. Diese werden von den Verlagen meist als Publikationsgebühr (APCs) den Autoren in Rechnung gestellt. Bei dem auch manchmal als Open Access Platin genannten Geschäftsmodell dagegen fallen für den Autor keinerlei Kosten an, sondern der Verlag finanziert sich durch eine Förderung, z.B. durch eine Stiftung, eine wissenschaftliche Gesellschaft oder ein Konsortialmodell.

Der grüne Weg - die Zweitveröffentlichung in OA


Der grüne Weg bezeichnet die zusätzliche Veröffentlichung einer Publikation auf institutionellen oder fachlichen Repositorien. Publikationen, deren Erstveröffentlichung in einer kostenpflichtigen Zeitschrift bzw. einem Verlag erfolgte, werden so kostenfrei zugänglich gemacht. Dies kann je nach Verlagspolitik und Vertragsbedingungen entweder zeitgleich oder nach einer Sperrfrist geschehen.

Open Access durch Transformationsverträge


Zusätzlich zu dem reinen Goldenen Weg bieten einige Verlage auch hybride Open-Access-Modelle an. In solchen hybriden Zeitschriften werden sowohl frei zugängliche als auch kostenpflichtige Aufsätze veröffentlicht. Dieses Modell hat den großen Nachteil, das eine Institution, welche solche Zeitschriften abonniert, doppelt an den Verlag zahlt: einmal die Subskriptionsgebühr und zusätzlich die Open-Access-Publikationsgebühr (APCs). Um dies zu vermeiden, werden von den Bibliotheken aktiv Open-Access-Transformationsverträge mit den Verlagen verhandelt, in denen neben dem Zugriffsmodul auch ein Publikationsmodul enthalten ist, deshalb auch Read & Publish Agreements genannt. Durch solche Verträge wird eine doppelte Zahlung ausgeschlossen.

Vorteile von Open Access
CC BY: Danny Kingsley & Sarah Brown (ins Deutsche übertragen von der Hochschule Hannover)


Open Access verspricht gegenüber dem konventionellen Publizieren eine Reihe von Vorteilen:

für Autorinnen und Autoren:

  • optimale Zugänglichkeit der Publikation
  • verstärkte Rezeption der Publikation
  • gute Auffindbarkeit der Publikation über Suchmaschinen und Nachweisdienste

für Forschung und Lehre:

  • kostenfreier und unbeschränkter Zugang zu aktuellen Forschungsergebnissen
  • offene Diskussion von Forschungsergebnissen
  • Verbesserung der Informationsversorgung
  • Förderung der internationalen und interdisziplinären Zusammenarbeit

für die Gesellschaft:

  • keine Doppelfinanzierung der Wissenschaft (Bereitstellung finanzieller Mittel zuerst für die wissenschaftliche Tätigkeit, dann für den Kauf der Publikationen durch Bibliotheken und Forschungseinrichtungen)
  • gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am wissenschaftlichen Fortschritt

 

Finanzierung von Open Access an der HOST

Antragsformular
Open Access Finanzierungsantrag
Die Hochschule Stralsund fördert die Publikation von Open Access Artikeln. Für finanzielle Unterstützung können hochschulangehörige Wissenschaftler*innen beim Prorektor für Forschung und Entwicklung einen Antrag stellen.
Pflichtfelder sind mit einen * gekennzeichnet.
* Mit Absenden des Formulars erklären Sie sich mit der zweckgebundenen Speicherung und Nutzung Ihrer angegeben Daten einverstanden. Ihre Daten werden zum Zweck der Open Access Finanzierung verwendet und gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
Verwaltung

Die Hochschule Stralsund unterstützt die gesellschafts- und wissenschaftspolitische Forderung nach offenem Zugang zu wissenschaftlichem Wissen.

Um Open Access an der Hochschule Stralsund nachhaltig zu verankern, werden derzeit die institutionellen Rahmenbedingungen diskutiert. Innerhalb des Rektorats ist der/die Prorektor*in für Forschung und Entwicklung zuständig. Die Gründung einer Arbeitsgruppe Open Access ist in Planung. Für Beratungs- und Serviceangebote ist die Hochschulbibliothek verantwortlich.

Mögliche Aufgaben der Arbeitsgruppe sind die Implementierung eines OA-Verwaltungsverfahrens und einer OA-Policy, die Benennung eines OA-Beauftragten, die Auslotung von OA-Förderprogrammen sowie weiteren Transformations- und Rabattverträgen.

 

DEAL Verträge

Die Hochschule Stralsund nimmt seit dem 01.01.2020 an den DEAL-Transformationsverträgen mit Springer Nature und seit dem 01.01.2024 an den DEAL-Verträgen mit Wiley und Elsevier teil.

Aktuelle Laufzeit: 2024 - 2028

Diese DEAL-Verträge ermöglichen den wissenschaftlichen Autor*innen der Hochschule Stralsund neben dem dauerhaften Zugriff auf die E-Journals der Verlage auch das Open-Access-Publizieren ihrer Artikel bei Springer Nature, Wiley und Elsevier, unter folgenden Bedingungen:

Berechtigte Autor*innen: Autor*innen mit dem Status "corresponding author" aus teilnahmeberechtigen Einrichtungen (gemeint sind Autor*innen, die das Manuskript beim Verlag einreichen und für die Korrespondenz bezüglich des Artikels verantwortlich sind).

Die vollständige und fortlaufend aktualisierte Liste der Journals, die Bestandteil der jeweiligen DEAL-Verträge sind, können Sie unter den folgenden Links herunterladen:

Springer Nature Titelliste - Wiley Titelliste - Elsevier Titelliste

 

 

Publish&Read

Die Hochschule Stralsund nimmt seit dem 01.01.2021 an der Publish & Read Vereinbarung für Nature Fachzeitschriften von Springer Nature teil.

Die verhandelten Rahmenvereinbarung für Nature-Zeitschriften sieht eine abgestufte Preisstruktur vor, die die Ausgaben für Subskriptionen sowie die Anzahl der Publikationen in Nature-Zeitschriften aus den teilnehmenden Institutionen berücksichtigt. Eckpunkte der Vereinbarung sind:

  • Laufzeit: 2021-2024
  • OA-Veröffentlichung aller von Nature und den Zeitschriften der Nature Research Gruppe akzeptierten Forschungsartikel von teilnahmeberechtigten Autor*innen.
  • Umfangreicher und für die lizenzierten Zeiträume dauerhafter Lesezugriff auf alle Nature Research-Zeitschriften, einschließlich der Nature Review-Titel.
  • Lesezugriff auf zukünftigen Nature-Zeitschriften, die während der Vertragslaufzeit hinzukommen, sowie die Möglichkeit auch in diesen Zeitschriften OA zu veröffentlichen.
  • Das neue Modell legt einen wesentlichen Anteil der Subskriptionskosten der teilnehmenden Einrichtungen auf Open Access-Publikationsberechtigungen um, wobei pro Artikel ein Preis von 9.500 € veranschlagt wird.
  • Die Gold Open Access Journals des Verlags sind nicht inbegriffen.

 

Qualitätssicherung und rechtliche Rahmenbedingungen

Qualitätssicherung

Die Qualität von Open Access Journals ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Eine Vielzahl von Anbieter, sogenannte Raubverlage (predatory publishers), bieten unter dem Vorwand des Open-Access-Gedankens unzureichende verlegerische Leistungen gegen Publikationsgebühren an. Die fehlende Qualitätssicherung, Langzeitarchivierung und mangelnde Sichtbarkeit können der wissenschaftlichen Reputation schaden. Daher ist vor der Einreichung eines Beitrages bei einer Zeitschrift eine Prüfung der Zeitschrift sinnvoll.

Seriöse Open-Access-Zeitschriften besitzen bspw. einen qualitätsgesicherten Publikationsprozess sowie eine redaktionele Bearbeitung des Artikels, um wissenschaftliche Standards und Qualität zu wahren.

Mit der Checkliste von ThinkCheckSubmit können sie in einer Selbsteinschätzung die Seriösität von Zeitschriften überprüfen. Auch der Rat von Fachkolleg*innen oder wissenschaftlichen Betreuer*innen kann eingeholt werden.

Eine Übersicht zu qualitätsgesicherte Open-Access-Zeitschriften bieten bspw.:

Der Nationale Kontaktpunkt Open Access hat darüber hinaus eine Liste der meist-zitierten Open Access-Zeitschriften zur Verbesserung der Sichtbarkeit etablierter Open Access-Zeitschriften zusammengestellt.

Lizenzen

Wissenschaftliche Publikationen unterliegen vielfältigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Lizenzen kommen bei Open-Access-Publikationen in der Regel zum Einsatz, um die Nutzung der Publikationen über den vom Urheberrecht gesetzten Rahmen hinaus zu erweitern und eine höhere Verbreitung der Publikationen zu ermöglichen. Etabliert haben sich dabei Standard-Lizenzverträge, insbesondere die Creative-Commons-Lizenzen.

Bei den Creative-Commons-Lizenzen (kurz: CC-Lizenzen) handelt es sich um Standard-Lizenzverträge, die Urheber*innen bzw. Autor*innen ermöglichen, der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an ihren Werken einzuräumen, sodass freie Inhalte entstehen. Sie werden von der gemeinnützigen Organisation Creative Commons entwickelt und zur Verfügung gestellt. Die Lizenzen werden in einer Kurzfassung für Laien, in einer Langfassung als juristischer Volltext sowie als maschinenlesbare Fassung angeboten.

Die CC-Lizenzen sind entlang der folgenden Fragen gestaltet:

  • Soll die Nennung des Urhebers bzw. der Urheberin vorgeschrieben werden?
  • Soll eine kommerzielle Nutzung erlaubt ein?
  • Sollen Veränderungen erlaubt sein?
    • falls ja: Sollen Veränderungen nur unter derselben Lizenz veröffentlicht werden dürfen?

Entsprechend dieser Fragen werden sechs Lizenzmodelle angeboten.

  • CC BY - Namensnennung - CC BY 4.0
  • CC BY-SA - Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen - CC BY-SA 4.0
  • CC BY-ND - Namensnennung, keine Bearbeitung - CC BY-ND 4.0
  • CC BY-NC - Namensnennung, nicht kommerziell - CC BY-NC 4.0
  • CC BY-NC-SA - Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen - CC BY-NC-SA 4.0
  • CC BY-NC-ND - Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung - CC BY-NC-ND 4.0

 

Bei den Digital Peer Publishing Lizenzen (kurz: DPPL) handelt es sich um Standard-Lizenzverträge, die es Urheber*innen bzw. Autor*innen ermöglichen, der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an ihren Textwerken einzuräumen. Sie entstanden auf der Grundlage deutschen Rechts mit Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

(Auszug von Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin, zuletzt geändert 14.06.2021, 09:05)

Zweitveröffentlichungsrecht

Das Zweitveröffentlichungsrecht bezeichnet eine seit dem 1. Januar 2014 geltende Regelung im Deutschen Urheberrechtsgesetz (§ 38 Absatz 4), nach der Urheber*innen wissenschaftlicher Beiträge das unabdingbare Recht haben, diese Beiträge unter bestimmten Bedingungen nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in einer Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen.

In § 38 des Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) steht unter Absatz 4:

„Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.“

Die Bedingungen sind also:

  • Die öffentliche Zugänglichmachung dient nicht einem gewerblichen Zweck.
  • Der Beitrag ist im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden.
  • Der Beitrag ist in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen. (Monografien sind daher ausgeschlossen.)

Bei der öffentlichen Zugänglichmachung sind dann folgende Maßgaben einzuhalten:

  • Der Beitrag darf frühestens zwölf Monate nach dem Erscheinen der Erstveröffentlichung öffentlich zugänglich gemacht werden. (Die Vorbereitung dessen kann allerdings schon früher erfolgen.)
  • Es darf nur die akzeptierte Manuskriptversion, das sogenannte Postprint, des Beitrags zugänglich gemacht werden.
  • Die Quelle, also die Angaben zur Erscheinung der Erstveröffentlichung, muss angegeben werden.

(Auszug von Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin, zuletzt geändert 25.03.2021, 14:38)

Open Access hat zum Ziel, wissenschaftliche Publikationen und damit wissenschaftliche Forschungsergebnisse weltweit in digitaler Form frei zugänglich und nachnutzbar zu machen. Mit der Unterzeichnung der Berliner Erklärung haben sich führende Forschungsinstitutionen und zahlreiche Wissenschaftler aus aller Welt dazu bekannt.

Die Hochschulbibliothek bietet unverbindliche Informationen und Hilfestellungen zum Verständnis der rechtlichen Aspekte von Open Access an. Alle angebotenen Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Beratung und Information