Wichtiges für Reiserückkehrer nach Weihnachten

Änderung der Quarantäneverordnung

Was ist verändert worden?
Wer von privaten Reisen aus Hochrisikogebieten in anderen Bundesländern nach MV zurückkehrt, muss zukünftig in Quarantäne. Ausgenommen sind Besuche bei der Kernfamilie und berufliche Reisen innerhalb Deutschlands.

Was ist ein Hochrisikogebiet?
Als Hochrisikogebiet gelten Kreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz von mehr als 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.

Wie lange muss ich in Quarantäne?
Wer aus einem solchen Hochrisikogebiet zurückkehrt, muss sich beim örtlichen Gesundheitsamt melden und für zehn Tage in Quarantäne begeben. Die Möglichkeit der Freitestung besteht frühestens nach fünf Tagen.

Die Verordnung finden Sie in kürze hier:
https://www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente