Deutschlandstipendien: Bewerbung bis 8.9.2017

Die Hochschule Stralsund vergibt auch 2017/2018 wieder Deutschlandstipendien. Die Fördersumme beträgt 300 Euro pro Monat. Die Bewerbungsfrist endet am 8.9.2017.

Zum Wintersemester 2017/18 vergibt die Hochschule Stralsund sieben Deutschlandstipendien*. Davon sind fünf Stipendien ungebunden** und zwei Stipendien gebunden***. Die Ausschreibung der Stipendien erfolgt unter dem Vorbehalt, dass bis zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung dieser Stipendien gegeben sind.

Höhe des Stipendiums und Dauer der Gewährung
Die Höhe eines Stipendiums beträgt 300 Euro monatlich. Die Stipendien werden zunächst für die Dauer von zwei Semestern vergeben. Eine Verlängerung ist möglich.

Förderfähigkeit
Gefördert werden kann, wer im Erststudium oder bis zum Abschluss eines weiterführenden Studiengangs an der Hochschule Stralsund immatrikuliert ist.

Einzureichende Unterlagen

  • Eine aktuelle Studienbescheinigung der Hochschule Stralsund
  • Ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens einer Seite
  • Ein tabellarischer Lebenslauf
  • Das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem oder ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Hochschule Stralsund berechtigt.
  • Von Studierenden in einem Master-Studiengang oder bei Bewerbungen um einen solchen Studienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für diesen Studiengang.
  • Ggf. Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen
  • Ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement
  • Eine Erklärung zum Ausschluss von Doppelförderung

Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Form und Frist
Die Bewerbung ist schriftlich (per Post oder per Fax) und zusätzlich in elektronischer Form (eine pdf-Datei pro Bewerber) bis zum Freitag, 8. September 2017 (Ausschlussfrist, es gilt der Posteingangsstempel der Hochschule Stralsund bzw. die Uhrzeit) unter folgender Adresse einzureichen:

Hochschule Stralsund
Prorektor für Studium und Lehre
Zur Schwedenschanze 15
18435 Stralsund
Fax: +49 3831 457308
Prorektor1@hochschule-stralsund.de
Es können nur fristgerecht und vollständig eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden.

Wichtige Hinweise
Die Deutschlandstipendien werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von privaten Förderern finanziert und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben. Das Stipendium wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums.
Die Auswahlkriterien und weitere Details des Auswahlverfahrens ergeben sich aus § 5 Abs. 4 und 5, Informationen zum Ausschluss der Förderung, insbesondere im Hinblick auf eine Doppelförderung, finden sich in § 9 der Satzung der Fachhochschule Stralsund für die Vergabe von Deutschlandstipendien vom 27. Juni 2011.
*Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG) vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 957), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2475) geändert worden ist, der Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung – StipV) vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2197), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 29. November 2011 (BGBl. I S. 2450) geändert worden ist, sowie der Satzung der Fachhochschule Stralsund für die Vergabe von Deutschland-Stipendien vom 27. Juni 2011.
** Für zwei Stipendien wünscht der Spender „Möglichst aus Vorpommern stammend und regionale Verankerung auch nach dem Studium“.
*** Zwei gebundene Stipendien von unterschiedlichen Förderern haben den Studiengang LTM als Voraussetzung. Für ein Stipendium wünscht der Spender zudem ein „Nachgewiesenes soziales/gesellschaftliches Engagement inner- und außerhalb der Hochschule“. Für das zweite Stipendium wünscht der Spender zudem, dass sich der(die) Student(in) zum 1.9.2017 im ersten oder zweiten Studienjahr befindet.
 
gez. Prof. Dr. Dirk Engel, Prorektor für Studium und Lehre

Satzung für die Vergabe von Deutschlandstipendien
Stipendienprogramm-Gesetz

http://www.deutschlandstipendium.de/