Abschlussarbeit

 

Anmeldung
Die Zulassung zur Abschlussarbeit erfolgt auf Antrag der Studierenden.

Anmeldefrist
Der Regelprüfungstermin und die Voraussetzungen sind in der Fachprüfungsordnung des Studiengangs geregelt. Abschlussprüfungen müssen spätestens zwei Semester nach dem Regelprüfungstermin erstmals angemeldet und abgelegt werden, falls die Abschlussarbeit nicht angemeldet oder nicht abgelegt wurde, gilt sie als nicht unternommen und der 1. Versuch wird mit 5,0 (nicht bestanden) bewertet (§17 Abs.1 RPO).

Sperrvermerk
Die Abschlussarbeit kann auf Antrag des Erstgutachters oder eines Unternehmens einen Sperrvermerk tragen, dies ist mit dem Antrag auf Zulassung oder spätestens mit Abgabe der Arbeit mit einem formlosen Antrag zu beantragen.

Eine nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Abschlussarbeit kann nur einmal wiederholt werden!

Antrag auf Zulassung unter FORMULARE/ANTRÄGE

Die Abschlussarbeit kann auf Antrag, sofern die Fachprüfungsordnung nicht eine bestimmte Sprache vorschreibt, nur nach Zustimmung aller Gutachterinnen und Gutachter statt in deutscher auch in englischer oder einer weiteren Sprache abgefasst werden; in letzterem Falle muss sie eine Zusammenfassung in deutscher oder englischer Sprache enthalten.

Antrag auf Abschlussarbeit in einer anderen Sprache unter FORMULARE/ANTRÄGE

Die Abschlussarbeit ist von zwei Gutachterinnen und Gutachtern zu bewerten. Es besteht die Möglichkeit einen externen Gutachter oder eine externe Gutachterin als Zweitgutachter*in einzusetzen. Zweitgutachter*in können nur nach § 36 Absatz 4 des Landeshochschulgesetzes prüfungsberechtigte Personen sein. (Auszug aus §36 Abs.4 LHG: Prüfungsleistungen dürfen nur von Personen bewertet werden, die selbst die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.) Über die Genehmigung entscheidet der Prüfungsausschuss nach Antrag.

Antrag auf externen Zweitgutachter unter FORMULARE/ANTRÄGE

Weitere rechtliche Grundlagen unter §§24 - 26 Rahmenprüfungsordnung

Bearbeitung

Die genaue Bearbeitungsdauer ist in der Fachprüfungsordnung des Studiengangs geregelt. Mit dem schriftlichen Bescheid 'Zulassung zur Abschlussarbeit' erhalten Sie das verbindliche Abgabedatum Ihrer Abschlussarbeit.

Der Abgabetermin der Abschlussarbeit kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auf Antrag des Studierenden an das Studienbüro vom Prüfungsausschuss, dessen Genehmigung dem Dezernat II spätestens am Tage der Abgabe vorliegen muss, um bis zu einen Monat verschoben werden. Krankheit gilt nur dann als wichtiger Grund für eine Verlängerung, wenn die Erkrankung unverzüglich durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen wird. Der Krankheit der Kandidatin oder des Kandidaten steht die Krankheit eines zu versorgenden Kindes gleich, wobei auf die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes in diesem Fall verzichtet wird.

Abgabe
Die Abschlussarbeit ist fristgerecht mit handschriftlich unterzeichneter Selbständigkeitserklärung in gebundener Form im Dezernat II (je ein gebundenes Exemplar für die internen Gutachter und ggfls. für die Bibliothek) und ergänzend eine elektronische Form (für Plagiatskontrolle und Archiv) per E-HOST einzureichen.
Alternativ  und nur wenn die Gutachter*innen der rein digitalen Einreichung zustimmen, ist die Abschlussarbeit mit handschriftlich unterzeichneter Selbständigkeitserklärung ausschließlich in digitaler Form per E-HOST fristgerecht einzureichen.
Stimmen Sie direkt mit Ihren Gutachter*innen ab, ob die digitale Form ausreichend ist. Das Ergebnis der Abstimmung teilen Sie bei der Einreichung der digitalen Version mit, falls keine Zustimmung vorliegt, müssen gebundene Exemplare eingereicht werden. Für die fristgerechte Zustellung der Abschlussarbeit an den/die mögliche*n externe*n Gutachter*in sind Sie selbständig verantwortlich.

Es ist möglich die Abschlussarbeit in den Bestand der Hochschulbibliothek der Hochschule Stralsund aufzunehmen. Dies bestätigen Sie ebenfalls mit dem Antrag auf Zulassung. Die Veröffentlichung erfolgt mit bibliographischen Daten im Online-Katalog.

Alle Exemplare Ihrer Abschlussarbeit (digital oder gebundene) müssen fristgerecht vorliegen. Nachreichungen sind nicht möglich. Bei persönlicher Abgabe der gebundenen Exemplare in den Fristenbriefkasten vor Haus 1 (gegenüber der Bibliothek) oder das Postfach des Dezernat II in der Poststelle (Haus 1/EG). Bei Zusendung per Post genügt zur Wahrung der Frist das Datum des Poststempels. In diesem Fall senden Sie bitte den Einsendebeleg per EMail an Ihr zuständiges Studienbüro. Die Zusendung der digitalen Form erfolgt per E-HOST an Ihr Studienbüro als ein pdf.Dokument.

Weitere Hinweise:

* Aktuelle Themen für Abschlussarbeiten in der Fakultät Maschinenbau

* Details zur Master-Thesis im Master-Studiengang Tourism Development Studies